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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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3.3.10 Veräußerung der Fondsimmobilien/<br />

Wertentwicklung/Beteiligungsdauer/<br />

Prognosezeitraum<br />

Da bei der Veräußerung der Fondsimmobilie der Kaufpreis<br />

unter anderem von der Ertragskraft der Immobilie<br />

selbst und damit in erster Linie von der jeweils<br />

aktuellen Vermietungssituation des Objektes (z.B.<br />

Mietvertragsrestlaufzeiten, Mieterbonität, Leerstände<br />

etc.) bzw. der zum Zeitpunkt der Veräußerung am<br />

Markt bestehenden Nachfrage von Investoren abhängig<br />

sein wird, ist nicht vorhersehbar, ob eine Veräußerung<br />

des Fondsobjekts zu für den Anleger günstigen<br />

Konditionen möglich sein wird. Der Erlös aus<br />

der Veräußerung des Fondsobjekts wird dazu verwendet,<br />

zunächst die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />

gegenüber Drittgläubigern und danach<br />

solche gegenüber Gesellschaftern zu bedienen. Ein<br />

verbleibender Verwertungserlös wird im Verhältnis<br />

der festen Kapitaleinlage an die Gesellschafter ausgezahlt.<br />

Liegt der erzielte Veräußerungserlös unter<br />

dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis, so kann der<br />

dem Anleger zustehende Anteil am Veräußerungserlös<br />

unter die ursprünglich geleistete Kommanditeinlage<br />

absinken. Es ist auch nicht auszuschließen, dass<br />

im Extremfall der Veräußerungserlös nach Bedienung<br />

der Verbindlichkeiten aufgezehrt ist; dies würde für<br />

den Kapitalanleger wirtschaftlich zu einem Verlust<br />

seiner geleisteten Kommanditeinlage führen. Auch<br />

ist im Hinblick auf eine künftige Wertentwicklung zu<br />

beachten, dass die im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />

anfallenden Dienstleistungsvergütungen<br />

keine wertbildenden Aufwendungen der Investition<br />

für einen späteren Erwerber darstellen, mit der Folge,<br />

dass diese erst durch Wertzuwächse bei der Immobilie<br />

kompensiert werden müssen.<br />

Die Veräußerung der Fondsimmobilie ist durch keinerlei<br />

Vereinbarungen gesichert. Insofern besteht zu<br />

jedem Zeitpunkt das Risiko, dass die Fondsimmobilie<br />

nicht veräußert werden kann und daher der im Rahmen<br />

der Prognoserechnung kalkulierte Verkaufserlös<br />

nicht erzielt werden kann. Aufgrund der Größe des<br />

Fondsobjekts und der somit erforderlichen Finanzkraft<br />

späterer Käufer ist die Anzahl potenzieller Käufer einlung<br />

auf Vorschlag der Geschäftsführung auch eine<br />

andere Verwendung (z.B. Sonderausschüttungen)<br />

beschließen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass<br />

die kalkulierten oder tatsächlich vorhandenen Liquiditätsreserven<br />

nicht ausreichen, um die vorgenannten<br />

Risiken vollständig absichern zu können und<br />

andere Kapitalbeschaffungsmaßnahmen (z.B. Fremdkapitalaufnahme)<br />

erforderlich werden.<br />

3.3.9 Vertragspartner, Bonität der Vertragspartner<br />

Diesem Beteiligungsangebot liegt eine Vielzahl von<br />

Verträgen zu Grunde. Die ordnungsgemäße Durchführung<br />

dieser Verträge ist unter anderem von der<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vertragspartner,<br />

der Wirksamkeit der einzelnen vertraglichen<br />

Regelungen und zum Teil von der Auslegung der<br />

vertraglichen Bestimmungen abhängig. Sollte es im<br />

Zeitablauf zu einem Ausfall des einen oder anderen<br />

Vertragspartners kommen, kann dies negative Auswirkungen<br />

auf die Entwicklung der Beteiligung haben.<br />

Es bestehen daher im Zusammenhang mit der Beteiligung<br />

insbesondere auch entsprechende Bonitätsrisiken.<br />

Es kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden, dass Vertragspartner – insbesondere der<br />

Platzierungsgarant, die Mieter, Versicherungsgesellschaften<br />

oder diverse Gewährleistungsverpflichtete –<br />

ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der<br />

Fonds- bzw. der Objektgesellschaft oder gegenüber<br />

dem einzelnen Gesellschafter wegen Zahlungsschwierigkeiten<br />

oder aus anderen Gründen nicht bzw. nicht<br />

in voller Höhe nachkommen können und sich hierdurch<br />

negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Fonds- bzw. der Objektgesellschaft<br />

und somit auf die Beteiligung ergeben. Der Verkäufer<br />

der Fondsimmobilie hat im Kaufvertrag zahlreiche<br />

Verpflichtungen und Gewährleistungen übernommen.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verkäufer<br />

seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag<br />

gegenüber der Objektgesellschaft nicht bzw. nicht in<br />

voller Höhe nachkommt bzw. nachkommen kann und<br />

sich hierdurch negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Fonds- bzw. der Objektgesellschaft<br />

ergeben.<br />

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