Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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3.3.10 Veräußerung der Fondsimmobilien/<br />
Wertentwicklung/Beteiligungsdauer/<br />
Prognosezeitraum<br />
Da bei der Veräußerung der Fondsimmobilie der Kaufpreis<br />
unter anderem von der Ertragskraft der Immobilie<br />
selbst und damit in erster Linie von der jeweils<br />
aktuellen Vermietungssituation des Objektes (z.B.<br />
Mietvertragsrestlaufzeiten, Mieterbonität, Leerstände<br />
etc.) bzw. der zum Zeitpunkt der Veräußerung am<br />
Markt bestehenden Nachfrage von Investoren abhängig<br />
sein wird, ist nicht vorhersehbar, ob eine Veräußerung<br />
des Fondsobjekts zu für den Anleger günstigen<br />
Konditionen möglich sein wird. Der Erlös aus<br />
der Veräußerung des Fondsobjekts wird dazu verwendet,<br />
zunächst die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />
gegenüber Drittgläubigern und danach<br />
solche gegenüber Gesellschaftern zu bedienen. Ein<br />
verbleibender Verwertungserlös wird im Verhältnis<br />
der festen Kapitaleinlage an die Gesellschafter ausgezahlt.<br />
Liegt der erzielte Veräußerungserlös unter<br />
dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis, so kann der<br />
dem Anleger zustehende Anteil am Veräußerungserlös<br />
unter die ursprünglich geleistete Kommanditeinlage<br />
absinken. Es ist auch nicht auszuschließen, dass<br />
im Extremfall der Veräußerungserlös nach Bedienung<br />
der Verbindlichkeiten aufgezehrt ist; dies würde für<br />
den Kapitalanleger wirtschaftlich zu einem Verlust<br />
seiner geleisteten Kommanditeinlage führen. Auch<br />
ist im Hinblick auf eine künftige Wertentwicklung zu<br />
beachten, dass die im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />
anfallenden Dienstleistungsvergütungen<br />
keine wertbildenden Aufwendungen der Investition<br />
für einen späteren Erwerber darstellen, mit der Folge,<br />
dass diese erst durch Wertzuwächse bei der Immobilie<br />
kompensiert werden müssen.<br />
Die Veräußerung der Fondsimmobilie ist durch keinerlei<br />
Vereinbarungen gesichert. Insofern besteht zu<br />
jedem Zeitpunkt das Risiko, dass die Fondsimmobilie<br />
nicht veräußert werden kann und daher der im Rahmen<br />
der Prognoserechnung kalkulierte Verkaufserlös<br />
nicht erzielt werden kann. Aufgrund der Größe des<br />
Fondsobjekts und der somit erforderlichen Finanzkraft<br />
späterer Käufer ist die Anzahl potenzieller Käufer einlung<br />
auf Vorschlag der Geschäftsführung auch eine<br />
andere Verwendung (z.B. Sonderausschüttungen)<br />
beschließen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass<br />
die kalkulierten oder tatsächlich vorhandenen Liquiditätsreserven<br />
nicht ausreichen, um die vorgenannten<br />
Risiken vollständig absichern zu können und<br />
andere Kapitalbeschaffungsmaßnahmen (z.B. Fremdkapitalaufnahme)<br />
erforderlich werden.<br />
3.3.9 Vertragspartner, Bonität der Vertragspartner<br />
Diesem Beteiligungsangebot liegt eine Vielzahl von<br />
Verträgen zu Grunde. Die ordnungsgemäße Durchführung<br />
dieser Verträge ist unter anderem von der<br />
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vertragspartner,<br />
der Wirksamkeit der einzelnen vertraglichen<br />
Regelungen und zum Teil von der Auslegung der<br />
vertraglichen Bestimmungen abhängig. Sollte es im<br />
Zeitablauf zu einem Ausfall des einen oder anderen<br />
Vertragspartners kommen, kann dies negative Auswirkungen<br />
auf die Entwicklung der Beteiligung haben.<br />
Es bestehen daher im Zusammenhang mit der Beteiligung<br />
insbesondere auch entsprechende Bonitätsrisiken.<br />
Es kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden, dass Vertragspartner – insbesondere der<br />
Platzierungsgarant, die Mieter, Versicherungsgesellschaften<br />
oder diverse Gewährleistungsverpflichtete –<br />
ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der<br />
Fonds- bzw. der Objektgesellschaft oder gegenüber<br />
dem einzelnen Gesellschafter wegen Zahlungsschwierigkeiten<br />
oder aus anderen Gründen nicht bzw. nicht<br />
in voller Höhe nachkommen können und sich hierdurch<br />
negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Fonds- bzw. der Objektgesellschaft<br />
und somit auf die Beteiligung ergeben. Der Verkäufer<br />
der Fondsimmobilie hat im Kaufvertrag zahlreiche<br />
Verpflichtungen und Gewährleistungen übernommen.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verkäufer<br />
seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag<br />
gegenüber der Objektgesellschaft nicht bzw. nicht in<br />
voller Höhe nachkommt bzw. nachkommen kann und<br />
sich hierdurch negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Fonds- bzw. der Objektgesellschaft<br />
ergeben.<br />
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