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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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anfallenden Ausbaukosten unter dem Mietvertrag<br />

mit dem Commonwealth of Australia bis spätestens<br />

30. Juni 2006 ebenfalls zu finanzieren haben wird.<br />

Die Objektgesellschaft wird im Falle der Ausübung<br />

der entsprechenden Option des Mieters ein weiteres<br />

ebenfalls variabel verzinstes Darlehen in Höhe von<br />

bis zu AUD 10.000.000 bei der BayernLB, München,<br />

aufnehmen. Das zusätzliche Darlehen wird im Fall<br />

der Inanspruchnahme zum 31.12.2015 auslaufen.<br />

Zur Absicherung des entsprechenden Zinsänderungsrisikos<br />

wurde seitens der Objektgesellschaft ein<br />

optionales und ebenfalls fristenkongruentes Zinssicherungsgeschäft<br />

(sog. Zinssatzswapoption) mit der<br />

BayernLB abgeschlossen (Details hierzu siehe Tz. 11).<br />

Sollten die zugesagten Fremdmittel nicht fristgerecht<br />

abgerufen werden, sind Bereitstellungsgebühren an<br />

die Bank zu bezahlen, welche im Rahmen der Prognoserechnung<br />

nicht berücksichtigt sind und im Falle<br />

des Anfalls die Liquidität der Objektgesellschaft reduzieren<br />

würden. Eine Reduktion der prognostizierten<br />

Ausschüttung wäre in einem solchen Fall nicht auszuschließen.<br />

Sollten der bzw. die Kredite/Zinsswaps<br />

vor Ablauf vorzeitig aufgelöst werden (z.B. bei einem<br />

vorzeitigen Verkauf der Fondsimmobilie), könnten je<br />

nach Zinsentwicklung am Kapitalmarkt hohe Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

und Kosten zu Lasten der<br />

Objektgesellschaft entstehen, die den Veräußerungserlös<br />

für die Fondsimmobilie reduzieren könnten.<br />

Sollte die Fondsimmobilie zum Ablauf des Prognosezeitraums<br />

nicht veräußerst werden, müssen die<br />

Konditionen für den bzw. die Kredite neu verhandelt<br />

werden. Sollten die Konditionen für die dann erforderlichen<br />

Anschlussfinanzierungen, unter der Annahme<br />

ansonsten weiterhin gleich hoher Einnahmen und<br />

Kosten, über den fest vereinbarten Konditionen für<br />

den Prognosezeitraum liegen, könnte sich dies, abhängig<br />

von einer Vielzahl heute nicht vorhersehbarer<br />

Parameter (z.B. weitere Vermietungssituation des<br />

Gebäudes), nachteilig auf die Liquidität der Objektund<br />

damit der Fondsgesellschaft auswirken, was zu<br />

Kürzungen oder gar zu Aussetzungen von möglichen<br />

Ausschüttungen an die Anleger führen könnte. Die<br />

Höhe des Zinssatzes für eine etwaige Anschlussfinanzierung<br />

wird sich neben den Kapitalmarktbedingungen<br />

zu diesem Zeitpunkt u.a. nach der Bonität der<br />

Objektgesellschaft, den Marktbedingungen für Gewerbeimmobilien<br />

im entsprechenden Marktsegment<br />

oder auch nach dann geltenden bankaufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen richten. Bei geringeren Netto-<br />

Einnahmen (z.B. durch geringere Mieteinnahmen<br />

nach Ablauf des Prognosezeitraums oder aufgrund<br />

höherer Kosten bzw. höherer Steuern aufgrund beispielsweise<br />

der dann aufgebrauchten Verlustvorträge)<br />

könnten auch günstigere Konditionen für eine<br />

Anschlussfinanzierung dazu führen, dass die Ausschüttungen<br />

und die Rendite der Anleger sich in diesem<br />

Fall des längeren Haltens der Fondsimmobilie<br />

reduzieren. Ist die Fonds- bzw. die Objektgesellschaft<br />

in einer solchen Situation gar gezwungen, die Fondsimmobilie<br />

in einem schwachen Marktumfeld zu veräußern<br />

(beispielsweise weil keine Anschlussfinanzierung<br />

möglich ist), könnte dies den Totalverlust der<br />

Einlage der Anleger nach sich ziehen bzw. könnten<br />

sich Reduzierungen gegenüber der prognostizierten<br />

Rendite für die Anleger ergeben.<br />

Die Objektgesellschaft gewährt der finanzierenden<br />

Bank im Rahmen der Kreditvereinbarung(en) neben<br />

den üblichen sonstigen Sicherheiten (z.B. Sicherheiten<br />

aus den Mietverträgen, Abtretung oder Verpfändung<br />

der Konten der Fonds- bzw. der Objektgesellschaft,<br />

Abtretung der Ansprüche aus der Objektversicherung)<br />

erstrangige dingliche Sicherungsrechte<br />

an der Fondsimmobilie. Die Objektgesellschaft wird<br />

sich im Rahmen der Kreditvereinbarung(en) weiterhin<br />

verpflichten, während der Laufzeit des Kreditvertrages<br />

ein bestimmtes Verhältnis („Ratio“) betreffend<br />

den in regelmäßigen Abständen auf Kosten der Objektgesellschaft<br />

durch unabhängige Dritte zu ermittelnden<br />

Marktwert der Fondsimmobilie zum Grad<br />

der Fremdfinanzierung einzuhalten (sog. „Loan to<br />

Value“- oder „LTV“-Ratio). Dies gilt auch im Hinblick<br />

auf das Verhältnis des zu leistenden Kapitaldienstes<br />

zu den definierten Netto-Mieteinnahmen aus der<br />

Immobilie (sog. „Debt Service Coverage Ratio“ oder<br />

kurz „DSCR“). Für den Fall, dass die vorgenannten<br />

Verhältnisse bzw. Anforderungen nicht eingehalten<br />

werden, kann der Kreditgeber die Stellung zusätzlicher<br />

Sicherheiten verlangen. Sofern es der Fonds- bzw.<br />

der Objektgesellschaft nicht möglich ist, geforderte<br />

zusätzliche Sicherheiten zu bestellen oder bestehende<br />

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