Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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die Aufnahme zusätzlicher Fremdmittel erforderlich<br />
werden. In diesem Fall wären auch Kürzungen oder<br />
gar ein (ggf. zeitweiliger) völliger Ausfall von Ausschüttungen<br />
gegenüber den Annahmen der Prognoserechnung<br />
nicht auszuschließen. Sollte die Nutzbarkeit<br />
des Fondsobjektes nicht mehr möglich sein,<br />
wäre auch ein Totalverlust der Einlage der Anleger<br />
möglich.<br />
3.2.7 Due Diligence<br />
Es kann im Hinblick auf die durchgeführte rechtliche,<br />
steuerliche und technische Due Diligence (d.h. die<br />
Prüfung des Kaufgegenstandes, des Kaufvertrages<br />
und aller weiteren im Zusammenhang mit der Fondsimmobilie<br />
und der Investition im Zusammenhang<br />
stehenden Vereinbarungen und Unterlagen) nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass hierbei Umstände (z.B.<br />
Altlasten, Nichtigkeit oder steuerliche Nichtanerkennung<br />
einzelner Verträge und Vereinbarungen, Restitutionsansprüche)<br />
unentdeckt geblieben sind,<br />
deren Beseitigung zusätzliche, der Höhe nach nicht<br />
abschätzbare Wertminderungen und Kosten zur Folge<br />
haben. Die Bemessung des Kaufpreises erfolgte u.a.<br />
auf Grundlage eines Aufmaßberichts eines australischen<br />
Experten (sog. „Survey“) betreffend die quantitative<br />
Bestimmung der vermietbaren Flächen des<br />
Fondsobjekts und auf Basis behördlicher Genehmigungen<br />
für die Fondsimmobilie. Die Mieten unter<br />
den Mietverträgen werden auf Grundlage der vermietbaren<br />
Flächen (sog. „Net Lettable Area“) kalkuliert<br />
und bezahlt. Sollte sich später herausstellen,<br />
dass die Ergebnisse des Aufmaßberichts unzutreffend<br />
sind und daher eine geringere vermietbare<br />
Fläche als angenommen im Fondsobjekt vorhanden<br />
ist, würden die Mieteinnahmen geringer ausfallen<br />
können als im Rahmen der Prognoserechnung angenommen.<br />
3.3 Wirtschaftliche und rechtliche Risiken<br />
3.3.1 Abweichungen vom Investitions- und Finanzierungsplan<br />
bzw. der Prognoserechnung<br />
In die Berechnung der finanzmathematischen und<br />
der durchschnittlichen Renditeangaben fließen verschiedene<br />
Variablen ein, wie z.B. Inflationsrate, Ansätze<br />
zur Mietpreisentwicklung, Vermietungssituation<br />
und erzielbare Mieterträge und der angenommene<br />
Verkaufspreis der Fondsimmobilie. Die in den Berechnungen<br />
zugrunde gelegten absoluten Größen dieser<br />
Variablen basieren auf durchschnittlichen historischen<br />
Werten der wirtschaftlichen Gegebenheiten<br />
und der weiteren zu erwartenden Entwicklung bzw.<br />
auf Erfahrungswerten der involvierten externen<br />
Experten (z.B. Gutachter, Steuerberater) und des<br />
Initiators im Allgemeinen. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass diese Werte im Rahmen einer Langzeitbetrachtung<br />
auch zukünftig als Indikator herangezogen<br />
werden können. Jedoch sind nachhaltige negative<br />
Abweichungen von der Prognoserechnung möglich,<br />
da jede Veränderung einer Variablen das Gesamtergebnis<br />
beeinflusst. Darüber hinaus ist vom Anleger<br />
zu berücksichtigen, dass Abweichungen von getroffenen<br />
Annahmen sich gegenseitig kompensieren<br />
oder auch kumuliert zu nachhaltigen Abweichungen<br />
von prognostizierten Auszahlungen, steuerlichen<br />
Ergebnissen und Renditen nach Steuern führen können.<br />
Die finanzmathematisch errechnete Rendite<br />
stellt daher einen Orientierungswert dar und kann<br />
nur bedingt mit der Rendite von Kapitalanlagen (z.B.<br />
von Pfandbriefen) verglichen werden. Unter anderem<br />
sind der unternehmerische Charakter einer Immobilieninvestition<br />
und die Tatsache zu berücksichtigen,<br />
dass nur das jeweils noch gebundene Kapital in Höhe<br />
der finanzmathematischen Rendite verzinst wird.<br />
Der in diesem Prospekt enthaltene prognostizierte<br />
Investitions- und Finanzierungsplan für die Fondsbzw.<br />
die Objektgesellschaft (kumuliert) stellt eine<br />
Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Kosten<br />
der Gesamtinvestitionsmaßnahme dar. Die angebotenen<br />
Dienstleistungen (z.B. für Rechtsberatung,<br />
Makler und Berater) werden zu Festpreisen erbracht<br />
oder sind auf Grundlage sorgfältiger Schätzungen<br />
angesetzt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass<br />
der beauftragte Leistungsumfang nicht ausreicht,<br />
Leistungen nicht in erforderlichem Umfang erbracht<br />
werden oder Vertragspartner ausfallen und die beauftragten<br />
Leistungen nur zu höheren Honoraren/<br />
Kosten/Gebühren durch einen neuen Leistungspartner<br />
erbracht werden können. Insofern besteht auch<br />
bei vertraglich vereinbarten Leistungen ein Kosten-<br />
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