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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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die Aufnahme zusätzlicher Fremdmittel erforderlich<br />

werden. In diesem Fall wären auch Kürzungen oder<br />

gar ein (ggf. zeitweiliger) völliger Ausfall von Ausschüttungen<br />

gegenüber den Annahmen der Prognoserechnung<br />

nicht auszuschließen. Sollte die Nutzbarkeit<br />

des Fondsobjektes nicht mehr möglich sein,<br />

wäre auch ein Totalverlust der Einlage der Anleger<br />

möglich.<br />

3.2.7 Due Diligence<br />

Es kann im Hinblick auf die durchgeführte rechtliche,<br />

steuerliche und technische Due Diligence (d.h. die<br />

Prüfung des Kaufgegenstandes, des Kaufvertrages<br />

und aller weiteren im Zusammenhang mit der Fondsimmobilie<br />

und der Investition im Zusammenhang<br />

stehenden Vereinbarungen und Unterlagen) nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass hierbei Umstände (z.B.<br />

Altlasten, Nichtigkeit oder steuerliche Nichtanerkennung<br />

einzelner Verträge und Vereinbarungen, Restitutionsansprüche)<br />

unentdeckt geblieben sind,<br />

deren Beseitigung zusätzliche, der Höhe nach nicht<br />

abschätzbare Wertminderungen und Kosten zur Folge<br />

haben. Die Bemessung des Kaufpreises erfolgte u.a.<br />

auf Grundlage eines Aufmaßberichts eines australischen<br />

Experten (sog. „Survey“) betreffend die quantitative<br />

Bestimmung der vermietbaren Flächen des<br />

Fondsobjekts und auf Basis behördlicher Genehmigungen<br />

für die Fondsimmobilie. Die Mieten unter<br />

den Mietverträgen werden auf Grundlage der vermietbaren<br />

Flächen (sog. „Net Lettable Area“) kalkuliert<br />

und bezahlt. Sollte sich später herausstellen,<br />

dass die Ergebnisse des Aufmaßberichts unzutreffend<br />

sind und daher eine geringere vermietbare<br />

Fläche als angenommen im Fondsobjekt vorhanden<br />

ist, würden die Mieteinnahmen geringer ausfallen<br />

können als im Rahmen der Prognoserechnung angenommen.<br />

3.3 Wirtschaftliche und rechtliche Risiken<br />

3.3.1 Abweichungen vom Investitions- und Finanzierungsplan<br />

bzw. der Prognoserechnung<br />

In die Berechnung der finanzmathematischen und<br />

der durchschnittlichen Renditeangaben fließen verschiedene<br />

Variablen ein, wie z.B. Inflationsrate, Ansätze<br />

zur Mietpreisentwicklung, Vermietungssituation<br />

und erzielbare Mieterträge und der angenommene<br />

Verkaufspreis der Fondsimmobilie. Die in den Berechnungen<br />

zugrunde gelegten absoluten Größen dieser<br />

Variablen basieren auf durchschnittlichen historischen<br />

Werten der wirtschaftlichen Gegebenheiten<br />

und der weiteren zu erwartenden Entwicklung bzw.<br />

auf Erfahrungswerten der involvierten externen<br />

Experten (z.B. Gutachter, Steuerberater) und des<br />

Initiators im Allgemeinen. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass diese Werte im Rahmen einer Langzeitbetrachtung<br />

auch zukünftig als Indikator herangezogen<br />

werden können. Jedoch sind nachhaltige negative<br />

Abweichungen von der Prognoserechnung möglich,<br />

da jede Veränderung einer Variablen das Gesamtergebnis<br />

beeinflusst. Darüber hinaus ist vom Anleger<br />

zu berücksichtigen, dass Abweichungen von getroffenen<br />

Annahmen sich gegenseitig kompensieren<br />

oder auch kumuliert zu nachhaltigen Abweichungen<br />

von prognostizierten Auszahlungen, steuerlichen<br />

Ergebnissen und Renditen nach Steuern führen können.<br />

Die finanzmathematisch errechnete Rendite<br />

stellt daher einen Orientierungswert dar und kann<br />

nur bedingt mit der Rendite von Kapitalanlagen (z.B.<br />

von Pfandbriefen) verglichen werden. Unter anderem<br />

sind der unternehmerische Charakter einer Immobilieninvestition<br />

und die Tatsache zu berücksichtigen,<br />

dass nur das jeweils noch gebundene Kapital in Höhe<br />

der finanzmathematischen Rendite verzinst wird.<br />

Der in diesem Prospekt enthaltene prognostizierte<br />

Investitions- und Finanzierungsplan für die Fondsbzw.<br />

die Objektgesellschaft (kumuliert) stellt eine<br />

Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Kosten<br />

der Gesamtinvestitionsmaßnahme dar. Die angebotenen<br />

Dienstleistungen (z.B. für Rechtsberatung,<br />

Makler und Berater) werden zu Festpreisen erbracht<br />

oder sind auf Grundlage sorgfältiger Schätzungen<br />

angesetzt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass<br />

der beauftragte Leistungsumfang nicht ausreicht,<br />

Leistungen nicht in erforderlichem Umfang erbracht<br />

werden oder Vertragspartner ausfallen und die beauftragten<br />

Leistungen nur zu höheren Honoraren/<br />

Kosten/Gebühren durch einen neuen Leistungspartner<br />

erbracht werden können. Insofern besteht auch<br />

bei vertraglich vereinbarten Leistungen ein Kosten-<br />

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