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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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ansprüche und Fälle in denen Schäden anderweitig<br />

vom Verkäufer beseitigt werden, oder in denen der<br />

Käufer von Dritten den Schaden ersetzt bekommen<br />

kann (z.B. Versicherungsdeckung) oder bei denen<br />

der Käufer den Eintritt des Schadens zu vertreten<br />

hat, fallen ebenfalls nicht unter die Gewährleistungen<br />

durch den Verkäufer. Unter dem Kaufvertrag wurde<br />

weiterhin geregelt, dass der Verkäufer dem Käufer<br />

im Rahmen der sorgfältigen Prüfung („Due Diligence“)<br />

für den möglichen Ankauf der Fondsimmobilie<br />

bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellt (sog. „Property<br />

Information Package“) und dass der Verkäufer<br />

den Käufer nicht von Schäden freistellt, die sich aus<br />

Fällen ergeben, die im Rahmen dieses Property Information<br />

Package dem Käufer vor Ankauf bekannt<br />

waren oder bekannt hätten sein müssen. Der Verkäufer<br />

haftet so nicht für die Vollständigkeit und<br />

Richtigkeit dieser Informationen, es sei denn, die<br />

Informationen und Unterlagen wurden von ihm selbst<br />

erstellt. Diese Regelungen schließen daher den Bereich<br />

von möglichen Umweltschäden und Altlasten<br />

(sofern nicht durch bestimmte Gewährleistungen<br />

anders bestimmt) und den Zustand des Gebäudes<br />

einschließlich der technischen Anlagen mit ein. Insofern<br />

ist nicht auszuschließen, dass im Falle des<br />

Eintritts von Gewährleistungsfällen, die Ansprüche<br />

gegen den Verkäufer nicht oder nicht in vollem Umfang<br />

durchgesetzt werden können.<br />

Die Fondsimmobilie kann weiterhin mit Baumängeln<br />

behaftet sein. Diese Risiken sind auch durch sorgfältige<br />

technische Prüfungen sowie die gezielte Auswahl<br />

der Vertragspartner nicht vollständig auszuschließen.<br />

Sollten entsprechende Baumängel auftreten, im Rahmen<br />

der technischen Prüfungen vor Ankauf nicht<br />

erkannt bzw. vertraglich nicht ausreichend geregelt<br />

worden sein bzw. vorhandene Baumängel nicht<br />

innerhalb der Gewährleistungsregelungen und kaufvertraglichen<br />

Regelungen aufwandsneutral für die<br />

Objektgesellschaft zu beheben sein, können sich<br />

erhebliche negative Auswirkungen auf prognostizierte<br />

Ausschüttungen und damit auf die Rendite der<br />

Anleger ergeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass trotz sorgfältiger Prüfung (sog. „Due Diligence“),<br />

die in technischer, rechtlicher, steuerlicher<br />

und wirtschaftlicher Hinsicht auch unter Hinzuziehung<br />

von externen Fachexperten durchgeführt wurde, unvorhergesehene<br />

Risiken auftreten bzw. zusätzliche<br />

Aufwendungen oder Wertminderungen entstehen.<br />

3.2.2 Rückabwicklung<br />

Das Eigentum an der Fondsimmobilie liegt bis zum<br />

tatsächlichen Eigentumsübergang noch beim Verkäufer<br />

und eine tatsächliche Durchführung des abgeschlossenen<br />

Kaufvertrages findet nur statt, wenn die<br />

im Kaufvertrag vereinbarten Auflagen und Bedingungen<br />

durch die Vertragsparteien fristgerecht erfüllt<br />

werden. Es besteht insofern noch das Restrisiko,<br />

dass der Kaufvertrag nicht wie vorgesehen durchgeführt<br />

werden kann und dass es insoweit zu einer<br />

Rückabwicklung des Kaufvertrages und damit zu<br />

einer Nichtdurchführung des geplanten geschlossenen<br />

Immobilienfonds kommt. Wenn bei Eintritt eines<br />

solchen Falles die Fondsgesellschaft rückabgewickelt<br />

wird, besteht das Risiko, dass der Anleger seine Einlage,<br />

soweit die Fondsgesellschaft Kosten tragen<br />

muss, ohne dass diese erstattet werden, verliert.<br />

3.2.3 Markt- und Standortentwicklung<br />

Wie alle anderen Wirtschaftsgüter werden auch Investitionen<br />

in Sachwerte, wie Immobilieninvestitionen,<br />

insbesondere von der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

beeinflusst. Solche Entwicklungen können sich<br />

negativ auf die Werthaltigkeit der Fondsimmobilie<br />

auswirken. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten<br />

Entwicklungen eintreten, wird u.a. wesentlich<br />

davon beeinflusst werden, wie sich in Melbourne<br />

die Nachfrage nach Büroflächen am Standort der<br />

Fondsimmobilie entwickelt. Trotz sorgfältiger Auswahl<br />

des Fondsobjekts hinsichtlich Standort, Lage<br />

und Mieterqualität ist daher die Wertentwicklung<br />

und damit die nachhaltige Ertragskraft der Immobilie<br />

nicht vorhersehbar. Ferner ist derzeit nicht vorhersehbar,<br />

ob und in welchem Umfang weitere Objekte<br />

im entsprechenden Umfeld der Fondsimmobilie errichtet<br />

werden und ob und in welchem Umfang durch<br />

Renovierungsmaßnahmen gleichwertige oder höherwertige<br />

Mietflächen geschaffen werden. Die Wertentwicklung<br />

ist damit von den Veränderungen des<br />

Marktumfeldes und auch den Branchengewohnheiten<br />

und Arbeitsbedingungen sowie der Veränderung<br />

der Konkurrenzsituation abhängig. Aufgrund von<br />

Markt- und Umfeldveränderungen können Risiken<br />

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