Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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ansprüche und Fälle in denen Schäden anderweitig<br />
vom Verkäufer beseitigt werden, oder in denen der<br />
Käufer von Dritten den Schaden ersetzt bekommen<br />
kann (z.B. Versicherungsdeckung) oder bei denen<br />
der Käufer den Eintritt des Schadens zu vertreten<br />
hat, fallen ebenfalls nicht unter die Gewährleistungen<br />
durch den Verkäufer. Unter dem Kaufvertrag wurde<br />
weiterhin geregelt, dass der Verkäufer dem Käufer<br />
im Rahmen der sorgfältigen Prüfung („Due Diligence“)<br />
für den möglichen Ankauf der Fondsimmobilie<br />
bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellt (sog. „Property<br />
Information Package“) und dass der Verkäufer<br />
den Käufer nicht von Schäden freistellt, die sich aus<br />
Fällen ergeben, die im Rahmen dieses Property Information<br />
Package dem Käufer vor Ankauf bekannt<br />
waren oder bekannt hätten sein müssen. Der Verkäufer<br />
haftet so nicht für die Vollständigkeit und<br />
Richtigkeit dieser Informationen, es sei denn, die<br />
Informationen und Unterlagen wurden von ihm selbst<br />
erstellt. Diese Regelungen schließen daher den Bereich<br />
von möglichen Umweltschäden und Altlasten<br />
(sofern nicht durch bestimmte Gewährleistungen<br />
anders bestimmt) und den Zustand des Gebäudes<br />
einschließlich der technischen Anlagen mit ein. Insofern<br />
ist nicht auszuschließen, dass im Falle des<br />
Eintritts von Gewährleistungsfällen, die Ansprüche<br />
gegen den Verkäufer nicht oder nicht in vollem Umfang<br />
durchgesetzt werden können.<br />
Die Fondsimmobilie kann weiterhin mit Baumängeln<br />
behaftet sein. Diese Risiken sind auch durch sorgfältige<br />
technische Prüfungen sowie die gezielte Auswahl<br />
der Vertragspartner nicht vollständig auszuschließen.<br />
Sollten entsprechende Baumängel auftreten, im Rahmen<br />
der technischen Prüfungen vor Ankauf nicht<br />
erkannt bzw. vertraglich nicht ausreichend geregelt<br />
worden sein bzw. vorhandene Baumängel nicht<br />
innerhalb der Gewährleistungsregelungen und kaufvertraglichen<br />
Regelungen aufwandsneutral für die<br />
Objektgesellschaft zu beheben sein, können sich<br />
erhebliche negative Auswirkungen auf prognostizierte<br />
Ausschüttungen und damit auf die Rendite der<br />
Anleger ergeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass trotz sorgfältiger Prüfung (sog. „Due Diligence“),<br />
die in technischer, rechtlicher, steuerlicher<br />
und wirtschaftlicher Hinsicht auch unter Hinzuziehung<br />
von externen Fachexperten durchgeführt wurde, unvorhergesehene<br />
Risiken auftreten bzw. zusätzliche<br />
Aufwendungen oder Wertminderungen entstehen.<br />
3.2.2 Rückabwicklung<br />
Das Eigentum an der Fondsimmobilie liegt bis zum<br />
tatsächlichen Eigentumsübergang noch beim Verkäufer<br />
und eine tatsächliche Durchführung des abgeschlossenen<br />
Kaufvertrages findet nur statt, wenn die<br />
im Kaufvertrag vereinbarten Auflagen und Bedingungen<br />
durch die Vertragsparteien fristgerecht erfüllt<br />
werden. Es besteht insofern noch das Restrisiko,<br />
dass der Kaufvertrag nicht wie vorgesehen durchgeführt<br />
werden kann und dass es insoweit zu einer<br />
Rückabwicklung des Kaufvertrages und damit zu<br />
einer Nichtdurchführung des geplanten geschlossenen<br />
Immobilienfonds kommt. Wenn bei Eintritt eines<br />
solchen Falles die Fondsgesellschaft rückabgewickelt<br />
wird, besteht das Risiko, dass der Anleger seine Einlage,<br />
soweit die Fondsgesellschaft Kosten tragen<br />
muss, ohne dass diese erstattet werden, verliert.<br />
3.2.3 Markt- und Standortentwicklung<br />
Wie alle anderen Wirtschaftsgüter werden auch Investitionen<br />
in Sachwerte, wie Immobilieninvestitionen,<br />
insbesondere von der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
beeinflusst. Solche Entwicklungen können sich<br />
negativ auf die Werthaltigkeit der Fondsimmobilie<br />
auswirken. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten<br />
Entwicklungen eintreten, wird u.a. wesentlich<br />
davon beeinflusst werden, wie sich in Melbourne<br />
die Nachfrage nach Büroflächen am Standort der<br />
Fondsimmobilie entwickelt. Trotz sorgfältiger Auswahl<br />
des Fondsobjekts hinsichtlich Standort, Lage<br />
und Mieterqualität ist daher die Wertentwicklung<br />
und damit die nachhaltige Ertragskraft der Immobilie<br />
nicht vorhersehbar. Ferner ist derzeit nicht vorhersehbar,<br />
ob und in welchem Umfang weitere Objekte<br />
im entsprechenden Umfeld der Fondsimmobilie errichtet<br />
werden und ob und in welchem Umfang durch<br />
Renovierungsmaßnahmen gleichwertige oder höherwertige<br />
Mietflächen geschaffen werden. Die Wertentwicklung<br />
ist damit von den Veränderungen des<br />
Marktumfeldes und auch den Branchengewohnheiten<br />
und Arbeitsbedingungen sowie der Veränderung<br />
der Konkurrenzsituation abhängig. Aufgrund von<br />
Markt- und Umfeldveränderungen können Risiken<br />
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