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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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17. Die Abwicklungshinweise<br />

Wenn Sie sich entschlossen haben, der <strong>Bayernfonds</strong><br />

Immobilienverwaltung GmbH & Co. <strong>Australien</strong> I KG<br />

beizutreten, reichen Sie bitte die vollständig ausgefüllte<br />

und rechtsverbindlich unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

bei Ihrem Anlageberater ein, oder senden<br />

Sie diese direkt an die<br />

Real I.S. AG<br />

Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

Innere Wiener Straße 17<br />

81667 München<br />

Die von Ihnen unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />

stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss<br />

eines Beitrittsvertrages zwischen Ihnen und der Fondsgesellschaft<br />

sowie ein rechtsverbindliches Angebot<br />

zum Abschluss eines Treuhandvertrags dar. Die Beitrittsvereinbarung<br />

kommt durch die Annahme der<br />

Beitrittserklärung durch die Fondsgesellschaft, vertreten<br />

durch ihre Geschäftsführung, zustande. Die<br />

Beitrittsvereinbarungen werden in der Reihenfolge<br />

ihres zeitlichen Eingangs registriert und angenommen,<br />

sofern freies Zeichnungskapital zur Verfügung<br />

steht. Die Annahme zum Abschluss des Treuhandvertrages<br />

erfolgt durch den Treuhänder. Die gegengezeichnete<br />

Beitrittsvereinbarung wird Ihnen als Durchschlag<br />

zurückgesandt.<br />

Im Rahmen der Konzeption ist eine Beteiligung über<br />

einen Treuhänder vorgesehen. Da es sich bei der<br />

Fondsgesellschaft um eine Beteiligung an ausländischem<br />

Grundbesitz handelt, erfolgt die Bewertung<br />

im Zusammenhang von Übertragungen nach dem<br />

Verkehrswert. Insofern werden direkt und treuhänderisch<br />

gehaltene Kommanditbeteiligungen gleich behandelt<br />

(siehe Tz. 12 „Die steuerlichen Grundlagen“).<br />

Zahlungsweise und -termin<br />

Die AUD-Beteiligungssumme zzgl. des Agios ist als<br />

Bareinlage zu leisten.<br />

Für die Einzahlung der AUD-Einlage besteht folgende<br />

Wahlmöglichkeit:<br />

a) Der Gesamtbetrag wird vom Euro-Konto des Anlegers<br />

abgebucht.<br />

Der Anleger erteilt hierzu der <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung<br />

GmbH & Co. <strong>Australien</strong> I KG eine<br />

Einzugsermächtigung zu Lasten seines auf der<br />

Beitrittsvereinbarung angegebenen Euro-Kontos.<br />

Der Einzug erfolgt zum 20. eines Monats bzw.,<br />

sofern dies kein Werktag ist, zum nächstfolgenden<br />

Werktag des auf die Zeichnung folgenden<br />

Monats, frühestens zum 20.12.2005 für bis zum<br />

15.12.2005 eingegangene Zeichnungen. Der<br />

Gegenwert in Euro wird auf Basis des Wechselkurses<br />

zwei Werktage vor dem Einzug berechnet<br />

(Kursfeststellung: Euro-FX der öffentlichen Banken<br />

in Deutschland).<br />

Wir bitten Sie, den entsprechenden Betrag auf<br />

dem angegebenen Konto bereitzustellen. Sollte<br />

die Lastschrift nicht ausgeführt werden können,<br />

kommt der Anleger für eventuell entstandene<br />

Kosten oder Währungsverluste auf.<br />

b) Es besteht weiter die Möglichkeit der Überweisung<br />

des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio in AUD<br />

(hierfür anfallende Entgelte gehen zu Lasten des<br />

Zahlungspflichtigen) zum jeweiligen Zahlungstermin<br />

auf folgendes Konto bei der<br />

Bayerische Landesbank, BLZ 700 500 00<br />

Konto-Inhaber: <strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltungs<br />

GmbH & Co. <strong>Australien</strong> I KG<br />

Konto-Nr. 49/7/3984305.<br />

Für die Überweisungen ist das Z1 Formular<br />

„Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“<br />

zu verwenden.<br />

Ausschüttungen<br />

Die Anleger sind ab dem Ersten des Folgemonats<br />

der Einzahlung der Kapitaleinlage ausschüttungsberechtigt.<br />

Die Ausschüttungen erfolgen in AUD zum 30.06.<br />

eines Jahres für das vorangegangene Geschäftsjahr.<br />

Anleger, die gemäß Zeichnungsschein ihre Ausschüttung<br />

in Euro wünschen, erhalten den Gegenwert in<br />

Euro auf Basis des Wechselkurses sechs Werktage<br />

vor Fälligkeit der Ausschüttung.<br />

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