27.04.2014 Aufrufe

Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

16. Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen<br />

Gesellschaft<br />

Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen<br />

Gesellschaft<br />

zwischen<br />

der <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> I GmbH, Innere Wiener<br />

Straße 17, 81667 München, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts München zu HRB 153920,<br />

– im Folgenden die Inhaberin –<br />

und<br />

<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

<strong>Australien</strong> I KG, Innere Wiener Straße 17, 81667<br />

München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

München zu HRA 86382,<br />

– im Folgenden auch: stille Gesellschafterin zu 1.) –<br />

und<br />

WS Beteiligungs GmbH, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts München zu HRB 153918,<br />

– im Folgenden: stille Gesellschafterin zu 2.) oder<br />

geschäftsführende stille Gesellschafterin –<br />

§ 1<br />

Begründung der Gesellschaft<br />

1. Gegenstand der <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> I GmbH<br />

ist die Vermietung von Immobilien.<br />

2. Die stillen Gesellschafterinnen partizipieren auf<br />

vertraglicher Grundlage am Ergebnis, den Vermögensgegenständen<br />

und den stillen Reserven der<br />

Inhaberin als atypisch stille Gesellschafterinnen<br />

lediglich in dem Umfange, wie in diesem Vertrag<br />

niedergelegt. Die Beteiligung der stillen Gesellschafterinnen<br />

erstreckt sich insbesondere auf die<br />

offenen und stillen Reserven der Inhaberin. Die<br />

stillen Gesellschafterinnen halten jedoch keine<br />

Anteile an der Inhaberin oder an den Vermögensgegenständen<br />

(einschließlich offener oder stiller<br />

Reserven) der Inhaberin.<br />

§ 2<br />

Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer<br />

abgeschlossen und beginnt am 25.09.2005<br />

2. Das Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft entspricht<br />

dem der Inhaberin.<br />

§ 3<br />

Einlage des stillen Gesellschafters<br />

Die stille Gesellschafterin zu 1.) erbringt zunächst<br />

eine Bareinlage von AUD 9.999 – (in Worten neuntausendneunhundertneunundneunzig),<br />

die stille<br />

Gesellschafterin zu 2.) erbringt eine Bareinlage von<br />

AUD 1 (in Worten eins). Diese Einlagen sind sofort<br />

fällig. Die Bareinlagen erhöhen sich insoweit als<br />

„Investoren“, d. h. weitere Kommanditisten entweder,<br />

unmittelbar oder mittelbar über die Finanzcontrol<br />

Treuhandgesellschaft mbH der stillen Gesellschafterin<br />

zu 1.) beitreten und ihre Kapitaleinlage leisten.<br />

Die Gesellschafterin zu 2.) nimmt an derartigen Erhöhungen<br />

in dem Umfang teil, der erforderlich ist,<br />

ihr eine Beteiligung von 0,01 % zu erhalten.<br />

§ 4<br />

Geschäftsführung<br />

1. Die stille Gesellschafterin zu 2.) ist gemeinsam<br />

mit der Inhaberin zur Geschäftsführung befugt.<br />

Im Falle von Uneinigkeit ist die Entscheidung der<br />

Inhaberin maßgeblich. Die stille Gesellschafterin<br />

zu 2.) kann die Inhaberin im Verhältnis zu Dritten<br />

nicht vertreten.<br />

2. Die Inhaberin darf jedoch folgende Rechtsgeschäfte<br />

und Handlungen nur mit Zustimmung der<br />

stillen Gesellschafterinnen vornehmen:<br />

a) Änderungen des Gegenstandes des Unternehmens;<br />

b) Formwechsel, Verschmelzung oder Spaltung<br />

des Unternehmens;<br />

c) Erwerb von oder Beteiligung an anderen<br />

Unternehmen sowie deren Veräußerung;<br />

d) Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens<br />

oder eines Teils des Unternehmens,<br />

insbesondere die Veräußerung der vom<br />

Unternehmen in <strong>Australien</strong> erworbenen<br />

Immobilien;<br />

e) Aufnahme weiterer stiller Gesellschafter;<br />

170

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!