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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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Für die erbrachten Leistungen erhält die Real I.S. insgesamt<br />

eine Vergütung in Höhe von AUD 640.000<br />

zuzüglich Umsatzsteuer. Die Vergütung ist, frühestens<br />

am 30.12.2005 und spätestens mit Schließung<br />

der Gesellschaft fällig.<br />

Im Rahmen des Vertrags über Objektaufbereitung<br />

und Konzeption ist die Haftung der Real I.S. eingeschränkt.<br />

Unter anderem ist die Haftung auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weiterhin haftet<br />

sie nicht, soweit sie Aufgaben im Rahmen des<br />

Vertrages über Objektaufbereitung an qualifizierte<br />

Berufsträger überträgt; insoweit hat sie nur das ihr<br />

bei der Auswahl zur Last fallende Verschulden zu<br />

vertreten.<br />

11.6.5 Kapitalbeschaffungsvertrag<br />

Mit der Beschaffung des Kapitals aus der atypisch<br />

stillen Gesellschaft der Objektgesellschaft zur Finanzierung<br />

der Investition sind die Real I.S. sowie ggf.<br />

weitere Vertriebspartner beauftragt. Hierbei dürfen<br />

für den Vertrieb auch weitere Aufträge namens und<br />

für Rechnung der Objektgesellschaft erteilt werden.<br />

Für die Beschaffung des Kapitals zur Finanzierung<br />

der stillen Beteiligung ist eine Vergütung in Höhe von<br />

maximal AUD 5.646.635 ggf. zzgl. Umsatzsteuer vereinbart.<br />

Die Vergütung ist frühestens zum 30.12.2005<br />

anteilig nach Zeichnung der Aufstockung des Kapitals<br />

aus der atypisch stillen Beteiligung fällig, spätestens<br />

mit Ablauf der Frist für die Zeichnung des vollen Gesellschaftskapitals<br />

der Fondsgesellschaft. Durch die<br />

Vergütung sind alle mit dem Vertrieb zusammenhängenden<br />

Kosten der Real I.S. und der anderen Vertriebspartner<br />

abgegolten.<br />

Die Haftung der Real I.S. und der anderen Vertriebspartner<br />

im Rahmen des Kapitalbeschaffungsvertrages<br />

beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Die Fondsgesellschaft wird Vereinbarungen über die<br />

Erhöhung des von ihr gezeichneten Kapitals als atypisch<br />

stille Gesellschafterin der Objektgesellschaft<br />

nur insoweit zeichnen als zusätzliches Kommanditkapital<br />

zuzüglich Agio eingeworben wird.<br />

11.6.6 Platzierungsgarantie<br />

Die Real I.S. hat sich gegenüber der Objektgesellschaft<br />

verpflichtet dafür einzutreten, dass das für die<br />

Durchführung der geplanten Investition der Objektgesellschaft<br />

erforderliche Kapital in Höhe von voraussichtlich<br />

AUD 73.900.000 durch Aufstockung der<br />

atypisch stillen Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />

der Objektgesellschaft bis spätestens zum 30. Dezember<br />

2006 (bzw. zum 30. Dezember 2007, sofern die<br />

Platzierungsfrist verlängert wird) voll durch die Fondsgesellschaft<br />

übernommen wird. Die Real I.S verpflichtet<br />

sich daher, so viele Tranchen der atypisch stillen<br />

Beteiligung an der Objektgesellschaft jeweils selbst<br />

zu zeichnen oder durch Dritte zeichnen zu lassen,<br />

als dies erforderlich ist, insgesamt die Verpflichtung<br />

zur Aufstockung der atypisch stillen Beteiligung auf<br />

AUD 73.900.000 zu begründen. Macht die Objektgesellschaft<br />

von ihrem Recht Gebrauch, das endgültige<br />

stille Beteiligungskapital in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen<br />

der Höhe nach anzupassen, so ändert<br />

sich die Verpflichtung der Real I.S. im Rahmen der<br />

Platzierungsgarantie entsprechend.<br />

Als Vergütung für die Übernahme der Platzierungsgarantie<br />

erhält sie AUD 1.884.450 gegebenenfalls<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist am 30.12.2005 zur Zahlung fällig, nicht jedoch<br />

vor vollständiger Platzierung des atypisch stillen Beteiligungskapitals.<br />

11.6.7 Fremdkapitalbeschaffungsvertrag<br />

Die Real I.S. ist von der Objektgesellschaft mit der<br />

Beschaffung des Fremdkapitals beauftragt worden.<br />

Sie erhält hierfür eine Vergütung von AUD 2.180.250<br />

(2,55 % des Darlehensbetrages (Tranche 1) von<br />

AUD 85.500.000). Die Vergütung ist frühestens am<br />

30.12.2005, nicht jedoch vor vollständiger Platzierung<br />

des atypisch stillen Beteiligungskapitals fällig.<br />

Die Haftung der Real I.S. im Rahmen des Fremdkapitalbeschaffungsvertrages<br />

beschränkt sich auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit.<br />

11.6.8 Geschäftsbesorgung<br />

Als Vergütung für die von der Real I.S. zu erbringenden<br />

Leistungen im Zusammenhang mit der Übernahme<br />

der Geschäftsbesorgung erhält die Real I.S. ab<br />

dem Jahr 2006 eine Vergütung von AUD 250.000 p.a.<br />

zzgl. Umsatzsteuer, die jeweils zum 30.12. eines jeden<br />

Jahres fällig ist. Ab dem Jahr 2007 erhöht sich die<br />

Vergütung um jährlich 1,5 %.<br />

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