Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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Es bestehen weiterhin die üblichen Regelungen zu<br />
außerordentlichen Kündigungsrechten (z.B. bei einem<br />
Zahlungsverzug des Mieters, Konkurs des Mieters,<br />
Verletzung der vertraglichen Zusicherungen, Zerstörung<br />
der Immobilie). Wenn das Gebäude in einem<br />
bestimmten Umfang beschädigt oder gar zerstört ist<br />
und der Mieter die gemieteten Flächen nicht oder<br />
nur anteilig nutzen kann, hat der Mieter das Recht<br />
zur Mietminderung (sog. „Rent Abatement“). Der Mieter<br />
ist weiterhin verpflichtet, im bestimmten Umfang<br />
(AUD 20 Mio. für den Einzelfall) und zu bestimmten<br />
Regelungen eine Haftpflichtversicherung (sog. „Public<br />
Liability Insurance“) abzuschließen. Die grundsätzlich<br />
erlaubte Nutzung der Flächen, eingeschränkt auf<br />
bestimmte Nutzungs- bzw. Öffnungszeiten, ist die<br />
Nutzung als öffentliches Parkhaus („Public Car Park“).<br />
Der Mieter kann weiterhin den Mietvertrag unter<br />
den vereinbarten Bedingungen abtreten oder untervermieten,<br />
wobei dies grundsätzlich nur möglich ist,<br />
wenn der Vermieter dem zustimmt. Die unter dem<br />
Agreement for Lease bzw. den Nachträgen geregelten<br />
Mieterincentives (sog. „Tenancy Incentives“, wie<br />
beispielsweise Ausbauzuschüsse, mietfreie Zeiten,<br />
Ausgleichszahlungen) zugunsten des Mieters wurden<br />
entweder zwischenzeitlich vom Verkäufer an den<br />
Mieter geleistet bzw. der Verkäufer hat den Käufer im<br />
Rahmen des abgeschlossenen Kaufvertrages umfassend<br />
von derartigen Verpflichtungen gegenüber dem<br />
Mieter aus dem Mietverhältnis freigestellt.<br />
11.6.3 Finanzierungsverträge<br />
Langfristfinanzierung Objektgesellschaft<br />
Tranche 1<br />
Die Objektgesellschaft nimmt einen langfristigen<br />
Kredit in Höhe von AUD 85.500.000 bei der BayernLB,<br />
München, auf, welcher zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung<br />
voraussichtlich am 22.12.2005 ausbezahlt<br />
werden wird (sog. „Tranche 1“ des Fremdkapitals der<br />
Objektgesellschaft). Der Kredit, der von der Bank<br />
gemäß der vorliegenden Finanzierungsbestätigung<br />
für eine Laufzeit von zunächst 10 Jahren zugesagt<br />
wurde, wird mit variabler Verzinsung (6-Monats-<br />
AUD-AUDBA-BBSW) aufgenommen und das Zinsänderungsrisiko<br />
fristenkongruent über ein Zinssicherungsgeschäft<br />
(Zinssatzswap) seitens der Objektgesellschaft<br />
abgesichert. Unter dem Zinsswap, der<br />
ebenfalls mit der BayernLB, München, auf Grundlage<br />
einer separaten Rahmenvereinbarung abgeschlossen<br />
wurde, zahlt die Objektgesellschaft fest vereinbarte<br />
Zinssätze an die Bank und erhält im Gegenzug die<br />
Mittel, die erforderlich sind, die variablen Zinszahlungen<br />
unter der Kreditvereinbarung mit der Bank<br />
zu erfüllen. Somit hat sich die Objektgesellschaft<br />
einen festen Zinssatz bis zum Dezember 2015, dem<br />
Ende des Prognosezeitraums, gesichert. Die festen<br />
Zinssätze unter dem Zinsswap wurden in Form von<br />
Stufenzinsen vereinbart, die ab dem Auszahlungszeitpunkt<br />
bis zum 30.12.2006 mit einem Zinssatz<br />
von 5,25 % p.a. beginnen und im letzten Jahr (2015)<br />
auf einen Zinssatz von 7,39 % p.a. ansteigen, wobei<br />
diese Zinssätze unter Berücksichtigung einer Zinsvorauszahlung<br />
in Höhe von AUD 1.340.000 vereinbart<br />
wurden, welche am 22.12.2005 zur Zahlung fällig<br />
ist. Als Zahlungsweise wurden für die variablen Beträge<br />
unter der Kreditvereinbarung halbjährlich<br />
nachschüssige Zahlungen und für die Festbeträge<br />
unter dem Zinsswap jährlich nachschüssige Zahlungen<br />
vereinbart. Die Zinsen zwischen dem Auszahlungszeitpunkt<br />
am 22.12.2005 und dem Beginn der<br />
Prognoserechnung am 01.01.2006 wurden im Investitions-<br />
und Finanzierungsplan berücksichtigt.<br />
Für Tranche 1 des Fremdkapitals der Objektgesellschaft<br />
wurde mit der BayernLB eine Tilgungsstruktur<br />
vereinbart, die vorsieht, dass anfänglich keine Tilgungen<br />
zu leisten sind, jedoch in späteren Jahren<br />
die Tilgung bis auf 1,5 % p.a. bezogen auf die jeweilige<br />
Restvaluta des Darlehens zu leisten sind. Tilgungsleistungen<br />
sind jeweils jährlich nachschüssig vereinbart.<br />
Die Restschuld am Ende des Prognosezeitraums<br />
beläuft sich gemäß der Prognoserechnung dann auf<br />
AUD 81.716.393 (ca. 95 % des ursprünglichen Darlehensbetrages).<br />
Tranche 2<br />
Der Investitions- und Finanzierungsplan sowie die<br />
darauf basierende Prognoserechnung geht davon aus,<br />
dass die Objektgesellschaft die optional anfallenden<br />
Ausbaukosten unter dem Mietvertrag mit dem Commonwealth<br />
of Australia bis spätestens 30. Juni 2006<br />
ebenfalls zu finanzieren haben wird. Die Objektgesellschaft<br />
wird im Falle der Ausübung der entsprechenden<br />
Option des Mieters einen weiteren, eben-<br />
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