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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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Es bestehen weiterhin die üblichen Regelungen zu<br />

außerordentlichen Kündigungsrechten (z.B. bei einem<br />

Zahlungsverzug des Mieters, Konkurs des Mieters,<br />

Verletzung der vertraglichen Zusicherungen, Zerstörung<br />

der Immobilie). Wenn das Gebäude in einem<br />

bestimmten Umfang beschädigt oder gar zerstört ist<br />

und der Mieter die gemieteten Flächen nicht oder<br />

nur anteilig nutzen kann, hat der Mieter das Recht<br />

zur Mietminderung (sog. „Rent Abatement“). Der Mieter<br />

ist weiterhin verpflichtet, im bestimmten Umfang<br />

(AUD 20 Mio. für den Einzelfall) und zu bestimmten<br />

Regelungen eine Haftpflichtversicherung (sog. „Public<br />

Liability Insurance“) abzuschließen. Die grundsätzlich<br />

erlaubte Nutzung der Flächen, eingeschränkt auf<br />

bestimmte Nutzungs- bzw. Öffnungszeiten, ist die<br />

Nutzung als öffentliches Parkhaus („Public Car Park“).<br />

Der Mieter kann weiterhin den Mietvertrag unter<br />

den vereinbarten Bedingungen abtreten oder untervermieten,<br />

wobei dies grundsätzlich nur möglich ist,<br />

wenn der Vermieter dem zustimmt. Die unter dem<br />

Agreement for Lease bzw. den Nachträgen geregelten<br />

Mieterincentives (sog. „Tenancy Incentives“, wie<br />

beispielsweise Ausbauzuschüsse, mietfreie Zeiten,<br />

Ausgleichszahlungen) zugunsten des Mieters wurden<br />

entweder zwischenzeitlich vom Verkäufer an den<br />

Mieter geleistet bzw. der Verkäufer hat den Käufer im<br />

Rahmen des abgeschlossenen Kaufvertrages umfassend<br />

von derartigen Verpflichtungen gegenüber dem<br />

Mieter aus dem Mietverhältnis freigestellt.<br />

11.6.3 Finanzierungsverträge<br />

Langfristfinanzierung Objektgesellschaft<br />

Tranche 1<br />

Die Objektgesellschaft nimmt einen langfristigen<br />

Kredit in Höhe von AUD 85.500.000 bei der BayernLB,<br />

München, auf, welcher zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung<br />

voraussichtlich am 22.12.2005 ausbezahlt<br />

werden wird (sog. „Tranche 1“ des Fremdkapitals der<br />

Objektgesellschaft). Der Kredit, der von der Bank<br />

gemäß der vorliegenden Finanzierungsbestätigung<br />

für eine Laufzeit von zunächst 10 Jahren zugesagt<br />

wurde, wird mit variabler Verzinsung (6-Monats-<br />

AUD-AUDBA-BBSW) aufgenommen und das Zinsänderungsrisiko<br />

fristenkongruent über ein Zinssicherungsgeschäft<br />

(Zinssatzswap) seitens der Objektgesellschaft<br />

abgesichert. Unter dem Zinsswap, der<br />

ebenfalls mit der BayernLB, München, auf Grundlage<br />

einer separaten Rahmenvereinbarung abgeschlossen<br />

wurde, zahlt die Objektgesellschaft fest vereinbarte<br />

Zinssätze an die Bank und erhält im Gegenzug die<br />

Mittel, die erforderlich sind, die variablen Zinszahlungen<br />

unter der Kreditvereinbarung mit der Bank<br />

zu erfüllen. Somit hat sich die Objektgesellschaft<br />

einen festen Zinssatz bis zum Dezember 2015, dem<br />

Ende des Prognosezeitraums, gesichert. Die festen<br />

Zinssätze unter dem Zinsswap wurden in Form von<br />

Stufenzinsen vereinbart, die ab dem Auszahlungszeitpunkt<br />

bis zum 30.12.2006 mit einem Zinssatz<br />

von 5,25 % p.a. beginnen und im letzten Jahr (2015)<br />

auf einen Zinssatz von 7,39 % p.a. ansteigen, wobei<br />

diese Zinssätze unter Berücksichtigung einer Zinsvorauszahlung<br />

in Höhe von AUD 1.340.000 vereinbart<br />

wurden, welche am 22.12.2005 zur Zahlung fällig<br />

ist. Als Zahlungsweise wurden für die variablen Beträge<br />

unter der Kreditvereinbarung halbjährlich<br />

nachschüssige Zahlungen und für die Festbeträge<br />

unter dem Zinsswap jährlich nachschüssige Zahlungen<br />

vereinbart. Die Zinsen zwischen dem Auszahlungszeitpunkt<br />

am 22.12.2005 und dem Beginn der<br />

Prognoserechnung am 01.01.2006 wurden im Investitions-<br />

und Finanzierungsplan berücksichtigt.<br />

Für Tranche 1 des Fremdkapitals der Objektgesellschaft<br />

wurde mit der BayernLB eine Tilgungsstruktur<br />

vereinbart, die vorsieht, dass anfänglich keine Tilgungen<br />

zu leisten sind, jedoch in späteren Jahren<br />

die Tilgung bis auf 1,5 % p.a. bezogen auf die jeweilige<br />

Restvaluta des Darlehens zu leisten sind. Tilgungsleistungen<br />

sind jeweils jährlich nachschüssig vereinbart.<br />

Die Restschuld am Ende des Prognosezeitraums<br />

beläuft sich gemäß der Prognoserechnung dann auf<br />

AUD 81.716.393 (ca. 95 % des ursprünglichen Darlehensbetrages).<br />

Tranche 2<br />

Der Investitions- und Finanzierungsplan sowie die<br />

darauf basierende Prognoserechnung geht davon aus,<br />

dass die Objektgesellschaft die optional anfallenden<br />

Ausbaukosten unter dem Mietvertrag mit dem Commonwealth<br />

of Australia bis spätestens 30. Juni 2006<br />

ebenfalls zu finanzieren haben wird. Die Objektgesellschaft<br />

wird im Falle der Ausübung der entsprechenden<br />

Option des Mieters einen weiteren, eben-<br />

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