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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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ter stellt marktübliche Mietersicherheiten (u.a. Bankgarantie<br />

über drei Monatsmieten) unter dem Mietvertrag<br />

zur Verfügung. Bei dem Mietverhältnis handelt<br />

es sich um ein sog. Brutto-Mietverhältnis (sog. „Gross<br />

Leases“), d.h., der Mieter zahlt zwar grundsätzlich<br />

die Kosten für die von ihm verbrauchte Elektrizität,<br />

Wasser, Telefon, Reinigung der Mieträume, bestimmte<br />

Versicherungen, jedoch ist ein Großteil der Bewirtschaftungskosten<br />

wie Steuern und Abgaben, Objektversicherungsprämien,<br />

Instandhaltung des Gebäudes<br />

etc. vom Vermieter nicht auf den Mieter umlegbar.<br />

Der Mieter hat eine Mietvertragsverlängerungsoption<br />

für weitere 5 Jahre. Alle 5 Jahre (und falls die Mietvertragsverlängerungsoption<br />

nicht ausgeübt wird im<br />

letzten Mietjahr) hat der Mieter die Verpflichtung,<br />

die Mieträume umfassend zu renovieren (sog. „Make<br />

Good Obligation“). Die Miete wird während der<br />

Grundmietzeit von 10 Jahren jährlich um 4 % fest<br />

erhöht.<br />

Es bestehen weiterhin die üblichen Regelungen zu<br />

außerordentlichen Kündigungsrechten (z.B. bei einem<br />

Zahlungsverzug des Mieters, Konkurs des Mieters,<br />

Verletzung der vertraglichen Zusicherungen, Zerstörung<br />

der Immobilie). Wenn das Gebäude in einem<br />

bestimmten Umfang beschädigt oder gar zerstört ist<br />

und der Mieter die gemieteten Flächen nicht oder<br />

nur anteilig nutzen kann, hat der Mieter das Recht<br />

zur Mietminderung (sog. „Rent Abatement“). Der<br />

Mieter ist weiterhin verpflichtet, im bestimmten Umfang<br />

(AUD 20 Mio. für den Einzelfall) und zu bestimmten<br />

Regelungen eine Haftpflichtversicherung (sog.<br />

„Public Liability Insurance“) abzuschließen. Die grundsätzlich<br />

erlaubte Nutzung der Flächen ist die Nutzung<br />

als lizenziertes Restaurant und Café („Licensed<br />

Restaurant, Café and Takeaway“). Der Mieter kann<br />

weiterhin den Mietvertrag unter den vereinbarten<br />

Bedingungen abtreten oder untervermieten, wobei<br />

dies grundsätzlich nur möglich ist, wenn der Vermieter<br />

dem zustimmt. Die unter dem Agreement for<br />

Lease bzw. den Nachträgen geregelten Mieterincentives<br />

(sog. „Tenancy Incentives“, wie beispielsweise<br />

Ausbauzuschüsse, mietfreie Zeiten, Ausgleichszahlungen)<br />

zugunsten des Mieters wurden entweder<br />

zwischenzeitlich vom Verkäufer an den Mieter geleistet<br />

bzw. der Verkäufer hat den Käufer im Rahmen<br />

des abgeschlossenen Kaufvertrages umfassend von<br />

derartigen Verpflichtungen gegenüber dem Mieter<br />

aus dem Mietverhältnis freigestellt.<br />

Mietvertrag (sog. „Car Park Licence“) mit S&K Car<br />

Park Management Pty Ltd („S&K“)<br />

Die Laufzeit des Mietvertrags vom 29. September<br />

2005 mit S&K (Registernummer ABN 94 108 043 689)<br />

beginnt am 1. Dezember 2005 und dauert bis zum<br />

30. November 2011. Der Mieter S&K (Parkhausbetreiber)<br />

hat 207 Parkplätze im Parkhaus der Fondsimmobilie<br />

langfristig angemietet und bezahlt eine<br />

anfängliche Basismiete von jährlich AUD 800.000<br />

(zzgl. Umsatzsteuer), was einer Durchschnittsmiete<br />

je Stellplatz und Monat von ca. AUD 322,06 entspricht.<br />

Die Basismiete steigt während der Grundmietzeit<br />

jährlich um fest 3,5 % an. Der Mieter stellt keine<br />

Mietersicherheiten zur Verfügung. Zusätzlich zur<br />

Basismiete muss der Mieter grundsätzlich eine umsatzabhängige<br />

Miete an den Vermieter bezahlen.<br />

Diese Miete fällt jedoch nicht an, wenn der Umsatz<br />

bestimmte Mindestschwellenwerte nicht überschreitet<br />

(im ersten Jahr AUD 1.024.999,99). Aus Gründen<br />

der kaufmännischen Vorsicht wurden derartige Zusatzmieten<br />

im Rahmen der Prognoserechnung jedoch<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Bei dem Mietverhältnis handelt es sich grundsätzlich<br />

um ein sog. Brutto-Mietverhältnis (sog. „Gross Lease“),<br />

d.h., der Mieter zahlt zwar grundsätzlich die<br />

Kosten für die von ihm verbrauchte Elektrizität, Wasser,<br />

Telefon, Reinigung der Mietflächen, jedoch ist<br />

ein Großteil der Bewirtschaftungskosten wie Objektversicherungsprämien,<br />

Instandhaltung des Gebäudes<br />

etc. vom Vermieter nicht auf den Mieter umlegbar.<br />

Eine wesentliche Ausnahme hiervon bilden Steuern<br />

und Abgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />

der Parkplätze (sog. „Car Parking Levy“),<br />

die unter dem Mietvertrag direkt vom Mieter an die<br />

Behörden bezahlt werden müssen. Der Mieter hat<br />

eine Mietvertragsverlängerungsoption für weitere<br />

5 Jahre. Der Mieter hat weiterhin die Verpflichtung,<br />

die gemieteten Flächen am Ende des Mietvertrages<br />

umfassend zu renovieren und gereinigt zu hinterlassen<br />

(sog. „Reinstatement/Make Good Obligation“).<br />

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