Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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ter stellt marktübliche Mietersicherheiten (u.a. Bankgarantie<br />
über drei Monatsmieten) unter dem Mietvertrag<br />
zur Verfügung. Bei dem Mietverhältnis handelt<br />
es sich um ein sog. Brutto-Mietverhältnis (sog. „Gross<br />
Leases“), d.h., der Mieter zahlt zwar grundsätzlich<br />
die Kosten für die von ihm verbrauchte Elektrizität,<br />
Wasser, Telefon, Reinigung der Mieträume, bestimmte<br />
Versicherungen, jedoch ist ein Großteil der Bewirtschaftungskosten<br />
wie Steuern und Abgaben, Objektversicherungsprämien,<br />
Instandhaltung des Gebäudes<br />
etc. vom Vermieter nicht auf den Mieter umlegbar.<br />
Der Mieter hat eine Mietvertragsverlängerungsoption<br />
für weitere 5 Jahre. Alle 5 Jahre (und falls die Mietvertragsverlängerungsoption<br />
nicht ausgeübt wird im<br />
letzten Mietjahr) hat der Mieter die Verpflichtung,<br />
die Mieträume umfassend zu renovieren (sog. „Make<br />
Good Obligation“). Die Miete wird während der<br />
Grundmietzeit von 10 Jahren jährlich um 4 % fest<br />
erhöht.<br />
Es bestehen weiterhin die üblichen Regelungen zu<br />
außerordentlichen Kündigungsrechten (z.B. bei einem<br />
Zahlungsverzug des Mieters, Konkurs des Mieters,<br />
Verletzung der vertraglichen Zusicherungen, Zerstörung<br />
der Immobilie). Wenn das Gebäude in einem<br />
bestimmten Umfang beschädigt oder gar zerstört ist<br />
und der Mieter die gemieteten Flächen nicht oder<br />
nur anteilig nutzen kann, hat der Mieter das Recht<br />
zur Mietminderung (sog. „Rent Abatement“). Der<br />
Mieter ist weiterhin verpflichtet, im bestimmten Umfang<br />
(AUD 20 Mio. für den Einzelfall) und zu bestimmten<br />
Regelungen eine Haftpflichtversicherung (sog.<br />
„Public Liability Insurance“) abzuschließen. Die grundsätzlich<br />
erlaubte Nutzung der Flächen ist die Nutzung<br />
als lizenziertes Restaurant und Café („Licensed<br />
Restaurant, Café and Takeaway“). Der Mieter kann<br />
weiterhin den Mietvertrag unter den vereinbarten<br />
Bedingungen abtreten oder untervermieten, wobei<br />
dies grundsätzlich nur möglich ist, wenn der Vermieter<br />
dem zustimmt. Die unter dem Agreement for<br />
Lease bzw. den Nachträgen geregelten Mieterincentives<br />
(sog. „Tenancy Incentives“, wie beispielsweise<br />
Ausbauzuschüsse, mietfreie Zeiten, Ausgleichszahlungen)<br />
zugunsten des Mieters wurden entweder<br />
zwischenzeitlich vom Verkäufer an den Mieter geleistet<br />
bzw. der Verkäufer hat den Käufer im Rahmen<br />
des abgeschlossenen Kaufvertrages umfassend von<br />
derartigen Verpflichtungen gegenüber dem Mieter<br />
aus dem Mietverhältnis freigestellt.<br />
Mietvertrag (sog. „Car Park Licence“) mit S&K Car<br />
Park Management Pty Ltd („S&K“)<br />
Die Laufzeit des Mietvertrags vom 29. September<br />
2005 mit S&K (Registernummer ABN 94 108 043 689)<br />
beginnt am 1. Dezember 2005 und dauert bis zum<br />
30. November 2011. Der Mieter S&K (Parkhausbetreiber)<br />
hat 207 Parkplätze im Parkhaus der Fondsimmobilie<br />
langfristig angemietet und bezahlt eine<br />
anfängliche Basismiete von jährlich AUD 800.000<br />
(zzgl. Umsatzsteuer), was einer Durchschnittsmiete<br />
je Stellplatz und Monat von ca. AUD 322,06 entspricht.<br />
Die Basismiete steigt während der Grundmietzeit<br />
jährlich um fest 3,5 % an. Der Mieter stellt keine<br />
Mietersicherheiten zur Verfügung. Zusätzlich zur<br />
Basismiete muss der Mieter grundsätzlich eine umsatzabhängige<br />
Miete an den Vermieter bezahlen.<br />
Diese Miete fällt jedoch nicht an, wenn der Umsatz<br />
bestimmte Mindestschwellenwerte nicht überschreitet<br />
(im ersten Jahr AUD 1.024.999,99). Aus Gründen<br />
der kaufmännischen Vorsicht wurden derartige Zusatzmieten<br />
im Rahmen der Prognoserechnung jedoch<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Bei dem Mietverhältnis handelt es sich grundsätzlich<br />
um ein sog. Brutto-Mietverhältnis (sog. „Gross Lease“),<br />
d.h., der Mieter zahlt zwar grundsätzlich die<br />
Kosten für die von ihm verbrauchte Elektrizität, Wasser,<br />
Telefon, Reinigung der Mietflächen, jedoch ist<br />
ein Großteil der Bewirtschaftungskosten wie Objektversicherungsprämien,<br />
Instandhaltung des Gebäudes<br />
etc. vom Vermieter nicht auf den Mieter umlegbar.<br />
Eine wesentliche Ausnahme hiervon bilden Steuern<br />
und Abgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />
der Parkplätze (sog. „Car Parking Levy“),<br />
die unter dem Mietvertrag direkt vom Mieter an die<br />
Behörden bezahlt werden müssen. Der Mieter hat<br />
eine Mietvertragsverlängerungsoption für weitere<br />
5 Jahre. Der Mieter hat weiterhin die Verpflichtung,<br />
die gemieteten Flächen am Ende des Mietvertrages<br />
umfassend zu renovieren und gereinigt zu hinterlassen<br />
(sog. „Reinstatement/Make Good Obligation“).<br />
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