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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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gen der kaufvertraglichen Voraussetzungen auf ein<br />

Treuhandkonto zur Abwicklung der Kaufpreiszahlung<br />

am 31. Dezember 2005 seitens des Käufers einzuzahlen.<br />

Ein Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen,<br />

DTZ Australia, vom September 2005<br />

bestätigt, dass der vereinbarte Kaufpreis dem Marktwert<br />

der Fondsimmobilie mindestens entspricht und<br />

bestätigt damit die Angemessenheit des Kaufpreises.<br />

Für den Erwerb der Fondsimmobilie fällt in <strong>Australien</strong><br />

keine Goods and Services Tax (entspricht der<br />

deutschen Umsatzsteuer) an, da hier gemäß den Regelungen<br />

des Kaufvertrages und auf Grundlage des<br />

australischen Steuerrechts der Verkauf in <strong>Australien</strong><br />

als eine Übertragung eines arbeitenden Unternehmens<br />

(sog. „Transfer of going concern”) behandelt<br />

wird.<br />

Gewährleistungen<br />

Der Verkäufer hat gegenüber dem Käufer bestimmte<br />

Gewährleistungen und Zusicherungen (sog. „Vendor<br />

Warranties“) abgegeben. Diese werden zum Zeitpunkt<br />

des Settlements seitens des Verkäufers zugunsten<br />

des Käufers bestätigt werden. Die vom Verkäufer<br />

abgegebenen Gewährleistungen und Zusicherungen<br />

umfassen verkürzt und übersetzt wiedergegeben im<br />

Wesentlichen folgende Bereiche:<br />

1) Der Verkäufer hat nicht wissentlich oder absichtlich<br />

Informationen zurückgehalten bzw. nicht<br />

übermittelt, die für die Bewertung der Fondsimmobilie<br />

aus Sicht des Verkäufers relevant sein<br />

könnten;<br />

2) Der Verkäufer hat alle erforderlichen Baugenehmigungen<br />

und Erlaubnisse zum Bau und zur Nutzung<br />

der Fondsimmobilie erhalten und ist sich<br />

keiner Umstände bewusst bzw. hat keine Benachrichtigung<br />

erhalten, dass die anwendbaren<br />

Gesetze und Bestimmungen nicht eingehalten<br />

sind;<br />

3) Alle Antworten des Verkäufers auf Anfragen des<br />

Käufers sind akkurat und nicht missverständlich;<br />

4) Die Fondsimmobilie ist weder direkt noch indirekt<br />

betroffen von gefährlichen Materialien die<br />

eine Haftung unter jeglichem Umweltgesetz auslösen<br />

könnten;<br />

5) Es bestehen keine Informationen und Hinweise,<br />

dass irgendeine Verletzung irgendwelcher Umweltgesetzte<br />

oder Umweltbestimmungen im Zusammenhang<br />

mit der Fondsimmobilie vorliegen;<br />

6) Der Verkäufer ist der Eigentümer der Fondsimmobilie,<br />

frei von Belastungen oder Ansprüchen<br />

Dritter (es sei denn, diese sind im Kaufvertrag<br />

geregelt);<br />

7) Der Verkäufer hat keine Hinweise oder Benachrichtigung<br />

von jedweder Partei, dass eine Vereinbarung<br />

oder ein Vertrag in Bezug auf die Fondsimmobilie<br />

verletzt ist oder wurde, auch nicht in<br />

einer Form, die sich auf den Käufer nach Erwerb<br />

der Fondsimmobilie negativ auswirken könnte;<br />

8) Es bestehen bezüglich der Fondsimmobilie keine<br />

beeinträchtigenden oder nachteiligen Benachrichtigungen<br />

behördlicher Stellen die sich negativ<br />

auf die Immobilie oder den Käufer auswirken<br />

könnten;<br />

9) Alle technischen Vorrichtungen und Systeme, die<br />

im Gebäude installiert sind, arbeiten unabhängig<br />

vom Gebäude 101 Collins Street, Melbourne, das<br />

dem Verkäufer gehört;<br />

10) Mit Ausnahme der nicht unterzeichneten Retail-<br />

Mietverträge sind alle im Kaufvertrag spezifizierten<br />

Mietverträge gültig, rechtswirksam und<br />

bindend und der Verkäufer hat keine anderen<br />

Untermietverträge, Lizenzen oder andere Nutzungsrechte<br />

abgeschlossen als die, die im Rahmen<br />

des Kaufvertrages offen gelegt wurden;<br />

11) Wenn die noch nicht unterzeichneten Retail-<br />

Mietverträge ausgefertigt sind, sind diese gültig,<br />

rechtswirksam und bindend;<br />

12) Der Verkäufer ist im Besitz der Mietersicherheiten;<br />

13) Die offen gelegten Mietverträge beinhalten alle<br />

Details von allen Mietverträgen die die Fondsimmobilie<br />

betreffen und zu denen der Verkäufer<br />

Partei ist;<br />

14) Die spezifizierten Mietverträge sind echte, komplette<br />

und akkurate Kopien der entsprechenden<br />

Dokumente;<br />

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