27.04.2014 Aufrufe

Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Die Treuhänderin nimmt die Gesellschaftsrechte<br />

und Pflichten im Interesse des Treugebers und<br />

unter Beachtung ihrer Treuepflicht gegenüber den<br />

übrigen Gesellschaftern und Treugebern wahr.<br />

• Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />

und an sonstigen Abstimmungen<br />

teilzunehmen.<br />

• Die Treuhänderin erteilt hiermit dem Treugeber<br />

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts aus dem<br />

für ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil.<br />

• Für den Fall, dass der Treugeber sein Stimmrecht<br />

nicht selbst oder durch einen Dritten wahrnimmt,<br />

weist er die Treuhänderin hiermit an, das auf<br />

ihn entfallende Stimmrecht entsprechend den Beschlussvorschlägen<br />

der Geschäftsführung der<br />

Gesellschaft auszuüben.<br />

Anleger, die sich über die Treuhandkommanditistin<br />

als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen,<br />

nehmen wirtschaftlich die gleiche Stellung wie Direktkommanditisten<br />

ein. Sie sind berechtigt, selbst an<br />

den Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />

teilzunehmen und erhalten alle Informationen<br />

und Unterlagen wie ein Direktkommanditist. Ein solcher<br />

Anleger ist insbesondere auch berechtigt, das<br />

Stimmrecht im Rahmen von Gesellschafterbeschlüssen<br />

auszuüben und die ihm zustehenden Kontrollund<br />

Widerspruchsrechte wie ein Direktkommanditist<br />

auszuüben. Für den Fall, dass der Treugeber sein<br />

Stimmrecht weder selbst ausübt noch durch einen<br />

Dritten ausüben lässt, weist der Treugeber bereits<br />

durch den Abschluss des Treuhandvertrages die Treuhandkommanditistin<br />

an, entsprechend den Beschlussvorschlägen<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

abzustimmen. Dies gilt jedoch nicht, wenn<br />

der Treugeber der Treuhandkommanditistin für den<br />

Einzelfall vorher eine andere Weisung erteilt.<br />

Die Treuhandbeteiligungen sind übertragbar und können<br />

in eine Direktbeteiligung umgewandelt werden.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für sämtliche<br />

mit den Treuhandschaften verbundenen Tätigkeiten<br />

für das Jahr 2005 einen Betrag von AUD 25.000 zzgl.<br />

Umsatzsteuer und ab dem Jahr 2006 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von insgesamt AUD 15.000 zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung erhöht<br />

sich ab dem Jahr 2007 jährlich um 1,7 %. Die Vergütung<br />

ist jeweils am 30.12. eines jeden Jahres zur Zahlung<br />

fällig. Die Treuhandvergütung, ebenso wie die<br />

Reisekosten sowie die Kosten, die die Treuhandkommanditistin<br />

für drucktechnische Anfertigungen und<br />

den Versand der für die Treugeber bestimmten Unterlagen<br />

im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen<br />

und schriftlichen Gesellschafterabstimmungen<br />

entstehen, sind Kosten der Gesellschaft und werden<br />

von dieser an die Treuhandkommanditistin gezahlt.<br />

11.3 Gesellschaftsvertrag der Objektgesellschaft<br />

Die Objektgesellschaft wurde am 16.09.2004 als<br />

REAL I.S. Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Nr. 6 im Handelsregister unter der Nummer HRB<br />

153920 beim Amtsgericht München eingetragen und<br />

am 19.09.2005 umfirmiert zu <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong><br />

I GmbH.<br />

Gesellschaftszweck<br />

Gesellschaftszweck ist der Ankauf, die Verwaltung,<br />

Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie<br />

die Entwicklung und Durchführung von Immobilienprojekten.<br />

Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt<br />

atypisch stille Gesellschaften einzugehen.<br />

Die Objektgesellschaft beabsichtigt das Eigentum an<br />

der Immobilie 11 Exhibition Street in Melbourne zu<br />

erwerben und hat dazu am 30. September 2005<br />

einen Kaufvertrag („Contract of Sale“) unterzeichnet<br />

(siehe hierzu Tz. 11).<br />

Kapital<br />

Das Stammkapital der Objektgesellschaft beträgt<br />

EUR 25.000. Alleinige Gesellschafterin der Objektgesellschaft<br />

ist die Stichting Wombato.<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

Die Wombato hat Herrn Michael Doranth als alleinigen<br />

und alleine vertretungsbefugten Geschäftsführer<br />

bestellt.<br />

Geschäftsjahr/Jahresabschluss<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Bilanz der<br />

Objektgesellschaft sowie die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

ist von der Geschäftsführung aufzustellen<br />

und der Stichting Wombato vorzulegen.<br />

102

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!