Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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aber auf die Steuerbefreiung verzichten und die Zinsen, die<br />
zusätzliche Vergütung und die Kostenerstattungen der<br />
Umsatzsteuer unterwerfen (Option gemäß § 9 Abs. 1 UStG).<br />
Dies hat zur Folge, dass die Fondsgesellschaft die ihr im Rahmen<br />
von Eingangsumsätzen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer<br />
als Vorsteuer abziehen kann (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).<br />
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer<br />
Eine Übertragung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
im Wege der Schenkung oder durch Erbfall unterliegt der<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bei der Wertermittlung der<br />
Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft wird auf<br />
die dem Anleger anteilig zuzurechnenden Wirtschaftsgüter<br />
der Fondsgesellschaft abgestellt (§ 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG). Der<br />
erbschaft- oder schenkungsteuerliche Wert der Beteiligung<br />
beläuft sich daher grundsätzlich auf den anteiligen Stand<br />
des an die Stadion GmbH ausgereichten Darlehens (inklusive<br />
jeweils zeitanteiliger Zinsen, zusätzlicher Vergütungen<br />
und Kostenerstattungen) und einer gegebenenfalls vorhandenen<br />
Liquiditätsreserve im Übertragungszeitpunkt.<br />
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