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Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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Die steuerlichen Grundlagen<br />

Diesem Beteiligungsangebot liegen die derzeit geltende<br />

Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung und die geltenden<br />

Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden zu Grunde.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />

Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendung bestehender Vorschriften oder Regelungen)<br />

sind möglich und können die Rentabilität der Beteiligung<br />

positiv oder negativ beeinflussen.<br />

ten (wirtschaftliche und sportliche Vergütung), welche von<br />

künftigen ungewissen Ereignissen abhängen (vergleiche<br />

hierzu Kapitel „Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die<br />

Stadion GmbH“, Seite 27 ff.).<br />

Ferner stundet die Fondsgesellschaft der Stadion GmbH die<br />

Kostenerstattung aus der Eigenkapitaleinwerbung über die<br />

Laufzeit bis 30. 06. 2020 gegen einen Zinssatz von 6,75 % p. a.<br />

(vergleiche hierzu „Nebenkostenvergütung“, Seite 31).<br />

Die endgültige Entscheidung über die steuerlichen Auswirkungen<br />

dieses Beteiligungsangebots bleibt der Beurteilung<br />

der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung vorbehalten.<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Konsequenzen<br />

einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft bezieht sich<br />

ausschließlich auf in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />

natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten. Sofern Anleger vorstehende Voraussetzungen<br />

nicht erfüllen, sollten sie die aus einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft resultierenden steuerlichen Auswirkungen<br />

beziehungsweise Abweichungen mit einem<br />

steuerlichen Berater besprechen.<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsart<br />

Die Anleger beteiligen sich als Treugeber/Kommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft. Welche Art von Einkünften steuerlich<br />

vorliegt, ist für die Anleger somit grundsätzlich auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft zu beurteilen.<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft besteht in der Gewährung<br />

eines verzinslichen Darlehens an die Stadion GmbH.<br />

Die Verzinsung des Darlehens besteht aus einem Festzinssatz<br />

in Höhe von 6,75 % p. a und zwei variablen Komponen-<br />

Daraus erzielen die Fondsgesellschaft und damit die Anleger<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7<br />

EStG.<br />

Ebenfalls unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen fällt die<br />

Verwaltungsgebühr (vergleiche hierzu „Verwaltungsgebühr“,<br />

S. 31) als besonderes Entgelt (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG).<br />

Eine Umqualifizierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

in gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erfolgt nicht, da die<br />

Fondsgesellschaft aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen<br />

Konstruktion nicht gewerblich geprägt im Sinne des § 15<br />

Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. Eine gewerbliche Prägung liegt nicht<br />

vor, wenn ein nicht persönlich haftender Gesellschafter zur<br />

Geschäftsführung befugt ist. Dies gilt unabhängig davon,<br />

ob der zur Geschäftsführung befugte Gesellschafter eine<br />

Kapitalgesellschaft ist (R 138 Abs. 6 EStR).<br />

Einkunftsermittlung<br />

Die Einkünfte der Fondsgesellschaft werden als Überschuss<br />

der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (Einnahmen-/Überschussrechnung).<br />

Einnahmen (§ 8 EStG) sind die erhaltenen Zinsen, der in der<br />

Nebenkostenerstattung enthaltene Zinsanteil und die Verwaltungsgebühren<br />

einschließlich etwaig vereinnahmter Um-<br />

Die steuerlichen Grundlagen I 75

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