Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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anerkannt wurden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages,<br />
an dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen<br />
wird. Wird die Gesellschaft aufgelöst, verjähren die Ansprüche<br />
der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten<br />
spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder – wenn die<br />
Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden<br />
– fünf Jahre nach Fälligwerden der Ansprüche.<br />
Der Jahresabschluss der Fondsgesellschaft wird erstmals für<br />
das Geschäftsjahr 2005 geprüft. Für die Geschäftsjahre 2003<br />
und 2004 liegen keine geprüften Jahresabschlüsse vor.<br />
Seit dem Stichtag des im Kapitel „Der Jahresabschluss mit<br />
Lagebericht“, Seite 102 ff., abgedruckten Jahresabschlusses<br />
verlief die Geschäftsentwicklung der Fondsgesellschaft erwartungsgemäß.<br />
Die Anleger, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligen, haften nicht unmittelbar für Schulden der Fondsgesellschaft.<br />
An ihrer Stelle hält der Treuhandkommanditist<br />
als Treuhänder die Stellung eines Kommanditisten. Allerdings<br />
muss der Treugeber den Treuhandkommanditisten<br />
von einer Haftung aus der Beteiligung, die er für den Treugeber<br />
hält, freistellen. Wirtschaftlich betrachtet ist daher<br />
der Treugeber dem Kommanditisten bezüglich der Haftung<br />
gleichgestellt.<br />
Die LUMBAR GmbH als persönlich haftender Gesellschafter<br />
haftet persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Die Fondsgesellschaft stellt den Komplementär, den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, ihre Angestellten, Geschäftsführer<br />
und Beauftragten (zusammen die „Freistellungsberechtigten“)<br />
voll umfänglich von Schäden und Haftung frei,<br />
die den Freistellungsberechtigten aus ihrer Tätigkeit für die<br />
Fondsgesellschaft erwachsen können. Ein Anspruch auf Freistellung<br />
ist ausgeschlossen, wenn der betreffende Freistellungsberechtigte<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt<br />
hat (siehe § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Jahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />
für das am 31. 12. 2004 endende Geschäftsjahr sind im<br />
Kapitel „Der Jahresabschluss mit Lagebericht“, Seite 102 ff.,<br />
abgedruckt.<br />
Treugeber/Treuhandvertrag<br />
Die Anleger beteiligen sich zunächst ausschließlich als Treugeber<br />
über die TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH mit Sitz<br />
in Grünwald („Treuhandkommanditist“) an der Fondsgesellschaft.<br />
Der Treuhandvertrag ist Bestandteil dieses Beteiligungsangebotes.<br />
Er ist im Kapitel „Der Treuhandvertrag“,<br />
Seite 97 ff., abgedruckt. Es besteht die Möglichkeit, die Beteiligung<br />
in eine direkte Beteiligung als Kommanditist umzuwandeln.<br />
Die Rechte der Treugeber beziehungsweise der<br />
Kommanditisten einschließlich der Kontroll- und Mitbestimmungsrechte<br />
sind im Gesellschafts- und Treuhandvertrag<br />
festgelegt. Mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheines<br />
kommt ein Treuhandvertrag zwischen dem Anleger<br />
und dem Treuhandkommanditisten zustande. Der Treuhandvertrag<br />
unterliegt deutschem Recht. Der Treuhandkommanditist<br />
tritt im Auftrag des Treugebers der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditist bei und hält treuhänderisch in eigenem<br />
Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für<br />
Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil (siehe § 1<br />
Ziffer 2 des Treuhandvertrages).<br />
Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine<br />
Kommanditbeteiligung für alle Treugeber gemeinsam als<br />
einheitlichen Kommanditanteil, im Innenverhältnis handelt<br />
der Treuhandkommanditist ausschließlich im Auftrag und<br />
für Rechnung des jeweiligen Treugebers (siehe § 1 Ziffer 3<br />
des Treuhandvertrages).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Komman-<br />
72 I Die rechtlichen Grundlagen