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Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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Gründung, Gesellschaftszweck, Gesellschafter,<br />

Geschäftsführung<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 01. 01. 2003 in der Rechtsform<br />

einer Kommanditgesellschaft gegründet und am 13. 01. 2003<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der<br />

Handelsregisternummer HRA 81 362 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss<br />

vom 30. 06. 2005 wurde die Firma der<br />

Gesellschaft geändert in LUMBAR Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG. Der Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem<br />

Recht. Der Gesellschaftszweck besteht in der Gewährung<br />

von Finanzierungsmitteln für den Erwerb, die Errichtung,<br />

Vermietung, Verwertung und Verwaltung der Allianz<br />

Arena in München, sowie das Eingehen von Beteiligungen<br />

zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die in § 34c GewO aufgeführt sind und das Betreiben<br />

von Bankgeschäften (siehe § 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Der Sitz der Gesellschaft ist Grünwald. Die Anschrift<br />

der Gesellschaft ist Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Die Fondsgesellschaft hat ihre in diesem Beteiligungsangebot<br />

beschriebene Geschäftstätigkeit im Jahr 2005 aufgenommen.<br />

Für das vorangegangene Geschäftsjahr wurde ein<br />

Jahresabschluss mit Lagebericht aufgestellt. Beide sind Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsangebotes (vergleiche hierzu<br />

Kapitel „Der Jahresabschluss mit Lagebericht“, Seite 102 ff.).<br />

Seit Erstellung des Jahresabschlusses ist keine Zwischenübersicht<br />

veröffentlicht worden.<br />

Die LUMBAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Grünwald, (nachfolgend „LUMBAR GmbH“ genannt), ist persönlich<br />

haftender Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter ist von der<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ausgeschlossen und<br />

leistet keine Kapitaleinlage. Er erhält für die Übernahme der<br />

persönlichen Haftung in der Fondsgesellschaft ein laufendes<br />

jährliches Entgelt in Höhe von EUR 1.000 zuzüglich einer<br />

gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

(siehe § 14 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die LUMBAR GmbH ist mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft<br />

der KGAL (vergleiche hierzu Kapitel „Die Übersicht zu<br />

den Vertragspartnern“, Seite 82 ff.). Weiterer Gründungsgesellschafter<br />

ist die KOSA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald. Diese hat ihre<br />

Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft in Höhe<br />

von EUR 10.000, welche in Höhe von EUR 4.000 einbezahlt<br />

war, auf die LONTAR GmbH, Grünwald, übertragen und ist<br />

damit aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden. Die Pflichteinlage<br />

der LONTAR GmbH wurde mit Gesellschafterbeschluss<br />

vom 01. 08. 2005 auf EUR 500 (voll eingezahlt) herabgesetzt,<br />

ihre im Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt<br />

EUR 50. Durch Beitritt der Anleger ist die Fondsgesellschaft<br />

nicht mehr eine Gesellschaft aus dem Konzernkreis der KGAL.<br />

Die LONTAR GmbH, Grünwald, ist geschäftsführender Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft und allein zur Geschäftsführung<br />

und zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt<br />

und verpflichtet. Die LONTAR GmbH ist mittelbar eine<br />

100%ige Tochtergesellschaft der KGAL (vergleiche hierzu Kapitel<br />

„Die Übersicht zu den Vertragspartnern“, Seite 82 ff.).<br />

Sie erhält für die Übernahme der Geschäftsführung ein laufendes<br />

jährliches Entgelt in Höhe von EUR 1.000 zuzüglich<br />

einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

(siehe § 14 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />

aller Handlungen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Fondsgesellschaft gehören. Diese Befugnis gilt<br />

insbesondere für den Abschluss und die Abwicklung der<br />

dem Investitions- und Finanzierungsplan zugrunde liegenden<br />

Verträge und Rechtsgeschäfte. Handlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />

hinausgehen, kann der geschäftsführende Gesellschafter<br />

nur mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen (siehe<br />

§ 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

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