Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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mitgeteilt hat und (1) entweder die von der Eurohypo AG<br />
und der Dresdner Bank AG bereitgestellten Finanzierungen<br />
ebenfalls aus wichtigem Grund gekündigt und insgesamt<br />
fällig gestellt worden sind, (2) die Eurohypo AG und die<br />
Dresdner Bank AG einvernehmlich dem beabsichtigten Vorgehen<br />
der Fondsgesellschaft zugestimmt haben, oder (3)<br />
seit Mitteilung der Kündigungsabsicht beziehungsweise der<br />
Absicht zur Geltendmachung von Rechten aufgrund von Vertragsverletzungen<br />
oder Verwertung ein Zeitraum von 45 Tagen<br />
verstrichen ist und der betreffende Kündigungs- oder Verwertungsgrund<br />
beziehungsweise die Vertragsverletzung<br />
noch vorliegt. Sollte es innerhalb von 45 Tagen nicht zu einer<br />
Einigung kommen, bleibt es der Fondsgesellschaft unbenommen,<br />
nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen über<br />
die Kündigung, die Geltendmachung von Rechten aufgrund<br />
von Vertragsverletzungen beziehungsweise die Verwertung<br />
zu entscheiden.<br />
Keiner Abstimmung mit der Eurohypo AG und der Dresdner<br />
Bank AG bedarf die Fondsgesellschaft, wenn (1) ein Geschäftsführer<br />
der Stadion GmbH selbst Antrag auf Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Stadion<br />
GmbH gestellt hat, (2) die Stadion GmbH zahlungsunfähig<br />
ist, oder (3) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />
Stadion GmbH eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen der Stadion GmbH mangels<br />
Masse abgelehnt wird.<br />
Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters der Fondsgesellschaft<br />
oder Veränderung im Gesellschafterbestand<br />
des jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafters der<br />
Fondsgesellschaft, es sei denn, es werden weiterhin sämtliche<br />
Geschäftsanteile des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
der Fondsgesellschaft direkt und/oder indirekt<br />
von der KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. gehalten;<br />
Wechsel des Treuhandkommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />
es sei denn, sämtliche Geschäftsanteile des neuen<br />
Treuhandkommanditisten werden direkt und/oder indirekt<br />
von der KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. gehalten;<br />
Anteilsübertragungen (auch sukzessiv) von ursprünglich<br />
eingeworbenen Kommanditisten und/oder Treugebern der<br />
Fondsgesellschaft, die zusammen über mehr als 50 % der<br />
Stimmrechte verfügen; ausgenommen hiervon sind Übertragungen,<br />
die der Gründungskommanditist oder der<br />
Platzierungsgarant oder ein von diesem zur Erfüllung der<br />
Platzierungsgarantie benannter Dritter zum Zwecke der<br />
Platzierung der Anteile vornimmt;<br />
Aufnahme einer über die Darlehensgewährung an die Stadion<br />
GmbH hinausgehende Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft.<br />
Bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes<br />
ist die Stadion GmbH zur sofortigen vorzeitigen Kündigung<br />
und zur Rückzahlung des Darlehens ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />
berechtigt.<br />
Entsprechende Regelungen gelten gemäß Sicherheitenpoolvertrag<br />
auch für die Eurohypo AG und die Dresdner Bank AG.<br />
Sonderkündigungsrechte des Darlehensnehmers<br />
Die Stadion GmbH hat ein vertragliches Sonderkündigungsrecht,<br />
wenn einer der folgenden Umstände eintritt:<br />
Zudem bestehen die zwingenden gesetzlichen Kündigungsrechte<br />
der Stadion GmbH. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang<br />
insbesondere auf § 489 Absatz 1 des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches, wonach der Darlehensnehmer nach<br />
Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang<br />
der Darlehensmittel unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von sechs Monaten zur Kündigung des Darlehens befugt ist.<br />
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