Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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Sicherheiten<br />
Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag<br />
wurde zugunsten der Fondsgesellschaft auf dem im<br />
Grundbuch des Amtsgerichts München verzeichneten und<br />
von der Stadt München der Stadion GmbH eingeräumten<br />
Erbbaurecht eine Briefgrundschuld in Höhe von EUR 40 Mio.<br />
eingetragen. Vorrangig zur Grundschuld der Fondsgesellschaft<br />
bestehen eine erstrangige Grundschuld zugunsten<br />
der Eurohypo AG in Höhe von EUR 150 Mio. sowie zweit- und<br />
drittrangige Grundschulden zugunsten der Dresdner Bank<br />
AG in Höhe von jeweils EUR 30 Mio.<br />
Zwischen der Stadion GmbH, der Fondsgesellschaft, der<br />
Eurohypo AG und der Dresdner Bank AG wurde am 01. 06. 2005<br />
ein Sicherheitenpoolvertrag abgeschlossen. Wesentlicher<br />
Regelungsinhalt dieses Vertrages ist, dass die Eurohypo AG<br />
bestimmte ihr von der Stadion GmbH bestellte Sicherheiten<br />
(zum Beispiel die erfolgten Abtretungen von Forderungen<br />
aus Werk- und Dienstverträgen, aus Miet- und Pachtverträgen<br />
sowie auf Erstattung von Umsatzsteuer) nach Maßgabe<br />
der Bestimmungen des Sicherheitenpoolvertrages treuhänderisch<br />
für den aus Eurohypo AG, Dresdner Bank AG und der<br />
Fondsgesellschaft bestehenden Sicherheitenpool hält, verwaltet<br />
und im Verwertungsfall verwertet. Für die Fondsgesellschaft<br />
wird hierdurch die Möglichkeit eröffnet, im Verwertungsfall<br />
am Erlös der dem Sicherheitenpool zustehenden<br />
Sicherheiten zu partizipieren. Um die im Darlehensvertrag<br />
vereinbarte Nachrangigkeit der Forderungen der Fondsgesellschaft<br />
zu wahren, erfolgt eine Erlösverteilung an die Fondsgesellschaft<br />
jedoch erst nach vollständiger Befriedigung der<br />
Forderungen der Eurohypo AG und der Dresdner Bank AG.<br />
Der Darlehensvertrag räumt der Fondsgesellschaft für den<br />
Fall, dass die Erfüllung der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag<br />
gefährdet erscheint, das Recht ein, die Bestellung<br />
weiterer Sicherheiten von der Stadion GmbH nach Maßgabe<br />
des Sicherheitenpoolvertrages zu verlangen. Gemäß den<br />
Bestimmungen des Sicherheitenpoolvertrages sind alle zusätzlichen<br />
Sicherheiten zugunsten der Eurohypo AG als Poolführerin<br />
zu bestellen und werden somit in den Sicherheitenpool<br />
einbezogen. Dies gilt auch für Sicherheiten, die aufgrund<br />
eines Nachbesicherungsanspruches der Eurohypo AG oder<br />
der Dresdner Bank AG bestellt werden. Die Eurohypo AG, die<br />
Dresdner Bank AG und die Fondsgesellschaft partizipieren<br />
somit gemäß der vereinbarten Rangigkeit an den gemeinschaftlichen<br />
zusätzlichen Sicherheiten.<br />
Informations- und sonstige Verpflichtungen des<br />
Darlehensnehmers<br />
Die Stadion GmbH ist verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />
über alle für das Darlehen wesentlichen Umstände schriftlich<br />
und zeitnah zu informieren. Hierzu gehören neben der<br />
Vorlage von testierten Jahresabschlüssen nebst Gewinnund<br />
Verlustrechnung insbesondere halbjährliche Berichte<br />
über den Betrieb, die wirtschaftliche Entwicklung und die<br />
Instandhaltung der Allianz Arena. Zudem ist jährlich zum<br />
30. 06. eines jeden Jahres ein Business-Plan mit einem Planungshorizont<br />
von 5 Jahren beizubringen. Auskunft über die<br />
Entwicklung der Liquiditätssituation der Stadion GmbH gibt<br />
eine halbjährlich vorzulegende Cash-Flow-Analyse, in welcher<br />
die prognostizierten Betriebseinnahmen und die kalkulierten<br />
Betriebsausgaben darzustellen sind. Jährlich zum<br />
30. 06. eines jeden Jahres ist die Cash-Flow-Analyse vom<br />
Abschlussprüfer der Stadion GmbH zu erstellen.<br />
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