Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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Fondsgesellschaft/Stimmrechte<br />
Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />
ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungsgarant<br />
oder ein von ihm benannter Dritter die Stimmrechtsmehrheit<br />
in der Fondsgesellschaft erhält und damit einen<br />
beherrschenden Einfluss ausüben könnte. Gleiches kann<br />
auch durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />
durch einen einzelnen Kommanditisten erfolgen.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist und der persönlich haftende<br />
Gesellschafter besitzen gemäß § 13 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
eigene Stimmrechte. Beschlüsse über eine<br />
Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der<br />
Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten.<br />
Über die zuvor genannten Risiken hinaus sind dem Initiator<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen<br />
Risiken bekannt.<br />
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