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Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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Muttergesellschaft, den Vertriebspartnern, Steuerberatern und<br />

Wirtschaftsprüfern darf der Treuhandkommanditist keine Auskünfte<br />

über die Beteiligung erteilen, soweit nicht der Treugeber/Kommanditist<br />

ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.<br />

Der Treugeber/Kommanditist ist verpflichtet, etwaige Änderungen<br />

seiner in der Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen.<br />

Der Treugeber/Kommanditist hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />

dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />

Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt werden. Die Daten<br />

werden nach Beendigung der Beteiligung gelöscht.<br />

Grünwald, den 01. 09. 2005<br />

(Berger)<br />

(Schulz)<br />

LUMBAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(Berger)<br />

(Schulz)<br />

LONTAR Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(Waltenbauer)<br />

(Weber)<br />

TERTIA Beteiligungstreuhand GmbH<br />

§ 19<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung<br />

ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags erfolgen. Auf<br />

eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen/-vereinbarungen<br />

oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

3. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes beziehungsweise Referenzzinssätze<br />

Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt<br />

oder veröffentlicht werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene<br />

Ersatzindex beziehungsweise -referenzzinssatz oder, falls ein solcher<br />

nicht vorgesehen ist, ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

nach Treu und Glauben zu bestimmender Ersatzindex<br />

beziehungsweise -referenzzinssatz.<br />

4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher<br />

Gerichtsstand ist München (Landgericht München I), soweit nicht<br />

gesetzlich zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

besteht.<br />

5. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des Gesellschaftsvertrages vom<br />

01. 01. 03 in der zuletzt gültigen Fassung.<br />

Folgende Regelungen weichen von den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zur Kommanditgesellschaft ab:<br />

§1 Firma und Sitz<br />

§2 Gegenstand des Unternehmens<br />

§3 Gesellschafter, Gesellschafter-Einlagen<br />

§4 Einzahlung der Gesellschafter-Einlage<br />

§5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten<br />

Gesellschafter (Treugeber), Treuhandvergütung<br />

§6 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

§ 7 Belastung und Übertragung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

§8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

§9 Tod eines Gesellschafters<br />

§10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />

Gesellschaftern/Abfindung<br />

§11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

§12 Geschäftsführung<br />

§13 Gesellschafterbeschlüsse<br />

§14 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Sondereinnahmen und Werbungskosten<br />

§15 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot,<br />

Verschwiegenheitspflicht<br />

§16 Auflösung und Liquidation<br />

§17 Kosten des Vertrags<br />

§18 Datenschutz<br />

§19 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

96 I Der Gesellschaftsvertrag

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