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umweltbericht grünordnungsplan - in Leinfelden-Echterdingen

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Umweltbericht mit Grünordnungsplan "Jakobsbrunnen“ (16-8) Seite 62<br />

Grünordnerische Festsetzungen<br />

Innere Durchgrünung<br />

Siehe Pflanzgebot 1 und 2<br />

Dachbegrünung:<br />

Siehe Pflanzgebot 3 und 4<br />

8.3. MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN,<br />

NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 ABS.1 NR. 20 BAUGB )<br />

Bodenschutz<br />

Bei der Ausführung ist auf die E<strong>in</strong>haltung der Vorgaben nach DIN 19731 zu achten.<br />

Auf die Pflicht zur Beachtung der Bestimmungen des Bodenschutzrechts wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Im Rahmen der Bebauung ist vorgesehen, das bestehende Gelände zu modellieren bzw. <strong>in</strong><br />

Teilbereichen aufzufüllen. Dagegen bestehen grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Bedenken sofern <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie der Erdaushub aus dem Baugebiet verwendet wird und darüber h<strong>in</strong>aus nur Böden der<br />

Region (Filderlehm, Lias alpha) verfüllt werden. Beim Wiedere<strong>in</strong>bau des Erdaushubs aus dem<br />

Baugebiet s<strong>in</strong>d die Vorschriften des geltenden Abfall- und Bodenschutzrechts zu befolgen.<br />

Durch die Verfüllung darf ke<strong>in</strong>e Verschlechterung e<strong>in</strong>treten.<br />

Artenschutz:<br />

Beschränkung der Baufeldfreimachung<br />

Der Zeitraum für die Freimachung des Baufeldes wird auf die Monate November bis Februar<br />

beschränkt.<br />

Insektenfreundliche Beleuchtung:<br />

Bei der Installation von Beleuchtungskörpern an Gebäuden, im Freien auf Privatgrundstücken<br />

und als Straßenbeleuchtung s<strong>in</strong>d aus tierökologischer Sicht verträgliche Beleuchtungskörper<br />

nach dem Stand der Technik (z. B. Natrium-Niederdruckdampfleuchten) zu verwenden. Diese<br />

s<strong>in</strong>d so anzubr<strong>in</strong>gen, dass ke<strong>in</strong>e großräumige Ausleuchtung der Umgebung bewirkt wird.<br />

Quartierhilfen:<br />

Zur Unterstützung der vorhandenen Fledermaus- und Vogelpopulationen wird die Integration<br />

von Quartierhilfen für Fledermäuse <strong>in</strong> Gebäudefassaden und die Anbr<strong>in</strong>gung von Nistkästen für<br />

Vögel empfohlen.<br />

8.4. GESTALTUNG DER BAUGRUNDSTÜCKE (NACH § 74 (1) 1 UND 3 LBO)<br />

E<strong>in</strong>friedigungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen<br />

Als E<strong>in</strong>friedungen s<strong>in</strong>d entlang öffentlicher Verkehrsflächen freiwachsende Hecken oder<br />

Strauchpflanzungen zulässig. Die Pflanzstandorte s<strong>in</strong>d im Abstand zur öffentlichen<br />

Verkehrsfläche so zu wählen, dass die Pflanzen <strong>in</strong> ausgewachsenem Zustand nicht <strong>in</strong> die<br />

öffentliche Verkehrsfläche ragen. Nichtlebende E<strong>in</strong>friedungen oder Absturzsicherungen s<strong>in</strong>d<br />

entlang öffentlicher Verkehrsflächen nur zulässig, wenn sie auf der von der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche abgewandten Seite <strong>in</strong> die Bepflanzung <strong>in</strong>tegriert werden.<br />

Sichtschutzwände<br />

Sichtschutzwände s<strong>in</strong>d bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von maximal 2,0 m über Gelände im Bereich von<br />

Terrassen und Freisitzen im Anschluss an Wohngebäude zulässig. Ihre Länge darf 5,0 m nicht<br />

übersteigen.<br />

Stützmauern<br />

Zur Geländemodellierung s<strong>in</strong>d Stützmauern entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen bis zu<br />

e<strong>in</strong>er Höhe von maximal 1,5 m über der Verkehrsfläche zulässig. Diese Höhe darf an ke<strong>in</strong>er<br />

Stelle überschritten werden.<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14

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