umweltbericht grünordnungsplan - in Leinfelden-Echterdingen
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Umweltbericht mit Grünordnungsplan "Jakobsbrunnen“ (16-8) Seite 61<br />
Grünordnerische Festsetzungen<br />
8. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN<br />
8.1. PFLANZGEBOTE (PFG) UND PFLANZBINDUNGEN (PFB)<br />
§§ 1 (5) u. 9, (1) Nr. 25 a,b) BauGB<br />
Pflanzgebot (Pfg 1) – E<strong>in</strong>zelbäume<br />
Folgende Obstbäume und/oder andere, groß- bzw. mittelkronige, standortgerechte,<br />
e<strong>in</strong>heimische Laubbäume s<strong>in</strong>d zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten:<br />
- 8 auf den Baugrundstücken entlang des Wohnwegs A<br />
- 3 auf den Baugrundstücken entlang des Wohnwegs B<br />
- 17 auf den Baugrundstücken an beliebigen Standorten<br />
- an den im Plan durch Planzeichen festgesetzten Standorten<br />
E<strong>in</strong>e Anpassung der Standorte an e<strong>in</strong>e veränderte Aufteilung der Verkehrsflächen sowie zur<br />
Bereitstellung von anleiterbaren Flächen für die Feuerwehr ist zulässig.<br />
Abgängige Bäume s<strong>in</strong>d an gleicher Stelle zu ersetzen.<br />
Pflanzgebot 2 (Pfg 2) – Pflanzung auf Baugrundstücken<br />
Die nachstehenden Festsetzungen zum Pflanzgebot 2 gelten nicht für Grundstücke mit weniger<br />
als 200 m² Fläche.<br />
Die unbebauten Flächen der Baugrundstücke, die nicht zur Erschließung der Gebäude oder für<br />
e<strong>in</strong>e andere zulässige Verwendung erforderlich s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d zu begrünen oder gärtnerisch<br />
anzulegen.<br />
Pro angefangene 300 m² Grundstücksfläche ist 1 hochstämmiger Baum zu pflanzen. Die unter<br />
A.12.1 festgesetzten E<strong>in</strong>zelbäume werden angerechnet.<br />
Pflanzgebot 3 (Pfg 3) – Dachbegrünung<br />
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit e<strong>in</strong>er Neigung bis 12° s<strong>in</strong>d extensiv zu begrünen<br />
und so zu erhalten.<br />
Die Substratstärke muss m<strong>in</strong>destens 10 cm betragen und es ist anteilig Oberbodenmaterial zu<br />
verwenden. Zielbestand ist e<strong>in</strong> kräuterreicher, trockenheitsverträglicher Bewuchs mit Arten der<br />
Fels- und Schuttfluren, der Halbtrockenrasen und der warmen Saumgesellschaften.<br />
Pflanzgebot 4 (Pfg 4) – Tiefgaragenbegrünung<br />
Mit Tiefgaragen unterbaute Flächen s<strong>in</strong>d mit m<strong>in</strong>destens 40 cm Erde (Humus-/Substrat) zu<br />
überdecken und <strong>in</strong>tensiv mit e<strong>in</strong>heimischen Sträuchern, Stauden und Rasenflächen zu<br />
begrünen und zu erhalten. Ausgenommen hiervon s<strong>in</strong>d Terrassen und Wege.<br />
Pflanzgebot 5 (Pfg) – flächiges Pflanzgebot<br />
Die durch Planzeichen festgelegten Flächen s<strong>in</strong>d mit heimischen und standortgerechten<br />
Gehölzen zu bepflanzen und als naturnahe Gehölzfläche zu entwickeln und dauerhaft zu<br />
unterhalten.<br />
Pflanzb<strong>in</strong>dung (Pfb) - flächige Pflanzb<strong>in</strong>dung – Gehölz<br />
Auf der durch Planzeichen festgelegten Fläche s<strong>in</strong>d vorhandene Gehölze (Bäume und<br />
Sträucher) dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Abgängige Gehölze, auch solche, die für<br />
Geländemodellierungen entfernt werden müssen, s<strong>in</strong>d durch Neupflanzung von<br />
standortgerechten, e<strong>in</strong>heimischen Arten zu ersetzen.<br />
8.2. MASSNAHMEN ZUR SCHONUNG DES WASSERHAUSHALTS UND DES KLEINKLIMAS<br />
(NACH § 74 (1) 1 LBO)<br />
Grundwasserschutz<br />
Bei ger<strong>in</strong>g belasteten Verkehrsflächen (wie z.B. Stellplätze und Zugänge) s<strong>in</strong>d nur wasserdurchlässige<br />
Materialien zulässig (Kies, Rasenpflaster, Pflaster, Schotterrasen u. ä.). Tiefgaragenzufahrten<br />
s<strong>in</strong>d davon ausgenommen.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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