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umweltbericht grünordnungsplan - in Leinfelden-Echterdingen

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Umweltbericht mit Grünordnungsplan "Jakobsbrunnen“ (16-8) Seite 61<br />

Grünordnerische Festsetzungen<br />

8. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN<br />

8.1. PFLANZGEBOTE (PFG) UND PFLANZBINDUNGEN (PFB)<br />

§§ 1 (5) u. 9, (1) Nr. 25 a,b) BauGB<br />

Pflanzgebot (Pfg 1) – E<strong>in</strong>zelbäume<br />

Folgende Obstbäume und/oder andere, groß- bzw. mittelkronige, standortgerechte,<br />

e<strong>in</strong>heimische Laubbäume s<strong>in</strong>d zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten:<br />

- 8 auf den Baugrundstücken entlang des Wohnwegs A<br />

- 3 auf den Baugrundstücken entlang des Wohnwegs B<br />

- 17 auf den Baugrundstücken an beliebigen Standorten<br />

- an den im Plan durch Planzeichen festgesetzten Standorten<br />

E<strong>in</strong>e Anpassung der Standorte an e<strong>in</strong>e veränderte Aufteilung der Verkehrsflächen sowie zur<br />

Bereitstellung von anleiterbaren Flächen für die Feuerwehr ist zulässig.<br />

Abgängige Bäume s<strong>in</strong>d an gleicher Stelle zu ersetzen.<br />

Pflanzgebot 2 (Pfg 2) – Pflanzung auf Baugrundstücken<br />

Die nachstehenden Festsetzungen zum Pflanzgebot 2 gelten nicht für Grundstücke mit weniger<br />

als 200 m² Fläche.<br />

Die unbebauten Flächen der Baugrundstücke, die nicht zur Erschließung der Gebäude oder für<br />

e<strong>in</strong>e andere zulässige Verwendung erforderlich s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d zu begrünen oder gärtnerisch<br />

anzulegen.<br />

Pro angefangene 300 m² Grundstücksfläche ist 1 hochstämmiger Baum zu pflanzen. Die unter<br />

A.12.1 festgesetzten E<strong>in</strong>zelbäume werden angerechnet.<br />

Pflanzgebot 3 (Pfg 3) – Dachbegrünung<br />

Flachdächer und flach geneigte Dächer mit e<strong>in</strong>er Neigung bis 12° s<strong>in</strong>d extensiv zu begrünen<br />

und so zu erhalten.<br />

Die Substratstärke muss m<strong>in</strong>destens 10 cm betragen und es ist anteilig Oberbodenmaterial zu<br />

verwenden. Zielbestand ist e<strong>in</strong> kräuterreicher, trockenheitsverträglicher Bewuchs mit Arten der<br />

Fels- und Schuttfluren, der Halbtrockenrasen und der warmen Saumgesellschaften.<br />

Pflanzgebot 4 (Pfg 4) – Tiefgaragenbegrünung<br />

Mit Tiefgaragen unterbaute Flächen s<strong>in</strong>d mit m<strong>in</strong>destens 40 cm Erde (Humus-/Substrat) zu<br />

überdecken und <strong>in</strong>tensiv mit e<strong>in</strong>heimischen Sträuchern, Stauden und Rasenflächen zu<br />

begrünen und zu erhalten. Ausgenommen hiervon s<strong>in</strong>d Terrassen und Wege.<br />

Pflanzgebot 5 (Pfg) – flächiges Pflanzgebot<br />

Die durch Planzeichen festgelegten Flächen s<strong>in</strong>d mit heimischen und standortgerechten<br />

Gehölzen zu bepflanzen und als naturnahe Gehölzfläche zu entwickeln und dauerhaft zu<br />

unterhalten.<br />

Pflanzb<strong>in</strong>dung (Pfb) - flächige Pflanzb<strong>in</strong>dung – Gehölz<br />

Auf der durch Planzeichen festgelegten Fläche s<strong>in</strong>d vorhandene Gehölze (Bäume und<br />

Sträucher) dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Abgängige Gehölze, auch solche, die für<br />

Geländemodellierungen entfernt werden müssen, s<strong>in</strong>d durch Neupflanzung von<br />

standortgerechten, e<strong>in</strong>heimischen Arten zu ersetzen.<br />

8.2. MASSNAHMEN ZUR SCHONUNG DES WASSERHAUSHALTS UND DES KLEINKLIMAS<br />

(NACH § 74 (1) 1 LBO)<br />

Grundwasserschutz<br />

Bei ger<strong>in</strong>g belasteten Verkehrsflächen (wie z.B. Stellplätze und Zugänge) s<strong>in</strong>d nur wasserdurchlässige<br />

Materialien zulässig (Kies, Rasenpflaster, Pflaster, Schotterrasen u. ä.). Tiefgaragenzufahrten<br />

s<strong>in</strong>d davon ausgenommen.<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14

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