umweltbericht grünordnungsplan - in Leinfelden-Echterdingen
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Umweltbericht mit Grünordnungsplan "Jakobsbrunnen“ (16-8) Seite 54<br />
Bilanz E<strong>in</strong>griff - Ausgleich<br />
Bei der geplanten Bebauung ergibt sich e<strong>in</strong> Gesamtfunktionsverlust, der funktional im räumlichen<br />
Zusammenhang nicht kompensiert werden kann.<br />
E<strong>in</strong> funktionaler Ausgleich ohne räumlichen Zusammenhang und e<strong>in</strong> funktionsübergreifender<br />
Ausgleich im Schutzgut Boden s<strong>in</strong>d teilweise möglich. Die Ausgleichswirkung kann jedoch nicht<br />
<strong>in</strong> haWE ermittelt werden.<br />
Daher wird der erforderliche Ausgleich über die schutzgutübergreifende Kompensation<br />
durchgeführt. Um diese durchführen zu können, wird das Defizit im Schutzgut Boden monetär<br />
quantifiziert.<br />
Dies erfolgt <strong>in</strong> Anlehnung an die Rahmensätze der AAVO (Ausgleichsabgabenverordnung)<br />
(5 Euro pro m²).<br />
Ausgehend von der 5-stufigen Bewertungsskala kann für die drei Bodenfunktionen<br />
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natürliche Bodenfruchtbarkeit,<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und<br />
Filter und Puffer für Schadstoffe<br />
e<strong>in</strong> maximales Defizit von 12 Werte<strong>in</strong>heiten je Hektar (haWe) anfallen, und zwar von maximal<br />
Stufe 5 auf m<strong>in</strong>imal Stufe 1, d.h. 4 Werte<strong>in</strong>heiten pro Bodenfunktion. Werden die drei<br />
Bodenfunktionen aggregiert, so kann für das Schutzgut Boden <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> Defizit von 12 haWe<br />
entstehen.<br />
Unter Zugrundelegung der Rahmensätze der AAVO kann somit e<strong>in</strong> monetärer Wert von<br />
4.166 € je haWe (=50.000 € / 12) angesetzt werden.9<br />
Bei dem vorliegenden Gesamtfunktionsverlust ergibt sich e<strong>in</strong> Defizit von rund<br />
0,75 haWE x 4.166 €/haWE = 3.124,50 €.<br />
Als Ausgleich für das Defizit wird die Ökokonto-Maßnahme 2010-S-042 Anlage e<strong>in</strong>er<br />
wechselfeuchten kräuterreichen Wiese anteilig durchgeführt.<br />
Die Maßnahme führt zu Aufwertungen <strong>in</strong>nerhalb der Schutzgüter Boden, Wasser, Flora, Fauna,<br />
Biotopstrukturen.<br />
9 Vgl. Arbeitshilfe des Umweltm<strong>in</strong>isteriums – „DAS SCHUTZGUT BODEN IN DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG“<br />
(1.Auflage, Juni 2006)<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14