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umweltbericht grünordnungsplan - in Leinfelden-Echterdingen

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Umweltbericht mit Grünordnungsplan "Jakobsbrunnen“ (16-8) Seite 52<br />

Bilanz E<strong>in</strong>griff - Ausgleich<br />

6. BILANZ EINGRIFF - AUSGLEICH<br />

Die Analyse von Bestand und Planung hat zum Ergebnis, dass die geplante Bebauung bzw.<br />

deren Vollzug zu E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> den Naturhaushalt gemäß §14 BNatSchG bzw. § 20 NatSchG BW<br />

führt.<br />

Im vorliegenden Fall ist der E<strong>in</strong>griff erforderlich und <strong>in</strong>sgesamt nicht vermeidbar. Soweit möglich<br />

s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen (vgl. nachfolgendes Kapitel) vorgesehen. Die Belange des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege s<strong>in</strong>d auf der Gesamtfläche nicht vorrangig, da es sich<br />

im Plangebiet nicht um naturschutzfachlich besonders hochwertige oder besonders<br />

schützenswerte Bereiche handelt.<br />

Für die Schutzgüter, bei denen E<strong>in</strong>griffe entstehen, werden E<strong>in</strong>zelbilanzen aufgestellt.<br />

Die Beschreibung der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt <strong>in</strong> Kapitel 7.2.<br />

Diese werden dem verbleibenden E<strong>in</strong>griff gegenübergestellt.<br />

Erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen ergeben sich bei folgenden Schutzgütern:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Boden<br />

Flora<br />

Fauna<br />

Im Rahmen der nachfolgenden E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt die Ermittlung des<br />

Kompensationsbedarfs<br />

− für das Schutzgut Boden gemäß der Arbeitshilfe des Umweltm<strong>in</strong>isteriums – „DAS<br />

SCHUTZGUT BODEN IN DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG“<br />

(1. Auflage, Juni 2006)<br />

−<br />

für das Schutzgut Flora / Fauna / Biotopstrukturen gemäß der Biotoptypenbewertung<br />

Baden-Württemberg nach der Biotopwerttabelle des Standardmoduls anhand der<br />

Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz - EMPFEHLUNGEN FÜR DIE BEWERTUNG<br />

VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFTSPLANUNG IN DER BAULEITPLANUNG SOWIE<br />

ERMITTLUNG VON ART UND UMFANG VON KOMPENSATIONSMAßNAHMEN SOWIE DEREN UMSETZUNG<br />

TEIL A + TEIL B, ABGESTIMMTE FASSUNG OKTOBER 2005.<br />

An dieser Stelle wird auf die Benutzerh<strong>in</strong>weise aus der o.g. Arbeitshilfe zur Biotoptypenbewertung<br />

h<strong>in</strong>gewiesen. Im dortigen Kapitel 4.4.3 werden h<strong>in</strong>sichtlich der Grenzen der bilanzierenden<br />

Bewertung folgende Aussagen getroffen:<br />

"Die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planungsgebiet ermittelten Biotopwertigkeiten lassen sich bilanzieren:<br />

für die e<strong>in</strong>zelnen Biotoptypen oder als Gesamtbilanz des betrachteten Gebiets.<br />

E<strong>in</strong>e Gesamtbilanz kann <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>er zusammenfassenden Ergebnisdarstellung<br />

im Verfahren der E<strong>in</strong>griffs-/ Ausgleichsregelung und somit e<strong>in</strong>em Überblick und<br />

e<strong>in</strong>er Orientierung dienen.<br />

Nicht geeignet ist sie jedoch als alle<strong>in</strong>ige Basis für e<strong>in</strong>e Konfliktanalyse oder für die<br />

Ableitung geeigneter Kompensationsmaßnahmen.<br />

Ermittelt wird nämlich mit der Gesamtbilanz der „Durchschnittswert der Biotope“, der<br />

für sich alle<strong>in</strong> aber nicht Ausdruck des Konfliktpotenzials ist, und aus dem alle<strong>in</strong> sich<br />

auch ke<strong>in</strong>e konkreten Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen ableiten lassen. Die<br />

Konfliktanalyse und die Ableitung von Kompensationsmaßnahmen muss daher stets<br />

auf Grundlage der betroffenen Biotoptypen vorgenommen werden."<br />

Da auch das Schutzgut Boden Indikatorfunktion für die übrigen Schutzgüter besitzt, ist diesem<br />

Sachverhalt <strong>in</strong>soweit Rechnung getragen, als dass e<strong>in</strong> Ausgleich <strong>in</strong>nerhalb des Schutzgutes<br />

Boden <strong>in</strong> der Regel nicht erfolgen kann. E<strong>in</strong>e schutzgutübergreifende Ersatzmaßnahme wirkt sich<br />

somit auch auf die anderen betroffenen Funktionen der übrigen Schutzgüter positiv aus.<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14

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