umweltbericht grünordnungsplan - in Leinfelden-Echterdingen
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Umweltbericht mit Grünordnungsplan "Jakobsbrunnen“ (16-8) Seite 52<br />
Bilanz E<strong>in</strong>griff - Ausgleich<br />
6. BILANZ EINGRIFF - AUSGLEICH<br />
Die Analyse von Bestand und Planung hat zum Ergebnis, dass die geplante Bebauung bzw.<br />
deren Vollzug zu E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> den Naturhaushalt gemäß §14 BNatSchG bzw. § 20 NatSchG BW<br />
führt.<br />
Im vorliegenden Fall ist der E<strong>in</strong>griff erforderlich und <strong>in</strong>sgesamt nicht vermeidbar. Soweit möglich<br />
s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen (vgl. nachfolgendes Kapitel) vorgesehen. Die Belange des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege s<strong>in</strong>d auf der Gesamtfläche nicht vorrangig, da es sich<br />
im Plangebiet nicht um naturschutzfachlich besonders hochwertige oder besonders<br />
schützenswerte Bereiche handelt.<br />
Für die Schutzgüter, bei denen E<strong>in</strong>griffe entstehen, werden E<strong>in</strong>zelbilanzen aufgestellt.<br />
Die Beschreibung der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt <strong>in</strong> Kapitel 7.2.<br />
Diese werden dem verbleibenden E<strong>in</strong>griff gegenübergestellt.<br />
Erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen ergeben sich bei folgenden Schutzgütern:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Boden<br />
Flora<br />
Fauna<br />
Im Rahmen der nachfolgenden E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt die Ermittlung des<br />
Kompensationsbedarfs<br />
− für das Schutzgut Boden gemäß der Arbeitshilfe des Umweltm<strong>in</strong>isteriums – „DAS<br />
SCHUTZGUT BODEN IN DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG“<br />
(1. Auflage, Juni 2006)<br />
−<br />
für das Schutzgut Flora / Fauna / Biotopstrukturen gemäß der Biotoptypenbewertung<br />
Baden-Württemberg nach der Biotopwerttabelle des Standardmoduls anhand der<br />
Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz - EMPFEHLUNGEN FÜR DIE BEWERTUNG<br />
VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFTSPLANUNG IN DER BAULEITPLANUNG SOWIE<br />
ERMITTLUNG VON ART UND UMFANG VON KOMPENSATIONSMAßNAHMEN SOWIE DEREN UMSETZUNG<br />
TEIL A + TEIL B, ABGESTIMMTE FASSUNG OKTOBER 2005.<br />
An dieser Stelle wird auf die Benutzerh<strong>in</strong>weise aus der o.g. Arbeitshilfe zur Biotoptypenbewertung<br />
h<strong>in</strong>gewiesen. Im dortigen Kapitel 4.4.3 werden h<strong>in</strong>sichtlich der Grenzen der bilanzierenden<br />
Bewertung folgende Aussagen getroffen:<br />
"Die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planungsgebiet ermittelten Biotopwertigkeiten lassen sich bilanzieren:<br />
für die e<strong>in</strong>zelnen Biotoptypen oder als Gesamtbilanz des betrachteten Gebiets.<br />
E<strong>in</strong>e Gesamtbilanz kann <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>er zusammenfassenden Ergebnisdarstellung<br />
im Verfahren der E<strong>in</strong>griffs-/ Ausgleichsregelung und somit e<strong>in</strong>em Überblick und<br />
e<strong>in</strong>er Orientierung dienen.<br />
Nicht geeignet ist sie jedoch als alle<strong>in</strong>ige Basis für e<strong>in</strong>e Konfliktanalyse oder für die<br />
Ableitung geeigneter Kompensationsmaßnahmen.<br />
Ermittelt wird nämlich mit der Gesamtbilanz der „Durchschnittswert der Biotope“, der<br />
für sich alle<strong>in</strong> aber nicht Ausdruck des Konfliktpotenzials ist, und aus dem alle<strong>in</strong> sich<br />
auch ke<strong>in</strong>e konkreten Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen ableiten lassen. Die<br />
Konfliktanalyse und die Ableitung von Kompensationsmaßnahmen muss daher stets<br />
auf Grundlage der betroffenen Biotoptypen vorgenommen werden."<br />
Da auch das Schutzgut Boden Indikatorfunktion für die übrigen Schutzgüter besitzt, ist diesem<br />
Sachverhalt <strong>in</strong>soweit Rechnung getragen, als dass e<strong>in</strong> Ausgleich <strong>in</strong>nerhalb des Schutzgutes<br />
Boden <strong>in</strong> der Regel nicht erfolgen kann. E<strong>in</strong>e schutzgutübergreifende Ersatzmaßnahme wirkt sich<br />
somit auch auf die anderen betroffenen Funktionen der übrigen Schutzgüter positiv aus.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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