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umweltbericht grünordnungsplan - in Leinfelden-Echterdingen

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Umweltbericht mit Grünordnungsplan "Jakobsbrunnen“ (16-8) Seite 45<br />

Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

der sich aus der Publikation der LABO "Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe <strong>in</strong> Altlasten:<br />

Informationsblatt für den Vollzug" zuletzt aktualisiert im Juni 2009, ergebe.<br />

Die Beurteilungswerte für die Bodenluft aus dem Informationsblatt der LABO wurden zuletzt im<br />

Juni 2012 auch <strong>in</strong> die Broschüre "Altlastenbewertung: Priorisierungs- und Bewertungsverfahren<br />

Baden-Württemberg" der LUBW übernommen. In Verb<strong>in</strong>dung mit dem Basischema „Richtwerte<br />

für Innenraumluft“ des UBA 1996 kann aus dem von der LABO vorgegebenen sog.<br />

‚orientierenden H<strong>in</strong>weis‘ für die Bodenluft, e<strong>in</strong> Wert für die anzustrebende Raumluftqualität für<br />

Tetrachlorethen festgelegt werden, bei dessen Unterschreitung e<strong>in</strong>e über das übliche<br />

Lebensrisiko h<strong>in</strong>ausgehende Belastung ausgeschlossen werden kann. Die LABO und auch die<br />

LUBW geben als orientierenden H<strong>in</strong>weis für PCE <strong>in</strong> der Bodenluft 70 mg/m³ Bodenluft an. Der<br />

gefahrenbezogene Wert für die Innenraumluft, den die LABO zur Festlegung des<br />

Beurteilungswertes für die Bodenluft zugrunde gelegt hat, liegt um den Faktor 1000 niedriger, d.<br />

h. bei 70 µg/m³ Innenraumluft. Der Faktor von 1000 ist e<strong>in</strong> Schätzwert für die Verdünnung, die<br />

beim Übertritt des Schadstoffes aus der Bodenluft <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gebäude auftritt. Je nach Bauweise<br />

e<strong>in</strong>es Gebäudes kann dieser Faktor höher, z. B. bei 10.000, aber auch niedriger, z. B. bei 200,<br />

liegen. Die Bewertung von Bodenluftwerten ist daher diesbezüglich mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen<br />

Unsicherheitsfaktor <strong>in</strong> Abhängigkeit von der Bausubstanz belastet, der sich jedoch nicht auf die<br />

Bewertung der Innraumluft auswirkt. Da bei der toxikologischen Ableitung der maßgeblichen<br />

Innenraumluftkonzentration durch die LABO e<strong>in</strong> Gefahrenbezug zu Grunde gelegt wurde, ist die<br />

Konzentration von 70 µg/m³ am ehesten mit e<strong>in</strong>em Richtwert II zu vergleichen, wie er von der<br />

Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt festgesetzt wird.<br />

Dabei s<strong>in</strong>d gemäß UBA 2 Bewertungssituationen zu unterscheiden: Vorsorge und<br />

Gefahrenabwehr, die sich <strong>in</strong> zwei unterschiedlichen Richtwerten, dem Richtwert I und dem<br />

Richtwert II niederschlagen. Gefahrenabwehr bzw. e<strong>in</strong>e Gefahr besteht dann, wenn das Risiko<br />

für die menschliche Gesundheit nicht mehr h<strong>in</strong>nehmbar ist, sodass Abwehrmaßnahmen zu<br />

ergreifen s<strong>in</strong>d. Diese Notwendigkeit ergibt sich ab Erreichen des Besorgnisbereichs.<br />

Maßnahmen zur Vorsorge s<strong>in</strong>d unterhalb des Besorgnisbereichs anzusetzen. Unter Risiko wird<br />

das Lebenszeitrisiko für die Entwicklung e<strong>in</strong>er Wirkung bei e<strong>in</strong>er lebenslangen Exposition von<br />

70 Jahren gegenüber dem betrachteten Stoff verstanden.<br />

Zur Erläuterung der zwei Richtwertkategorien zitiert Dr. Wiedenmann aus dem Basisschema<br />

Richtwerte für die Innenraumluft (UBA 1996):<br />

Der Richtwert II (RW II) ist e<strong>in</strong> wirkungsbezogener, begründeter Wert, der sich auf die<br />

gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle e<strong>in</strong>es<br />

Stoffes unter E<strong>in</strong>führung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration e<strong>in</strong>es<br />

Stoffes dar, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten unverzüglich Handlungsbedarf besteht, da<br />

diese geeignet ist, <strong>in</strong>sbesondere für empf<strong>in</strong>dliche Personen bei Daueraufenthalt <strong>in</strong> den Räumen<br />

e<strong>in</strong>e gesundheitliche Gefährdung darzustellen." ..."Der Handlungsbedarf ist als unverzüglicher<br />

Prüfbedarf zu verstehen, z. B. im H<strong>in</strong>blick auf Sanierungsentscheidungen zur Verr<strong>in</strong>gerung der<br />

Exposition. E<strong>in</strong>e Schließung der Räume kann daher notwendig se<strong>in</strong>." ..."Der Richtwert I (RW I)<br />

ist die Konzentration <strong>in</strong> der Innenraumluft, bei der im Rahmen e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelstoffbetrachtung nach<br />

gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition ke<strong>in</strong>e gesundheitlichen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu erwarten s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Überschreitung ist mit e<strong>in</strong>er über das übliche Maß<br />

h<strong>in</strong>ausgehenden, hygienisch unerwünschten Belastung verbunden. Aus Vorsorgegründen<br />

besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I<br />

wird vom RW II durch E<strong>in</strong>führen e<strong>in</strong>es zusätzlichen Faktors 10 abgeleitet. Dieser Faktor ist e<strong>in</strong>e<br />

Konvention." ..."Der RW I kann als Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht ausgeschöpft,<br />

sondern nach Möglichkeit unterschritten werden. Durch E<strong>in</strong>führung dieses zusätzlichen Faktors<br />

10 ergibt sich bei analoger Betrachtung aus dem gefahrenenbezogenen Wert der LABO von 70<br />

µg/m³ für PCE <strong>in</strong> der Innenraumluft e<strong>in</strong> RW I von 7 µg/m³ als Vorsorge- bzw.<br />

Sanierungszielwert. Dieser Wert liegt im Übrigen <strong>in</strong> derselben Größenordnung, wie der Wert von<br />

10 µg/m³ für PCE <strong>in</strong> der TA-Luft. Für den Bebauungsplan Jakobsbrunnen wäre somit e<strong>in</strong> für die<br />

menschliche Gesundheit auch unter Vorsorgegesichtspunkten selbst für empf<strong>in</strong>dliche Personengruppen<br />

wie Säugl<strong>in</strong>ge und Schwangere unschädlicher Innenraumluftwert für Tetrachlorethen<br />

von 7µg/m³ anzusetzen. Wenn der beauftragte Sachverständig die baulichen<br />

Schutzmaßnahmen für die zu errichtenden Gebäude so festlegt, dass auf der Grundlage der<br />

derzeitigen Erkenntnisse zu der Belastungssituation im Untergrund und der Prognose über die<br />

zukünftige Entwicklung derselben der Wert von 7 µg/m³ nicht überschritten werden kann,<br />

bestehen aus Sicht des Gesundheitsamtes ke<strong>in</strong>e weiteren Bedenken gegen e<strong>in</strong>e Bebauung. Es<br />

muss allerd<strong>in</strong>gs sichergestellt se<strong>in</strong>, dass durch die eventuelle zukünftige Bebauung der Altlast<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14

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