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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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Das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Verkehr, Bau und <strong>Stadt</strong>entwicklung (BMVBS) hat mit<br />

Entscheidung vom 18.06.2010 die für e<strong>in</strong>e Befahrung des Streckenabschnitts Fil<strong>der</strong> zwischen<br />

<strong>der</strong> Rohrer Kurve und dem Flughafen mit Reisezügen erfor<strong>der</strong>lichen Ausnahmen von <strong>der</strong><br />

EBO erteilt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wurde bis zum 31.12.2035 zugelassen, dass<br />

<strong>in</strong> den Tunnelbereichen Bahnhof Echterd<strong>in</strong>gen und Flughafen<br />

„- die Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> halben Breite des Regellichtraums angewendet wird und<br />

- <strong>der</strong> Gleisabstand weniger als 4,00 Meter, m<strong>in</strong>destens jedoch 3,80 Meter beträgt“ (E-Mail<br />

<strong>der</strong> Deutschen Bahn AG an die <strong>Stadt</strong> vom 28.06.2010).<br />

Diese Ausnahme wurde u.a. mit e<strong>in</strong>er Begrenzung <strong>der</strong> Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit auf 100 km/h<br />

verbunden, sofern nicht die Gleisgeometrie ger<strong>in</strong>gere Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeiten vorgibt.<br />

Der im Sommer 2012 durchgeführte „Fil<strong>der</strong>-Dialog“ hatte zum Ergebnis, dass die<br />

Antragstrasse <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> von <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Teilnehmer als schlechteste Lösung<br />

beurteilt worden ist.<br />

Dessen ungeachtet hat die Vorhabenträger<strong>in</strong> an ihrem Antrag festgehalten. Das<br />

Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Anhörungsbehörde hat aufgrund <strong>der</strong><br />

Antragsunterlagen vom 17.09.2013 das Anhörungsverfahren e<strong>in</strong>geleitet. Im Rahmen dieser<br />

Anhörung erfolgt diese <strong>Stellungnahme</strong>.<br />

B.<br />

E<strong>in</strong>wendungen<br />

Für die <strong>Stadt</strong> ist unabd<strong>in</strong>gbar, dass <strong>der</strong> S-Bahnverkehr auch <strong>in</strong> Zukunft unbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t und damit<br />

zuverlässig funktioniert. Die Möglichkeit zum Ausbau des S-Bahnverkehrs muss erhalten<br />

bleiben. Der heute mögliche 10-M<strong>in</strong>uten-Takt <strong>der</strong> S-Bahn muss auch künftig möglich se<strong>in</strong>.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> ist weiter unabd<strong>in</strong>gbar, dass im Fall e<strong>in</strong>er Verlegung <strong>der</strong> Gäubahn auf die<br />

Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn ke<strong>in</strong>e unzumutbaren Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch Immissionen <strong>in</strong><br />

Form von Verkehrslärm, Erschütterungen und sekundärem Luftschall sowie durch Baulärm<br />

erfolgen dürfen. Dies gilt sowohl für die angrenzend an die S-Bahn-Strecke wohnenden<br />

Bürger als auch für E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> und <strong>der</strong>en städtebauliche Entwicklung.<br />

Der Planfeststellungsantrag <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden Form ist abzulehnen, weil er diesen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen nicht gerecht wird. Hierzu werden im E<strong>in</strong>zelnen folgende E<strong>in</strong>wendungen<br />

erhoben:<br />

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