Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen
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Mit dem Neubau <strong>der</strong> Rohrer Kurve wird dabei „e<strong>in</strong>e vollständig neue Gleisbeziehung“ zum<br />
Flughafen hergestellt (Anlage 1: Erläuterungsbericht Teil III, S. 154).<br />
Diese „vollständig neue Gleisbeziehung“ hat zur Folge, dass auf <strong>der</strong> bisher nur für die S-Bahn<br />
bestimmten und entsprechend gewidmeten Strecke Züge des Fernverkehrs und des<br />
Regionalverkehrs fahren können. Durch die Verlegung des Verkehrs <strong>der</strong> Gäubahn auf die<br />
Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn soll daher zusätzlicher und an<strong>der</strong>sartiger Verkehr mit schwererem<br />
Zugmaterial <strong>in</strong> erheblichem Umfang ermöglicht werden.<br />
Die Zusatzbelastung wird aus Zügen des Fernverkehrs und des Regionalverkehrs bestehen.<br />
Die Vorhabenträger<strong>in</strong> geht von e<strong>in</strong>er Zusatzbelastung von 45 Zügen am Tag und 7 Zügen <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Nacht für beide Richtungen aus. Dies entspricht nach <strong>der</strong>en Angaben e<strong>in</strong>er Steigerung um<br />
ca. 35 % am Tag und ca. 37 % <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht. An S-Bahnen sollen (weiterh<strong>in</strong>) 127 Züge tags<br />
und 19 Züge nachts fahren (s. Anlage 16.1: Schalltechnische Untersuchung – Betriebsphase,<br />
S. 24, 25).<br />
3. Bisheriges Verfahren<br />
3.1 Raumordnungsverfahren<br />
Die DBProjekt GmbH Stuttgart 21 hat am 06.12.1996 beim Regierungspräsidium Stuttgart<br />
die E<strong>in</strong>leitung des Raumordnungsverfahrens für die Aus- und Neubaustrecke Stuttgart –<br />
Augsburg, Bereich Stuttgart – Wendl<strong>in</strong>gen, mit Flughafenanb<strong>in</strong>dung und Umgestaltung des<br />
Bahnknotens Stuttgart beantragt. Die <strong>Stadt</strong> ist <strong>in</strong> diesem Verfahren angehört worden. Der<br />
Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at hat am 18.02.1997 e<strong>in</strong>stimmig folgenden Beschluss gefasst:<br />
„1. Die Verknüpfung <strong>der</strong> Gäubahn mit <strong>der</strong> geplanten Schnellbahntrasse darf aus<br />
städtebaulichen Gründen nicht – wie <strong>der</strong> Antragstrasse zugrunde gelegt – über das<br />
vorhandene Gleisnetz <strong>der</strong> S-Bahn <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen erfolgen.<br />
2. Die stadtverträgliche Anb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Gäubahn an die Schnellbahntrasse kann im Bereich<br />
Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen nur über e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> unter Nr. 6.2 <strong>der</strong> Begründung beschriebenen<br />
Planvarianten erfolgen, wobei wir beantragen, Nr. 6.2a und Nr. 6.2b weiter zu<br />
untersuchen.<br />
3. Der geme<strong>in</strong>samen <strong>Stellungnahme</strong> des Kommunalen Arbeitskreises Fil<strong>der</strong> (Anlage 8) wird<br />
zugestimmt.“<br />
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