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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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3.2 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss s<strong>in</strong>d die für die betroffenen Grundstücke entlang<br />

<strong>der</strong> Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn <strong>in</strong> Oberaichen, Unteraichen, Le<strong>in</strong>felden und<br />

Echterd<strong>in</strong>gen erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen festzulegen.<br />

4. Sekundärer Luftschall<br />

4.1 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, für die gesamte Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn e<strong>in</strong>e<br />

den sekundären Luftschall betreffende Untersuchung vorzulegen, aus <strong>der</strong> sich<br />

nachvollziehbar die zukünftigen Belastungen <strong>der</strong> von sekundärem Luftschall<br />

betroffenen Grundstücke entlang dieser Strecke ergeben.<br />

4.2 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist entsprechend <strong>der</strong> für den Planbereich 14 <strong>der</strong><br />

Fil<strong>der</strong>-S-Bahn geltenden Festlegung des Verwaltungsgerichts Stuttgart im gesamten<br />

PFA 1.3 sicherzustellen, dass sekundärer Luftschall <strong>in</strong> schutzbedürftigen Räumen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Nachtzeit e<strong>in</strong>en mittleren Maximalpegel von 35 dB(A) nicht überschreitet.<br />

4.3 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss s<strong>in</strong>d die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen<br />

sekundären Luftschall <strong>der</strong> betroffenen Grundstücke <strong>in</strong> Oberaichen, Unteraichen,<br />

Le<strong>in</strong>felden und Echterd<strong>in</strong>gen festzulegen.<br />

5. Betroffenheit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> – städtische E<strong>in</strong>richtungen und städtische Grundstücke<br />

5.1 Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss zu verpflichten, die zum<br />

Schutz vor Immissionen <strong>in</strong> Form von Schienenverkehrslärm, Erschütterungen und<br />

sekundärem Luftschall zum Schutz <strong>der</strong> <strong>in</strong> Tabelle 1 aufgeführten E<strong>in</strong>richtungen und<br />

Grundstücke <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu treffen.<br />

5.2 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass städtische Grundstücke<br />

nicht für CEF- und Ausgleichsmaßnahmen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden, da die <strong>Stadt</strong><br />

diese Grundstücke selbst für ihre eigene städtebauliche Entwicklung benötigt.<br />

5.3 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass das Vorhaben ke<strong>in</strong>e<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong> die Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn querenden städtischen Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen haben kann.<br />

6. Brand- und Katastrophenschutz<br />

6.1 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist die Entwicklung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>satzkonzepts für die logistische<br />

Abwicklung und die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen<br />

<strong>in</strong> Brand- und Katastrophene<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> und um die Tunnel sowie die an<strong>der</strong>en Bauwerke<br />

aufzugeben.<br />

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