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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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1.4 Es darf nur e<strong>in</strong>e zukunftsfähige Variante planfestgestellt werden. Zukunftsfähig ist e<strong>in</strong>e<br />

Variante <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann, wenn <strong>der</strong> heute mögliche 10-M<strong>in</strong>uten-Takt für die S-Bahn<br />

auch künftig möglich ist.<br />

2. Schienenverkehrslärm<br />

2.1 Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist zu verpflichten, die Lärmsituation entlang <strong>der</strong> gesamten<br />

Strecke schalltechnisch zu untersuchen und Lärmschutz überall dort vorzusehen, wo<br />

nach dem Ausbau <strong>der</strong> bestehenden Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn die Immissionsgrenzwerte<br />

<strong>der</strong> 16. BImSchV überschritten und <strong>der</strong> Schienenverkehrslärm um m<strong>in</strong>destens 3 dB(A)<br />

erhöht wird.<br />

Die seit <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> S-Bahn im Jahr 1994 entlang dieser Strecke<br />

aufgestellten Bebauungspläne für Wohn- und Mischgebiete, die entsprechenden noch <strong>in</strong><br />

Aufstellung bef<strong>in</strong>dlichen Bebauungspläne sowie <strong>der</strong> Rahmenplan Sanierung „Westlich<br />

<strong>der</strong> Max-Lang-Straße“ müssen bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt werden.<br />

2.2 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung zum Baulärm<br />

zu vervollständigen, weil die bei <strong>der</strong> Beurteilung des Baulärms berücksichtigten<br />

Vorbelastungen nicht nachvollziehbar dargelegt werden, und die Schalltechnische<br />

Untersuchung im H<strong>in</strong>blick auf die im Westen von Oberaichen ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächen zu vervollständigen.<br />

2.3 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist zum Baulärm e<strong>in</strong> Lärmmanagement vorzugeben, mit dem<br />

sichergestellt wird, dass es zu ke<strong>in</strong>en Überschreitungen <strong>der</strong> maßgeblichen Nachtwerte,<br />

ke<strong>in</strong>en unzulässigen Geräuschspitzen und auch nicht zu Überschreitungen <strong>der</strong><br />

Immissionsrichtwerte durch Überlagerung von Baumaßnahmen kommen kann. Es ist<br />

sicherzustellen, dass jegliche Kumulation von Anpassungsarbeiten im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

Betroffenen ausgeschlossen wird.<br />

2.4 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Gesamtlärmbetrachtung nachzuarbeiten und<br />

dabei <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den Fluglärm auch außerhalb <strong>der</strong> Lärmschutzzonen und die durch<br />

Straßenverkehr stark vorbelasteten Bereiche zu berücksichtigen. Die<br />

Gesamtlärmbetrachtung muss auf <strong>der</strong> Basis von zum Prognosehorizont 2025<br />

aussagekräftigen Daten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zum Straßenverkehr vorgenommen werden.<br />

3. Erschütterungen<br />

3.1 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, für die gesamte Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn e<strong>in</strong>e<br />

erschütterungstechnische Untersuchung vorzulegen, aus <strong>der</strong> sich nachvollziehbar die<br />

zukünftigen Belastungen <strong>der</strong> von Erschütterungen betroffenen Grundstücke entlang<br />

dieser Strecke ergeben.<br />

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