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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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Mit <strong>der</strong> Maßnahme CEF 4 sollen Zauneidechsen umgesiedelt werden (Anlage 18.1, S. 160).<br />

Für diese artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für Eidechsen soll das städtische Grdst.<br />

Flst. Nr. 4610/2 <strong>der</strong> Gemarkung Le<strong>in</strong>felden herangezogen werden. Diese Fläche bef<strong>in</strong>det sich<br />

zwischen den Gleisanlagen <strong>der</strong> S-Bahn und <strong>der</strong> Rohrer Straße und wird <strong>der</strong>zeit als extensive<br />

Verkehrsgrünfläche mit älterem Feldgehölzbestand gepflegt. Die Fläche stellt bereits heute<br />

e<strong>in</strong> funktionierendes und wertvolles Biotop dar und hat somit e<strong>in</strong>en hohen ökologischen Wert.<br />

E<strong>in</strong>er Rodung dieses Gehölzbestandes kann die <strong>Stadt</strong> daher nicht zustimmen. Weiterh<strong>in</strong> dient<br />

diese Fläche <strong>der</strong> landschaftlichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> S-Bahn.<br />

Auch wenn die betreffende Fläche wegen ihrer Südexposition als Lebensraum für Eidechsen<br />

geeignet se<strong>in</strong> könnte, so ist diese Fläche dennoch als ungeeignet zu qualifizieren, da die<br />

Flächen zwischen <strong>der</strong> stark befahrenen Rohrer Straße und <strong>der</strong> Bahntrasse liegen, so dass e<strong>in</strong><br />

langfristiger Schutz e<strong>in</strong>er gesunden und stabilen Eidechsenpopulation nicht zu erwarten ist.<br />

- Die Fläche ist daher für die geplante Maßnahme CEF4 ungeeignet. Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t, diese<br />

Ausgleichsmaßnahme zu streichen und an an<strong>der</strong>er Stelle auf nicht städtischer Fläche e<strong>in</strong>e<br />

solche Ausgleichsmaßnahme durchzuführen.<br />

9. Fehlendes Verwertungs- und Entsorgungskonzept betreffend Erdmassen<br />

Nach Auffassung <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> werden <strong>in</strong> dem Erläuterungsbericht zur Verwertung<br />

und Ablagerung von Erdmassen (Anlage 21.1) die durch den Bau <strong>der</strong> Erd- und<br />

Kunstbauwerke anfallenden bzw. zum Bau <strong>der</strong> Neubaustrecke erfor<strong>der</strong>lichen Erdmassen<br />

qualitativ und quantitativ beschrieben, vor allem würden Aussagen dazu getroffen, wie die<br />

Erdmassen beim Bau <strong>der</strong> Neubaustrecke o<strong>der</strong> zur Landschaftsgestaltung im Trassenbereich zu<br />

verwerten sowie an Dritte weiterzugeben seien (Anlage 21.1, S. 2f).<br />

Dessen ungeachtet fehlt e<strong>in</strong> schlüssiges Verwertungs- und Entsorgungskonzept, aus dem<br />

hervorgeht, durch welche konkreten Maßnahmen die abzufahrenden Erdmassen untergebracht<br />

werden sollen. E<strong>in</strong> (angeblich) entwickeltes Verwertungs- und Ablagerungskonzept von<br />

Überschussmassen (Anlage 21.1, S. 2) liegt nicht vor.<br />

Zwar beschreibt die Vorhabenträger<strong>in</strong> akribisch die anfallenden Mengen aus anstehenden<br />

geologischen Formationen und <strong>der</strong>en qualitative und stoffliche Zusammensetzung<br />

(Zusammengefasst <strong>in</strong> Anlage 21.1, Tabellen 2/1, S. 9 und 2/3, S.15). Die Angaben zur<br />

Verwertung bzw. Entsorgung <strong>der</strong> Erdmassen s<strong>in</strong>d dagegen sehr allgeme<strong>in</strong> (Anlage 21.1,<br />

Tabelle 2/4, S. 16). So werden lediglich die gängigen Verwertungsmaßnahmen wie Erdbau<br />

(Lärm- und Sichtschutzwälle, Deponiebau), Landschaftsbau etc. angeführt, ohne Angaben<br />

dazu, wo diese Verwertungsmaßnahmen durchgeführt werden können und welche<br />

Kapazitäten hierfür vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

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