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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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Der Landschafts- und Umweltplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen ist Bestandteil des<br />

Flächennutzungsplans 2020. Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat daher ihre Planungen dem<br />

Flächennutzungsplan und folglich dem Landschafts- und Umweltplan so anzupassen, dass<br />

ihre Ausgleichsmaßnahmen diesem Plan nicht wi<strong>der</strong>sprechen. Die Maßnahme A5 ist daher<br />

unzulässig.<br />

Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass die <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Vergangenheit für überregionale Bauvorhaben (Messe, Flughafen, Autobahn, B 27) große<br />

Flächen für Ausgleichsmaßnahmen bereitstellen musste. Aufgrund dessen und <strong>der</strong> für die<br />

landwirtschaftliche Nutzung bedeutenden Lössböden (Vorrangflur I) hat die <strong>Stadt</strong> große<br />

Mühe, Flächen für artenschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz<br />

für den Eigenbedarf auszuweisen.<br />

Durch die geplante Maßnahme A5 <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d die nachfolgenden städtischen<br />

Grundstücke von <strong>in</strong>sgesamt ca. 6.118 m² unzulässigerweise betroffen:<br />

Nutzung Flst. Nr. Größe <strong>in</strong> m² Anmerkung<br />

Feldweg (Gras) 7239/0 1.263<br />

Feldweg (Gras) 7241/0 1.357<br />

Feldweg (Gras) 3555/1 493<br />

Feldweg (Gras) 3496/0 525<br />

Ausgleichsmaßnahme<br />

BBP 7708/0 611<br />

Feldweg (Gras) 7706/0 311<br />

Feldweg (Gras) 7709/0 129 Teilfläche<br />

Wiese / Grünland 3546/0 1.360 Teilfläche<br />

Feldweg (Gras) 3549/1 36 Teilfläche<br />

Feldweg (Gras) 7255 32 Teilfläche<br />

8.1.3 For<strong>der</strong>ung <strong>Stadt</strong><br />

- Die Maßnahme A5 <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> ist zu streichen, da diese den konkretisierten<br />

Planungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> im Landschafts- und Umweltplan wi<strong>der</strong>spricht und daher unzulässig<br />

ist.<br />

8.2 Fläche für die Maßnahme CEF 4 ungeeignet<br />

Die Vorhabenträger<strong>in</strong> plant, mit <strong>der</strong> Maßnahme „CEF 4 Schaffung von Ersatzhabitaten für die<br />

Zauneidechse <strong>in</strong> räumlicher Nähe zu den betroffenen Habitatflächen, Umsiedlung <strong>der</strong> Tiere<br />

und ökologische Baubegleitung“ e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche ökologische Funktionalität im S<strong>in</strong>ne<br />

vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG zu realisieren (Anlage<br />

18.1: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Erläuterungsbericht, S. 160f).<br />

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