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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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8. Naturschutz<br />

8.1 Ausgleichsmaßnahme A 5 unzulässig<br />

Die Vorhabenträger<strong>in</strong> beabsichtigt, durch die Maßnahme A5 e<strong>in</strong>en naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleich zu schaffen. Bei <strong>der</strong> Maßnahme A5 handelt es sich um e<strong>in</strong>e Anlage von<br />

Gewässerrandstreifen mit Gewässerbegleitgehölz am Lachengraben (Anlage 18.1:<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan, S. 179).<br />

Die geplante Maßnahme liegt auf <strong>der</strong> Gemarkung Echterd<strong>in</strong>gen, Gewann Plien<strong>in</strong>ger Weg,<br />

Obere Lachenwiesen und Lachenäcker. Für diese Ausgleichsmaßnahme ist e<strong>in</strong>e Fläche mit<br />

e<strong>in</strong>er Breite von ca. 15 m e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Gewässerparzelle vorgesehen. Die Maßnahme<br />

betrifft sowohl private landwirtschaftliche Flächen, als auch städtische Feldwegflächen, die<br />

zur kopfseitigen Erschließung <strong>der</strong> angrenzenden Flächen notwendig s<strong>in</strong>d. Die geplante<br />

Maßnahme wird westlich durch die Streckenführung <strong>der</strong> künftigen <strong>Stadt</strong>bahn U 6 tangiert. Sie<br />

grenzt nördlich an e<strong>in</strong>e bereits umgesetzte städtische Ausgleichsfläche (Grdst. Flst. Nr. 7708).<br />

Die Maßnahme A5 ist unzulässig, da bereits konkretisierte Planungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-<br />

Echterd<strong>in</strong>gen für diesen Bereich vorliegen und die Vorhabenträger<strong>in</strong> diese zu berücksichtigen<br />

hat.<br />

8.1.1 Rechtslage<br />

Gem. § 38 Satz 2 BauGB i.V.m. § 7 Satz 1 BauGB haben öffentliche Planungsträger, die nach<br />

§ 4 o<strong>der</strong> § 13 BauGB beteiligt worden s<strong>in</strong>d, ihre Planungen dem Flächennutzungsplan<br />

<strong>in</strong>soweit anzupassen, als sie diesem Plan wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

8.1.2 Konflikt mit Flächennutzungsplanung <strong>Stadt</strong><br />

Die Fläche, die für die Maßnahme A5 vorgesehen ist, ist <strong>in</strong> etwa deckungsgleich mit <strong>der</strong> im<br />

Landschafts- und Umweltplan zum genehmigten Flächennutzungsplan 2020 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen als potentielle Ausgleichsfläche dargestellten Fläche. Im<br />

Landschafts- und Umweltplan ist diese Fläche gemäß Nr. 7.2.3 (Zielplan 1) als<br />

Gewässerrandstreifen und zur Erhöhung des Grünlandanteils landwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen und als potentielle Entwicklungsfläche bestehen<strong>der</strong> Ausgleichsflächen dargestellt.<br />

Die Maßnahme A5 wi<strong>der</strong>spricht daher den bereits konkretisierten Planungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zu<br />

möglichen Entwicklungsflächen bestehen<strong>der</strong> Ausgleichsflächen.<br />

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