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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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14. Die Medienkanäle <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Bahnsteige Station NBS müssen <strong>in</strong> die<br />

brandschutztechnische Bewertung <strong>der</strong> beiden zu trennenden Bahnsteigbereiche als<br />

Brandabschnitte mit e<strong>in</strong>bezogen werden. Ggf. s<strong>in</strong>d anstelle baulicher Maßnahmen<br />

auch anlagentechnische Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen.<br />

15. In allen Bereichen s<strong>in</strong>d geeignete Handfeuermel<strong>der</strong> <strong>der</strong> zur zuständigen<br />

Feuerwehrleitstelle geschalteten Brandmeldeanlage zu <strong>in</strong>stallieren.<br />

16. In den Bahnsteigbereichen s<strong>in</strong>d für die Feuerwehr zusätzliche Handauslösestellen für<br />

die Entrauchungsanlagen vorzusehen.<br />

17. Die Rettungswege (Treppen und Rolltreppen) aus <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al s<strong>in</strong>d gegen<br />

e<strong>in</strong>en Brand im Gleisbereich zu schützen. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>hausung <strong>in</strong><br />

Brandschutzanfor<strong>der</strong>ung F90 und m<strong>in</strong>destens T30-RS für Türen ist vorzusehen.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> E<strong>in</strong>hausungen s<strong>in</strong>d Warteflächen für Personen mit<br />

Mobilitätse<strong>in</strong>schränkungen vorzuhalten. Die Anordnung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>hausung soll auch als<br />

stationäre Rauchschürze bis zu Höhe von ca. 2,10 Meter über dem Bahnsteigboden<br />

dienen, um e<strong>in</strong>e Rauchverschleppung zum Flughafenterm<strong>in</strong>al zu beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Weitere<br />

Rauchschürzen s<strong>in</strong>d dann nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

18. Die geplanten Feuerwehraufzüge s<strong>in</strong>d entsprechend den technischen Vorgaben <strong>der</strong><br />

DIN EN 81-72 auszuführen. Im Bahnsteigbereich müssen die Aufzugtüren zum<br />

Mittelbereich Station NBS im E<strong>in</strong>satzfall nicht öffenbar angesteuert werden. Die<br />

Schleusentüren zum Bahnsteig h<strong>in</strong> ersche<strong>in</strong>en <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausführung T 30 nicht<br />

ausreichend, da bei e<strong>in</strong>er direkten Brandbeaufschlagung die Nutzung <strong>der</strong><br />

Feuerwehraufzüge nicht sichergestellt ist. Hier ist e<strong>in</strong>e Absicherung mit T 90 Türen<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Schleusen- und Aufzugstüren s<strong>in</strong>d mit geeigneten<br />

Durchsichtmöglichkeiten zu versehen. Die Aufzugschächte und die Vorräume s<strong>in</strong>d mit<br />

Überdruckbelüftungsanlagen zu schützen.<br />

19. Für die Station Term<strong>in</strong>al s<strong>in</strong>d geeignete Fluchtwegsteuerungen vorzusehen, um für<br />

Gefahrenfälle im Flughafenterm<strong>in</strong>al o<strong>der</strong> im Bahnterm<strong>in</strong>al die Rettungswegführung<br />

gezielt steuern zu können (dynamische Rettungswegsteuerung).<br />

20. Die Brandschutzabschlüsse s<strong>in</strong>d grundsätzlich mit <strong>der</strong> zusätzlichen Funktion –<br />

Rauchschutz- auszustatten. Offen gehaltene Brand- und Rauchschutzabschlüsse<br />

müssen zusätzlich zu den <strong>in</strong>ternen Rauchmel<strong>der</strong>-Auslösee<strong>in</strong>richtungen über die<br />

Brandmeldeanlage angesteuert werden können, um Rauchverschleppungen <strong>in</strong> den<br />

Bereich Flughafenterm<strong>in</strong>al zu vermeiden.<br />

21. Die Station Term<strong>in</strong>al ist grundsätzlich zum Flughafenterm<strong>in</strong>al als Brandabschnitt zu<br />

trennen. Im Bereich des Aufzuges P1 Ostseite Term<strong>in</strong>al 3 ist durch den Aufzugschacht<br />

ke<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens F 90 Trennung vorhanden. Diese ist herzustellen. Dieser Aufzug ist<br />

als Feuerwehraufzug herzustellen, zum<strong>in</strong>dest ist e<strong>in</strong>e Feuerwehrsteuerung<br />

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