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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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7. Die Schwallbauwerke <strong>der</strong> Station NBS habe ke<strong>in</strong>e brandschutztechnische Funktion.<br />

E<strong>in</strong>e mögliche Übertragung von Rauch wird laut Brandschutzkonzept (BSK) erwartet.<br />

Hier muss m<strong>in</strong>destens die gleichwertige brandschutztechnische Abtrennung<br />

entsprechend den geplanten Brandschutzabschlüssen im Bahnhofsbereich zur<br />

Herstellung <strong>der</strong> zwei Brandabschnitte vorgesehen werden.<br />

8. Die Löschwasser-Steigleitungen, nass-trocken, <strong>in</strong> Stationsbereichen müssen mit e<strong>in</strong>er<br />

Versorgungsleistung von m<strong>in</strong>destens 6 bar Fließdruck für je 600l/m<strong>in</strong> an drei Stellen<br />

ausgelegt werden. E<strong>in</strong> Versorgungsnachweis <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden<br />

Löschwassermengen ist über den Wasserversorger zu erbr<strong>in</strong>gen<br />

Deckblatt 2 Brandschutz<br />

.<br />

9. Für die Löschwasserleitungen trocken <strong>in</strong> den Tunnelbereichen s<strong>in</strong>d hydraulische<br />

Nachweise und Füllzeitnachweise vorzulegen. Im E<strong>in</strong>satzkonzept s<strong>in</strong>d die technischen<br />

und organisatorischen Abläufe zur Stellung <strong>der</strong> notwendigen Pumpen und Ausstattung<br />

zur För<strong>der</strong>ungssicherstellung festzulegen. Die Abschieberungen s<strong>in</strong>d so zu gestalten,<br />

dass die Schieberöffnung <strong>der</strong> Bereichsleitungen grundsätzlich aus sicheren Bereichen<br />

erfolgen kann. Die Entnahmestellen s<strong>in</strong>d mit B-Abgang und B-C-Übergangsstück<br />

auszustatten.<br />

10. Die bestehenden acht Aufzugsanlagen <strong>der</strong> Station NBS müssen für die<br />

Selbstrettungsphase zur Verfügung stehen und mit e<strong>in</strong>er Feuerwehrsteuerung versehen<br />

werden, da die zur Verfügung stehenden Treppenräume für die zu erwartenden<br />

Personen und <strong>der</strong>en Konstitution nicht ausreichend und sicher ersche<strong>in</strong>en; so s<strong>in</strong>d die<br />

Zwischenwarteflächen deutlich zu kle<strong>in</strong> für die festgestellten Personenzahlen<br />

ausgelegt.<br />

11. Für die Anlaufstelle Brandmeldeanlage und für die feuerwehrtechnischen Geräte<br />

Station NBS muss e<strong>in</strong> eigener Raum zur Verfügung stehen. Die Ausführung <strong>der</strong><br />

Brandmeldeanlage ist gemäß den technischen Vorgaben <strong>der</strong> DIN 14675, DIN VDE<br />

0833 und den örtlichen Anschaltbed<strong>in</strong>gungen vorzunehmen. Die Aufschaltung muss<br />

zur Feuerwehrleitstelle Essl<strong>in</strong>gen erfolgen.<br />

12. Für die unterirdischen Stationsbereiche s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>sichtmöglichkeiten <strong>der</strong><br />

Videoüberwachung bei den Feuerwehranlaufpunkten z.B. im Raum BMZ/FIZ zu<br />

schaffen.<br />

13. Die Rauchschichtnachweise müssen entsprechend den verwendeten Vorgaben mit<br />

e<strong>in</strong>er Zeit von 30 M<strong>in</strong>uten ausgelegt werden. Sollen kompensierende Lösungen<br />

vorgenommen werden, s<strong>in</strong>d nachvollziehbare Lösungsansätze vorzulegen. Die<br />

Anlagentechnik zur Brandmeldung und die Auslösung <strong>der</strong> Entrauchungsanlagen s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Brandfallsteuermatrix festzulegen.<br />

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