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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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6.1.6 Fehlende Regelung zu den Kosten<br />

Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat ke<strong>in</strong>e Regelung zur Tragung <strong>der</strong> Kosten getroffen, die bei E<strong>in</strong>sätzen<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei Große<strong>in</strong>sätzen im Tunnel, anfallen. Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es<br />

ke<strong>in</strong>e Regelung zu den Kosten, die durch Aufstockung von Technik und Personal,<br />

Wartungsarbeiten und Pflege <strong>der</strong> (neuen) Ausrüstung anfallen könnten. Es ist auch nicht<br />

geklärt, wer die Kosten für die spezielle Fortbildung die Feuerwehrkräfte trägt, um im Brandund<br />

Katastrophenfall <strong>in</strong> den Tunnelanlagen und den unterirdischen Bauwerken e<strong>in</strong>satzbereit<br />

zu se<strong>in</strong>.<br />

6.1.7 Fehlende Festlegungen zum baulichen Brandschutz<br />

Die Brand- und Katastrophenschutzkonzepte enthalten ferner noch offene Punkte im H<strong>in</strong>blick<br />

auf den baulichen Brandschutz. E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Problematik stellt die nicht nach <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>schlägigen Richtl<strong>in</strong>ie ausgelegte Entrauchungsanlage <strong>in</strong> <strong>der</strong> Station NBS dar, da die<br />

raucharme Schicht nicht ausreichend lang sichergestellt wird. In <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al wird als<br />

kompensierende Maßnahme die Hochdruckwassernebellöschanlage hierfür vorgesehen, <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Station NBS dagegen nicht. Die Auslegung von neu zu errichtenden Anlagen und Bauwerken<br />

muss m<strong>in</strong>destens entsprechend den maßgeblichen Vorgaben ausgeführt werden<br />

(<strong>Stellungnahme</strong> zum Simulationsbericht BPK-G 131B/2009 vom 15.06.2011: Abweichungen<br />

zw. Brandverläufen Flughafenanab<strong>in</strong>dung, Station NBS und dem Anwen<strong>der</strong>handbuch 2010;<br />

Brandschutzkonzept BPK-G 060E/2009 vom 13.03.2013 Seite 37 Abweichung von <strong>der</strong> 30-<br />

M<strong>in</strong>uten-For<strong>der</strong>ung auf nur 20 M<strong>in</strong>uten).<br />

6.2 For<strong>der</strong>ungen <strong>Stadt</strong><br />

- Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t die Entwicklung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>satzkonzepts für die logistische Abwicklung<br />

und die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>in</strong> Brand- und Katastrophene<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> und<br />

um die Tunnel sowie die an<strong>der</strong>en Bauwerke.<br />

- Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t die Ermittlung <strong>der</strong> zusätzlich notwendigen technischen Ausrüstung und<br />

die Prüfung <strong>der</strong> personellen Anfor<strong>der</strong>ungen an die notwendigen E<strong>in</strong>satzkräfte anhand <strong>der</strong><br />

Vorgaben aus dem E<strong>in</strong>satzkonzept.<br />

- Es ist zu klären, wer den E<strong>in</strong>satz im Brand- und Katastrophenfall leitet.<br />

- Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t zudem festzulegen, wer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauphase für E<strong>in</strong>sätze zuständig ist.<br />

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