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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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6.1.2 Fehlende Prüfung personeller Ausstattung<br />

Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat, wie aufgezeigt, nur festgestellt, welche Feuerwehr entsprechend <strong>der</strong><br />

betroffenen Gemarkung zuständig ist. Es fehlt e<strong>in</strong>e Prüfung, ob die Freiwillige Feuerwehr<br />

Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen für Brand- und Katastrophene<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> und an den Tunneln über<br />

ausreichend Personal verfügt und auch <strong>in</strong> Zukunft verfügen wird. An<strong>der</strong>s als bei e<strong>in</strong>er<br />

Berufsfeuerwehr handelt es sich bei den Mitglie<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>er Freiwilligen Feuerwehr ausschließlich<br />

um ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong>. Über die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Feuerwehr wird <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise<br />

e<strong>in</strong>e Aussage getroffen.<br />

In diesem Zusammenhang ist auf Folgendes h<strong>in</strong>zuweisen: Die <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen<br />

verfügt über e<strong>in</strong>e leistungsfähige Feuerwehr. Diese ist <strong>in</strong> je<strong>der</strong> H<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, bei Bränden<br />

und Notfällen die erfor<strong>der</strong>liche Hilfe zu leisten. Dies gilt nicht für Brände und Notfälle <strong>in</strong> den<br />

geplanten Tunnels im Bereich des Flughafens und hier <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den geplanten<br />

Tiefbahnhof mit Gleisen und Bahnsteigen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tiefe von 27 m. Dort wird bei Bränden und<br />

Notfällen e<strong>in</strong>e ganz spezielle E<strong>in</strong>satzsituation gegeben se<strong>in</strong>, auf die die städtische Feuerwehr<br />

nicht e<strong>in</strong>gestellt ist. Die periphere Lage des Flughafens im Osten des <strong>Stadt</strong>gebiets erschwert<br />

zudem e<strong>in</strong>en schnellen ersten Zugriff. Spezielle, mit den Verhältnissen vor Ort vertraute<br />

Feuerwehrkräfte – vergleichbar den Werksfeuerwehren von Flughafen und Messe – wären hierfür<br />

von entscheidendem Vorteil.<br />

6.1.3 Fehlende Prüfung des Ausbildungsstands<br />

Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat zudem nicht geprüft, ob die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> zuständigen Feuerwehren so<br />

ausgebildet s<strong>in</strong>d, dass diese auch mit den technischen Vorkehrungen, die <strong>in</strong> den Tunneln zur<br />

Erleichterung <strong>der</strong> Fremdrettung getroffen wurden, umgehen können. So hat die Vorhabenträger<strong>in</strong><br />

lediglich erklärt, es sei für die Fremdrettung e<strong>in</strong>e Hochdruckwassernebelanlage im<br />

Bahnsteigbereich des Bahnhof Term<strong>in</strong>al vorgesehen, <strong>der</strong>en Inbetriebnahme/Auslösung manuell<br />

durch die Feuerwehr erfolge (Anlage 10.1.2: Brand- und Katastrophenschutzkonzept, S. 23f, auch<br />

S. 21). Ob die zuständigen Feuerwehrkräfte ausreichend ausgebildet s<strong>in</strong>d, um diese im E<strong>in</strong>satzfall<br />

korrekt zu bedienen, wurde nicht geprüft.<br />

6.1.4 Fehlende Prüfung technischer Ausstattung<br />

Außerdem fehlt die Prüfung <strong>der</strong> technischen Ausstattung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr. So legt die<br />

Vorhabenträger<strong>in</strong> unter dem Punkt „Maßnahmen zur Rauchfreihaltung“ fest, die Technikflächen<br />

im Untergeschoss 2 würden nach Löschen des Brandes durch mobile Lüfter <strong>der</strong> Feuerwehr direkt<br />

<strong>in</strong>s Freie (Trafo- Wartungsöffnungen) entraucht (Anlage 10.1.1: Brand- und<br />

Katastrophenschutzkonzept, S. 19). Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat jedoch nicht prüfen lassen, ob alle<br />

Abteilungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen über die erfor<strong>der</strong>liche<br />

technische und gegebenenfalls weitere erfor<strong>der</strong>liche Ausstattung verfügen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wurde nicht geprüft, ob ausreichend geeignete E<strong>in</strong>satzfahrzeuge und technische<br />

Geräte für Brand- und Katastrophene<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> den Tunneln und den weiteren Bauwerken bei den<br />

Feuerwehren vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

6.1.5 Fehlende Differenzierung zwischen Bauphase und nach Fertigstellung<br />

Die Brand- und Katastrophenschutzkonzepte enthalten ke<strong>in</strong>e Regelungen dazu, welche Feuerwehr<br />

für Brand- und Katastrophene<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauphase zuständig ist.<br />

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