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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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2. Vorhaben<br />

Im Planfeststellungsantrag wird das Vorhaben betreffend den PFA 1.3 als Teil des Projekts<br />

Stuttgart 21 wie folgt beschrieben:<br />

„Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 umfasst den autobahnparallelen, oberirdischen<br />

Verlauf <strong>der</strong> Neubaustrecke (NBS) auf den Fil<strong>der</strong>n bis zur Gemarkungsgrenze <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

Stuttgart. Im Westen schließt die NBS an den PFA 1.2 (Fil<strong>der</strong>tunnel) und im Osten an den<br />

PFA 1.4 (Fil<strong>der</strong>bereich bis Wendl<strong>in</strong>gen) an“ (Anlage 1, Erläuterungsbericht Teil II, S. 1). Als<br />

weitere Bestandteile des PFA 1.3 werden aufgeführt<br />

- Flughafentunnel mit Station NBS,<br />

- Flughafenkurve,<br />

- Anpassung Station Term<strong>in</strong>al,<br />

- Rohrer Kurve,<br />

- Anpassungsmaßnahmen Bestandsstrecke Vaih<strong>in</strong>gen – Flughafen im Streckenabschnitt<br />

Le<strong>in</strong>felden – Flughafen.<br />

Mit diesen Maßnahmen soll ermöglicht werden, „dass die Züge des Regional- und<br />

Fernverkehrs <strong>der</strong> Relation Stuttgart – Böbl<strong>in</strong>gen – Zürich (Gäubahn) zukünftig über die<br />

Neubaustrecke zum Flughafen und von dort weiterh<strong>in</strong> Richtung Böbl<strong>in</strong>gen geführt werden.<br />

Dabei werden die Züge <strong>der</strong> Gäubahn von <strong>der</strong> NBS über die Flughafenkurve zunächst <strong>in</strong> die S-<br />

Bahn-Station Flughafen (dann Station Term<strong>in</strong>al) geleitet. Von dort erfolgt die Führung <strong>der</strong><br />

Züge über die vorhandene Strecke 4861 (Anlage 1, Erläuterungsbericht Teil III, S. 49).<br />

Dazu wird im Abschnitt zwischen Flughafen und Le<strong>in</strong>felden <strong>der</strong> Gleisabstand außerhalb <strong>der</strong><br />

Tunnelbauwerke auf 4,00 m aufgeweitet, um die Vorgaben <strong>der</strong> EBO umzusetzen. Im<br />

E<strong>in</strong>zelnen wird das Vorhaben im Planfeststellungsantrag wie folgt beschrieben:<br />

„Im Abschnitt zwischen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Rohrer Kurve <strong>in</strong> die bestehende Strecke und <strong>der</strong><br />

Station Le<strong>in</strong>felden s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> Gleistrasse notwendig.<br />

Östlich <strong>der</strong> Station Le<strong>in</strong>felden wurde die Strecke – mit S-Bahn-Parametern – mit e<strong>in</strong>em<br />

Gleisabstand von 3,80 m errichtet. Um den nach EBO notwendigen Regelabstand von 4,00 m<br />

im Bereich <strong>der</strong> freien Strecke herstellen zu können, werden ab ca. km 20,6+40 die beiden<br />

Gleise um je 10 cm nach außen verschoben, so dass <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Abstand von 4,00 m<br />

sichergestellt wird. Die erfor<strong>der</strong>liche Randwegbreite wird im Abschnitt bis km 21,8 durch die<br />

Anordnung e<strong>in</strong>er Randwegkonstruktion bzw. durch Reprofilierung des Randweges<br />

(Wie<strong>der</strong>herstellung e<strong>in</strong>es ausreichend breiten Randweges) erreicht. Im Bereich <strong>der</strong> beiden<br />

Eisenbahnüberführungen werden die vorhandenen Gelän<strong>der</strong> an die neue Situation angepasst.<br />

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