Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen
Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen
Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
durchweg Schutzmaßnahmen gegen sekundären Luftschall (und Erschütterungen) erfor<strong>der</strong>lich<br />
waren. Diese reichten von e<strong>in</strong>er Verstärkung des Unterbaus (Bauabschnitte 15, 16) über den<br />
E<strong>in</strong>bau von „Dämmschürzen“ im Bauabschnitt 13 bis h<strong>in</strong> zum E<strong>in</strong>bau von<br />
Unterschottermatten <strong>in</strong> den Abschnitten 14 und 17.<br />
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die damalige Deutsche<br />
Bundesbahn mit Urteil vom 06.09.1989 dazu verpflichtet, „bei <strong>der</strong> Ausführung des<br />
Planfeststellungsbeschlusses vom 12.02.1988 Pb2.301NbS-Bahn (54/Napl14) für den Ausbau<br />
<strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen auf Dauer sicherzustellen, dass<br />
<strong>der</strong> Körperschall – hier als sekundärer Luftschall – aus dem Betrieb <strong>der</strong> S-Bahn auf den<br />
Grundstücken <strong>der</strong> Kläger 35 dB(A) als mittleren Maximalpegel (nachts) nicht überschreitet.“<br />
Die Antragsteller<strong>in</strong> ist daher verpflichtet nachzuweisen, dass <strong>der</strong> durch ihr Vorhaben bewirkte<br />
zusätzliche Verkehr nicht zu unzumutbaren Verhältnissen entlang <strong>der</strong> Strecke führen wird.<br />
Die Zumutbarkeitsgrenze beträgt dabei <strong>in</strong> Anlehnung an die 24. BImSchV für<br />
schutzbedürftige Räume, dies s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Wohn- und Schlafräume, <strong>in</strong> Form von<br />
Mittelungspegeln 40 dB(A) tags und 30 dB(A) nachts. Dabei ist zum<strong>in</strong>dest für den<br />
Planbereich 14 <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom<br />
06.09.1989 darauf zu achten, dass dort <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachtzeit e<strong>in</strong> mittlerer Maximalpegel von<br />
35 dB(A) nicht überschritten wird.<br />
Die E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>es mittleren Maximalpegels von 35 dB(A) nachts ist auch für die übrige<br />
Strecke e<strong>in</strong>zufor<strong>der</strong>n. Denn Pegelwerte von über 35 dB(A) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im<br />
Nachtzeitraum störend, zumal sie beim sekundären Luftschall nicht durch Schließen des<br />
Fensters abgem<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden können. Der sekundäre Luftschall ist gerade bei Gebäuden mit<br />
guter Schalldämmung beson<strong>der</strong>s lästig, weil Bewohner e<strong>in</strong>es solchen Gebäudes den<br />
sekundären Luftschall sozusagen ohne Vorbelastung durch primären Luftschall<br />
gewissermaßen <strong>in</strong> „Re<strong>in</strong>form“ mit gesteigerter Störwirkung erleben müssen. Im E<strong>in</strong>zelnen<br />
verweisen wir hierzu auf die beigefügte fachliche <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> ACCON GmbH<br />
betreffend „E<strong>in</strong>schätzungen und Argumente zum Thema Erschütterungsschutz“ vom<br />
25.11.2013.<br />
4.4 For<strong>der</strong>ungen <strong>Stadt</strong><br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, für die gesamte Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn e<strong>in</strong>e den<br />
sekundären Luftschall betreffende Untersuchung vorzulegen, aus <strong>der</strong> sich nachvollziehbar<br />
die Belastungen <strong>der</strong> von sekundärem Luftschall betroffenen Grundstücke entlang dieser<br />
Strecke ergeben.<br />
25