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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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Gemarkung/Teilort Anschrift FlSt. Nr betroffen als<br />

Echterd<strong>in</strong>gen Amundsenweg 8075 Bolzplatz<br />

Echterd<strong>in</strong>gen Amundsenweg 8084 K<strong>in</strong><strong>der</strong>spielplatz<br />

Echterd<strong>in</strong>gen Hauptstraße 122 3427/1 Wohngebäude/Bauplatz<br />

Echterd<strong>in</strong>gen Ziegeleistraße 7 3344/2 Wohngebäude/ K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten<br />

Echterd<strong>in</strong>gen Plien<strong>in</strong>ger Straße 29/1 3379 Friedhof<br />

4. Sekundärer Luftschall (Körperschall)<br />

4.1 Rechtsgrundlage<br />

Vom Ausbau <strong>der</strong> Strecke <strong>der</strong> bisherigen Fil<strong>der</strong>-S-Bahn Betroffene haben Anspruch auf Schutz<br />

vor Immissionen <strong>in</strong> Form von sekundärem Luftschall, wenn die Voraussetzungen des § 18<br />

Abs. 1 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG gegeben s<strong>in</strong>d. Danach muss das Vorhaben die<br />

Umgebung nachteilig verän<strong>der</strong>n, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e muss es auf die Nachbarschaft nachteilig<br />

e<strong>in</strong>wirken.<br />

Schutz gegen sekundären Luftschall kann daher dann verlangt werden, wenn die Belastung<br />

mit sekundärem Luftschall durch den Ausbau <strong>in</strong> beachtlicher Weise erhöht und gerade <strong>in</strong><br />

dieser Erhöhung e<strong>in</strong>e zusätzliche, dem Betroffenen billigerweise nicht mehr zumutbare<br />

Belastung liegt (BVerwG, Urteil vom 21.12.2010 – 7 A 14/09 – Rz 40ff; Anlage 17.1:<br />

Erschütterungen, S. 17).<br />

4.2 Rechtsauffassung <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong><br />

Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, im <strong>Stadt</strong>bereich von Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen<br />

bestünde ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf Maßnahmen zum Schutz vor sekundärem Luftschall, da an<br />

<strong>der</strong> Strecke ke<strong>in</strong>e erheblichen baulichen E<strong>in</strong>griffe geplant seien.<br />

In den Antragsunterlagen wird darauf verwiesen, dass außerhalb des Bereichs <strong>der</strong> Rohrer<br />

Kurve Immissionskonflikte im H<strong>in</strong>blick auf den sekundären Luftschall ausgeschlossen seien,<br />

da die entsprechenden Siedlungsflächen e<strong>in</strong>en zu großen Abstand zu <strong>der</strong> geplanten<br />

Neubaustrecke (hier: Rohrer Kurve) aufwiesen (Anlage 17.1: Erschütterungen, S. 21).<br />

4.3 Schutz vor sekundärem Luftschall erfor<strong>der</strong>lich<br />

Es ist zu befürchten, dass es durch den im Fall e<strong>in</strong>er Planfeststellung ermöglichten<br />

zusätzlichen Verkehr auf <strong>der</strong> bisherigen S-Bahn-Strecke zu nachteiligen Auswirkungen <strong>in</strong><br />

Form sekundären Luftschalls für die Nachbarschaft kommen wird. Dieses ergibt sich bereits<br />

daraus, dass beim Bau <strong>der</strong> S-Bahn <strong>in</strong> den die <strong>Stadt</strong> betreffenden Bauabschnitten 13 bis 17<br />

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