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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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3.2 Rechtsauffassung <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong><br />

Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, im <strong>Stadt</strong>bereich von Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen<br />

bestünde ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen, da an <strong>der</strong><br />

Strecke ke<strong>in</strong>e erheblichen baulichen E<strong>in</strong>griffe geplant seien.<br />

In den Antragsunterlagen wird dazu Folgendes ausgeführt:<br />

„Für den Bereich <strong>der</strong> Rohrer Kurve wird anhand von Plausibilitätsüberlegungen das mögliche<br />

Konfliktpotential abgeschätzt. Hierbei wird die vorhandene erschütterungstechnische<br />

Vorbelastung durch die Strecke 4860 und die Strecke 4861 berücksichtigt. Alle übrigen<br />

außerhalb dieser Bereiche liegenden Siedlungsflächen weisen e<strong>in</strong>en so großen Abstand zu <strong>der</strong><br />

geplanten Neubaustrecke auf, so dass hierfür Immissionskonflikte ausgeschlossen werden<br />

können“ (Anlage 17.1: Erschütterungen, S. 21).<br />

3.3 Erschütterungsschutz erfor<strong>der</strong>lich<br />

Auf <strong>der</strong> bisher nur für die S-Bahn bestimmten und entsprechend gewidmeten Strecke soll<br />

durch die Verlegung des Verkehrs <strong>der</strong> Gäubahn zusätzlicher und an<strong>der</strong>sartiger Verkehr mit<br />

schwererem Zugmaterial <strong>in</strong> erheblichem Umfang ermöglicht werden. Die Zusatzbelastung<br />

wird aus Zügen des Fernverkehrs und des Regionalverkehrs bestehen. Die Vorhabenträger<strong>in</strong><br />

geht von e<strong>in</strong>er Zusatzbelastung von 45 Zügen am Tag und 7 Zügen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht für beide<br />

Richtungen aus. Dies entspricht nach <strong>der</strong>en Angaben e<strong>in</strong>er Steigerung um ca. 35 % am Tag<br />

und ca. 37 % <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht.<br />

Es ist offensichtlich, dass sich dies h<strong>in</strong>sichtlich Erschütterungen i.S. des § 74 Abs. 2 Satz 2<br />

VwVfG nachteilig auf die Nachbarschaft auswirken wird. Entgegen <strong>der</strong> Rechtsauffassung <strong>der</strong><br />

Vorhabenträger<strong>in</strong> kommt es <strong>in</strong> diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob erhebliche bauliche<br />

E<strong>in</strong>griffe im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 2 <strong>der</strong> 16. BImSchV geplant s<strong>in</strong>d. Entscheidend ist alle<strong>in</strong>, ob<br />

sich aufgrund des geplanten, nach <strong>der</strong> bestehenden Widmung nicht zulässigen Verkehrs mit<br />

Zügen des Fernverkehrs und des Regionalverkehrs nachteilige Wirkungen auf die Rechte<br />

an<strong>der</strong>er gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ergeben.<br />

Dabei ist zu beachten, dass sich e<strong>in</strong>e erhebliche Zusatzbelastung nicht nur aufgrund <strong>der</strong><br />

Steigerung <strong>der</strong> Zugzahlen, son<strong>der</strong>n vor allem daraus ergeben wird, dass die bestehende Fil<strong>der</strong>-<br />

S-Bahn nicht für das im Vergleich zu S-Bahnen deutlich schwerere Zugmaterial von<br />

Regional- und Fernzügen ausgelegt ist. Bereits für die wesentlich leichteren S-Bahnen waren<br />

mit Ausnahme des Planbereichs 18 (Bahnhof Echterd<strong>in</strong>gen) durchweg Schutzmaßnahmen<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Diese reichten von e<strong>in</strong>er Verstärkung des Unterbaus (Planbereiche 15, 16) über<br />

den E<strong>in</strong>bau von „Dämmschürzen“ im Planbereich 13 bis h<strong>in</strong> zum E<strong>in</strong>bau von<br />

Unterschottermatten <strong>in</strong> den Planbereichen 14 und 17.<br />

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