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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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2.4.2 Baulärm Rohrer Kurve und Flughafen – Schalltechnische Untersuchung Anl. 16.2<br />

- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung zu<br />

vervollständigen, weil die bei <strong>der</strong> Beurteilung des Baulärms berücksichtigten<br />

Vorbelastungen nicht nachvollziehbar dargelegt werden. Insbeson<strong>der</strong>e fehlen<br />

Darstellungen, wie und auf welchen Datengrundlagen aufbauend die Vorbelastungen<br />

ermittelt worden s<strong>in</strong>d.<br />

- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung zu<br />

vervollständigen, weil die im Westen von Oberaichen als re<strong>in</strong>e Wohngebiete<br />

ausgewiesenen Wohnbauflächen nicht berücksichtigt s<strong>in</strong>d.<br />

- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung zu<br />

vervollständigen, weil für den Bereich <strong>der</strong> Neubaustrecke entlang <strong>der</strong> A 8 ke<strong>in</strong>e Aussagen<br />

zu Geräuschspitzen erfolgen, obwohl diese zur Überschreitung <strong>der</strong> Immissionsrichtwerte<br />

bei den Aussiedlerhöfen führen können.<br />

- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, für den Baustellenverkehr e<strong>in</strong> Verkehrskonzept<br />

vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass <strong>der</strong> Baustellenverkehr nicht durch<br />

Wohngebiete <strong>in</strong> Oberaichen, Musberg und Stuttgart-Rohr verläuft.<br />

- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong> Lärmmanagement vorzugeben, mit dem sichergestellt wird,<br />

dass es zu ke<strong>in</strong>en Überschreitungen <strong>der</strong> maßgeblichen Nachtwerte, ke<strong>in</strong>en unzulässigen<br />

Geräuschspitzen und auch nicht zu Überschreitungen <strong>der</strong> Immissionsrichtwerte bei<br />

Überlagerung von Baumaßnahmen kommen kann.<br />

2.4.3 Baulärm durch Anpassungsmaßnahmen <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden und Echterd<strong>in</strong>gen –<br />

Schalltechnische Untersuchung Anl. 16.5<br />

- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong><br />

Eisenbahnüberführung (EÜ) Markomannenstraße und <strong>der</strong> EÜ Max-Lang-Straße<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> neuen Gebäude Markomannenstr. 3 und Silcherstr. 2/1 zu aktualisieren<br />

und sämtliche Ergebnisse gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abzugleichen. Denn es ist nicht nachvollziehbar,<br />

dass bei <strong>der</strong> EÜ Max-Lang-Straße <strong>in</strong> wesentlich größerer Entfernung höhere Werte<br />

auftreten sollen, als dies bei <strong>der</strong> EÜ Markomannenstraße <strong>der</strong> Fall ist.<br />

- Die bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> ermittelten Lärmbelastung berücksichtigte Vorbelastung muss<br />

belegt und für die e<strong>in</strong>zelnen Streckenabschnitte differenziert dargestellt werden.<br />

- Aufgrund <strong>der</strong> vor allem <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden sehr hohen Überschreitungen <strong>der</strong> maßgeblichen<br />

Immissionsrichtwerte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht ist <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> aufzugeben, <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

auf Nachtarbeiten (20.00 Uhr bis 7.00 Uhr) zu verzichten.<br />

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