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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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Von dem durch das Vorhaben bed<strong>in</strong>gten Lärmzuwachs s<strong>in</strong>d auch Baugebiete betroffen, die<br />

die <strong>Stadt</strong> seit Inbetriebnahme <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn im Jahr 1994 ausgewiesen hat bzw. für die<br />

Bebauungsplanverfahren laufen (s. BVerwG, Urteil vom 17.03.2005 – 4 A 18/04 – Leitsatz<br />

Nr. 3 sowie Rz 18, 19). Nachhaltig betroffen <strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong>sicht s<strong>in</strong>d folgende Baugebiete:<br />

1. Bebauungspläne rechtswirksam seit S-Bahn-Inbetriebnahme im Jahr 1994<br />

Tiefenwiesen 07.04.2008 13-8 Wohnbauflächen<br />

Gärtlesäcker 07.04.1995 39-6 Wohnbauflächen<br />

Fil<strong>der</strong>bahnstraße 20.02.1998 39-4 Mischflächen , Wohnanteil<br />

2. Bebauungspläne <strong>in</strong> Aufstellung mit konkretisierter Planung seit S-Bahn-<br />

Inbetriebnahme im Jahr 1994<br />

Schelmenäcker 12.04.2011 25-6 Jugendhaus/ Mischflächen, Wohnanteil<br />

östlich <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>halle 28.06.2011 19-6 Mischflächen , Wohnanteil<br />

H<strong>in</strong>terwiesenäcker 17.12.2002 21-6 Wohnbauflächen<br />

3. Sonstige Planungen seit S-Bahn-Inbetriebnahme im Jahr 1994<br />

Rahmenplan Sanierung "Westlich <strong>der</strong> Max-Lang-Straße" 01.02.2011<br />

Mischflächen , Wohnanteil<br />

Auch für diese Baugebiete s<strong>in</strong>d die erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen gegen<br />

Schienenverkehrslärm <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss festzulegen.<br />

Zu den ausgelegten Unterlagen e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Unterlagen, die nur „zur Information“<br />

vorgelegt s<strong>in</strong>d, nehmen wir mit <strong>der</strong> beigefügten <strong>Stellungnahme</strong> von Planung + Umwelt,<br />

<strong>Stellungnahme</strong> zum Thema Lärm, Projekt Stuttgart 21 – PFA 1.3 Planfeststellungsverfahren,<br />

vom 15. November 2013 Stellung. Im E<strong>in</strong>zelnen ergeben sich daraus folgende For<strong>der</strong>ungen:<br />

2.4.1 Künftiger Schienenverkehr – Schalltechnische Untersuchung Anl. 16.1<br />

- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung zu<br />

vervollständigen. Diese ist unvollständig, da die Berechnung am Gebäude Rohrer Straße<br />

102 nur bis zum 3., nicht aber bis zum 4. OG erfolgt und die Berechnung am Gebäude<br />

Markomannenstr. 3 falsch ist, da nicht das bestehende Gebäude, son<strong>der</strong>n dessen Vorgänger<br />

berechnet worden ist. Das aktuelle Gebäude weist 5 Geschosse auf und liegt deutlich näher<br />

an <strong>der</strong> Bahnl<strong>in</strong>ie als das Vorgängergebäude.<br />

- Für folgende Gebäude s<strong>in</strong>d Entschädigungen für Schallschutzmaßnahmen gem. § 42 Abs.<br />

1 BImSchG festzulegen, da sich dort aufgrund des Vorhabens <strong>der</strong> Schienenverkehrslärm<br />

um m<strong>in</strong>destens 3 dB(A) erhöht und zudem den jeweils maßgeblichen Immissionsgrenzwert<br />

überschreitet:<br />

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