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Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen

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Mit diesen Planfeststellungsbeschlüssen ist die Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn von Stuttgart-Rohr<br />

bis Stuttgart-Flughafen gewidmet worden. In den Planbereichen von Oberaichen bis<br />

Echterd<strong>in</strong>gen ist jeweils <strong>der</strong> „Ausbau <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>bahn“ planfestgestellt worden. Damit richtet<br />

sich <strong>der</strong> dort zulässige Verkehr nach dem Umfang <strong>der</strong> Widmung für die bis dah<strong>in</strong> auf dieser<br />

Strecke betriebenen Fil<strong>der</strong>bahn. Dieser Betrieb umfasste Personennahverkehr und<br />

Güternahverkehr. Schienenpersonenfernverkehr war davon nicht umfasst.<br />

In den Planfeststellungsbeschlüssen für die Planbereiche 18 und 19 betreffend die Strecke von<br />

Echterd<strong>in</strong>gen bis zum Flughafen wurde jeweils e<strong>in</strong>e „neu zu bauende S-Bahnstrecke“<br />

planfestgestellt. Dieser Teil des Schienenwegs <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn ist somit ausschließlich für<br />

den S-Bahnbetrieb gewidmet. Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und<br />

Schienenpersonennahverkehr (SPNV) s<strong>in</strong>d daher auf dieser Strecke nicht zulässig.<br />

Für beide Streckenabschnitte ist alle<strong>in</strong> <strong>der</strong> durch Planfeststellung bzw. die vorherige Nutzung<br />

zugelassene Verkehr zulässig. Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Angaben etwa im<br />

„Infrastrukturregister“ <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong> diesem Zusammenhang rechtlich<br />

ohne Bedeutung.<br />

Mit dem Vorhaben soll für den Fernverkehr und den Regionalverkehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Relation Horb –<br />

Böbl<strong>in</strong>gen – Rohr – Stuttgart-Flughafen – (Stuttgart-Hauptbahnhof) e<strong>in</strong>e neue Strecke<br />

geschaffen werden. Die Vorhabenträger<strong>in</strong> führt dazu selbst aus, dass durch den Bau <strong>der</strong><br />

Rohrer Kurve „e<strong>in</strong>e vollständig neue Gleisbeziehung hergestellt wird“ (Anlage 1:<br />

Erläuterungsbericht, III, S. 154). Dies erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e entsprechende Erweiterung <strong>der</strong><br />

Widmung. Die Folge davon ist, dass die dadurch für den Fernverkehr und den<br />

Regionalverkehr neu eröffnete Strecke <strong>in</strong> je<strong>der</strong> H<strong>in</strong>sicht den Anfor<strong>der</strong>ungen an den Schutz<br />

<strong>der</strong> Anwohner vor Schienenverkehrslärm gerecht werden muss.<br />

Der Anschluss <strong>der</strong> bestehenden Fil<strong>der</strong>-S-Bahn an die Gäubahn im Westen durch die Rohrer<br />

Kurve und im Osten im Bereich Flughafen/Messe an die Neubaustrecke s<strong>in</strong>d zugleich e<strong>in</strong><br />

erheblicher baulicher E<strong>in</strong>griff im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 2 Satz 1 <strong>der</strong> 16. BImSchV (Rohrer<br />

Kurve) und e<strong>in</strong> Neubau im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 1 <strong>der</strong> 16. BImSchV (Flughafen/Messe).<br />

Zusammen wird damit für Fernverkehr und Regionalverkehr e<strong>in</strong> neuer Schienenweg<br />

geschaffen.<br />

Die Betroffenen entlang <strong>der</strong> bestehenden Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn haben daher dort e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen durch Verkehrsgeräusche, wo<br />

sich wegen des neu geschaffenen Schienenwegs <strong>der</strong> Beurteilungspegel des von <strong>der</strong> bisherigen<br />

Fil<strong>der</strong>-S-Bahn ausgehenden Verkehrslärms gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 <strong>der</strong> 16. BImSchV um<br />

m<strong>in</strong>destens 3 dB(A) erhöht und die nach § 2 <strong>der</strong> 16. BImSchV maßgeblichen<br />

Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Die Betroffenen haben auch dort e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf Schutz, wo sich dieser Schienenverkehrslärm auf m<strong>in</strong>destens 70 dB(A) am Tag<br />

o<strong>der</strong> m<strong>in</strong>destens 60 dB(A) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht erhöht.<br />

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