Stellungnahme der Stadt - in Leinfelden-Echterdingen
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Anlage 1 zur Vorlage 277/2013<br />
<strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen 10.12.2013<br />
Regierungspräsidium Stuttgart<br />
Ruppmannstraße 21<br />
70565 Stuttgart<br />
Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 „Fil<strong>der</strong>bereich<br />
mit Flughafenanb<strong>in</strong>dung“<br />
Az.: 24-3824.1/DB-PFA1.3<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen nimmt im Planfeststellungsverfahren für den PFA 1.3<br />
„Fil<strong>der</strong>bereich mit Flughafenanb<strong>in</strong>dung“ des Projekts Stuttgart 21 wie folgt Stellung:<br />
1. Bestehende Fil<strong>der</strong>-S-Bahn<br />
A.<br />
Sachverhalt<br />
Die Fil<strong>der</strong>-S-Bahn führt von Stuttgart-Rohr zum Flughafen Stuttgart. Sie ist Ende 1994 <strong>in</strong><br />
Betrieb genommen worden. Grundlage für den Bau <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn war <strong>der</strong><br />
3. Ausführungsvertrag für die S-Bahn Stuttgart vom 29.09.1978 zum Rahmenabkommen vom<br />
03.12.1968 zwischen <strong>der</strong> Deutschen Bundesbahn und dem Land Baden-Württemberg.<br />
Gegenstand des 3. Ausführungsvertrags war die „Herstellung <strong>der</strong> Anlagen für den S-Bahn-<br />
Verkehr über Stuttgart-Schwabstraße h<strong>in</strong>aus bis nach Böbl<strong>in</strong>gen und zum Flughafen Stuttgart<br />
<strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen“.<br />
Grundlage <strong>der</strong> Planung war die vorhandene Schienenstrecke von Rohr bis zum Bahnhof<br />
Echterd<strong>in</strong>gen. Diese war im Jahr 1920 von <strong>der</strong> Württembergischen Staatsbahn gebaut worden.<br />
Diese Strecke ist daher nicht identisch mit <strong>der</strong> früheren Fil<strong>der</strong>bahn. Die frühere Fil<strong>der</strong>bahn<br />
verlief auf <strong>der</strong> Strecke Möhr<strong>in</strong>gen – Neuhausen, die <strong>in</strong> den Jahren 1896/1897 als<br />
1
Schmalspurstrecke gebaut worden ist. In den Jahren 1901/1902 ist diese Strecke auf<br />
Normalspur umgestellt worden. Sowohl die Strecke <strong>der</strong> Staatsbahn als auch die Strecke <strong>der</strong><br />
Fil<strong>der</strong>bahn ist für den Personenverkehr und für den Güterverkehr genutzt worden.<br />
Rechtsgrundlage für den Bau <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn s<strong>in</strong>d die Planfeststellungsbeschlüsse für die<br />
Planbereiche 11 bis 19, die <strong>in</strong> den Jahren 1979 bis 1992 erlassen worden s<strong>in</strong>d. Die<br />
Planbereiche 13 bis 19 betreffen das Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>.<br />
Für die Fil<strong>der</strong>-S-Bahn wurde die bis Echterd<strong>in</strong>gen bestehende Strecke auf zwei Gleise<br />
ausgebaut und durch Beseitigung schienengleicher Kreuzungen, Bau neuer Haltestationen und<br />
Umbau <strong>der</strong> vorhandenen Bahnhöfe Echterd<strong>in</strong>gen und Le<strong>in</strong>felden mit <strong>der</strong> für e<strong>in</strong>e S-Bahn<br />
notwendigen Infrastruktur ausgestattet. Der Abschnitt zwischen Stuttgart-Rohr und Bahnhof<br />
Le<strong>in</strong>felden ist dabei so gebaut worden, dass e<strong>in</strong>e „Mitbenutzung <strong>der</strong> S-Bahngleise durch den<br />
bis Le<strong>in</strong>felden verbleibenden Güterverkehr“ möglich war (s. PFB für den Planbereich 14 vom<br />
12.02.1988, S. 7).<br />
Die Strecke ab dem Bahnhof Le<strong>in</strong>felden bis zum Bahnhof Echterd<strong>in</strong>gen ist dagegen nur für<br />
den Betrieb <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn ausgebaut worden. Bei dem Abschnitt Bahnhof Echterd<strong>in</strong>gen<br />
bis Flughafen handelte es sich dagegen um „den zweigleisigen, kreuzungsfreien und<br />
elektrifizierten Neubau <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn“ (so Planfeststellungsbeschluss für den Planbereich<br />
18 vom 17.02.1986).<br />
Aus den Planfeststellungsbeschlüssen <strong>der</strong> Jahre 1985 bis 1992 für die Planbereiche 13 bis 19<br />
sowie dem bis zur Inbetriebnahme <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn durchgeführten Bahnbetrieb ergibt sich<br />
Folgendes:<br />
1. Die Strecke Oberaichen – Echterd<strong>in</strong>gen (Planbereiche 13 bis 17) ist für<br />
Personennahverkehr und Güternahverkehr gewidmet.<br />
(Es spricht e<strong>in</strong>iges dafür, dass dies nur bis Bahnhof Le<strong>in</strong>felden gilt.)<br />
2. Die Strecke Echterd<strong>in</strong>gen – Flughafen (Planbereiche 18, 19) ist für den<br />
Personennahverkehr <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es S-Bahn-Verkehrs gewidmet.<br />
Die Beschränkung auf e<strong>in</strong>en S-Bahn-Betrieb ab Bahnhof Le<strong>in</strong>felden bis Flughafen Stuttgart<br />
hatte u.a. zur Folge, dass auf <strong>der</strong> freien Strecke und <strong>in</strong> den Tunnelbereichen <strong>der</strong> Gleisabstand<br />
nur 3,80 m beträgt und damit <strong>der</strong> durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)<br />
erfor<strong>der</strong>liche M<strong>in</strong>destabstand von 4 m auf dieser Strecke nicht e<strong>in</strong>gehalten wird.<br />
2
2. Vorhaben<br />
Im Planfeststellungsantrag wird das Vorhaben betreffend den PFA 1.3 als Teil des Projekts<br />
Stuttgart 21 wie folgt beschrieben:<br />
„Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 umfasst den autobahnparallelen, oberirdischen<br />
Verlauf <strong>der</strong> Neubaustrecke (NBS) auf den Fil<strong>der</strong>n bis zur Gemarkungsgrenze <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
Stuttgart. Im Westen schließt die NBS an den PFA 1.2 (Fil<strong>der</strong>tunnel) und im Osten an den<br />
PFA 1.4 (Fil<strong>der</strong>bereich bis Wendl<strong>in</strong>gen) an“ (Anlage 1, Erläuterungsbericht Teil II, S. 1). Als<br />
weitere Bestandteile des PFA 1.3 werden aufgeführt<br />
- Flughafentunnel mit Station NBS,<br />
- Flughafenkurve,<br />
- Anpassung Station Term<strong>in</strong>al,<br />
- Rohrer Kurve,<br />
- Anpassungsmaßnahmen Bestandsstrecke Vaih<strong>in</strong>gen – Flughafen im Streckenabschnitt<br />
Le<strong>in</strong>felden – Flughafen.<br />
Mit diesen Maßnahmen soll ermöglicht werden, „dass die Züge des Regional- und<br />
Fernverkehrs <strong>der</strong> Relation Stuttgart – Böbl<strong>in</strong>gen – Zürich (Gäubahn) zukünftig über die<br />
Neubaustrecke zum Flughafen und von dort weiterh<strong>in</strong> Richtung Böbl<strong>in</strong>gen geführt werden.<br />
Dabei werden die Züge <strong>der</strong> Gäubahn von <strong>der</strong> NBS über die Flughafenkurve zunächst <strong>in</strong> die S-<br />
Bahn-Station Flughafen (dann Station Term<strong>in</strong>al) geleitet. Von dort erfolgt die Führung <strong>der</strong><br />
Züge über die vorhandene Strecke 4861 (Anlage 1, Erläuterungsbericht Teil III, S. 49).<br />
Dazu wird im Abschnitt zwischen Flughafen und Le<strong>in</strong>felden <strong>der</strong> Gleisabstand außerhalb <strong>der</strong><br />
Tunnelbauwerke auf 4,00 m aufgeweitet, um die Vorgaben <strong>der</strong> EBO umzusetzen. Im<br />
E<strong>in</strong>zelnen wird das Vorhaben im Planfeststellungsantrag wie folgt beschrieben:<br />
„Im Abschnitt zwischen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Rohrer Kurve <strong>in</strong> die bestehende Strecke und <strong>der</strong><br />
Station Le<strong>in</strong>felden s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> Gleistrasse notwendig.<br />
Östlich <strong>der</strong> Station Le<strong>in</strong>felden wurde die Strecke – mit S-Bahn-Parametern – mit e<strong>in</strong>em<br />
Gleisabstand von 3,80 m errichtet. Um den nach EBO notwendigen Regelabstand von 4,00 m<br />
im Bereich <strong>der</strong> freien Strecke herstellen zu können, werden ab ca. km 20,6+40 die beiden<br />
Gleise um je 10 cm nach außen verschoben, so dass <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Abstand von 4,00 m<br />
sichergestellt wird. Die erfor<strong>der</strong>liche Randwegbreite wird im Abschnitt bis km 21,8 durch die<br />
Anordnung e<strong>in</strong>er Randwegkonstruktion bzw. durch Reprofilierung des Randweges<br />
(Wie<strong>der</strong>herstellung e<strong>in</strong>es ausreichend breiten Randweges) erreicht. Im Bereich <strong>der</strong> beiden<br />
Eisenbahnüberführungen werden die vorhandenen Gelän<strong>der</strong> an die neue Situation angepasst.<br />
3
Im Bereich des E<strong>in</strong>schnitts von km 21,8 bis zum Beg<strong>in</strong>n des Tunnels Echterd<strong>in</strong>gen bei km<br />
22,0+98 s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich, da die hier vorhandenen Raumgitterwände<br />
ausreichend weit von den verschobenen Gleisachsen entfernt s<strong>in</strong>d. Vor dem Tunnel<br />
Echterd<strong>in</strong>gen wird <strong>der</strong> Gleisabstand wie<strong>der</strong> auf 3,80 m reduziert, da im Tunnel die<br />
vorhandene Gleislage beibehalten werden muss. E<strong>in</strong>e Aufweitung des Gleisabstandes im<br />
Tunnel erfolgt bei <strong>der</strong> planmäßigen Erneuerung des Tunnelbauwerkes.<br />
Im Tunnelabschnitt mit außenliegenden Randwegen (bis etwa km 22,5) erfolgt e<strong>in</strong>e<br />
Verbreiterung <strong>der</strong> Randwege sowie <strong>der</strong> E<strong>in</strong>bau von Handläufen an den Tunnelwänden. Ab ca.<br />
km 22,5 bef<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong> Randweg aufgrund <strong>der</strong> Gleisaufweitung für den Bahnsteig zwischen<br />
den Gleisen. Hier erfolgt bereichsweise ebenfalls e<strong>in</strong>e Verbreiterung. Die<br />
Fluchtwegbeleuchtung und –beschil<strong>der</strong>ung wird dem aktuellen Stand angepasst.<br />
In den Bereichen des Regionalbahnhofs (Station Echterd<strong>in</strong>gen), <strong>in</strong> denen E<strong>in</strong>ragungen <strong>der</strong><br />
Bahnsteigkante <strong>in</strong> die Grenzl<strong>in</strong>ie GC vorhanden s<strong>in</strong>d, wird durch Anpassung <strong>der</strong> Gleislage<br />
sowie e<strong>in</strong>er bereichsweisen Anpassung (e<strong>in</strong>e Anpassung) <strong>der</strong> Bahnsteigkante vorgenommen.<br />
Östlich <strong>der</strong> Station Echterd<strong>in</strong>gen wird die Gleislage ebenfalls so verän<strong>der</strong>t, dass e<strong>in</strong><br />
Gleisabstand von 4,00 m erreicht wird. In den E<strong>in</strong>schnittsbereichen ab ca. km 22,8 + 70 wird<br />
e<strong>in</strong>e Reprofilierung vorgesehen. In den Straßenüberführungen Essl<strong>in</strong>ger Straße und<br />
B 27/L 1192 werden ebenso wie im Trog an <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fahrt <strong>in</strong> den Flughafentunnel Handläufe<br />
vorgesehen. Ab km 23,7 wird e<strong>in</strong>e Verziehung <strong>der</strong> beiden Gleise angeordnet, um am Beg<strong>in</strong>n<br />
des Tunnels Flughafen den vorhandenen Gleisabstand von 3,80 m zu erreichen.<br />
Im Tunnel Flughafen erfolgt e<strong>in</strong>e Verbreiterung <strong>der</strong> Randwege und es werden die Handläufe<br />
bis etwa km 24,1+60 fortgeführt. Ab diesem Punkt verläuft <strong>der</strong> Randweg aufgrund <strong>der</strong><br />
Gleisaufweitung für den Bahnsteig wie<strong>der</strong>um zwischen den Gleisen, so dass an den<br />
Außenwänden ke<strong>in</strong> Handlauf erfor<strong>der</strong>lich ist. Hier erfolgt bereichsweise ebenfalls e<strong>in</strong>e<br />
Wegverbreiterung. Da <strong>der</strong> Bahnsteig <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al für die Nutzung durch die<br />
Fernbahnzüge verlängert werden muss, muss die vorhandene Weichenverb<strong>in</strong>dung westlich<br />
des Bahnsteigs zurückgebaut und bei km 24,050 neu e<strong>in</strong>gebaut werden. Die zweite hier<br />
vorhandene Weichenverb<strong>in</strong>dung kann unverän<strong>der</strong>t beibehalten werden. Die<br />
Fluchtwegbeleuchtung und –beschil<strong>der</strong>ung wird ebenfalls dem aktuellen Stand angepasst“<br />
(Anlage 1: Erläuterungsbericht Teil III, S. 50f).<br />
Ziel dieses Vorhabens ist es, die auf <strong>der</strong> Gäubahn (Strecke 4860 Stuttgart-Horb) verkehrenden<br />
Züge des Fern-, Regional- und Nahverkehrs über die „<strong>der</strong>zeit ausschließlich von S-Bahn-<br />
Zügen genutzten Strecke 4861 (Stuttgart HBF (tief) – Bf Vaih<strong>in</strong>gen – und Bf Fil<strong>der</strong>stadt)“ zu<br />
führen (Anlage 1: Erläuterungsbericht Teil III, S. 83).<br />
4
Mit dem Neubau <strong>der</strong> Rohrer Kurve wird dabei „e<strong>in</strong>e vollständig neue Gleisbeziehung“ zum<br />
Flughafen hergestellt (Anlage 1: Erläuterungsbericht Teil III, S. 154).<br />
Diese „vollständig neue Gleisbeziehung“ hat zur Folge, dass auf <strong>der</strong> bisher nur für die S-Bahn<br />
bestimmten und entsprechend gewidmeten Strecke Züge des Fernverkehrs und des<br />
Regionalverkehrs fahren können. Durch die Verlegung des Verkehrs <strong>der</strong> Gäubahn auf die<br />
Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn soll daher zusätzlicher und an<strong>der</strong>sartiger Verkehr mit schwererem<br />
Zugmaterial <strong>in</strong> erheblichem Umfang ermöglicht werden.<br />
Die Zusatzbelastung wird aus Zügen des Fernverkehrs und des Regionalverkehrs bestehen.<br />
Die Vorhabenträger<strong>in</strong> geht von e<strong>in</strong>er Zusatzbelastung von 45 Zügen am Tag und 7 Zügen <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Nacht für beide Richtungen aus. Dies entspricht nach <strong>der</strong>en Angaben e<strong>in</strong>er Steigerung um<br />
ca. 35 % am Tag und ca. 37 % <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht. An S-Bahnen sollen (weiterh<strong>in</strong>) 127 Züge tags<br />
und 19 Züge nachts fahren (s. Anlage 16.1: Schalltechnische Untersuchung – Betriebsphase,<br />
S. 24, 25).<br />
3. Bisheriges Verfahren<br />
3.1 Raumordnungsverfahren<br />
Die DBProjekt GmbH Stuttgart 21 hat am 06.12.1996 beim Regierungspräsidium Stuttgart<br />
die E<strong>in</strong>leitung des Raumordnungsverfahrens für die Aus- und Neubaustrecke Stuttgart –<br />
Augsburg, Bereich Stuttgart – Wendl<strong>in</strong>gen, mit Flughafenanb<strong>in</strong>dung und Umgestaltung des<br />
Bahnknotens Stuttgart beantragt. Die <strong>Stadt</strong> ist <strong>in</strong> diesem Verfahren angehört worden. Der<br />
Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at hat am 18.02.1997 e<strong>in</strong>stimmig folgenden Beschluss gefasst:<br />
„1. Die Verknüpfung <strong>der</strong> Gäubahn mit <strong>der</strong> geplanten Schnellbahntrasse darf aus<br />
städtebaulichen Gründen nicht – wie <strong>der</strong> Antragstrasse zugrunde gelegt – über das<br />
vorhandene Gleisnetz <strong>der</strong> S-Bahn <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen erfolgen.<br />
2. Die stadtverträgliche Anb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Gäubahn an die Schnellbahntrasse kann im Bereich<br />
Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen nur über e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> unter Nr. 6.2 <strong>der</strong> Begründung beschriebenen<br />
Planvarianten erfolgen, wobei wir beantragen, Nr. 6.2a und Nr. 6.2b weiter zu<br />
untersuchen.<br />
3. Der geme<strong>in</strong>samen <strong>Stellungnahme</strong> des Kommunalen Arbeitskreises Fil<strong>der</strong> (Anlage 8) wird<br />
zugestimmt.“<br />
5
Die <strong>in</strong> Nr. 6.2 <strong>der</strong> Begründung beschriebenen Planvarianten s<strong>in</strong>d folgende, wobei die<br />
Reihenfolge die Präferenz <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zum Ausdruck br<strong>in</strong>gt (siehe Vorlage Nr. 13/97 vom<br />
29.01.1997):<br />
„a) direkte Verb<strong>in</strong>dung Echterd<strong>in</strong>gen – Gäubahn als unterirdische Südumfahrung<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen (Nr. 3.2.1)<br />
b) komplette Tieflage <strong>der</strong> bestehenden S-Bahntrasse mit Überdeckelung (Nr. 3.2.2)<br />
c) autobahnnahe Führung <strong>in</strong> <strong>der</strong> vom Tiefbauamt Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen<br />
vorgeschlagenen Trassierung (Nr. 3.2.4)<br />
d) Führung <strong>der</strong> Gäubahn über das Neckartal über Tüb<strong>in</strong>gen (Nr. 3.2.5)“<br />
Die <strong>Stadt</strong> hat diesen Beschluss mit Schreiben vom 27.02.1997 dem Regierungspräsidium im<br />
Rahmen ihrer <strong>Stellungnahme</strong> übermittelt.<br />
Das Regierungspräsidium hat im September 1997 als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens<br />
se<strong>in</strong>e raumordnerische Beurteilung vorgelegt. Dar<strong>in</strong> setzt sich das Regierungspräsidium mit<br />
den von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> vorgeschlagenen Alternativen für die Führung <strong>der</strong> Gäubahn ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />
und kommt auf Seiten 128/129 zu folgendem Ergebnis:<br />
„Gegen den Bau e<strong>in</strong>er neuen Trasse sprechen die Belange des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />
Freiraumsicherung sowie f<strong>in</strong>anzielle Gründe.<br />
Die letztgenannten Belange s<strong>in</strong>d so gewichtig, dass die Entscheidung des Vorhabenträgers für<br />
e<strong>in</strong>e Gäubahnführung über die vorhandene Gäubahntrasse aus Sicht <strong>der</strong> Raumordnung und<br />
Landesplanung nicht beanstandet werden kann.<br />
Die betrieblichen Untersuchungen im Rahmen <strong>der</strong> Machbarkeitsstudie haben ergeben, dass<br />
<strong>der</strong> Mischbetrieb auf <strong>der</strong> Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn abgewickelt werden kann. E<strong>in</strong>e<br />
Mitbenutzung <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn-Trasse durch die Gäubahnzüge und die <strong>Stadt</strong>express-Züge<br />
aus und <strong>in</strong> Richtung Horb hat zudem den verkehrlichen Vorteil, dass e<strong>in</strong> Halt <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>express-Züge Richtung Horb am Bahnhof Le<strong>in</strong>felden e<strong>in</strong>gerichtet werden könnte.<br />
Le<strong>in</strong>felden erhielte damit e<strong>in</strong>e schnelle Verb<strong>in</strong>dung sowohl nach Stuttgart als auch nach Horb.<br />
Gegen den Bau e<strong>in</strong>er eigenen Gäubahntrasse im Fil<strong>der</strong>raum und gegen e<strong>in</strong>e Tieferlegung <strong>der</strong><br />
vorhandenen S-Bahntrasse sprechen die mit den Baumaßnahmen verbundenen Kosten. Die<br />
Kosten für die Tieferlegung <strong>der</strong> bestehenden Trasse <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden und Oberaichen belaufen<br />
sich auf ca. 230 Mio. DM, die Kosten für e<strong>in</strong>e teilweise unabhängige Trassenführung schätzt<br />
<strong>der</strong> Vorhabenträger auf ca. 380 Mio. DM. Die Vorteile, die mit e<strong>in</strong>er ganz o<strong>der</strong> teilweise von<br />
<strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn unabhängigen Trassenführung verbunden s<strong>in</strong>d, können die damit<br />
verbundenen Kostennachteile nicht aufwiegen.<br />
6
Die höhere Raumordnungsbehörde verkennt nicht, dass durch die zusätzlichen Züge auf <strong>der</strong><br />
Fil<strong>der</strong>-S-Bahntrasse die Lärmimmissionen erhöht werden. Auf Betriebsän<strong>der</strong>ungen<br />
basierende Lärmzunahmen s<strong>in</strong>d jedoch <strong>in</strong> rechtlicher H<strong>in</strong>sicht von den Anwohnern<br />
grundsätzlich h<strong>in</strong>zunehmen. Gemäß Plansatz 2.1.32 des Landesentwicklungsplanes s<strong>in</strong>d<br />
Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrsanlagen und Freiräume e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> so zuzuordnen, dass<br />
schädliche o<strong>der</strong> belästigende E<strong>in</strong>wirkungen durch Lärm und Luftverunre<strong>in</strong>igungen o<strong>der</strong><br />
sonstige Emissionen möglichst vermieden o<strong>der</strong> verr<strong>in</strong>gert werden. Im Bereich Le<strong>in</strong>felden<br />
liegt die mit <strong>der</strong> geplanten Gäubahnführung verbundene Lärm(zusatz)belastung über 3 dB(A).<br />
Die Grenzwerte <strong>der</strong> Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) werden – knapp –<br />
überschritten. E<strong>in</strong>e Verpflichtung, deshalb für die Gäubahn e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Trassenführung zu<br />
wählen bzw. die Fil<strong>der</strong>-S-Bahntrasse tiefer zu legen, kann daraus nicht abgeleitet werden. Die<br />
Auslastung e<strong>in</strong>er Eisenbahnstrecke bis an <strong>der</strong>en Kapazitätsgrenze ist grundsätzlich von dem<br />
Planfeststellungsbeschluss für den Bau <strong>der</strong> Strecke umfasst. Dies bedeutet, dass die<br />
Anwohner e<strong>in</strong>er Strecke grundsätzlich e<strong>in</strong>e Zugverdichtung h<strong>in</strong>zunehmen haben. Gleichwohl<br />
empfiehlt die höhere Raumordnungsbehörde bei hohen Lärmbelastungen<br />
Schallschutzmaßnahmen.“<br />
Bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wendungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> wird diese Auffassung auf S. 433 wie folgt<br />
zusammengefasst:<br />
„Die Entscheidung für die Führung <strong>der</strong> Gäubahn auf <strong>der</strong> S-Bahntrasse ist nicht nur unter<br />
verkehrlichen, son<strong>der</strong>n auch unter den sonstigen Gesichtspunkten nachvollziehbar und aus<br />
rechtlichen Gründen nicht zu beanstanden. Auch wenn die von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-<br />
Echterd<strong>in</strong>gen vorgeschlagenen Alternativen e<strong>in</strong>en größeren Schutz <strong>der</strong> Anwohner vor<br />
Lärmimmissionen und e<strong>in</strong>e erhöhte betriebliche Flexibilität bieten, sprechen die mit den<br />
Baumaßnahmen e<strong>in</strong>er eigenen Trasse o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Tieferlegung <strong>der</strong> S-Bahntrasse verbundenen<br />
hohen Kosten bzw. Gründe des Naturschutzes und <strong>der</strong> Freiraumsicherung für die<br />
Mitbenutzung <strong>der</strong> vorhandenen Trasse.“<br />
3.2 Planfeststellungsverfahren<br />
Die DB Netz AG hat als Vorhabenträger<strong>in</strong> am 02.10.2002 bei <strong>der</strong> zuständigen<br />
Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt, die Planfeststellung für den PFA 1.3<br />
beantragt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat das Planfeststellungsverfahren zunächst nicht<br />
e<strong>in</strong>geleitet, weil <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> zur Feststellung beantragte Plan <strong>in</strong> mehreren<br />
Punkten e<strong>in</strong>e Ausnahmegenehmigung von Vorschriften <strong>der</strong> EBO erfor<strong>der</strong>te.<br />
7
Das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Verkehr, Bau und <strong>Stadt</strong>entwicklung (BMVBS) hat mit<br />
Entscheidung vom 18.06.2010 die für e<strong>in</strong>e Befahrung des Streckenabschnitts Fil<strong>der</strong> zwischen<br />
<strong>der</strong> Rohrer Kurve und dem Flughafen mit Reisezügen erfor<strong>der</strong>lichen Ausnahmen von <strong>der</strong><br />
EBO erteilt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wurde bis zum 31.12.2035 zugelassen, dass<br />
<strong>in</strong> den Tunnelbereichen Bahnhof Echterd<strong>in</strong>gen und Flughafen<br />
„- die Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> halben Breite des Regellichtraums angewendet wird und<br />
- <strong>der</strong> Gleisabstand weniger als 4,00 Meter, m<strong>in</strong>destens jedoch 3,80 Meter beträgt“ (E-Mail<br />
<strong>der</strong> Deutschen Bahn AG an die <strong>Stadt</strong> vom 28.06.2010).<br />
Diese Ausnahme wurde u.a. mit e<strong>in</strong>er Begrenzung <strong>der</strong> Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit auf 100 km/h<br />
verbunden, sofern nicht die Gleisgeometrie ger<strong>in</strong>gere Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeiten vorgibt.<br />
Der im Sommer 2012 durchgeführte „Fil<strong>der</strong>-Dialog“ hatte zum Ergebnis, dass die<br />
Antragstrasse <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> von <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Teilnehmer als schlechteste Lösung<br />
beurteilt worden ist.<br />
Dessen ungeachtet hat die Vorhabenträger<strong>in</strong> an ihrem Antrag festgehalten. Das<br />
Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Anhörungsbehörde hat aufgrund <strong>der</strong><br />
Antragsunterlagen vom 17.09.2013 das Anhörungsverfahren e<strong>in</strong>geleitet. Im Rahmen dieser<br />
Anhörung erfolgt diese <strong>Stellungnahme</strong>.<br />
B.<br />
E<strong>in</strong>wendungen<br />
Für die <strong>Stadt</strong> ist unabd<strong>in</strong>gbar, dass <strong>der</strong> S-Bahnverkehr auch <strong>in</strong> Zukunft unbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t und damit<br />
zuverlässig funktioniert. Die Möglichkeit zum Ausbau des S-Bahnverkehrs muss erhalten<br />
bleiben. Der heute mögliche 10-M<strong>in</strong>uten-Takt <strong>der</strong> S-Bahn muss auch künftig möglich se<strong>in</strong>.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> ist weiter unabd<strong>in</strong>gbar, dass im Fall e<strong>in</strong>er Verlegung <strong>der</strong> Gäubahn auf die<br />
Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn ke<strong>in</strong>e unzumutbaren Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch Immissionen <strong>in</strong><br />
Form von Verkehrslärm, Erschütterungen und sekundärem Luftschall sowie durch Baulärm<br />
erfolgen dürfen. Dies gilt sowohl für die angrenzend an die S-Bahn-Strecke wohnenden<br />
Bürger als auch für E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> und <strong>der</strong>en städtebauliche Entwicklung.<br />
Der Planfeststellungsantrag <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden Form ist abzulehnen, weil er diesen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen nicht gerecht wird. Hierzu werden im E<strong>in</strong>zelnen folgende E<strong>in</strong>wendungen<br />
erhoben:<br />
8
0. Ausgelegte Unterlagen unzureichend<br />
Die ausgelegten Unterlagen s<strong>in</strong>d unzureichend, um sich e<strong>in</strong> vollständiges Bild über das<br />
Vorhaben und die dadurch möglichen Betroffenheiten zu verschaffen. Insbeson<strong>der</strong>e fehlt es<br />
an Folgendem:<br />
1. Es fehlen klare, nachvollziehbare und konkrete Aussagen zum Betriebsprogramm und<br />
dessen Realisierbarkeit.<br />
2. Es fehlen Unterlagen über die Fahrwegbelegung <strong>der</strong> Rohrer Kurve.<br />
3. Die schalltechnische Untersuchung ist nicht vollständig und erfasst <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nicht<br />
den heutigen Baubestand.<br />
4. Die Gesamtlärmbetrachtung baut auf mittlerweile veralteten Daten für den<br />
Straßenverkehr aus dem Jahr 2001 auf.<br />
5. Die Datengrundlagen für die Ermittlung <strong>der</strong> Vorbelastung <strong>in</strong> Zusammenhang mit dem<br />
Baulärm fehlen.<br />
6. Es fehlen erschütterungstechnische Untersuchungen für den geplanten Betrieb auf <strong>der</strong><br />
bisherigen Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn.<br />
7. Es fehlt e<strong>in</strong> Alarm- und Gefahrenabwehrplan (Rettungskonzept) e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong><br />
Feuerwehrpläne gem. DIN 14095 sowie e<strong>in</strong> mit <strong>der</strong> zuständigen Feuerwehr<br />
abgestimmtes Konzept zum baulichen und abwehrenden Brandschutz.<br />
8. Es fehlen Unterlagen zu dem durch die Arbeiten an <strong>der</strong> Bestandsstrecke ausgelösten<br />
Baustellenverkehr.<br />
9. Es fehlt e<strong>in</strong> Notfallkonzept, mit dem die Anb<strong>in</strong>dung Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gens an den S-<br />
Bahn-Verkehr auch im Störfall nachgewiesen wird.<br />
1. Schienenverkehr<br />
- Vorbemerkung<br />
Die Angaben <strong>in</strong> den Planfeststellungsunterlagen zum Betriebsprogramm s<strong>in</strong>d<br />
unvollständig und unklar. Konkrete Angaben zum Betriebsprogramm müssen aus<br />
an<strong>der</strong>en Unterlagen zusammengesucht werden, die zudem noch aus verschiedenen<br />
Quellen mit unterschiedlichem Aktualitätsgrad stammen.<br />
Es sollte eigentlich selbstverständlich se<strong>in</strong>, dass die Planfeststellungsunterlagen klare,<br />
nachvollziehbare und konkrete Aussagen zum Betriebsprogramm (zug-, orts- und<br />
zeitgenau) und zu dessen Realisierbarkeit enthalten.<br />
9
Der Planantrag ist sowohl h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al als auch h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Rohrer<br />
Kurve abzulehnen. Denn e<strong>in</strong>e Realisierung des Vorhabens mit diesen beiden Anlagen hätte<br />
nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen erhebliche negative Auswirkungen auf die<br />
Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> S-Bahn. Deren <strong>der</strong>zeitige Zuverlässigkeit<br />
und Pünktlichkeit muss ohne jegliche Abstriche erhalten bleiben. Daran hat die <strong>Stadt</strong> e<strong>in</strong><br />
beson<strong>der</strong>es Interesse. Denn es ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die S-Bahn, die das <strong>Stadt</strong>gebiet mit den<br />
Haltepunkten Echterd<strong>in</strong>gen, Le<strong>in</strong>felden und Oberaichen an das übrige Netz <strong>der</strong><br />
Vorhabenträger<strong>in</strong> anschließt.<br />
Dieses beson<strong>der</strong>e Interesse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> ist nicht zuletzt dar<strong>in</strong> zum Ausdruck gekommen, dass<br />
diese sich beim Bau <strong>der</strong> S-Bahn <strong>in</strong> erheblichem Umfang f<strong>in</strong>anziell engagiert und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
Kosten für den Haltepunkt Oberaichen, Kreuzungsmaßnahmen, P + R-Anlagen und zentrale<br />
Omnibusbahnhöfe übernommen hat.<br />
Die planerische Lösung muss zukunftsfähig se<strong>in</strong>. Dies gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die S-Bahn. Die<br />
heute problemlos mögliche Verdichtung des S-Bahn-Verkehrs auf e<strong>in</strong>en 10-M<strong>in</strong>uten-Takt<br />
muss auch künftig gewährleistet se<strong>in</strong>.<br />
Zentrale Ursache für die im Fall e<strong>in</strong>er Realisierung des beantragten Vorhabens erheblichen<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong> Betriebsqualität <strong>der</strong> S-Bahn s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>en „E<strong>in</strong>gleisigkeit“ <strong>in</strong> <strong>der</strong> Station<br />
Term<strong>in</strong>al am Flughafen, die zusätzlichen Personenverkehre auf <strong>der</strong> S-Bahn-Strecke und <strong>der</strong>en<br />
lange E<strong>in</strong>gleisigkeit im Bahnhof Term<strong>in</strong>al sowie die niveaugleichen Kreuzungen mit dem<br />
Schienenpersonenregional- und –fernverkehr am Westkopf <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al und am Ende<br />
<strong>der</strong> Rohrer Kurve bei E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Gäubahn <strong>in</strong> die bestehende Strecke. Dies ergibt sich im<br />
E<strong>in</strong>zelnen aus <strong>der</strong> beigefügten <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> Technischen Universität Dresden, Fakultät<br />
Verkehrswissenschaften „Friedrich-List“, Institut für Bahnsysteme und Öffentlichen Verkehr,<br />
vom 18.11.2013 betreffend die „E<strong>in</strong>schätzung zur Realisierbarkeit und Qualität des<br />
Betriebskonzeptes im Abschnitt Flughafenkurve – Abzweig Rohrer Kurve des<br />
Planfeststellungsabschnittes (PFA) 1.3 Fil<strong>der</strong>bereich mit Flughafenanb<strong>in</strong>dung“.<br />
Dieser <strong>Stellungnahme</strong> lässt sich entnehmen, dass mit dem „Flughafenbahnhof unter <strong>der</strong><br />
Flughafenstraße“ e<strong>in</strong>e gegenüber <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al eisenbahnbetrieblich e<strong>in</strong>deutig bessere<br />
und damit vorzuziehende Variante zu Verfügung steht (s. <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> TU Dresden,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e S. 4). Die TU Dresden begründet dies <strong>in</strong> ihrer <strong>Stellungnahme</strong> vom 14.11.2013<br />
nachvollziehbar und überzeugend mit folgenden Erkenntnissen und Ergebnissen:<br />
10
1.1 Station Term<strong>in</strong>al<br />
Aufgrund <strong>der</strong> E<strong>in</strong>gleisigkeiten <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al und <strong>der</strong> dadurch bed<strong>in</strong>gten<br />
niveaugleichen Kreuzungen von S-Bahnen, RE und ICE<br />
- ergibt sich für die Spitzenzeiten ke<strong>in</strong>e „gute Betriebsqualität“ und e<strong>in</strong>e Verschlechterung<br />
gegenüber dem gegenwärtigen Zustand;<br />
- ist selbst die im Auftrag <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> ermittelte „wirtschaftlich optimale Qualität“<br />
<strong>der</strong> RE eher fraglich, weil sich den zur Verfügung stehenden Unterlagen zufolge<br />
Verspätungen im Bereich zwischen Rohrer Kurve und Flughafen nicht abbauen lassen,<br />
son<strong>der</strong>n noch erhöhen;<br />
- ist zu erwarten, dass die Betriebsqualität <strong>der</strong> S-Bahnen noch schlechter ist, weil <strong>in</strong> den<br />
vorliegenden Untersuchungen <strong>der</strong> verspätungsbehaftete S-Bahnbetrieb zwischen Stuttgart<br />
Hauptbahnhof und Vaih<strong>in</strong>gen nicht berücksichtigt ist; <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e ist zu erwarten, dass<br />
die bereits heute gängige Praxis, verspätete S-Bahn-Züge im Bahnhof Vaih<strong>in</strong>gen vorzeitig<br />
umzubrechen, ausgeweitet wird und sich dadurch die Erreichbarkeit von Le<strong>in</strong>felden-<br />
Echterd<strong>in</strong>gen im Nahverkehr bei Realisierung <strong>der</strong> Vorzugsvariante nochmals<br />
verschlechtert;<br />
- ist durch die Belegung des Gleises 701 auch mit S-Bahnen nach Fil<strong>der</strong>stadt e<strong>in</strong>e<br />
Verdichtung des S-Bahn-Taktes nicht mehr ohne E<strong>in</strong>schränkungen möglich, weil für e<strong>in</strong>en<br />
vollständigen 10-M<strong>in</strong>utentakt zwei Gleise <strong>in</strong> <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al benötigt werden;<br />
- ist <strong>der</strong> Bahnhof lt. Antragstrasse eisenbahnbetrieblich äußerst ungünstig und daher <strong>der</strong><br />
bedeutendste Engpass im Abschnitt Rohr – Flughafen, weil<br />
- bei häufigen Verspätungen im Bereich Stuttgart Hbf bis Vaih<strong>in</strong>gen die<br />
Regelwendezeit von 6 M<strong>in</strong>uten <strong>in</strong> Spitzenzeiten nicht mehr ausreicht und damit<br />
sowohl die pünktliche Abfahrt <strong>der</strong> betroffenen S-Bahn als auch die pünktliche E<strong>in</strong>fahrt<br />
<strong>der</strong> nachfolgenden S-Bahn und damit des nachfolgenden SPNV und SPFV gefährdet<br />
ist;<br />
- die Pufferzeiten bei Annahme realer Haltezeiten für die S-Bahnen noch ger<strong>in</strong>ger<br />
werden;<br />
- <strong>in</strong> Spitzenzeiten die Pufferzeiten zwischen RE und S-Bahnen höchstwahrsche<strong>in</strong>lich<br />
unter 60 Sekunden und damit unter <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destzeit von 1,0 M<strong>in</strong>uten liegen;<br />
- ist <strong>der</strong> Bahnhof lt. Antragstrasse wegen dieser E<strong>in</strong>gleisigkeiten und zudem Lage im Tunnel<br />
beson<strong>der</strong>s störanfällig;<br />
11
- treten im Störungsfall bei e<strong>in</strong>em Gleiswechsel wegen <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />
Bahnsteighöhen erhebliche Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen beson<strong>der</strong>s für Menschen mit Handicap auf;<br />
- ist <strong>der</strong> Bahnhof lt. Antragstrasse nur bed<strong>in</strong>gt zukunftsfähig, weil er für die Verlängerung<br />
<strong>der</strong> S-Bahn von Fil<strong>der</strong>stadt nach Neuhausen die Schaffung e<strong>in</strong>er zusätzlichen<br />
Zweigleisigkeit für erfor<strong>der</strong>liche Zugkreuzungen und betriebliche Maßnahmen notwendig<br />
macht;<br />
- muss mit Auslaufen <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigung schon ab 2035 (bzw. rechtzeitig vorher!)<br />
mit Erneuerungsmaßnahmen zur Herstellung <strong>der</strong> Regelwerte laut EBO gerechnet werden.<br />
1.2 Variante Flughafenbahnhof<br />
Die Variante „Flughafenbahnhof unter <strong>der</strong> Flughafenstraße“ bietet demgegenüber erhebliche<br />
betriebliche Vorteile. Diese s<strong>in</strong>d im E<strong>in</strong>zelnen:<br />
- Re<strong>in</strong>er Richtungsbetrieb bei Trennung <strong>der</strong> S-Bahn vom SPNV und SPFV,<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>gleisigkeit von S-Bahn und SPNV/SPFV <strong>in</strong> <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al,<br />
- Vermeidung <strong>der</strong> niveaugleichen Kreuzung S-Bahn mit SPNV/SPFV im Westkopf <strong>der</strong><br />
Station Term<strong>in</strong>al,<br />
- ausreichende Pufferzeiten zwischen allen Zügen bzw. Zugarten mit Reserven,<br />
- Verdichtung <strong>der</strong> S-Bahnen auf e<strong>in</strong>en re<strong>in</strong>en 10-M<strong>in</strong>utentakt ist problemlos möglich,<br />
- niveaufreie E<strong>in</strong>- und Ausfädelung vom Flughafenbahnhof unter <strong>der</strong> Flughafenstraße zur S-<br />
Bahn und umgekehrt,<br />
- flexible Nutzung des jeweils benachbarten Bahnsteiggleises <strong>in</strong> <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al bzw.<br />
Station NBS <strong>in</strong> den entsprechenden Bahnsteighöhen für die jeweiligen Züge<br />
(beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenfreundlich),<br />
- ke<strong>in</strong>e Gefahr von Neubaumaßnahmen schon 12 Jahre nach Inbetriebnahme,<br />
- verr<strong>in</strong>gerter Aufwand bei Verlängerung <strong>der</strong> S-Bahn nach Neuhausen (verbesserte<br />
Zukunftsfähigkeit),<br />
- Herstellung des Regelgleisabstandes laut EBO im Abschnitt Le<strong>in</strong>felden –<br />
Ausfädelungsstation NBS im Bereich <strong>der</strong> Tunnel/E<strong>in</strong>schnitte bereits im Rahmen von S 21,<br />
12
- Herstellung des Regelgleisabstandes laut EBO im Abschnitt Ausfädelungsstation NBS –<br />
Station Term<strong>in</strong>al,<br />
- Station Term<strong>in</strong>al mit all ihren weiteren Maßnahmen und E<strong>in</strong>schränkungen nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
1.3 Rohrer Kurve<br />
Die geplante Rohrer Kurve ist abzulehnen, weil sie nach den zur Verfügung stehenden<br />
Unterlagen e<strong>in</strong>e eisenbahnbetrieblich ungünstige Lösung und e<strong>in</strong>en weiteren betrieblichen<br />
Engpass darstellt. Denn die niveaugleichen Kreuzungen können <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Spitzenzeiten<br />
zu zusätzlichen Verspätungen führen. Sie tragen überdies dazu bei, dass Verspätungen nicht<br />
abgebaut werden können, son<strong>der</strong>n sich sogar noch hochschaukeln.<br />
1.4 Variantenabwägung Stationen am Flughafen<br />
Die von <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> vorgenommene Abwägung zwischen den Varianten für die<br />
Station am Flughafen (Anl. 1: Erläuterungsbericht II, 4.1.5.4, S. 172ff) ist nicht<br />
nachvollziehbar. Die Auswahl und Gewichtung <strong>der</strong> hierfür verwendeten Bewertungskriterien<br />
ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> fehlerhaft, weil für die <strong>Stadt</strong> wichtige Kriterien verzerrt bewertet bzw.<br />
nicht berücksichtigt wurden:<br />
Eisenbahnbetrieb<br />
Die Auswirkungen <strong>der</strong> Varianten auf den Eisenbahnbetrieb wurden nicht richtig gewichtet.<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Antragsvariante im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> (s. <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong><br />
TU Dresden vom 18.11.2013) ergeben e<strong>in</strong>e deutlich schlechtere betriebliche Bewertung <strong>der</strong><br />
Antragsvariante aufgrund <strong>der</strong> gegenseitigen Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al<br />
verkehrenden L<strong>in</strong>ien, die zu e<strong>in</strong>er Abwertung auf Stufe „ - “ führen müsste. Die kritische<br />
Betriebssicherheit <strong>der</strong> Antragsvariante müsste zu e<strong>in</strong>er weiteren Abwertung des<br />
Betriebskriteriums führen, so dass diese Variante mit „ - “ o<strong>der</strong> gar mit „ -- “ zu bewerten<br />
wäre.<br />
Zukunftsoptionen<br />
Die hervorragende Zukunftsfähigkeit <strong>der</strong> Variante „Bahnhof Flughafenstraße“, <strong>in</strong> <strong>der</strong> als<br />
e<strong>in</strong>ziger Variante sämtliche Optionen von <strong>der</strong> Autobahntrasse bis zum S-Bahn-R<strong>in</strong>gschluss<br />
bzw. Verdichtung des S-Bahn-Takts möglich s<strong>in</strong>d, f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>en Nie<strong>der</strong>schlag <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Bewertung. Es fehlt e<strong>in</strong> entsprechendes Kriterium. Die Zukunftsoptionen müssen daher zu<br />
e<strong>in</strong>er zusätzlichen Aufwertung dieser Variante im Kapitel „Eisenbahnbetrieb führen.<br />
13
Vorhandene und geplante Siedlungsstruktur<br />
Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund die Variante „Flughafenbahnhof unter <strong>der</strong><br />
Flughafenstraße“ <strong>in</strong> diesem Punkt schlechter bewertet wurde als die übrigen Varianten. Alle<br />
Varianten be<strong>in</strong>trächtigen aufgrund <strong>der</strong> Gäubahnführung durch Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen die<br />
Siedlungsentwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>s negative Auswirkung <strong>der</strong> abgewerteten<br />
Variante auf die Siedlungsentwicklung des Flughafens (von wo <strong>der</strong> dargestellte<br />
Bewertungsunterscheid alle<strong>in</strong>e herrühren kann) ist nicht erkennbar.<br />
<strong>Stadt</strong>-/ Geländeklima<br />
Hier s<strong>in</strong>d die Unterschiede so ger<strong>in</strong>g, dass e<strong>in</strong>e Abwertung <strong>der</strong> Variante „Bahnhof<br />
Flughafenstraße“ nicht plausibel ersche<strong>in</strong>t. Im Rahmen <strong>der</strong> Planfeststellung für die<br />
Landesmesse war bei e<strong>in</strong>er ungleich größeren Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme und<br />
Flächenversiegelung stets von ger<strong>in</strong>gen Klimaauswirkungen <strong>in</strong> diesem Bereich die Rede.<br />
Investition<br />
Die Kostenstruktur <strong>der</strong> Varianten ist nicht transparent dargestellt, sodass die Kostenbewertung<br />
<strong>der</strong> Varianten nicht nachvollzogen werden kann. Mit Veröffentlichung <strong>der</strong><br />
Planfeststellungsunterlagen wurden die Gesamtkosten des Abschnitts 1.3 von 536 Mio. € auf<br />
716 Mio. € angehoben, ohne dass e<strong>in</strong>e Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kosten erfolgt wäre. In den<br />
Planfeststellungsunterlagen wird behauptet, die für e<strong>in</strong>e durchgehende Kostenaktualisierung<br />
erfor<strong>der</strong>liche Zeit habe nicht zur Verfügung gestanden (Anl. 1: Erläuterungsbericht Teil II,<br />
Deckblatt vor S. I). Es kann somit nicht nachvollzogen werden, ob <strong>der</strong> Kostennachteil für die<br />
Variante „Flughafenstraße“ weiterh<strong>in</strong> besteht.<br />
E<strong>in</strong>e überschlägige Summierung <strong>der</strong> monierten Unterschiede führt zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung<br />
<strong>der</strong> Antragsvariante gegenüber <strong>der</strong> Variante Flughafenbahnhof um m<strong>in</strong>destens vier<br />
Bewertungsstufen und zeigt, dass die Antragsvariante nicht <strong>der</strong> Variante „Flughafenbahnhof<br />
unter <strong>der</strong> Flughafenstraße“ vorzuziehen ist.<br />
Dagegen weist die Variante „Flughafenbahnhof unter <strong>der</strong> Flughafenstraße“ gegenüber <strong>der</strong><br />
Antragsvariante erhebliche betriebliche Vorteile auf. Sie ist auch im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>en<br />
weiteren Ausbau <strong>der</strong> S-Bahn die klar bessere Lösung. Die Variante „Flughafenbahnhof unter<br />
<strong>der</strong> Flughafenstraße“ ist daher aufgrund ihrer erheblichen funktionalen Vorteile im Vergleich<br />
zur Antragsvariante die e<strong>in</strong>deutig bessere Lösung und daher <strong>der</strong> Antragsvariante vorzuziehen.<br />
1.5 Fazit<br />
Daraus ergibt sich anhand <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Unterlagen e<strong>in</strong>deutig, dass für e<strong>in</strong>en<br />
zukunftsfähigen S-Bahnbetrieb, aber auch für e<strong>in</strong>en Betrieb <strong>der</strong> Gäubahn mit guter<br />
Betriebsqualität auf <strong>der</strong> Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn <strong>der</strong> Planantrag für die Station Term<strong>in</strong>al<br />
und für die Rohrer Kurve abzulehnen ist.<br />
14
2. Schienenverkehrslärm<br />
2.1 Rechtsgrundlage<br />
Nach § 41 Abs. 1 BImSchG ist beim Bau o<strong>der</strong> <strong>der</strong> wesentlichen Än<strong>der</strong>ung u.a. von<br />
Eisenbahnen sicherzustellen, dass dadurch ke<strong>in</strong>e schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen durch<br />
Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />
vermeidbar s<strong>in</strong>d. Wann e<strong>in</strong> Bau o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e wesentliche Än<strong>der</strong>ung vorliegt, bestimmt sich nach<br />
§ 1 <strong>der</strong> Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die zum Schutz <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />
vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen maßgeblichen Immissionsgrenzwerte ergeben sich aus<br />
§ 2 <strong>der</strong> 16. BImSchV.<br />
2.2 Rechtsauffassung <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong><br />
Die Antragsteller<strong>in</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, Maßnahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm seien im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet nicht erfor<strong>der</strong>lich. Denn es handle sich dort we<strong>der</strong> um den Bau noch um e<strong>in</strong>e<br />
wesentliche Än<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es Schienenwegs im S<strong>in</strong>ne des § 1 <strong>der</strong> 16. BImSchV. Die 16.<br />
BImSchV greife daher nicht. In den Antragsunterlagen ist dazu Folgendes ausgeführt:<br />
„Die vorgesehenen baulichen Anpassungen an <strong>der</strong> Strecke 4861 zwischen dem Haltepunkt<br />
Le<strong>in</strong>felden und dem Bahnhof Flughafen führen nicht zu e<strong>in</strong>er Leistungssteigerung <strong>der</strong> Strecke<br />
und verän<strong>der</strong>n das äußere Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Verkehrsweges nicht. Daher s<strong>in</strong>d diese<br />
Maßnahmen nicht als „erheblicher baulicher E<strong>in</strong>griff“ im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> 16. BImSchV zu<br />
bewerten. E<strong>in</strong>e Prüfung auf wesentliche Än<strong>der</strong>ung ist daher nicht erfor<strong>der</strong>lich. Dennoch<br />
wurden die Beurteilungspegel nach <strong>der</strong> 16. BImSchV für diesen Streckenabschnitt für den<br />
Prognose-Null- und den Planfall berechnet“ (Anlage 16.1: Schalltechnische Untersuchung –<br />
Betriebsphase, S. 5).<br />
2.3 Lärmschutz erfor<strong>der</strong>lich<br />
Durch die Anb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> bestehenden S-Bahn-Strecke im Westen über die Rohrer Kurve an<br />
die Gäubahn und im Osten im Bereich von Flughafen/Messe an die Neubaustrecke Stuttgart –<br />
Ulm entsteht e<strong>in</strong> neuer Schienenweg im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 1 <strong>der</strong> 16. BImSchV. Die bisher<br />
nur für die S-Bahn – und bis Le<strong>in</strong>felden auch für den Güterverkehr – nutzbare Strecke soll mit<br />
den Anschlüssen im Westen und im Osten und den nach <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigung des<br />
BMVBS vom 21.06.2010 vorzunehmenden Anpassungsmaßnahmen zu e<strong>in</strong>er durchgängig<br />
auch für den Fern- und den Regionalverkehr nutzbaren, vollwertigen Schienenstrecke werden.<br />
Die Rechtslage für die bestehende Fil<strong>der</strong>-S-Bahn – von <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong><br />
„Bestandsstrecke“ genannt – ergibt sich aus den Planfeststellungsbeschlüssen für <strong>der</strong>en Bau<br />
(Planbereiche 11 – 19), die <strong>in</strong> den Jahren 1979 bis 1992 erlassen worden s<strong>in</strong>d. Die<br />
Planbereiche 13 – 19 betreffen das Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>.<br />
15
Mit diesen Planfeststellungsbeschlüssen ist die Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn von Stuttgart-Rohr<br />
bis Stuttgart-Flughafen gewidmet worden. In den Planbereichen von Oberaichen bis<br />
Echterd<strong>in</strong>gen ist jeweils <strong>der</strong> „Ausbau <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>bahn“ planfestgestellt worden. Damit richtet<br />
sich <strong>der</strong> dort zulässige Verkehr nach dem Umfang <strong>der</strong> Widmung für die bis dah<strong>in</strong> auf dieser<br />
Strecke betriebenen Fil<strong>der</strong>bahn. Dieser Betrieb umfasste Personennahverkehr und<br />
Güternahverkehr. Schienenpersonenfernverkehr war davon nicht umfasst.<br />
In den Planfeststellungsbeschlüssen für die Planbereiche 18 und 19 betreffend die Strecke von<br />
Echterd<strong>in</strong>gen bis zum Flughafen wurde jeweils e<strong>in</strong>e „neu zu bauende S-Bahnstrecke“<br />
planfestgestellt. Dieser Teil des Schienenwegs <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn ist somit ausschließlich für<br />
den S-Bahnbetrieb gewidmet. Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und<br />
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) s<strong>in</strong>d daher auf dieser Strecke nicht zulässig.<br />
Für beide Streckenabschnitte ist alle<strong>in</strong> <strong>der</strong> durch Planfeststellung bzw. die vorherige Nutzung<br />
zugelassene Verkehr zulässig. Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Angaben etwa im<br />
„Infrastrukturregister“ <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong> diesem Zusammenhang rechtlich<br />
ohne Bedeutung.<br />
Mit dem Vorhaben soll für den Fernverkehr und den Regionalverkehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Relation Horb –<br />
Böbl<strong>in</strong>gen – Rohr – Stuttgart-Flughafen – (Stuttgart-Hauptbahnhof) e<strong>in</strong>e neue Strecke<br />
geschaffen werden. Die Vorhabenträger<strong>in</strong> führt dazu selbst aus, dass durch den Bau <strong>der</strong><br />
Rohrer Kurve „e<strong>in</strong>e vollständig neue Gleisbeziehung hergestellt wird“ (Anlage 1:<br />
Erläuterungsbericht, III, S. 154). Dies erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e entsprechende Erweiterung <strong>der</strong><br />
Widmung. Die Folge davon ist, dass die dadurch für den Fernverkehr und den<br />
Regionalverkehr neu eröffnete Strecke <strong>in</strong> je<strong>der</strong> H<strong>in</strong>sicht den Anfor<strong>der</strong>ungen an den Schutz<br />
<strong>der</strong> Anwohner vor Schienenverkehrslärm gerecht werden muss.<br />
Der Anschluss <strong>der</strong> bestehenden Fil<strong>der</strong>-S-Bahn an die Gäubahn im Westen durch die Rohrer<br />
Kurve und im Osten im Bereich Flughafen/Messe an die Neubaustrecke s<strong>in</strong>d zugleich e<strong>in</strong><br />
erheblicher baulicher E<strong>in</strong>griff im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 2 Satz 1 <strong>der</strong> 16. BImSchV (Rohrer<br />
Kurve) und e<strong>in</strong> Neubau im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 1 <strong>der</strong> 16. BImSchV (Flughafen/Messe).<br />
Zusammen wird damit für Fernverkehr und Regionalverkehr e<strong>in</strong> neuer Schienenweg<br />
geschaffen.<br />
Die Betroffenen entlang <strong>der</strong> bestehenden Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn haben daher dort e<strong>in</strong>en<br />
Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen durch Verkehrsgeräusche, wo<br />
sich wegen des neu geschaffenen Schienenwegs <strong>der</strong> Beurteilungspegel des von <strong>der</strong> bisherigen<br />
Fil<strong>der</strong>-S-Bahn ausgehenden Verkehrslärms gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 <strong>der</strong> 16. BImSchV um<br />
m<strong>in</strong>destens 3 dB(A) erhöht und die nach § 2 <strong>der</strong> 16. BImSchV maßgeblichen<br />
Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Die Betroffenen haben auch dort e<strong>in</strong>en<br />
Anspruch auf Schutz, wo sich dieser Schienenverkehrslärm auf m<strong>in</strong>destens 70 dB(A) am Tag<br />
o<strong>der</strong> m<strong>in</strong>destens 60 dB(A) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht erhöht.<br />
16
2.4 For<strong>der</strong>ungen <strong>Stadt</strong><br />
Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist daher zu verpflichten, die Lärmsituation entlang <strong>der</strong> gesamten<br />
Strecke schalltechnisch zu untersuchen und das Ergebnis nicht nur „zur Information“, also<br />
nachrichtlich, son<strong>der</strong>n voll<strong>in</strong>haltlich zum Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zu<br />
machen.<br />
In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss s<strong>in</strong>d die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen zu<br />
Gunsten <strong>der</strong> Betroffenen festzusetzen. In die erfor<strong>der</strong>liche Schutzkonzeption s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende Grundstücke und E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> e<strong>in</strong>zubeziehen:<br />
Lage<br />
Gemarkung/Teilort Anschrift FlSt. Nr betroffen als<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 4722 Kle<strong>in</strong>tierzüchtervere<strong>in</strong><br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 4725 Kle<strong>in</strong>tierzüchtervere<strong>in</strong><br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Im Wäldle 33 4762/2 Wohngebäude<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Im Wäldle 35 4761/1 Wohngebäude<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Im Wäldle 37 4761 Wohngebäude<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 6 4724 Wohngebäude<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Rohrer Straße 4471 Grünanlage<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Bahnhofstraße 65 850 Schule<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Bahnhofstraße 61 850 <strong>Stadt</strong>halle<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Bahnhofstraße 57 819/1 Sporthalle<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Fanny-Hensel-Straße 2356/4 K<strong>in</strong><strong>der</strong>spielplatz<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Max-Lang-Straße 31-3 Biergarten<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Max-Lang-Straße 31-4 Biergarten<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2397 Bauplatz (W)<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2931 Bauplatz (W)<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2932 Bauplatz (W)<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2935 Bauplatz (W)<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2936 Bauplatz (W)<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2938 Bauplatz (W)<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 1 115 Bibliothek und VHS<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 1/1 115 Seniorenteff<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 3 115 Verwaltungsgebäude<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Max-Lang-Straße 10 184 Jugendhaus<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Hauptstraße 122 3427/1 Wohngebäude/Bauplatz<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Ziegeleistraße 7 3344/2 Wohngebäude/ K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Plien<strong>in</strong>ger Straße 29/1 3379 Friedhof<br />
Soweit betroffene Grundstücke als Bauplatz aufgeführt werden, s<strong>in</strong>d diese als mit <strong>der</strong><br />
angegebenen Nutzung bebaubar <strong>in</strong> das Schallschutzkonzept, zum<strong>in</strong>dest aber <strong>in</strong> die Abwägung<br />
e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />
17
Von dem durch das Vorhaben bed<strong>in</strong>gten Lärmzuwachs s<strong>in</strong>d auch Baugebiete betroffen, die<br />
die <strong>Stadt</strong> seit Inbetriebnahme <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn im Jahr 1994 ausgewiesen hat bzw. für die<br />
Bebauungsplanverfahren laufen (s. BVerwG, Urteil vom 17.03.2005 – 4 A 18/04 – Leitsatz<br />
Nr. 3 sowie Rz 18, 19). Nachhaltig betroffen <strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong>sicht s<strong>in</strong>d folgende Baugebiete:<br />
1. Bebauungspläne rechtswirksam seit S-Bahn-Inbetriebnahme im Jahr 1994<br />
Tiefenwiesen 07.04.2008 13-8 Wohnbauflächen<br />
Gärtlesäcker 07.04.1995 39-6 Wohnbauflächen<br />
Fil<strong>der</strong>bahnstraße 20.02.1998 39-4 Mischflächen , Wohnanteil<br />
2. Bebauungspläne <strong>in</strong> Aufstellung mit konkretisierter Planung seit S-Bahn-<br />
Inbetriebnahme im Jahr 1994<br />
Schelmenäcker 12.04.2011 25-6 Jugendhaus/ Mischflächen, Wohnanteil<br />
östlich <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>halle 28.06.2011 19-6 Mischflächen , Wohnanteil<br />
H<strong>in</strong>terwiesenäcker 17.12.2002 21-6 Wohnbauflächen<br />
3. Sonstige Planungen seit S-Bahn-Inbetriebnahme im Jahr 1994<br />
Rahmenplan Sanierung "Westlich <strong>der</strong> Max-Lang-Straße" 01.02.2011<br />
Mischflächen , Wohnanteil<br />
Auch für diese Baugebiete s<strong>in</strong>d die erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen gegen<br />
Schienenverkehrslärm <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss festzulegen.<br />
Zu den ausgelegten Unterlagen e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Unterlagen, die nur „zur Information“<br />
vorgelegt s<strong>in</strong>d, nehmen wir mit <strong>der</strong> beigefügten <strong>Stellungnahme</strong> von Planung + Umwelt,<br />
<strong>Stellungnahme</strong> zum Thema Lärm, Projekt Stuttgart 21 – PFA 1.3 Planfeststellungsverfahren,<br />
vom 15. November 2013 Stellung. Im E<strong>in</strong>zelnen ergeben sich daraus folgende For<strong>der</strong>ungen:<br />
2.4.1 Künftiger Schienenverkehr – Schalltechnische Untersuchung Anl. 16.1<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung zu<br />
vervollständigen. Diese ist unvollständig, da die Berechnung am Gebäude Rohrer Straße<br />
102 nur bis zum 3., nicht aber bis zum 4. OG erfolgt und die Berechnung am Gebäude<br />
Markomannenstr. 3 falsch ist, da nicht das bestehende Gebäude, son<strong>der</strong>n dessen Vorgänger<br />
berechnet worden ist. Das aktuelle Gebäude weist 5 Geschosse auf und liegt deutlich näher<br />
an <strong>der</strong> Bahnl<strong>in</strong>ie als das Vorgängergebäude.<br />
- Für folgende Gebäude s<strong>in</strong>d Entschädigungen für Schallschutzmaßnahmen gem. § 42 Abs.<br />
1 BImSchG festzulegen, da sich dort aufgrund des Vorhabens <strong>der</strong> Schienenverkehrslärm<br />
um m<strong>in</strong>destens 3 dB(A) erhöht und zudem den jeweils maßgeblichen Immissionsgrenzwert<br />
überschreitet:<br />
18
- Neuer Markt 3,<br />
- Markomannenstr. 3,<br />
- Schützenweg 10,<br />
- Schützenweg 12,<br />
- Schützenweg 13,<br />
- Schützenweg 14,<br />
- Schützenweg 15,<br />
- Schützenweg 16,<br />
- Schützenweg 17,<br />
- In den Gärtlesäckern 10,<br />
- In den Gärtlesäckern 28,<br />
- Keßlerwiesen 4,<br />
- Keßlerwiesen 4/1,<br />
- Keßlerwiesen 6,<br />
- Ste<strong>in</strong>beisstr. 2,<br />
- Raiffeisenstr. 8,<br />
- Rohrer Str. 75,<br />
- Rohrer Str. 77,<br />
- Rohrer Str. 79,<br />
- Rohrer Str. 81,<br />
- Rohrer Str. 83,<br />
- Rohrer Str. 85,<br />
- Rohrer Str. 95,<br />
- Rohrer Str. 97,<br />
- Manosquer Str. 2,<br />
- Manosquer Str. 4,<br />
- Manosquer Str. 6,<br />
- Manosquer Str. 92,<br />
- Manosquer Str. 94,<br />
- Manosquer Str. 96,<br />
- Manosquer Str. 98,<br />
- Manosquer Str. 100,<br />
- Rhoneweg 24,<br />
- Veilchenweg 1/2,<br />
- Veilchenweg 1/3,<br />
- Veilchenweg 1/4,<br />
- Veilchenweg 3.<br />
19
2.4.2 Baulärm Rohrer Kurve und Flughafen – Schalltechnische Untersuchung Anl. 16.2<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung zu<br />
vervollständigen, weil die bei <strong>der</strong> Beurteilung des Baulärms berücksichtigten<br />
Vorbelastungen nicht nachvollziehbar dargelegt werden. Insbeson<strong>der</strong>e fehlen<br />
Darstellungen, wie und auf welchen Datengrundlagen aufbauend die Vorbelastungen<br />
ermittelt worden s<strong>in</strong>d.<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung zu<br />
vervollständigen, weil die im Westen von Oberaichen als re<strong>in</strong>e Wohngebiete<br />
ausgewiesenen Wohnbauflächen nicht berücksichtigt s<strong>in</strong>d.<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung zu<br />
vervollständigen, weil für den Bereich <strong>der</strong> Neubaustrecke entlang <strong>der</strong> A 8 ke<strong>in</strong>e Aussagen<br />
zu Geräuschspitzen erfolgen, obwohl diese zur Überschreitung <strong>der</strong> Immissionsrichtwerte<br />
bei den Aussiedlerhöfen führen können.<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, für den Baustellenverkehr e<strong>in</strong> Verkehrskonzept<br />
vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass <strong>der</strong> Baustellenverkehr nicht durch<br />
Wohngebiete <strong>in</strong> Oberaichen, Musberg und Stuttgart-Rohr verläuft.<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong> Lärmmanagement vorzugeben, mit dem sichergestellt wird,<br />
dass es zu ke<strong>in</strong>en Überschreitungen <strong>der</strong> maßgeblichen Nachtwerte, ke<strong>in</strong>en unzulässigen<br />
Geräuschspitzen und auch nicht zu Überschreitungen <strong>der</strong> Immissionsrichtwerte bei<br />
Überlagerung von Baumaßnahmen kommen kann.<br />
2.4.3 Baulärm durch Anpassungsmaßnahmen <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden und Echterd<strong>in</strong>gen –<br />
Schalltechnische Untersuchung Anl. 16.5<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong><br />
Eisenbahnüberführung (EÜ) Markomannenstraße und <strong>der</strong> EÜ Max-Lang-Straße<br />
h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> neuen Gebäude Markomannenstr. 3 und Silcherstr. 2/1 zu aktualisieren<br />
und sämtliche Ergebnisse gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abzugleichen. Denn es ist nicht nachvollziehbar,<br />
dass bei <strong>der</strong> EÜ Max-Lang-Straße <strong>in</strong> wesentlich größerer Entfernung höhere Werte<br />
auftreten sollen, als dies bei <strong>der</strong> EÜ Markomannenstraße <strong>der</strong> Fall ist.<br />
- Die bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> ermittelten Lärmbelastung berücksichtigte Vorbelastung muss<br />
belegt und für die e<strong>in</strong>zelnen Streckenabschnitte differenziert dargestellt werden.<br />
- Aufgrund <strong>der</strong> vor allem <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden sehr hohen Überschreitungen <strong>der</strong> maßgeblichen<br />
Immissionsrichtwerte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht ist <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> aufzugeben, <strong>in</strong> diesem Bereich<br />
auf Nachtarbeiten (20.00 Uhr bis 7.00 Uhr) zu verzichten.<br />
20
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, im Rahmen des erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Baustellenmanagements sicherzustellen, dass jegliche Kumulation von<br />
Anpassungsarbeiten im H<strong>in</strong>blick auf die Betroffenen ausgeschlossen ist.<br />
2.4.4 Gesamtlärmbelastung – Schalltechnische Untersuchung Anl. 16.4<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, e<strong>in</strong>e Gesamtlärmbetrachtung für die ausgesparte<br />
Bestandsstrecke vorzulegen und dabei <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die durch Straßenverkehr stark<br />
vorbelasteten Bereiche zu untersuchen wie etwa<br />
- den Dürrlewangweg <strong>in</strong> Oberaichen,<br />
- die Manosquer Straße, die Bahnhofstraße und die Max-Lang-Straße <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden und<br />
- die Kolumbusstraße, die Straße In den Gärtlesäckern und die Lilienthalstraße <strong>in</strong><br />
Echterd<strong>in</strong>gen.<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, bei <strong>der</strong> Gesamtlärmbetrachtung die Belastungen<br />
durch den Fluglärm über die Lärmschutzzonen h<strong>in</strong>aus zu berücksichtigen.<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Gesamtlärmbetrachtung aufgrund von für die<br />
Beurteilung zum Prognosehorizont 2025 aussagekräftigen Daten zum Straßenverkehr<br />
vorzunehmen.<br />
3. Erschütterungen<br />
3.1 Rechtsgrundlage<br />
Wer vom Ausbau <strong>der</strong> Strecke <strong>der</strong> bisherigen Fil<strong>der</strong>-S-Bahn betroffen ist, hat e<strong>in</strong>en Anspruch<br />
auf Schutz vor Immissionen <strong>in</strong> Form von Erschütterungen, wenn die Voraussetzungen des<br />
§ 18 Abs. 1 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG gegeben s<strong>in</strong>d. Danach muss das<br />
Vorhaben die Umgebung nachteilig verän<strong>der</strong>n, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e muss es auf die Nachbarschaft<br />
nachteilig e<strong>in</strong>wirken.<br />
E<strong>in</strong>e nachteilige Verän<strong>der</strong>ung liegt nicht vor bei Erschütterungen, die sich im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />
plangegebenen o<strong>der</strong> tatsächlichen Vorbelastung halten. E<strong>in</strong> Erschütterungsschutz kann nur<br />
dann verlangt werden, wenn die Erschütterungsbelastung sich durch den Ausbau <strong>in</strong><br />
beachtlicher Weise erhöht und gerade <strong>in</strong> dieser Erhöhung e<strong>in</strong>e zusätzliche, dem Betroffenen<br />
billigerweise nicht mehr zumutbare Belastung liegt (BVerwG, Urteil vom 21.12.2010 –<br />
7 A14/09 – Rz 28).<br />
21
3.2 Rechtsauffassung <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong><br />
Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, im <strong>Stadt</strong>bereich von Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen<br />
bestünde ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen, da an <strong>der</strong><br />
Strecke ke<strong>in</strong>e erheblichen baulichen E<strong>in</strong>griffe geplant seien.<br />
In den Antragsunterlagen wird dazu Folgendes ausgeführt:<br />
„Für den Bereich <strong>der</strong> Rohrer Kurve wird anhand von Plausibilitätsüberlegungen das mögliche<br />
Konfliktpotential abgeschätzt. Hierbei wird die vorhandene erschütterungstechnische<br />
Vorbelastung durch die Strecke 4860 und die Strecke 4861 berücksichtigt. Alle übrigen<br />
außerhalb dieser Bereiche liegenden Siedlungsflächen weisen e<strong>in</strong>en so großen Abstand zu <strong>der</strong><br />
geplanten Neubaustrecke auf, so dass hierfür Immissionskonflikte ausgeschlossen werden<br />
können“ (Anlage 17.1: Erschütterungen, S. 21).<br />
3.3 Erschütterungsschutz erfor<strong>der</strong>lich<br />
Auf <strong>der</strong> bisher nur für die S-Bahn bestimmten und entsprechend gewidmeten Strecke soll<br />
durch die Verlegung des Verkehrs <strong>der</strong> Gäubahn zusätzlicher und an<strong>der</strong>sartiger Verkehr mit<br />
schwererem Zugmaterial <strong>in</strong> erheblichem Umfang ermöglicht werden. Die Zusatzbelastung<br />
wird aus Zügen des Fernverkehrs und des Regionalverkehrs bestehen. Die Vorhabenträger<strong>in</strong><br />
geht von e<strong>in</strong>er Zusatzbelastung von 45 Zügen am Tag und 7 Zügen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht für beide<br />
Richtungen aus. Dies entspricht nach <strong>der</strong>en Angaben e<strong>in</strong>er Steigerung um ca. 35 % am Tag<br />
und ca. 37 % <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht.<br />
Es ist offensichtlich, dass sich dies h<strong>in</strong>sichtlich Erschütterungen i.S. des § 74 Abs. 2 Satz 2<br />
VwVfG nachteilig auf die Nachbarschaft auswirken wird. Entgegen <strong>der</strong> Rechtsauffassung <strong>der</strong><br />
Vorhabenträger<strong>in</strong> kommt es <strong>in</strong> diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob erhebliche bauliche<br />
E<strong>in</strong>griffe im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 2 <strong>der</strong> 16. BImSchV geplant s<strong>in</strong>d. Entscheidend ist alle<strong>in</strong>, ob<br />
sich aufgrund des geplanten, nach <strong>der</strong> bestehenden Widmung nicht zulässigen Verkehrs mit<br />
Zügen des Fernverkehrs und des Regionalverkehrs nachteilige Wirkungen auf die Rechte<br />
an<strong>der</strong>er gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ergeben.<br />
Dabei ist zu beachten, dass sich e<strong>in</strong>e erhebliche Zusatzbelastung nicht nur aufgrund <strong>der</strong><br />
Steigerung <strong>der</strong> Zugzahlen, son<strong>der</strong>n vor allem daraus ergeben wird, dass die bestehende Fil<strong>der</strong>-<br />
S-Bahn nicht für das im Vergleich zu S-Bahnen deutlich schwerere Zugmaterial von<br />
Regional- und Fernzügen ausgelegt ist. Bereits für die wesentlich leichteren S-Bahnen waren<br />
mit Ausnahme des Planbereichs 18 (Bahnhof Echterd<strong>in</strong>gen) durchweg Schutzmaßnahmen<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Diese reichten von e<strong>in</strong>er Verstärkung des Unterbaus (Planbereiche 15, 16) über<br />
den E<strong>in</strong>bau von „Dämmschürzen“ im Planbereich 13 bis h<strong>in</strong> zum E<strong>in</strong>bau von<br />
Unterschottermatten <strong>in</strong> den Planbereichen 14 und 17.<br />
22
Ob sich die durch den zusätzlichen Verkehr ergebenden nachteiligen Auswirkungen im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Zumutbarkeit halten, ist anhand <strong>der</strong> DIN 4150 Teil 2 zu beurteilen.<br />
Voraussetzung für e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Beurteilung ist, dass e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Erschütterungsuntersuchung vorgenommen und e<strong>in</strong> vollumfängliches<br />
Erschütterungsgutachten erstellt wird.<br />
Messunterlagen, die die erfor<strong>der</strong>liche Beurteilung <strong>der</strong> von dem Vorhaben ausgehenden<br />
Erschütterungen zuließen, s<strong>in</strong>d nicht Bestandteil <strong>der</strong> Planunterlagen. Diese s<strong>in</strong>d daher<br />
unvollständig.<br />
Es ist offensichtlich, dass <strong>in</strong> verschiedenen Bereichen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den <strong>Stadt</strong>teilen<br />
Oberaichen, Le<strong>in</strong>felden und Echterd<strong>in</strong>gen, für die Nachbarschaft unzumutbare Immissionen<br />
<strong>in</strong> Form von Erschütterungen zu erwarten s<strong>in</strong>d. Dazu wird auf den im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> von<br />
<strong>der</strong> ACCON GmbH vorgenommenen beigefügten „Erschütterungstechnischen Vergleich des<br />
Bahnverkehrs Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen mit und ohne Gäubahnverkehr (S 21)“ vom<br />
27.09.2013 verwiesen. Die Notwendigkeit, die Frage des Erschütterungsschutzes e<strong>in</strong>gehend<br />
zu untersuchen, wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> ebenfalls beigefügten fachlichen <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> ACCON<br />
GmbH betreffend „E<strong>in</strong>schätzungen und Argumente zum Thema Erschütterungsschutz“ vom<br />
06.11.2013 nachdrücklich unterstrichen.<br />
3.4 For<strong>der</strong>ungen <strong>Stadt</strong><br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, für die gesamte Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn e<strong>in</strong>e<br />
erschütterungstechnische Untersuchung vorzulegen, aus <strong>der</strong> sich nachvollziehbar die<br />
Belastungen <strong>der</strong> von Erschütterungen betroffenen Grundstücke entlang dieser Strecke<br />
ergeben.<br />
- In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die für folgende Grundstücke und<br />
E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen festzulegen:<br />
Lage<br />
Gemarkung/Teilort Anschrift FlSt. Nr betroffen als<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 4722 Kle<strong>in</strong>tierzüchtervere<strong>in</strong><br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 4725 Kle<strong>in</strong>tierzüchtervere<strong>in</strong><br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 6 4724 Wohngebäude<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Rohrer Straße 4471 Grünanlage<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Bahnhofstraße 65 850 Schule<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Bahnhofstraße 61 850 <strong>Stadt</strong>halle<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Max-Lang-Straße 31-3 Biergarten<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Max-Lang-Straße 31-4 Biergarten<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 1 115 Bibliothek und VHS<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 1/1 115 Seniorenteff<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 3 115 Verwaltungsgebäude<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Max-Lang-Straße 10 184 Jugendhaus<br />
23
Gemarkung/Teilort Anschrift FlSt. Nr betroffen als<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Amundsenweg 8075 Bolzplatz<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Amundsenweg 8084 K<strong>in</strong><strong>der</strong>spielplatz<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Hauptstraße 122 3427/1 Wohngebäude/Bauplatz<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Ziegeleistraße 7 3344/2 Wohngebäude/ K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Plien<strong>in</strong>ger Straße 29/1 3379 Friedhof<br />
4. Sekundärer Luftschall (Körperschall)<br />
4.1 Rechtsgrundlage<br />
Vom Ausbau <strong>der</strong> Strecke <strong>der</strong> bisherigen Fil<strong>der</strong>-S-Bahn Betroffene haben Anspruch auf Schutz<br />
vor Immissionen <strong>in</strong> Form von sekundärem Luftschall, wenn die Voraussetzungen des § 18<br />
Abs. 1 AEG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG gegeben s<strong>in</strong>d. Danach muss das Vorhaben die<br />
Umgebung nachteilig verän<strong>der</strong>n, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e muss es auf die Nachbarschaft nachteilig<br />
e<strong>in</strong>wirken.<br />
Schutz gegen sekundären Luftschall kann daher dann verlangt werden, wenn die Belastung<br />
mit sekundärem Luftschall durch den Ausbau <strong>in</strong> beachtlicher Weise erhöht und gerade <strong>in</strong><br />
dieser Erhöhung e<strong>in</strong>e zusätzliche, dem Betroffenen billigerweise nicht mehr zumutbare<br />
Belastung liegt (BVerwG, Urteil vom 21.12.2010 – 7 A 14/09 – Rz 40ff; Anlage 17.1:<br />
Erschütterungen, S. 17).<br />
4.2 Rechtsauffassung <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong><br />
Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, im <strong>Stadt</strong>bereich von Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen<br />
bestünde ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf Maßnahmen zum Schutz vor sekundärem Luftschall, da an<br />
<strong>der</strong> Strecke ke<strong>in</strong>e erheblichen baulichen E<strong>in</strong>griffe geplant seien.<br />
In den Antragsunterlagen wird darauf verwiesen, dass außerhalb des Bereichs <strong>der</strong> Rohrer<br />
Kurve Immissionskonflikte im H<strong>in</strong>blick auf den sekundären Luftschall ausgeschlossen seien,<br />
da die entsprechenden Siedlungsflächen e<strong>in</strong>en zu großen Abstand zu <strong>der</strong> geplanten<br />
Neubaustrecke (hier: Rohrer Kurve) aufwiesen (Anlage 17.1: Erschütterungen, S. 21).<br />
4.3 Schutz vor sekundärem Luftschall erfor<strong>der</strong>lich<br />
Es ist zu befürchten, dass es durch den im Fall e<strong>in</strong>er Planfeststellung ermöglichten<br />
zusätzlichen Verkehr auf <strong>der</strong> bisherigen S-Bahn-Strecke zu nachteiligen Auswirkungen <strong>in</strong><br />
Form sekundären Luftschalls für die Nachbarschaft kommen wird. Dieses ergibt sich bereits<br />
daraus, dass beim Bau <strong>der</strong> S-Bahn <strong>in</strong> den die <strong>Stadt</strong> betreffenden Bauabschnitten 13 bis 17<br />
24
durchweg Schutzmaßnahmen gegen sekundären Luftschall (und Erschütterungen) erfor<strong>der</strong>lich<br />
waren. Diese reichten von e<strong>in</strong>er Verstärkung des Unterbaus (Bauabschnitte 15, 16) über den<br />
E<strong>in</strong>bau von „Dämmschürzen“ im Bauabschnitt 13 bis h<strong>in</strong> zum E<strong>in</strong>bau von<br />
Unterschottermatten <strong>in</strong> den Abschnitten 14 und 17.<br />
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die damalige Deutsche<br />
Bundesbahn mit Urteil vom 06.09.1989 dazu verpflichtet, „bei <strong>der</strong> Ausführung des<br />
Planfeststellungsbeschlusses vom 12.02.1988 Pb2.301NbS-Bahn (54/Napl14) für den Ausbau<br />
<strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen auf Dauer sicherzustellen, dass<br />
<strong>der</strong> Körperschall – hier als sekundärer Luftschall – aus dem Betrieb <strong>der</strong> S-Bahn auf den<br />
Grundstücken <strong>der</strong> Kläger 35 dB(A) als mittleren Maximalpegel (nachts) nicht überschreitet.“<br />
Die Antragsteller<strong>in</strong> ist daher verpflichtet nachzuweisen, dass <strong>der</strong> durch ihr Vorhaben bewirkte<br />
zusätzliche Verkehr nicht zu unzumutbaren Verhältnissen entlang <strong>der</strong> Strecke führen wird.<br />
Die Zumutbarkeitsgrenze beträgt dabei <strong>in</strong> Anlehnung an die 24. BImSchV für<br />
schutzbedürftige Räume, dies s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Wohn- und Schlafräume, <strong>in</strong> Form von<br />
Mittelungspegeln 40 dB(A) tags und 30 dB(A) nachts. Dabei ist zum<strong>in</strong>dest für den<br />
Planbereich 14 <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom<br />
06.09.1989 darauf zu achten, dass dort <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachtzeit e<strong>in</strong> mittlerer Maximalpegel von<br />
35 dB(A) nicht überschritten wird.<br />
Die E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>es mittleren Maximalpegels von 35 dB(A) nachts ist auch für die übrige<br />
Strecke e<strong>in</strong>zufor<strong>der</strong>n. Denn Pegelwerte von über 35 dB(A) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im<br />
Nachtzeitraum störend, zumal sie beim sekundären Luftschall nicht durch Schließen des<br />
Fensters abgem<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden können. Der sekundäre Luftschall ist gerade bei Gebäuden mit<br />
guter Schalldämmung beson<strong>der</strong>s lästig, weil Bewohner e<strong>in</strong>es solchen Gebäudes den<br />
sekundären Luftschall sozusagen ohne Vorbelastung durch primären Luftschall<br />
gewissermaßen <strong>in</strong> „Re<strong>in</strong>form“ mit gesteigerter Störwirkung erleben müssen. Im E<strong>in</strong>zelnen<br />
verweisen wir hierzu auf die beigefügte fachliche <strong>Stellungnahme</strong> <strong>der</strong> ACCON GmbH<br />
betreffend „E<strong>in</strong>schätzungen und Argumente zum Thema Erschütterungsschutz“ vom<br />
25.11.2013.<br />
4.4 For<strong>der</strong>ungen <strong>Stadt</strong><br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, für die gesamte Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn e<strong>in</strong>e den<br />
sekundären Luftschall betreffende Untersuchung vorzulegen, aus <strong>der</strong> sich nachvollziehbar<br />
die Belastungen <strong>der</strong> von sekundärem Luftschall betroffenen Grundstücke entlang dieser<br />
Strecke ergeben.<br />
25
- In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist entsprechend <strong>der</strong> für den Planbereich 14 <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-<br />
S-Bahn geltenden Festlegung des Verwaltungsgerichts Stuttgart im gesamten PFA 1.3<br />
sicherzustellen, dass sekundärer Luftschall <strong>in</strong> schutzbedürftigen Räumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachtzeit<br />
e<strong>in</strong>en mittleren Maximalpegel von 35 dB(A) nicht überschreitet.<br />
- In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss s<strong>in</strong>d die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen<br />
sekundären Luftschall <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e unter Berücksichtigung folgen<strong>der</strong> Grundstücke und<br />
E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> festzulegen:<br />
Lage<br />
Gemarkung/Teilort Anschrift FlSt. Nr betroffen als<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 4722 Kle<strong>in</strong>tierzüchtervere<strong>in</strong><br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 4725 Kle<strong>in</strong>tierzüchtervere<strong>in</strong><br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 6 4724 Wohngebäude<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Rohrer Straße 4471 Grünanlage<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Bahnhofstraße 65 850 Schule<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Bahnhofstraße 61 850 <strong>Stadt</strong>halle<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Max-Lang-Straße 31-3 Biergarten<br />
Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Max-Lang-Straße 31-4 Biergarten<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 1 115 Bibliothek und VHS<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 1/1 115 Seniorenteff<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 3 115 Verwaltungsgebäude<br />
Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Max-Lang-Straße 10 184 Jugendhaus<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Amundsenweg 8075 Bolzplatz<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Amundsenweg 8084 K<strong>in</strong><strong>der</strong>spielplatz<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Hauptstraße 122 3427/1 Wohngebäude/Bauplatz<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Ziegeleistraße 7 3344/2 Wohngebäude/ K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Plien<strong>in</strong>ger Straße 29/1 3379 Friedhof<br />
5. Betroffenheit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
5.1 Städtische E<strong>in</strong>richtungen und städtische Grundstücke<br />
Die <strong>Stadt</strong> erhebt E<strong>in</strong>wendungen gegen das Vorhaben, weil dadurch städtische E<strong>in</strong>richtungen<br />
und Grundstücke <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nachteilig betroffen s<strong>in</strong>d. Die Betroffenheit ergibt sich zum e<strong>in</strong>en<br />
aus Immissionen, die durch den Bau und den Betrieb des Vorhabens verursacht werden. Es<br />
handelt sich dabei um Immissionen <strong>in</strong> Form von Schienenverkehrslärm, Erschütterungen und<br />
sekundärem Luftschall. Hiervon s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>richtungen und Grundstücke <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> betroffen,<br />
die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Auflistung Tabelle 1 enthalten s<strong>in</strong>d.<br />
26
Tabelle 1<br />
Liste <strong>der</strong> betroffenen Grundstücke und E<strong>in</strong>richtungen<br />
Nr. Lage Bee<strong>in</strong>trächtigung Zulässige Nutzung<br />
Gemarkung/Teilort Anschrift FlSt. Nr ausgeübte Nutzung bee<strong>in</strong>trächtigt durch Nutzungsart lt B-Plan<br />
1. Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 4722 Kleitierzüchtervere<strong>in</strong> Erschütterungen und Lärm - -<br />
2. Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 4725 Kleitierzüchtervere<strong>in</strong> Erschütterungen und Lärm - -<br />
3. Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Im Wäldle 33 4762/2 Wohngebäude Lärm WA 1-2<br />
4. Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Im Wäldle 35 4761/1 Wohngebäude Lärm WA 1-2<br />
5. Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Im Wäldle 37 4761 Wohngebäude Lärm WA 1-2<br />
6. Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Keßlerwiesen 6 4724 Wohngebäude Erschütterungen und Lärm - -<br />
7. Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Rohrer Straße 4471 Grünanlage Erschütterungen und Lärm - -<br />
8. Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Rohrer Straße 4610/2 Grün mit Ausgleichsfunktion Ausgleichsmaßnahme - -<br />
9. Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Bahnhofstraße 65 850 Schule Erschütterungen und Lärm Geme<strong>in</strong>bedarf 19-4<br />
10. Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Bahnhofstraße 61 850 <strong>Stadt</strong>halle Erschütterungen und Lärm Geme<strong>in</strong>bedarf 19-4<br />
11. Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Bahnhofstraße 57 819/1 Sporthalle Lärm Geme<strong>in</strong>bedarf 19-5/1<br />
12. Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Fanny-Hensel-Straße 2356/4 K<strong>in</strong><strong>der</strong>spielplatz Lärm öff Grün 13-8<br />
13. Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Max-Lang-Straße 31-3 Biergarten Erschütterungen und Lärm - -<br />
14. Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Max-Lang-Straße 31-4 Biergarten Erschütterungen und Lärm - -<br />
15. Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2397 Wohnbauplatz Lärm WA 13-3<br />
16. Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2931 Wohnbauplatz Lärm WA 13-2<br />
17. Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2932 Wohnbauplatz Lärm WA 13-2<br />
18. Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2935 Wohnbauplatz Lärm WA 13-2<br />
19. Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2936 Wohnbauplatz Lärm WA 13-2<br />
20. Le<strong>in</strong>felden/Unteraichen Stuttgarter Straße 2938 Wohnbauplatz Lärm WA 13-2<br />
21. Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 1 115 Bibliothek und VHS Erschütterungen und Lärm - -<br />
22. Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 1/1 115 Seniorentreff Erschütterungen und Lärm - -<br />
23. Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Neuer Markt 3 115 Verwaltungsgebäude Erschütterungen und Lärm - -<br />
24. Le<strong>in</strong>felden/Le<strong>in</strong>felden Max-Lang-Straße 10 184 Jugendhaus Erschütterungen und Lärm Bauhof 25/6<br />
25. Echterd<strong>in</strong>gen Amundsenweg 8075 Bolzplatz Erschütterungen öff. Grün 31-19<br />
26. Echterd<strong>in</strong>gen Amundsenweg 8084 K<strong>in</strong><strong>der</strong>spielplatz Erschütterungen öff. grün 31-19<br />
27. Echterd<strong>in</strong>gen Hauptstraße 122 3427/1 Wohngebäude/ Bauplatz Erschütterungen und Lärm MI 31-19<br />
28. Echterd<strong>in</strong>gen Ziegeleistraße 7 3344/2 Wohngebäude/ K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten Erschütterungen und Lärm MI 39.6<br />
29. Echterd<strong>in</strong>gen Plien<strong>in</strong>ger Straße 29/1 3379 Friedhof Erschütterungen und Lärm Friedhof 39-3<br />
27
Weiter soll städtisches Grundeigentum auch für CEF- und Ausgleichsmaßnahmen ganz o<strong>der</strong><br />
teilweise <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Es handelt sich dabei um folgende Grundstücke:<br />
Le<strong>in</strong>felden/Oberaichen Rohrer Straße 4610/2 Grün mit Ausgleichsfunktion<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Obere Lachenwiesen 7708 Ausgleichsmaßnahme BBP<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Obere Lachenwiesen 7706 Ausgleichsmaßnahme BBP<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Obere Lachenwiesen 7709 Ausgleichsmaßnahme BBP<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Obere Lachenwiesen 3546 Landw.-Fläche/Ausgleichspotential<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Obere Lachenwiesen 3546/1 Landw.-Fläche/Ausgleichspotential<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Obere Lachenwiesen 3549/1 Weg/Ausgleich<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Obere Lachenwiesen 3555/1 Weg /Ausgleich<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Plien<strong>in</strong>ger Weg 3496 Weg /Ausgleich<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Plien<strong>in</strong>ger Weg 7239 Weg /Ausgleich<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Plien<strong>in</strong>ger Weg 7241 Weg/Ausgleich<br />
Echterd<strong>in</strong>gen Plien<strong>in</strong>ger Weg 7255 Weg/Ausgleich<br />
Die <strong>Stadt</strong> ist nicht bereit, diese Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e daraus, dass die <strong>Stadt</strong> selbst ihre Grundstücke für CEF- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen benötigt, um städtebaulich erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen realisieren zu<br />
können. Im E<strong>in</strong>zelnen wird dazu auf die Ausführungen unter B. 8.1 verwiesen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> stellt daher folgende For<strong>der</strong>ungen:<br />
- In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass die von<br />
schienenverkehrsbed<strong>in</strong>gten Immissionen betroffenen städtischen E<strong>in</strong>richtungen und<br />
städtischen Grundstücke so geschützt werden, dass unzumutbare, weil schädliche<br />
Umwelte<strong>in</strong>wirkungen im S<strong>in</strong>ne des § 3 Abs. 1 BImSchG dort nicht auftreten können.<br />
- In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass städtische Grundstücke nicht<br />
für CEF- und Ausgleichsmaßnahmen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden, weil die <strong>Stadt</strong> diese<br />
selbst für ihre eigene städtebauliche Entwicklung benötigt.<br />
5.2 Planungshoheit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong> ist <strong>in</strong> ihrer sich aus Art. 28 Abs. 2 GG i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB ergebenden<br />
Planungshoheit verletzt, wenn das geplante Vorhaben e<strong>in</strong>e bereits vorliegende konkretisierte<br />
Planung bee<strong>in</strong>trächtigt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e im E<strong>in</strong>zelnen noch nicht konkretisierte geme<strong>in</strong>dliche<br />
Planung durch das Vorhaben gänzlich verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong> grundlegend beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t würde.<br />
28
Von dem durch das Vorhaben bed<strong>in</strong>gten Zuwachs an Lärm und Erschütterungen s<strong>in</strong>d<br />
Baugebiete betroffen, die die <strong>Stadt</strong> seit Inbetriebnahme <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn im Jahr 1994<br />
ausgewiesen hat. Zudem betroffen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Aufstellung begriffene Bebauungspläne als<br />
konkretisierte Planungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>. In diese Kategorie fällt auch <strong>der</strong> vom Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at<br />
beschlossene Rahmenplan Sanierung „Westlich <strong>der</strong> Max-Lang-Straße“, <strong>der</strong> e<strong>in</strong><br />
städtebauliches Entwicklungskonzept im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB be<strong>in</strong>haltet.<br />
Die konkreten bzw. konkretisierten Planungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> ergeben sich aus <strong>der</strong> nachfolgenden<br />
Aufstellung <strong>in</strong> Tabelle 2.<br />
29
Tabelle 2<br />
E<strong>in</strong>wendungen im Planfeststellungverfahren für den Abschnitt 1.3 des Bahnprojekts Stuttgart 21<br />
Eigene Belange <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
Liste <strong>der</strong> bee<strong>in</strong>trächtigten Planungen<br />
lfd. Planung In Kraft seit Bee<strong>in</strong>trächtigung Zulässige Nutzung<br />
Nr. Bezeichnung<br />
bzw.<br />
Aufstellungsbeschl.<br />
Plan-<br />
Nr. Nutzung bee<strong>in</strong>trächtigt durch<br />
Nutzungsart lt.<br />
BauNVO<br />
1. Bebauungspläne rechtswirksam seit S-Bahn- Inbetriebnahme im Jahr 1994<br />
1.1 Tiefenwiesen 07.04.2008 13-8 Wohnbauflächen<br />
Erschütterungen und<br />
Lärm<br />
WA<br />
1.2 Aicher Weg/ Layhweg 24.07.2006 31-19 Wohnbauflächen Erschütterungen WA<br />
1.3 Gärtlesäcker 07.04.1995 39-6 Wohnbauflächen Lärm WA<br />
1.4 Fil<strong>der</strong>bahnstraße 20.02.1998 39-4 Mischflächen , Wohnanteil<br />
Erschütterungen und<br />
Lärm<br />
MI<br />
1.5 Kronenstraße 06.09.1996 31-11 Mischflächen , Wohnanteil Erschütterungen MI<br />
2. Bebauungspläne <strong>in</strong> Aufstellung mit konkretisierter Planung seit S-Bahn- Inbetriebnahme im Jahr 1994<br />
2.1 Schelmenäcker 12.04.2011 25-6<br />
Jugendhaus/ Mischflächen,<br />
Wohnanteil<br />
Lärm und<br />
Erschütterungen MI, Geme<strong>in</strong>bed<br />
2.2 Östlich <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>halle 28.06.2011 19-6 Mischflächen , Wohnanteil<br />
Erschütterungen und<br />
Lärm<br />
MI<br />
2.3 H<strong>in</strong>terwiesenäcker 17.12.2002 21-6 Wohnbauflächen Lärm WA<br />
2.4 Kolumbusstraße 24.05.2011 31-10 Wohnbauflächen Erschütterungen WA<br />
3. Sonstige Planungen seit S-Bahn- Inbetriebnahme im Jahr 1994<br />
3.1 Rahmenplan Sanierung "Westlich <strong>der</strong> Max-Lang-Straße" 01.02.2011 Mischflächen , Wohnanteil<br />
Lärm und<br />
Erschütterungen<br />
MI<br />
30
Daher ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss Folgendes sicherzustellen:<br />
- Für die <strong>in</strong> Tabelle 2 aufgeführten Baugebiete s<strong>in</strong>d die erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen<br />
sowohl gegen Schienenverkehrslärm als auch gegen Erschütterungen und sekundären<br />
Luftschall festzulegen.<br />
5.3 Leitungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke<br />
Die Verlegung <strong>der</strong> Gäubahn auf die 6 km lange Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn, die durch das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet führt, hat e<strong>in</strong>e Verdichtung des Fahrverkehrs auf dieser Strecke zur Folge. Es<br />
sollen Fern- und Regionalzüge <strong>in</strong> die vorhandene Fahrtaktung e<strong>in</strong>gefädelt werden.<br />
Demzufolge s<strong>in</strong>d häufigere, höhere statische und dynamische Belastungen des Untergrunds<br />
wie bisher entlang <strong>der</strong> Trasse zu erwarten. Es ist zu befürchten, dass sich dies negativ auf<br />
kreuzende Leitungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke auswirken und damit <strong>der</strong>en Standsicherheit und<br />
Dauerhaftigkeit nachhaltig bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />
- In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist daher sicherzustellen, dass das Vorhaben ke<strong>in</strong>e<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong> die Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn querenden städtischen Ver- und<br />
Entsorgungsleitungen haben kann.<br />
6. Brand- und Katastrophenschutz<br />
6.1 Brand- und Katastrophenschutzkonzepte nicht ausreichend<br />
Die brandschutztechnischen Vorgaben aus den Brand- und Katastrophenschutzkonzepten für<br />
den Bereich Flughafentunnel und Station NBS (Anlage 10.1.1), für die Tunnel vom<br />
Westportal Flughafenkurve (Neubau) bis Westportal Tunnel Flughafen (Bestand) <strong>in</strong>kl. Station<br />
Term<strong>in</strong>al und Tunnel Echterd<strong>in</strong>gen (Bestand) (Anlage 10.1.2) und für den Bereich Tunnel<br />
Rohrer Kurve (S-Bahn) (Anlage 10.1.3) sollen die Sicherheit <strong>in</strong> den Tunnelanlagen und den<br />
Bauwerken gewährleisten.<br />
Diese Brand- und Katastrophenschutzkonzepte s<strong>in</strong>d nicht ausreichend. Allen Brand- und<br />
Katastrophenschutzkonzepten fehlt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong> grundlegendes Konzept dafür, wie die<br />
zuständige Feuerwehr für den E<strong>in</strong>satz vorbereitet und wie e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>satz logistisch abgewickelt<br />
werden soll. Darüber h<strong>in</strong>aus fehlt es an e<strong>in</strong>er Prüfung <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden sowohl<br />
technischen als auch personellen Ausstattung daraufh<strong>in</strong>, ob diese für die vorgesehenen<br />
E<strong>in</strong>sätze ausreichend ist. Bei den baulichen brandschutztechnischen Festlegungen s<strong>in</strong>d zudem<br />
maßgebliche (DIN-)Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt worden.<br />
Dazu im E<strong>in</strong>zelnen:<br />
31
6.1.1 Fehlende logistische Konzepte<br />
Es fehlt an e<strong>in</strong>em logistischen Konzept, mit dem die zum E<strong>in</strong>satz vorgesehenen Feuerwehren<br />
koord<strong>in</strong>iert werden. Aufgrund <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> baulichen Anlagen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er großen Tiefe<br />
von ca. 27 Metern, vergleichbar oberirdisch mit Bauwerken oberhalb <strong>der</strong> Hochhausgrenze,<br />
s<strong>in</strong>d hier im Gefahrenfall wesentlich mehr E<strong>in</strong>satzkräfte <strong>in</strong>sgesamt notwendig als <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
normalen denkbaren E<strong>in</strong>satzgeschehen.<br />
In den Brand- und Katastrophenschutzkonzepten ist lediglich festgehalten, die unterirdischen<br />
Personenverkehrsanlagen im Tunnel vom Westportal Flughafenkurve (Neubau) bis<br />
Westportal Tunnel Flughafen (Bestand) <strong>in</strong>kl. Station Term<strong>in</strong>al und Tunnel Echterd<strong>in</strong>gen<br />
(Bestand) lägen auf Gemarkung Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen. Die Freiwillige Feuerwehr<br />
Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen verfüge über die E<strong>in</strong>satzabteilungen Le<strong>in</strong>felden, Echterd<strong>in</strong>gen,<br />
Stetten und Musberg (Anlage 10.1.2: Brand- und Katastrophenschutzkonzept, S. 19). Im<br />
E<strong>in</strong>satzfall könnten die Feuerwehren schnell die Sicherung und erfor<strong>der</strong>lichenfalls die<br />
Personenlenkung im Vorfahrtsbereich <strong>der</strong> Term<strong>in</strong>als übernehmen (Anlage 10.1.2: Brand- und<br />
Katastrophenschutzkonzept, S. 26). Der E<strong>in</strong>satzort auf dem Bahnsteig werde <strong>in</strong>nerhalb<br />
maximal tE = 20 M<strong>in</strong>uten durch die Feuerwehr Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen erreicht (Anlage<br />
10.1.1: Brand- und Katastrophenschutzkonzept, S. 14). Klarstellend ist diesbezüglich<br />
festzuhalten, dass mit <strong>der</strong> Brandbekämpfung erst zeitlich danach begonnen werden kann, da<br />
die notwendigen E<strong>in</strong>satzmittel erst <strong>in</strong> diesem Bereich aufgebaut werden müssen.<br />
Insgesamt ergibt sich damit aus den Brand- und Katastrophenschutzkonzepten nur, welche<br />
Feuerwehr zuständig ist und nicht welche Feuerwehren <strong>in</strong>sgesamt zum E<strong>in</strong>satz vorgesehen<br />
s<strong>in</strong>d und wie diese im E<strong>in</strong>zelnen im Brand- bzw. Katastrophenfall e<strong>in</strong>gebunden werden<br />
sollen.<br />
Ferner fehlt es auch an e<strong>in</strong>er Zuweisung für die Koord<strong>in</strong>ierung und die E<strong>in</strong>satzleitung im<br />
Brand- und Katastrophenfall. Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat nur festgehalten, die Feuerwehr könne<br />
<strong>in</strong> die nicht brandbeaufschlagte Röhre, die rauchfrei bleibe, gelangen, um sich zu organisieren<br />
und den Löschangriff zu starten (Anlage 10.1.1: Brand- und Katastrophenschutzkonzept, S.<br />
15). Wie dies vonstatten gehen soll und wer den E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong>sgesamt koord<strong>in</strong>iert, ist nicht<br />
geprüft und festgelegt worden.<br />
So ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nicht geprüft worden, wie beispielsweise e<strong>in</strong>e etwaige Zusammenarbeit<br />
im Bereich Westportal Tunnel Flughafen <strong>der</strong> Feuerwehr von Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen mit <strong>der</strong><br />
Flughafenfeuerwehr Stuttgart und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Feuerwehr Stuttgart zu koord<strong>in</strong>ieren ist.<br />
32
6.1.2 Fehlende Prüfung personeller Ausstattung<br />
Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat, wie aufgezeigt, nur festgestellt, welche Feuerwehr entsprechend <strong>der</strong><br />
betroffenen Gemarkung zuständig ist. Es fehlt e<strong>in</strong>e Prüfung, ob die Freiwillige Feuerwehr<br />
Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen für Brand- und Katastrophene<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> und an den Tunneln über<br />
ausreichend Personal verfügt und auch <strong>in</strong> Zukunft verfügen wird. An<strong>der</strong>s als bei e<strong>in</strong>er<br />
Berufsfeuerwehr handelt es sich bei den Mitglie<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>er Freiwilligen Feuerwehr ausschließlich<br />
um ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong>. Über die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Feuerwehr wird <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise<br />
e<strong>in</strong>e Aussage getroffen.<br />
In diesem Zusammenhang ist auf Folgendes h<strong>in</strong>zuweisen: Die <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen<br />
verfügt über e<strong>in</strong>e leistungsfähige Feuerwehr. Diese ist <strong>in</strong> je<strong>der</strong> H<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, bei Bränden<br />
und Notfällen die erfor<strong>der</strong>liche Hilfe zu leisten. Dies gilt nicht für Brände und Notfälle <strong>in</strong> den<br />
geplanten Tunnels im Bereich des Flughafens und hier <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den geplanten<br />
Tiefbahnhof mit Gleisen und Bahnsteigen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tiefe von 27 m. Dort wird bei Bränden und<br />
Notfällen e<strong>in</strong>e ganz spezielle E<strong>in</strong>satzsituation gegeben se<strong>in</strong>, auf die die städtische Feuerwehr<br />
nicht e<strong>in</strong>gestellt ist. Die periphere Lage des Flughafens im Osten des <strong>Stadt</strong>gebiets erschwert<br />
zudem e<strong>in</strong>en schnellen ersten Zugriff. Spezielle, mit den Verhältnissen vor Ort vertraute<br />
Feuerwehrkräfte – vergleichbar den Werksfeuerwehren von Flughafen und Messe – wären hierfür<br />
von entscheidendem Vorteil.<br />
6.1.3 Fehlende Prüfung des Ausbildungsstands<br />
Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat zudem nicht geprüft, ob die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> zuständigen Feuerwehren so<br />
ausgebildet s<strong>in</strong>d, dass diese auch mit den technischen Vorkehrungen, die <strong>in</strong> den Tunneln zur<br />
Erleichterung <strong>der</strong> Fremdrettung getroffen wurden, umgehen können. So hat die Vorhabenträger<strong>in</strong><br />
lediglich erklärt, es sei für die Fremdrettung e<strong>in</strong>e Hochdruckwassernebelanlage im<br />
Bahnsteigbereich des Bahnhof Term<strong>in</strong>al vorgesehen, <strong>der</strong>en Inbetriebnahme/Auslösung manuell<br />
durch die Feuerwehr erfolge (Anlage 10.1.2: Brand- und Katastrophenschutzkonzept, S. 23f, auch<br />
S. 21). Ob die zuständigen Feuerwehrkräfte ausreichend ausgebildet s<strong>in</strong>d, um diese im E<strong>in</strong>satzfall<br />
korrekt zu bedienen, wurde nicht geprüft.<br />
6.1.4 Fehlende Prüfung technischer Ausstattung<br />
Außerdem fehlt die Prüfung <strong>der</strong> technischen Ausstattung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr. So legt die<br />
Vorhabenträger<strong>in</strong> unter dem Punkt „Maßnahmen zur Rauchfreihaltung“ fest, die Technikflächen<br />
im Untergeschoss 2 würden nach Löschen des Brandes durch mobile Lüfter <strong>der</strong> Feuerwehr direkt<br />
<strong>in</strong>s Freie (Trafo- Wartungsöffnungen) entraucht (Anlage 10.1.1: Brand- und<br />
Katastrophenschutzkonzept, S. 19). Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat jedoch nicht prüfen lassen, ob alle<br />
Abteilungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen über die erfor<strong>der</strong>liche<br />
technische und gegebenenfalls weitere erfor<strong>der</strong>liche Ausstattung verfügen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e wurde nicht geprüft, ob ausreichend geeignete E<strong>in</strong>satzfahrzeuge und technische<br />
Geräte für Brand- und Katastrophene<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> den Tunneln und den weiteren Bauwerken bei den<br />
Feuerwehren vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
6.1.5 Fehlende Differenzierung zwischen Bauphase und nach Fertigstellung<br />
Die Brand- und Katastrophenschutzkonzepte enthalten ke<strong>in</strong>e Regelungen dazu, welche Feuerwehr<br />
für Brand- und Katastrophene<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauphase zuständig ist.<br />
33
6.1.6 Fehlende Regelung zu den Kosten<br />
Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat ke<strong>in</strong>e Regelung zur Tragung <strong>der</strong> Kosten getroffen, die bei E<strong>in</strong>sätzen<br />
<strong>der</strong> Feuerwehr, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei Große<strong>in</strong>sätzen im Tunnel, anfallen. Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es<br />
ke<strong>in</strong>e Regelung zu den Kosten, die durch Aufstockung von Technik und Personal,<br />
Wartungsarbeiten und Pflege <strong>der</strong> (neuen) Ausrüstung anfallen könnten. Es ist auch nicht<br />
geklärt, wer die Kosten für die spezielle Fortbildung die Feuerwehrkräfte trägt, um im Brandund<br />
Katastrophenfall <strong>in</strong> den Tunnelanlagen und den unterirdischen Bauwerken e<strong>in</strong>satzbereit<br />
zu se<strong>in</strong>.<br />
6.1.7 Fehlende Festlegungen zum baulichen Brandschutz<br />
Die Brand- und Katastrophenschutzkonzepte enthalten ferner noch offene Punkte im H<strong>in</strong>blick<br />
auf den baulichen Brandschutz. E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Problematik stellt die nicht nach <strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>schlägigen Richtl<strong>in</strong>ie ausgelegte Entrauchungsanlage <strong>in</strong> <strong>der</strong> Station NBS dar, da die<br />
raucharme Schicht nicht ausreichend lang sichergestellt wird. In <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al wird als<br />
kompensierende Maßnahme die Hochdruckwassernebellöschanlage hierfür vorgesehen, <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Station NBS dagegen nicht. Die Auslegung von neu zu errichtenden Anlagen und Bauwerken<br />
muss m<strong>in</strong>destens entsprechend den maßgeblichen Vorgaben ausgeführt werden<br />
(<strong>Stellungnahme</strong> zum Simulationsbericht BPK-G 131B/2009 vom 15.06.2011: Abweichungen<br />
zw. Brandverläufen Flughafenanab<strong>in</strong>dung, Station NBS und dem Anwen<strong>der</strong>handbuch 2010;<br />
Brandschutzkonzept BPK-G 060E/2009 vom 13.03.2013 Seite 37 Abweichung von <strong>der</strong> 30-<br />
M<strong>in</strong>uten-For<strong>der</strong>ung auf nur 20 M<strong>in</strong>uten).<br />
6.2 For<strong>der</strong>ungen <strong>Stadt</strong><br />
- Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t die Entwicklung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>satzkonzepts für die logistische Abwicklung<br />
und die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>in</strong> Brand- und Katastrophene<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> und<br />
um die Tunnel sowie die an<strong>der</strong>en Bauwerke.<br />
- Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t die Ermittlung <strong>der</strong> zusätzlich notwendigen technischen Ausrüstung und<br />
die Prüfung <strong>der</strong> personellen Anfor<strong>der</strong>ungen an die notwendigen E<strong>in</strong>satzkräfte anhand <strong>der</strong><br />
Vorgaben aus dem E<strong>in</strong>satzkonzept.<br />
- Es ist zu klären, wer den E<strong>in</strong>satz im Brand- und Katastrophenfall leitet.<br />
- Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t zudem festzulegen, wer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauphase für E<strong>in</strong>sätze zuständig ist.<br />
34
- Auf Kosten <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> ist die Technik aufzurüsten und für die erfor<strong>der</strong>liche<br />
spezielle Ausbildung des Personals für E<strong>in</strong>sätze im Tunnel, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al und<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im geplanten Tiefbahnhof aufzukommen.<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d sämtliche E<strong>in</strong>satzkosten aufzuerlegen (s. § 34 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 2 FwG).<br />
- Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t die Prüfung <strong>der</strong> baulichen brandschutztechnischen Vorgaben <strong>in</strong> den<br />
Brand- und Katastrophenschutzkonzepten <strong>der</strong> umzubauenden und neu zu errichtenden<br />
Anlagen und Bauwerke und for<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e technische Auslegung, die den M<strong>in</strong>destvorgaben<br />
<strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Richtl<strong>in</strong>ien und (DIN-)Vorgaben entspricht.<br />
- Nachdem uns weitergehende Unterlagen zum Brandschutz von dritter Seite (Landratsamt<br />
Essl<strong>in</strong>gen) zugänglich gemacht worden s<strong>in</strong>d, nehmen wir dazu wie folgt Stellung:<br />
1. Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrflächen müssen entsprechend den baurechtlichen<br />
Vorgaben <strong>der</strong> LBOAVO § 2 und <strong>der</strong> VwV Feuerwehrflächen ausgeführt werden. Die<br />
Rettungsplätze müssen so befestigt werden, dass auch E<strong>in</strong>satzfahrzeuge mit höherem<br />
Gesamtgewicht als 16 to und auch E<strong>in</strong>satzconta<strong>in</strong>er aufgestellt werden können. E<strong>in</strong>e<br />
Befestigung muss m<strong>in</strong>destens mit Rasengitterste<strong>in</strong>en mit durchgehen<strong>der</strong> Oberfläche<br />
erfolgen; Schotterrasen ist für diese Nutzung nicht geeignet. Die Anordnung <strong>der</strong><br />
Löschwasserbehälter muss so erfolgen, dass e<strong>in</strong>e Aufstellung von E<strong>in</strong>satzfahrzeugen<br />
die weitergehende Nutzung des Rettungsplatzes nicht e<strong>in</strong>schränkt.<br />
2. Die Anfahrtsbereiche <strong>der</strong> Station NBS s<strong>in</strong>d so zu gestalten, dass die Feuerwehr-<br />
Aufstellflächen und Feuerwehr-Zuwegungen ohne Querungen von Rettungswegen<br />
flüchten<strong>der</strong> Personen aus den Bauwerken zu erreichen s<strong>in</strong>d.<br />
3. Sämtliche Gleisanlagen s<strong>in</strong>d mit OLSP-E<strong>in</strong>richtungen zu versehen. E<strong>in</strong>e Bahnerdung<br />
kann von <strong>der</strong> zuständigen Feuerwehr nicht ausgeführt werden.<br />
4. Geplante notwendige Gleisquerungen zur Erreichung von Notausstiegsbauwerken<br />
s<strong>in</strong>d nach den Vorgaben nicht zulässig Die Sicherheit <strong>der</strong> auf die Querung<br />
angewiesenen Personen ist zu gewährleisten, denn ggf. können Züge aus e<strong>in</strong>er<br />
an<strong>der</strong>en Fahrtrichtung noch die Bereiche befahren.<br />
5. Brandschutztüren mit Pendelfunktion im Zuge von Rettungswegen müssen durch<br />
technische Maßnahmen für e<strong>in</strong>e sichere Nutzung ausgestattet werden. E<strong>in</strong><br />
Durchpendeln ist nicht zulässig.<br />
6. Schleusen s<strong>in</strong>d teilweise mit mehreren Brandschutztüren <strong>in</strong> Folge abgesichert,<br />
teilweise öffnen die Türen gegenschlagend. Die Erkennbarkeit muss e<strong>in</strong>deutig<br />
hergestellt werden. Hier s<strong>in</strong>d Glasausschnitte zw<strong>in</strong>gend notwendig. Querschläge s<strong>in</strong>d<br />
laut Brandschutzkonzept mit je zwei T 30 Türen als Schleuse getrennt. In den Plänen<br />
s<strong>in</strong>d aber nur e<strong>in</strong>zelne Türen e<strong>in</strong>getragen.<br />
35
7. Die Schwallbauwerke <strong>der</strong> Station NBS habe ke<strong>in</strong>e brandschutztechnische Funktion.<br />
E<strong>in</strong>e mögliche Übertragung von Rauch wird laut Brandschutzkonzept (BSK) erwartet.<br />
Hier muss m<strong>in</strong>destens die gleichwertige brandschutztechnische Abtrennung<br />
entsprechend den geplanten Brandschutzabschlüssen im Bahnhofsbereich zur<br />
Herstellung <strong>der</strong> zwei Brandabschnitte vorgesehen werden.<br />
8. Die Löschwasser-Steigleitungen, nass-trocken, <strong>in</strong> Stationsbereichen müssen mit e<strong>in</strong>er<br />
Versorgungsleistung von m<strong>in</strong>destens 6 bar Fließdruck für je 600l/m<strong>in</strong> an drei Stellen<br />
ausgelegt werden. E<strong>in</strong> Versorgungsnachweis <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden<br />
Löschwassermengen ist über den Wasserversorger zu erbr<strong>in</strong>gen<br />
Deckblatt 2 Brandschutz<br />
.<br />
9. Für die Löschwasserleitungen trocken <strong>in</strong> den Tunnelbereichen s<strong>in</strong>d hydraulische<br />
Nachweise und Füllzeitnachweise vorzulegen. Im E<strong>in</strong>satzkonzept s<strong>in</strong>d die technischen<br />
und organisatorischen Abläufe zur Stellung <strong>der</strong> notwendigen Pumpen und Ausstattung<br />
zur För<strong>der</strong>ungssicherstellung festzulegen. Die Abschieberungen s<strong>in</strong>d so zu gestalten,<br />
dass die Schieberöffnung <strong>der</strong> Bereichsleitungen grundsätzlich aus sicheren Bereichen<br />
erfolgen kann. Die Entnahmestellen s<strong>in</strong>d mit B-Abgang und B-C-Übergangsstück<br />
auszustatten.<br />
10. Die bestehenden acht Aufzugsanlagen <strong>der</strong> Station NBS müssen für die<br />
Selbstrettungsphase zur Verfügung stehen und mit e<strong>in</strong>er Feuerwehrsteuerung versehen<br />
werden, da die zur Verfügung stehenden Treppenräume für die zu erwartenden<br />
Personen und <strong>der</strong>en Konstitution nicht ausreichend und sicher ersche<strong>in</strong>en; so s<strong>in</strong>d die<br />
Zwischenwarteflächen deutlich zu kle<strong>in</strong> für die festgestellten Personenzahlen<br />
ausgelegt.<br />
11. Für die Anlaufstelle Brandmeldeanlage und für die feuerwehrtechnischen Geräte<br />
Station NBS muss e<strong>in</strong> eigener Raum zur Verfügung stehen. Die Ausführung <strong>der</strong><br />
Brandmeldeanlage ist gemäß den technischen Vorgaben <strong>der</strong> DIN 14675, DIN VDE<br />
0833 und den örtlichen Anschaltbed<strong>in</strong>gungen vorzunehmen. Die Aufschaltung muss<br />
zur Feuerwehrleitstelle Essl<strong>in</strong>gen erfolgen.<br />
12. Für die unterirdischen Stationsbereiche s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>sichtmöglichkeiten <strong>der</strong><br />
Videoüberwachung bei den Feuerwehranlaufpunkten z.B. im Raum BMZ/FIZ zu<br />
schaffen.<br />
13. Die Rauchschichtnachweise müssen entsprechend den verwendeten Vorgaben mit<br />
e<strong>in</strong>er Zeit von 30 M<strong>in</strong>uten ausgelegt werden. Sollen kompensierende Lösungen<br />
vorgenommen werden, s<strong>in</strong>d nachvollziehbare Lösungsansätze vorzulegen. Die<br />
Anlagentechnik zur Brandmeldung und die Auslösung <strong>der</strong> Entrauchungsanlagen s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Brandfallsteuermatrix festzulegen.<br />
36
14. Die Medienkanäle <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Bahnsteige Station NBS müssen <strong>in</strong> die<br />
brandschutztechnische Bewertung <strong>der</strong> beiden zu trennenden Bahnsteigbereiche als<br />
Brandabschnitte mit e<strong>in</strong>bezogen werden. Ggf. s<strong>in</strong>d anstelle baulicher Maßnahmen<br />
auch anlagentechnische Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen.<br />
15. In allen Bereichen s<strong>in</strong>d geeignete Handfeuermel<strong>der</strong> <strong>der</strong> zur zuständigen<br />
Feuerwehrleitstelle geschalteten Brandmeldeanlage zu <strong>in</strong>stallieren.<br />
16. In den Bahnsteigbereichen s<strong>in</strong>d für die Feuerwehr zusätzliche Handauslösestellen für<br />
die Entrauchungsanlagen vorzusehen.<br />
17. Die Rettungswege (Treppen und Rolltreppen) aus <strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al s<strong>in</strong>d gegen<br />
e<strong>in</strong>en Brand im Gleisbereich zu schützen. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>hausung <strong>in</strong><br />
Brandschutzanfor<strong>der</strong>ung F90 und m<strong>in</strong>destens T30-RS für Türen ist vorzusehen.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> E<strong>in</strong>hausungen s<strong>in</strong>d Warteflächen für Personen mit<br />
Mobilitätse<strong>in</strong>schränkungen vorzuhalten. Die Anordnung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>hausung soll auch als<br />
stationäre Rauchschürze bis zu Höhe von ca. 2,10 Meter über dem Bahnsteigboden<br />
dienen, um e<strong>in</strong>e Rauchverschleppung zum Flughafenterm<strong>in</strong>al zu beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Weitere<br />
Rauchschürzen s<strong>in</strong>d dann nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
18. Die geplanten Feuerwehraufzüge s<strong>in</strong>d entsprechend den technischen Vorgaben <strong>der</strong><br />
DIN EN 81-72 auszuführen. Im Bahnsteigbereich müssen die Aufzugtüren zum<br />
Mittelbereich Station NBS im E<strong>in</strong>satzfall nicht öffenbar angesteuert werden. Die<br />
Schleusentüren zum Bahnsteig h<strong>in</strong> ersche<strong>in</strong>en <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausführung T 30 nicht<br />
ausreichend, da bei e<strong>in</strong>er direkten Brandbeaufschlagung die Nutzung <strong>der</strong><br />
Feuerwehraufzüge nicht sichergestellt ist. Hier ist e<strong>in</strong>e Absicherung mit T 90 Türen<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Schleusen- und Aufzugstüren s<strong>in</strong>d mit geeigneten<br />
Durchsichtmöglichkeiten zu versehen. Die Aufzugschächte und die Vorräume s<strong>in</strong>d mit<br />
Überdruckbelüftungsanlagen zu schützen.<br />
19. Für die Station Term<strong>in</strong>al s<strong>in</strong>d geeignete Fluchtwegsteuerungen vorzusehen, um für<br />
Gefahrenfälle im Flughafenterm<strong>in</strong>al o<strong>der</strong> im Bahnterm<strong>in</strong>al die Rettungswegführung<br />
gezielt steuern zu können (dynamische Rettungswegsteuerung).<br />
20. Die Brandschutzabschlüsse s<strong>in</strong>d grundsätzlich mit <strong>der</strong> zusätzlichen Funktion –<br />
Rauchschutz- auszustatten. Offen gehaltene Brand- und Rauchschutzabschlüsse<br />
müssen zusätzlich zu den <strong>in</strong>ternen Rauchmel<strong>der</strong>-Auslösee<strong>in</strong>richtungen über die<br />
Brandmeldeanlage angesteuert werden können, um Rauchverschleppungen <strong>in</strong> den<br />
Bereich Flughafenterm<strong>in</strong>al zu vermeiden.<br />
21. Die Station Term<strong>in</strong>al ist grundsätzlich zum Flughafenterm<strong>in</strong>al als Brandabschnitt zu<br />
trennen. Im Bereich des Aufzuges P1 Ostseite Term<strong>in</strong>al 3 ist durch den Aufzugschacht<br />
ke<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens F 90 Trennung vorhanden. Diese ist herzustellen. Dieser Aufzug ist<br />
als Feuerwehraufzug herzustellen, zum<strong>in</strong>dest ist e<strong>in</strong>e Feuerwehrsteuerung<br />
37
erfor<strong>der</strong>lich, da nur dieser die Bahnsteigebene und die Feuerwehranfahrtsebene<br />
verb<strong>in</strong>det.<br />
22. Bekleidungen und Dämmschichten <strong>in</strong> Bereichen <strong>der</strong> Bahnsteige und Zwischenebenen<br />
s<strong>in</strong>d aus nichtbrennbaren Baustoffen und Materialien herzustellen. Insbeson<strong>der</strong>e s<strong>in</strong>d<br />
Rettungswege grundsätzlich brandlastfrei zu halten und die vorgenannten Vorgaben<br />
auch für E<strong>in</strong>bauten und Fußbodenbeläge e<strong>in</strong>zuhalten.<br />
23. Der vorhandene Spr<strong>in</strong>klerschutz <strong>in</strong> den Bereichen <strong>der</strong> Ebene 1.5 ist vollumfänglich zu<br />
erhalten bzw. an bauliche Än<strong>der</strong>ungen anzupassen, um den Bereich<br />
Flughafenterm<strong>in</strong>al zur Bahnstation Term<strong>in</strong>al abzusichern.<br />
24. Die Gebäudefunkanlage für die Feuerwehr und an<strong>der</strong>e Rettungsdienste ist<br />
entsprechend den örtlichen Feuerwehrvorgaben auszustatten. Auf die zukünftige<br />
Digitalisierung des BOS-Funknetzes wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
25. Die Auslegung, Steuerung und die Wirksamkeit <strong>der</strong> Hochdrucknebellöschanlage (auch<br />
teilweise Hochdrucksprühnebelanlage im BSK benannt) ist entsprechend den<br />
e<strong>in</strong>schlägigen technischen Vorgaben herzustellen und nachzuweisen. Insbeson<strong>der</strong>e ist<br />
die Aufteilung <strong>der</strong> Löschbereiche <strong>in</strong> Bezug auf die Entrauchungsbereiche festzulegen,<br />
um e<strong>in</strong>e Wirksamkeit des e<strong>in</strong>gebrachten fe<strong>in</strong>stverteilten Löschmittels im Löschbereich<br />
sicherzustellen, damit die vorgesehenen Effekte zur Kompensation <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>geren<br />
Rauchschichthaltezeit nicht durch die Absaugströmung aufgehoben werden können.<br />
26. Für den gesamten Bereich ist unverzüglich e<strong>in</strong> Feuerwehrplan zu erstellen und immer<br />
dem Zuge <strong>der</strong> laufenden Ausführungen anzupassen und <strong>der</strong> Feuerwehr zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
38
7. Baulogistik und Verkehrsführung während <strong>der</strong> Bauzeit<br />
Zu den Darstellungen betreffend die „Bauzustände und Baulogistik (Anl. 13.1)“ und die<br />
„Verkehrsführung während <strong>der</strong> Bauzeit (Anl. 14.1)“ nimmt die <strong>Stadt</strong> wie folgt Stellung:<br />
Das Bauvorhaben Stuttgart 21 ist für die <strong>Stadt</strong> Stuttgart und den angrenzenden Fil<strong>der</strong>bereich<br />
für die nächsten Jahre (Fertigstellung für 2021 vorgesehen) e<strong>in</strong> Bauprojekt von großer<br />
Bedeutung (größtes Schienenbauvorhaben <strong>in</strong> Europa) und steht damit auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
Baulogistikplanung unter enormer Beobachtung. Das übergeordnete öffentliche Straßennetz<br />
<strong>in</strong> diesem Bereich (BAB A8 und B 27) ist heute bereits das mit am stärksten belastete<br />
Straßennetz <strong>in</strong> Deutschland. Die Zu- und Anlieferverkehre während <strong>der</strong> Baudurchführung<br />
werden diese Straßen noch zusätzlich belasten.<br />
Der Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 glie<strong>der</strong>t sich <strong>in</strong> drei wesentliche Baubereiche:<br />
- Fil<strong>der</strong>bereich mit NBS, Flughafentunnel, Flughafenkurve, den Stationen NBS und<br />
Term<strong>in</strong>al,<br />
- Rohrer Kurve,<br />
- <strong>in</strong>nerstädtischer Trassenverlauf (heutige S-Bahntrasse).<br />
Bei den beiden erst genannten Bereichen ist für den Bauablauf die Errichtung von Baustraßen<br />
vorgesehen. Diese sollen mit entsprechenden Knotenpunkten direkt an das übergeordnete<br />
Straßennetz angebunden werden und somit die angrenzenden Städte und Geme<strong>in</strong>den<br />
weitestgehend von den Bauaktivitäten verschont werden. Jedoch werden ke<strong>in</strong>e<br />
Aussagen/Festlegungen getroffen, wie die Verkehrssteuerung <strong>der</strong> Knotenpunkte zu erfolgen<br />
hat. Daher können ke<strong>in</strong>e Aussagen (nur Vermutungen) darüber getroffen werden, <strong>in</strong>wieweit<br />
diese Knotenpunkte z.B. auf das angrenzende städtische Straßennetz von Le<strong>in</strong>felden-<br />
Echterd<strong>in</strong>gen E<strong>in</strong>fluss nehmen und somit das Straßenverkehrsnetz über die gesamte Bauzeit<br />
des PFA 1.3 (Dauer ca. 6 Jahre) belasten.<br />
39
7.1 Innerstädtischer Trassenverlauf<br />
Über den <strong>in</strong>nerstädtischen Trassenverlauf (<strong>der</strong>zeitige S-Bahntrasse) werden <strong>in</strong> den<br />
Erläuterungsberichten „Bauzustände und Baulogistik“ (Anlage 13.1) sowie „Verkehrsführung<br />
während <strong>der</strong> Bauzeit“ (Anlage 14.1) ke<strong>in</strong>e Aussagen/Erläuterungen zur Baustellenandienung<br />
o<strong>der</strong> Durchführung/Umfang <strong>der</strong> Baumaßnahme gemacht.<br />
- Wir for<strong>der</strong>n daher, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgeklärt wird, welche<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Baustellenverkehr auf das <strong>in</strong>nerstädtische Straßennetz von Le<strong>in</strong>felden-<br />
Echterd<strong>in</strong>gen haben wird, und<br />
- dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss sichergestellt wird, dass <strong>der</strong> Baustellenverkehr<br />
nicht zu unzumutbaren Zusatzbelastungen auf <strong>in</strong>nerstädtischen Straßen führen wird.<br />
7.2 Rohrer Kurve<br />
Die Baubereiche für die Erstellung <strong>der</strong> Rohrer Kurve können dem „Erläuterungsbericht<br />
Verkehrsführung während <strong>der</strong> Bauzeit (Anlage 14.1)“ entnommen werden. Hier zeigt sich,<br />
dass die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen nicht dem aktuellen Stand entsprechen.<br />
Die Baustraßen werden über die Schönbuchstraße, Vaih<strong>in</strong>ger Straße sowie Betriebsumfahrt<br />
Rohr <strong>der</strong> BAB A8 an die BAB A8 angebunden. Die bestehende Betriebsumfahrt soll hierfür<br />
durch E<strong>in</strong>- und Ausfahrten (Beschleunigungs- und Verzögerungsspuren) an beiden<br />
Richtungsfahrbahnen erweitert werden. Diese s<strong>in</strong>d aber schon heute vorhanden. Auf die<br />
bestehende TSF (Temporäre Standstreifenfreigabe) wird nicht e<strong>in</strong>gegangen.<br />
Bereits heute ist dieser Teilabschnitt <strong>der</strong> BAB A8 sehr unfallträchtig und stark überbelastet.<br />
Die E<strong>in</strong>fahrt bzw. Ausfahrt bef<strong>in</strong>det sich an e<strong>in</strong>er Steigungs- bzw. Gefällstrecke.<br />
Die Zu- und Abfahrten für den Baustellenverkehr sollen nur von und <strong>in</strong> Fahrtrichtung<br />
Karlsruhe erfolgen. Vom/zum Flughafen Stuttgart bzw. von /nach München ist die Benutzung<br />
<strong>der</strong> Betriebsumfahrt (Anschlussstelle) nur für Betriebsfahrzeuge <strong>der</strong> Autobahn zugelassen<br />
(s. Anlage 14.1: 1.2 Rohrer Kurve, S. 2). Diese Vorgehensweise wird erheblichen<br />
zusätzlichen Baustellenverkehr auf das neu sanierte Brückenbauwerk (2012) über die BAB<br />
sowie <strong>in</strong>/aus Fahrtrichtung Karlsruhe erzeugen. Andienungsverkehre vom/zum Flughafen<br />
Stuttgart o<strong>der</strong> München müssen über die AS Autobahnkreuz Stuttgart weite Anfahrstrecken<br />
zurücklegen (große Umwegigkeit). Hier kann davon ausgegangen werden, dass <strong>der</strong><br />
Baustellenverkehr über Teile <strong>der</strong> Markung Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen (Unteraichen,<br />
Oberaichen über Rohrer Straße) erfolgen wird.<br />
40
- Dies ist durch geeignete Maßnahmen zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Dies hat die Vorhabenträger<strong>in</strong> im<br />
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aufzuzeigen.<br />
- Der Waldparkplatz an <strong>der</strong> Vaih<strong>in</strong>ger Straße ist e<strong>in</strong> wichtiger Naherholungsausgangspunkt<br />
für Spaziergänger <strong>in</strong>s Schmellbachtal und zur Hochseilkletteranlage sowie auch für<br />
Sportler. In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass die Zufahrt sowie die<br />
Nutzung des Parkplatzes während <strong>der</strong> Bauzeit we<strong>der</strong> bee<strong>in</strong>trächtigt noch beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t wird.<br />
7.3 Fil<strong>der</strong>bereich<br />
Dieser Bereich erstreckt sich hauptsächlich auf Gemarkung Plien<strong>in</strong>gen sowie den Flughafen<br />
und die Messe. Letztere reagieren auf Verän<strong>der</strong>ungen im Zufahrts- und Erschließungsbereich<br />
sehr sensibel. Dies hat vor allem bei großen Messen und starken Flugbewegungen <strong>in</strong> den<br />
Ferienzeiten auch auf die umliegenden Straßenabschnitte zum Teil gravierende<br />
Auswirkungen. E<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>te <strong>Stellungnahme</strong> durch den Flughafen und die Messe wird<br />
hierzu erwartet.<br />
Die Verlegung von Straßenabschnitten, <strong>der</strong> Umbau <strong>der</strong> AS Plien<strong>in</strong>gen sowie Teilsperrungen<br />
von Zu- bzw. Abfahrten werden die Verkehrsteilnehmer über die gesamte Bauzeit sehr stark<br />
beanspruchen. Ausweichverkehre <strong>in</strong> die angrenzenden Städte (Schleichverkehr) werden die<br />
Folge se<strong>in</strong>. Diese werden mit dem täglichen Berufsverkehr die städtischen Straßen so sehr<br />
belasten/überlasten, dass bei zusätzlichen Störungen das Straßennetz nicht mehr<br />
leistungsfähig se<strong>in</strong> wird.<br />
- Hier muss durch e<strong>in</strong> Simulationsmodell die h<strong>in</strong>reichende Leistungsfähigkeit <strong>der</strong><br />
betroffenen Straßenabschnitte nachgewiesen werden. Dies gilt vor allem für die<br />
Verknüpfungspunkte zwischen den übergeordneten Straßen und den geplanten Baustraßen.<br />
Bei <strong>der</strong> geplanten Herstellung <strong>der</strong> Kreuzungsbauwerke <strong>der</strong> Flughafenkurve und des<br />
Flughafentunnels mit <strong>der</strong> BAB A8 ist es erfor<strong>der</strong>lich, die BAB A8 über e<strong>in</strong>en Zeitraum von<br />
1,5 Jahren (18 Monate) zu verlegen. Die Fahrspuren s<strong>in</strong>d während dieser Zeit schmäler.<br />
Gleichzeitig wird <strong>der</strong> bestehende Messetunnel gesperrt und e<strong>in</strong>e neue, temporäre<br />
Messezufahrt geschaffen. Die Anschlussstelle Plien<strong>in</strong>gen wird komplett umgebaut und auch<br />
die L 1192 wird auf Plien<strong>in</strong>ger Markung verlegt.<br />
Alle diese Maßnahmen werden während den e<strong>in</strong>zelnen Baumaßnahmen spürbare<br />
(signifikante) Auswirkungen auf das angrenzende übergeordnete (klassifizierte) Straßennetz<br />
haben und somit auch im <strong>in</strong>nerstädtischen Verkehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen zu<br />
erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen führen.<br />
41
Auf die e<strong>in</strong>zelnen Bauphasen wird hier nicht e<strong>in</strong>gegangen, da die Zusammenhänge und<br />
Abhängigkeiten zue<strong>in</strong>an<strong>der</strong> <strong>in</strong> den beiden Anlagen 13.1 und 14.1 nicht h<strong>in</strong>reichend erläutert<br />
werden. Des Weiteren fehlen e<strong>in</strong> Bauablaufschema und e<strong>in</strong> Bauzeitenplan, aus denen die<br />
e<strong>in</strong>zelnen Bauphasen und Abfolgen erkennbar wären.<br />
Es ist daher davon auszugehen, dass während <strong>der</strong> gesamten Bauzeit die angrenzenden<br />
öffentlichen Straßen durch temporäre Verän<strong>der</strong>ungen/Umlegungen betroffen s<strong>in</strong>d und die<br />
Verkehrsteilnehmer sich auf ständige Än<strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong>stellen müssen. Dies erhöht die<br />
Unfallgefahr und kann zu nachhaltigen Störungen im übergeordneten Straßennetz führen.<br />
- Entsprechende Umleitungsstrecken s<strong>in</strong>d mit den Ordnungsbehörden abzustimmen und<br />
vorzuhalten. Diese Szenarien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem Antrag nicht dargestellt.<br />
7.4 Ke<strong>in</strong>e Feldwege <strong>in</strong> Anspruch nehmen<br />
Das Feldwegenetz wird une<strong>in</strong>geschränkt zur Bewirtschaftung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Flächen benötigt. Die Feldwege dürfen daher nicht für Baustellenverkehr <strong>in</strong> Anspruch<br />
genommen werden.<br />
- Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist daher zu untersagen, Feldwege auf den Gemarkungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
für den Baustellenverkehr <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<br />
- entfallen<br />
7.5 Fazit<br />
Die Bauabläufe – und wie diese zu gegebener Zeit erfolgen sollen – bedürfen <strong>der</strong><br />
Konkretisierung. Die dargestellten Baustellenflächen und Baustraßen werden als nicht<br />
ausreichend e<strong>in</strong>geschätzt, die Auswirkungen und Funktionalitäten s<strong>in</strong>d nicht ausreichend<br />
dargelegt. Funktionierende leistungsfähige Baustellenflächen und Baustraßen s<strong>in</strong>d später für<br />
die notwendigen Verkehrskonzepte und Verkehrsabwicklungspläne wesentliche Grundlagen.<br />
- Diese Voraussetzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planfeststellung zu schaffen.<br />
Wir s<strong>in</strong>d uns dessen bewusst, dass die Entscheidungen über die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
verkehrsrechtlichen Maßnahmen erst zu gegebener Zeit, zeitnah zur Bauausführung getroffen<br />
werden können. Diese Entscheidungen s<strong>in</strong>d dann im Lichte aktueller Situationen zu treffen,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> dann bestehenden Verkehrsverhältnisse.<br />
42
8. Naturschutz<br />
8.1 Ausgleichsmaßnahme A 5 unzulässig<br />
Die Vorhabenträger<strong>in</strong> beabsichtigt, durch die Maßnahme A5 e<strong>in</strong>en naturschutzrechtlichen<br />
Ausgleich zu schaffen. Bei <strong>der</strong> Maßnahme A5 handelt es sich um e<strong>in</strong>e Anlage von<br />
Gewässerrandstreifen mit Gewässerbegleitgehölz am Lachengraben (Anlage 18.1:<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan, S. 179).<br />
Die geplante Maßnahme liegt auf <strong>der</strong> Gemarkung Echterd<strong>in</strong>gen, Gewann Plien<strong>in</strong>ger Weg,<br />
Obere Lachenwiesen und Lachenäcker. Für diese Ausgleichsmaßnahme ist e<strong>in</strong>e Fläche mit<br />
e<strong>in</strong>er Breite von ca. 15 m e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Gewässerparzelle vorgesehen. Die Maßnahme<br />
betrifft sowohl private landwirtschaftliche Flächen, als auch städtische Feldwegflächen, die<br />
zur kopfseitigen Erschließung <strong>der</strong> angrenzenden Flächen notwendig s<strong>in</strong>d. Die geplante<br />
Maßnahme wird westlich durch die Streckenführung <strong>der</strong> künftigen <strong>Stadt</strong>bahn U 6 tangiert. Sie<br />
grenzt nördlich an e<strong>in</strong>e bereits umgesetzte städtische Ausgleichsfläche (Grdst. Flst. Nr. 7708).<br />
Die Maßnahme A5 ist unzulässig, da bereits konkretisierte Planungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-<br />
Echterd<strong>in</strong>gen für diesen Bereich vorliegen und die Vorhabenträger<strong>in</strong> diese zu berücksichtigen<br />
hat.<br />
8.1.1 Rechtslage<br />
Gem. § 38 Satz 2 BauGB i.V.m. § 7 Satz 1 BauGB haben öffentliche Planungsträger, die nach<br />
§ 4 o<strong>der</strong> § 13 BauGB beteiligt worden s<strong>in</strong>d, ihre Planungen dem Flächennutzungsplan<br />
<strong>in</strong>soweit anzupassen, als sie diesem Plan wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
8.1.2 Konflikt mit Flächennutzungsplanung <strong>Stadt</strong><br />
Die Fläche, die für die Maßnahme A5 vorgesehen ist, ist <strong>in</strong> etwa deckungsgleich mit <strong>der</strong> im<br />
Landschafts- und Umweltplan zum genehmigten Flächennutzungsplan 2020 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen als potentielle Ausgleichsfläche dargestellten Fläche. Im<br />
Landschafts- und Umweltplan ist diese Fläche gemäß Nr. 7.2.3 (Zielplan 1) als<br />
Gewässerrandstreifen und zur Erhöhung des Grünlandanteils landwirtschaftlich genutzter<br />
Flächen und als potentielle Entwicklungsfläche bestehen<strong>der</strong> Ausgleichsflächen dargestellt.<br />
Die Maßnahme A5 wi<strong>der</strong>spricht daher den bereits konkretisierten Planungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zu<br />
möglichen Entwicklungsflächen bestehen<strong>der</strong> Ausgleichsflächen.<br />
43
Der Landschafts- und Umweltplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen ist Bestandteil des<br />
Flächennutzungsplans 2020. Die Vorhabenträger<strong>in</strong> hat daher ihre Planungen dem<br />
Flächennutzungsplan und folglich dem Landschafts- und Umweltplan so anzupassen, dass<br />
ihre Ausgleichsmaßnahmen diesem Plan nicht wi<strong>der</strong>sprechen. Die Maßnahme A5 ist daher<br />
unzulässig.<br />
Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass die <strong>Stadt</strong> Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Vergangenheit für überregionale Bauvorhaben (Messe, Flughafen, Autobahn, B 27) große<br />
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen bereitstellen musste. Aufgrund dessen und <strong>der</strong> für die<br />
landwirtschaftliche Nutzung bedeutenden Lössböden (Vorrangflur I) hat die <strong>Stadt</strong> große<br />
Mühe, Flächen für artenschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Ausgleich o<strong>der</strong> Ersatz<br />
für den Eigenbedarf auszuweisen.<br />
Durch die geplante Maßnahme A5 <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d die nachfolgenden städtischen<br />
Grundstücke von <strong>in</strong>sgesamt ca. 6.118 m² unzulässigerweise betroffen:<br />
Nutzung Flst. Nr. Größe <strong>in</strong> m² Anmerkung<br />
Feldweg (Gras) 7239/0 1.263<br />
Feldweg (Gras) 7241/0 1.357<br />
Feldweg (Gras) 3555/1 493<br />
Feldweg (Gras) 3496/0 525<br />
Ausgleichsmaßnahme<br />
BBP 7708/0 611<br />
Feldweg (Gras) 7706/0 311<br />
Feldweg (Gras) 7709/0 129 Teilfläche<br />
Wiese / Grünland 3546/0 1.360 Teilfläche<br />
Feldweg (Gras) 3549/1 36 Teilfläche<br />
Feldweg (Gras) 7255 32 Teilfläche<br />
8.1.3 For<strong>der</strong>ung <strong>Stadt</strong><br />
- Die Maßnahme A5 <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> ist zu streichen, da diese den konkretisierten<br />
Planungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> im Landschafts- und Umweltplan wi<strong>der</strong>spricht und daher unzulässig<br />
ist.<br />
8.2 Fläche für die Maßnahme CEF 4 ungeeignet<br />
Die Vorhabenträger<strong>in</strong> plant, mit <strong>der</strong> Maßnahme „CEF 4 Schaffung von Ersatzhabitaten für die<br />
Zauneidechse <strong>in</strong> räumlicher Nähe zu den betroffenen Habitatflächen, Umsiedlung <strong>der</strong> Tiere<br />
und ökologische Baubegleitung“ e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche ökologische Funktionalität im S<strong>in</strong>ne<br />
vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG zu realisieren (Anlage<br />
18.1: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Erläuterungsbericht, S. 160f).<br />
44
Mit <strong>der</strong> Maßnahme CEF 4 sollen Zauneidechsen umgesiedelt werden (Anlage 18.1, S. 160).<br />
Für diese artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für Eidechsen soll das städtische Grdst.<br />
Flst. Nr. 4610/2 <strong>der</strong> Gemarkung Le<strong>in</strong>felden herangezogen werden. Diese Fläche bef<strong>in</strong>det sich<br />
zwischen den Gleisanlagen <strong>der</strong> S-Bahn und <strong>der</strong> Rohrer Straße und wird <strong>der</strong>zeit als extensive<br />
Verkehrsgrünfläche mit älterem Feldgehölzbestand gepflegt. Die Fläche stellt bereits heute<br />
e<strong>in</strong> funktionierendes und wertvolles Biotop dar und hat somit e<strong>in</strong>en hohen ökologischen Wert.<br />
E<strong>in</strong>er Rodung dieses Gehölzbestandes kann die <strong>Stadt</strong> daher nicht zustimmen. Weiterh<strong>in</strong> dient<br />
diese Fläche <strong>der</strong> landschaftlichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> S-Bahn.<br />
Auch wenn die betreffende Fläche wegen ihrer Südexposition als Lebensraum für Eidechsen<br />
geeignet se<strong>in</strong> könnte, so ist diese Fläche dennoch als ungeeignet zu qualifizieren, da die<br />
Flächen zwischen <strong>der</strong> stark befahrenen Rohrer Straße und <strong>der</strong> Bahntrasse liegen, so dass e<strong>in</strong><br />
langfristiger Schutz e<strong>in</strong>er gesunden und stabilen Eidechsenpopulation nicht zu erwarten ist.<br />
- Die Fläche ist daher für die geplante Maßnahme CEF4 ungeeignet. Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t, diese<br />
Ausgleichsmaßnahme zu streichen und an an<strong>der</strong>er Stelle auf nicht städtischer Fläche e<strong>in</strong>e<br />
solche Ausgleichsmaßnahme durchzuführen.<br />
9. Fehlendes Verwertungs- und Entsorgungskonzept betreffend Erdmassen<br />
Nach Auffassung <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> werden <strong>in</strong> dem Erläuterungsbericht zur Verwertung<br />
und Ablagerung von Erdmassen (Anlage 21.1) die durch den Bau <strong>der</strong> Erd- und<br />
Kunstbauwerke anfallenden bzw. zum Bau <strong>der</strong> Neubaustrecke erfor<strong>der</strong>lichen Erdmassen<br />
qualitativ und quantitativ beschrieben, vor allem würden Aussagen dazu getroffen, wie die<br />
Erdmassen beim Bau <strong>der</strong> Neubaustrecke o<strong>der</strong> zur Landschaftsgestaltung im Trassenbereich zu<br />
verwerten sowie an Dritte weiterzugeben seien (Anlage 21.1, S. 2f).<br />
Dessen ungeachtet fehlt e<strong>in</strong> schlüssiges Verwertungs- und Entsorgungskonzept, aus dem<br />
hervorgeht, durch welche konkreten Maßnahmen die abzufahrenden Erdmassen untergebracht<br />
werden sollen. E<strong>in</strong> (angeblich) entwickeltes Verwertungs- und Ablagerungskonzept von<br />
Überschussmassen (Anlage 21.1, S. 2) liegt nicht vor.<br />
Zwar beschreibt die Vorhabenträger<strong>in</strong> akribisch die anfallenden Mengen aus anstehenden<br />
geologischen Formationen und <strong>der</strong>en qualitative und stoffliche Zusammensetzung<br />
(Zusammengefasst <strong>in</strong> Anlage 21.1, Tabellen 2/1, S. 9 und 2/3, S.15). Die Angaben zur<br />
Verwertung bzw. Entsorgung <strong>der</strong> Erdmassen s<strong>in</strong>d dagegen sehr allgeme<strong>in</strong> (Anlage 21.1,<br />
Tabelle 2/4, S. 16). So werden lediglich die gängigen Verwertungsmaßnahmen wie Erdbau<br />
(Lärm- und Sichtschutzwälle, Deponiebau), Landschaftsbau etc. angeführt, ohne Angaben<br />
dazu, wo diese Verwertungsmaßnahmen durchgeführt werden können und welche<br />
Kapazitäten hierfür vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
45
Darüber h<strong>in</strong>aus werden unspezifische, allgeme<strong>in</strong> gehaltene und unverb<strong>in</strong>dliche Vorschläge<br />
unterbreitet wie beispielsweise <strong>der</strong> nachfolgende: „Für den überschüssigen Oberboden werden<br />
Zwischenlager auf bauzeitlichen BE-Flächen vorgesehen, von denen Landwirte den Boden<br />
bei Bedarf abholen können.“ (Anlage 21.1, S. 19f). Nach <strong>der</strong> Erdmassenermittlung <strong>der</strong><br />
Vorhabenträger<strong>in</strong> beträgt <strong>der</strong> Abtrag an Oberboden ca. 0,1 Mio. m³. Von diesem Mutterboden<br />
werden lediglich 51.800 m³ <strong>in</strong> S 21-Bauwerken verwertet werden (Anlage 21.1, S. 15).<br />
Ähnlich verhält es sich mit den sonstigen zu verwertenden o<strong>der</strong> deponierenden Erd- und<br />
Geste<strong>in</strong>smassen. Aus dem PFA 1.3 bleiben nach Abzug <strong>der</strong> vor Ort wie<strong>der</strong>verwertbaren Erdund<br />
Geste<strong>in</strong>smassen 1,3 Mio. m³ übrig.<br />
Dies bedeutet, es verbleibt e<strong>in</strong>e immense Erdrestmasse, die verwertet und entsorgt werden<br />
muss. Wie diese Erdmassen entsorgt werden, ist nicht ausreichend geregelt. Es wird we<strong>der</strong><br />
darauf e<strong>in</strong>gegangen, ob im H<strong>in</strong>blick auf die Entsorgung von Ste<strong>in</strong>en ausreichende Kapazitäten<br />
zur Entsorgung <strong>der</strong> vorhanden s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch vor dem H<strong>in</strong>tergrund, dass die<br />
Vorhabenträger<strong>in</strong> weitere Massen an Ste<strong>in</strong>e aufgrund <strong>der</strong> weiteren Tunnelbauten außerhalb<br />
des PFA 1.3 zu schultern hat, noch wird dargelegt an welchen Orten die Erdmassen entsorgt<br />
werden sollen. Insbeson<strong>der</strong>e wird nicht dargelegt, wie mit den Massen an wertvollem<br />
Lössboden (Vorrangflur I) umgegangen werden soll.<br />
Damit läuft auch <strong>der</strong> Verweis unter dem Punkt Logistikkonzept <strong>in</strong> Anlage 13.1 (Anlage 13.1:<br />
Bauzustände und Baulogistik Erläuterungsbericht, S. 30) <strong>in</strong>s Leere, die Verwertung und<br />
Deponierung von Erdmassen sei im E<strong>in</strong>zelnen <strong>in</strong> Anlage 21 beschrieben. Diese s<strong>in</strong>d<br />
stattdessen nur allgeme<strong>in</strong> beschrieben.<br />
- Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t daher, dass die Vorhabenträger<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Verwertungs- und<br />
Entsorgungskonzept entwickelt, das aufzeigt, wie die immensen Erdmassen abgefahren<br />
und verwertet werden.<br />
- Die <strong>Stadt</strong> for<strong>der</strong>t die Entwicklung e<strong>in</strong>es Konzepts, <strong>in</strong> dem <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dargelegt wird, wie<br />
<strong>der</strong> wertvolle Lössboden verwertet werden soll.<br />
Ergänzend ist festzuhalten, dass <strong>der</strong> Verweis <strong>der</strong> Vorhabenträger<strong>in</strong> <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
auf detaillierte Angaben zur Baulogistik <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 13.1 (Anlage 13.1, S. 21ff) <strong>in</strong>sofern<br />
nicht ausreichend ist, als hier lediglich auf Zwischendeponien Bezug genommen wird, die das<br />
Volumen von drei Tagesleistungen des Tunnelausbruchmaterials des Flughafentunnels fassen<br />
können. Es muss darüber h<strong>in</strong>aus sichergestellt se<strong>in</strong>, dass die Zwischenlager stets ausreichende<br />
Kapazitäten bieten.<br />
46
C.<br />
Zusammenfassung<br />
Die <strong>Stadt</strong> lehnt den durch die Verlegung <strong>der</strong> Gäubahn auf die bestehende Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-<br />
S-Bahn entstehenden Mischverkehr ab, wenn damit erhebliche zusätzliche Belastungen mit<br />
Immissionen <strong>in</strong> Form von Schienenverkehrslärm, Erschütterungen und sekundärem Luftschall<br />
für die entlang <strong>der</strong> Strecke bebauten Gebiete von Oberaichen, Unteraichen, Le<strong>in</strong>felden und<br />
Echterd<strong>in</strong>gen verbunden s<strong>in</strong>d und die Vorhabenträger<strong>in</strong> im Planfeststellungsbeschluss nicht<br />
zu Maßnahmen verpflichtet wird, die diese Belastungen vermeiden. Dies gilt auch, wenn<br />
aufgrund des geplanten Mischverkehrs erhebliche negative Auswirkungen auf Pünktlichkeit<br />
und Zuverlässigkeit <strong>der</strong> S-Bahn zu erwarten s<strong>in</strong>d.<br />
Dazuh<strong>in</strong> wird vor allem durch die geplante e<strong>in</strong>gleisige Station Term<strong>in</strong>al e<strong>in</strong> gravieren<strong>der</strong><br />
Engpass geschaffen, <strong>der</strong> die Ausbaufähigkeit <strong>der</strong> S-Bahn <strong>in</strong> Richtung Neuhausen und damit<br />
<strong>der</strong>en Zukunftsfähigkeit erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />
Die <strong>Stadt</strong> hätte es daher begrüßt, wenn die Vorhabenträger<strong>in</strong> <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e aufgrund <strong>der</strong> im<br />
Fil<strong>der</strong>-Dialog gewonnenen Erkenntnisse e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Lösung gewählt hätte.<br />
Nachfolgend werden die wesentlichen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, die auch e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>imierung <strong>der</strong><br />
negativen Auswirkungen auf die Bürger <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> dienen sollen, wie folgt zusammengefasst:<br />
1. Schienenverkehr<br />
1.1 Die Variante „Flughafenbahnhof unter <strong>der</strong> Flughafenstraße“ ist die gegenüber <strong>der</strong><br />
Antragsvariante e<strong>in</strong>deutig bessere Lösung und dieser daher vorzuziehen, weil sie<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e klare betrieblich-funktionale Vorteile von erheblichem Gewicht gegenüber<br />
<strong>der</strong> Antragsvariante aufweist.<br />
1.2 Die Rohrer Kurve wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> geplanten Form abgelehnt, weil diese aufgrund teilweise<br />
niveaugleicher Kreuzungen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Spitzenzeiten zu zusätzlichen Verspätungen<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die S-Bahn zu führen droht, was erhebliche E<strong>in</strong>bußen an<br />
Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> S-Bahn zur Folge hätte.<br />
1.3 Der Planantrag für die Station Term<strong>in</strong>al und für die Rohrer Kurve ist abzulehnen, weil<br />
damit e<strong>in</strong> Eisenbahnbetrieb mit guter Betriebsqualität auf <strong>der</strong> Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn<br />
nicht gewährleistet ist und mit <strong>der</strong> jeweils e<strong>in</strong>gleisigen Station Term<strong>in</strong>al e<strong>in</strong><br />
gravieren<strong>der</strong> Engpass geschaffen würde, <strong>der</strong> erheblichen Zusatzaufwand für e<strong>in</strong>en<br />
weiteren Ausbau <strong>der</strong> S-Bahn <strong>in</strong> Richtung Neuhausen (und ggf. darüber h<strong>in</strong>aus) zur<br />
Folge hätte. Zudem fehlt <strong>der</strong> Nachweis, wie die S-Bahn-Anb<strong>in</strong>dung im Störfall<br />
aufrechterhalten werden kann.<br />
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1.4 Es darf nur e<strong>in</strong>e zukunftsfähige Variante planfestgestellt werden. Zukunftsfähig ist e<strong>in</strong>e<br />
Variante <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann, wenn <strong>der</strong> heute mögliche 10-M<strong>in</strong>uten-Takt für die S-Bahn<br />
auch künftig möglich ist.<br />
2. Schienenverkehrslärm<br />
2.1 Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist zu verpflichten, die Lärmsituation entlang <strong>der</strong> gesamten<br />
Strecke schalltechnisch zu untersuchen und Lärmschutz überall dort vorzusehen, wo<br />
nach dem Ausbau <strong>der</strong> bestehenden Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn die Immissionsgrenzwerte<br />
<strong>der</strong> 16. BImSchV überschritten und <strong>der</strong> Schienenverkehrslärm um m<strong>in</strong>destens 3 dB(A)<br />
erhöht wird.<br />
Die seit <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> S-Bahn im Jahr 1994 entlang dieser Strecke<br />
aufgestellten Bebauungspläne für Wohn- und Mischgebiete, die entsprechenden noch <strong>in</strong><br />
Aufstellung bef<strong>in</strong>dlichen Bebauungspläne sowie <strong>der</strong> Rahmenplan Sanierung „Westlich<br />
<strong>der</strong> Max-Lang-Straße“ müssen bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt werden.<br />
2.2 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Schalltechnische Untersuchung zum Baulärm<br />
zu vervollständigen, weil die bei <strong>der</strong> Beurteilung des Baulärms berücksichtigten<br />
Vorbelastungen nicht nachvollziehbar dargelegt werden, und die Schalltechnische<br />
Untersuchung im H<strong>in</strong>blick auf die im Westen von Oberaichen ausgewiesenen<br />
Wohnbauflächen zu vervollständigen.<br />
2.3 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist zum Baulärm e<strong>in</strong> Lärmmanagement vorzugeben, mit dem<br />
sichergestellt wird, dass es zu ke<strong>in</strong>en Überschreitungen <strong>der</strong> maßgeblichen Nachtwerte,<br />
ke<strong>in</strong>en unzulässigen Geräuschspitzen und auch nicht zu Überschreitungen <strong>der</strong><br />
Immissionsrichtwerte durch Überlagerung von Baumaßnahmen kommen kann. Es ist<br />
sicherzustellen, dass jegliche Kumulation von Anpassungsarbeiten im H<strong>in</strong>blick auf die<br />
Betroffenen ausgeschlossen wird.<br />
2.4 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, die Gesamtlärmbetrachtung nachzuarbeiten und<br />
dabei <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den Fluglärm auch außerhalb <strong>der</strong> Lärmschutzzonen und die durch<br />
Straßenverkehr stark vorbelasteten Bereiche zu berücksichtigen. Die<br />
Gesamtlärmbetrachtung muss auf <strong>der</strong> Basis von zum Prognosehorizont 2025<br />
aussagekräftigen Daten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zum Straßenverkehr vorgenommen werden.<br />
3. Erschütterungen<br />
3.1 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, für die gesamte Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn e<strong>in</strong>e<br />
erschütterungstechnische Untersuchung vorzulegen, aus <strong>der</strong> sich nachvollziehbar die<br />
zukünftigen Belastungen <strong>der</strong> von Erschütterungen betroffenen Grundstücke entlang<br />
dieser Strecke ergeben.<br />
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3.2 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss s<strong>in</strong>d die für die betroffenen Grundstücke entlang<br />
<strong>der</strong> Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn <strong>in</strong> Oberaichen, Unteraichen, Le<strong>in</strong>felden und<br />
Echterd<strong>in</strong>gen erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen festzulegen.<br />
4. Sekundärer Luftschall<br />
4.1 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, für die gesamte Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn e<strong>in</strong>e<br />
den sekundären Luftschall betreffende Untersuchung vorzulegen, aus <strong>der</strong> sich<br />
nachvollziehbar die zukünftigen Belastungen <strong>der</strong> von sekundärem Luftschall<br />
betroffenen Grundstücke entlang dieser Strecke ergeben.<br />
4.2 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist entsprechend <strong>der</strong> für den Planbereich 14 <strong>der</strong><br />
Fil<strong>der</strong>-S-Bahn geltenden Festlegung des Verwaltungsgerichts Stuttgart im gesamten<br />
PFA 1.3 sicherzustellen, dass sekundärer Luftschall <strong>in</strong> schutzbedürftigen Räumen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Nachtzeit e<strong>in</strong>en mittleren Maximalpegel von 35 dB(A) nicht überschreitet.<br />
4.3 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss s<strong>in</strong>d die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen<br />
sekundären Luftschall <strong>der</strong> betroffenen Grundstücke <strong>in</strong> Oberaichen, Unteraichen,<br />
Le<strong>in</strong>felden und Echterd<strong>in</strong>gen festzulegen.<br />
5. Betroffenheit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> – städtische E<strong>in</strong>richtungen und städtische Grundstücke<br />
5.1 Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss zu verpflichten, die zum<br />
Schutz vor Immissionen <strong>in</strong> Form von Schienenverkehrslärm, Erschütterungen und<br />
sekundärem Luftschall zum Schutz <strong>der</strong> <strong>in</strong> Tabelle 1 aufgeführten E<strong>in</strong>richtungen und<br />
Grundstücke <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu treffen.<br />
5.2 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass städtische Grundstücke<br />
nicht für CEF- und Ausgleichsmaßnahmen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden, da die <strong>Stadt</strong><br />
diese Grundstücke selbst für ihre eigene städtebauliche Entwicklung benötigt.<br />
5.3 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass das Vorhaben ke<strong>in</strong>e<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong> die Strecke <strong>der</strong> Fil<strong>der</strong>-S-Bahn querenden städtischen Ver- und<br />
Entsorgungsleitungen haben kann.<br />
6. Brand- und Katastrophenschutz<br />
6.1 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist die Entwicklung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>satzkonzepts für die logistische<br />
Abwicklung und die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen<br />
<strong>in</strong> Brand- und Katastrophene<strong>in</strong>sätze <strong>in</strong> und um die Tunnel sowie die an<strong>der</strong>en Bauwerke<br />
aufzugeben.<br />
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Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist die Ermittlung <strong>der</strong> zusätzlich notwendigen technischen<br />
Ausrüstung und die Prüfung <strong>der</strong> personellen Anfor<strong>der</strong>ungen an die notwendigen<br />
E<strong>in</strong>satzkräfte anhand <strong>der</strong> Vorgaben aus dem E<strong>in</strong>satzkonzept aufzuerlegen.<br />
6.2 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist festzulegen, wer den E<strong>in</strong>satz im Brand- und<br />
Katastrophenfall leitet.<br />
6.3 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist festzulegen, wer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauphase für E<strong>in</strong>sätze<br />
zuständig ist.<br />
6.4 Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist dazu zu verpflichten, auf ihre Kosten die Technik aufzurüsten<br />
und für die erfor<strong>der</strong>liche spezielle Ausbildung des Personals für E<strong>in</strong>sätze im Tunnel, <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Station Term<strong>in</strong>al und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im geplanten Tiefbahnhof aufzukommen.<br />
6.5 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d sämtliche E<strong>in</strong>satzkosten aufzuerlegen (s. § 34 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 2 FwG).<br />
6.6 Die Vorhabenträger<strong>in</strong> ist dazu zu verpflichten, die baulichen brandschutztechnischen<br />
Vorgaben <strong>in</strong> den Brand- und Katastrophenschutzkonzepten <strong>der</strong> umzubauenden und neu<br />
zu errichtenden Anlagen und Bauwerke zu prüfen und zu e<strong>in</strong>er technische Auslegung zu<br />
verpflichten, die den M<strong>in</strong>destvorgaben <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Richtl<strong>in</strong>ien und (DIN-)<br />
Vorgaben entspricht.<br />
7. Baulogistik und Baustellenverkehr<br />
7.1 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, für den Baustellenverkehr e<strong>in</strong> Verkehrskonzept<br />
vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass <strong>der</strong> Baustellenverkehr nicht durch<br />
Wohngebiete <strong>in</strong> Oberaichen, Musberg und Stuttgart-Rohr und auch nicht durch das<br />
<strong>in</strong>nerstädtische Straßennetz von Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen führen wird. Letzteres gilt<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den Umbau <strong>der</strong> AS Plien<strong>in</strong>gen und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />
Maßnahmen.<br />
7.2 Feldwege dürfen für den Baustellenverkehr nicht <strong>in</strong> Anspruch genommen werden.<br />
7.3 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, funktionierende und damit leistungsfähige<br />
Baustellenflächen und Baustraßen zu schaffen, da die dargestellten Baustellenflächen<br />
und Baustraßen nicht ausreichend s<strong>in</strong>d.<br />
7.4 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass we<strong>der</strong> die Zufahrt noch die<br />
Nutzung des Waldparkplatzes an <strong>der</strong> Vaih<strong>in</strong>ger Straße durch Baustellenverkehr<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />
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8. Naturschutz<br />
8.1 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass die Maßnahme A5 <strong>der</strong><br />
Vorhabenträger<strong>in</strong> nicht durchgeführt wird, da diese den konkretisierten Planungen <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> im Landschafts- und Umweltplan wi<strong>der</strong>spricht und daher unzulässig ist (s. auch<br />
oben C.5.2).<br />
8.2 Da die für die geplante Maßnahme CEF4 vorgesehene Fläche ungeeignet ist, ist die<br />
Vorhabenträger<strong>in</strong> dazu zu verpflichten, diese Ausgleichsmaßnahme auf e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en<br />
nicht städtischen Fläche durchzuführen (s. auch oben C.5.2).<br />
9. Verwertungs- und Entsorgungskonzept<br />
9.1 Der Vorhabenträger<strong>in</strong> ist aufzugeben, e<strong>in</strong> Verwertungs- und Entsorgungskonzept zu<br />
entwickeln, das aufzeigt, wie die immensen Erdmassen abgefahren und verwertet<br />
werden.<br />
9.2 In e<strong>in</strong>em Planfeststellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass die Vorhabenträger<strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />
Konzept entwickelt, <strong>in</strong> dem <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dargelegt wird, wie <strong>der</strong> wertvolle Lössboden<br />
verwertet werden soll.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Roland Klenk<br />
Oberbürgermeister<br />
Anlagen:<br />
- Technische Universität Dresden, Fakultät Verkehrswissenschaften „Friedrich List“ Institut<br />
für Bahnsysteme und Öffentlichen Verkehr, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher <strong>Stadt</strong>und<br />
Regionalverkehr: Abschlussbericht E<strong>in</strong>schätzung zur Realisierbarkeit und Qualität des<br />
Betriebskonzeptes im Abschnitt Flughafenkurve - Abzweig Rohrer Kurve des<br />
Planfeststellungsabschnitts (PFA) 1.3 Fil<strong>der</strong>bereich mit Flughafenanb<strong>in</strong>dung; Dresden,<br />
18.11.2013<br />
- Planung und Umwelt: <strong>Stellungnahme</strong> zum Thema Lärm, Projekt Stuttgart 21 – PFA 1.3<br />
Planfeststellungsverfahren; Stuttgart, 27.11.2013<br />
- Accon GmbH: Bahnprojekt Stuttgart 21, PFA 1.3, Le<strong>in</strong>felden-Echterd<strong>in</strong>gen,<br />
E<strong>in</strong>schätzungen und Argumente zum Thema Erschütterungsschutz; Greifenberg,<br />
25.11.2013<br />
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