Aktuelles Kultur Amtliches Ferien - programm 2013 - Stadt Lauffen ...
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KW 29 ❘ 18.07.<strong>2013</strong><br />
Die Notwendigkeit eines Nachtragsplanes<br />
wurde gesehen.<br />
Nach Auffassung des Bürgermeisters<br />
wurde ein positives Ergebnis erzielt.<br />
StR Jäger signalisierte Zustimmung<br />
seiner Fraktion und hoffte im Hinblick<br />
auf die anstehenden Investitionen auf<br />
Fortsetzung dieser Entwicklung. StR<br />
Schuh bewertete für seine Fraktion<br />
das Ergebnis als gutes Polster. StR Dr.<br />
Mühlschlegel kündigte mit großer<br />
Freude Zustimmung an. Man habe gut<br />
gewirtschaftet. Für StR Roschlau gab<br />
es nichts hinzuzufügen. Es gelte auch<br />
eine solche Situation zu schätzen.<br />
Auch StRin Kieser-Hess sah ein gutes<br />
Ergebnis und hoffte auf Fortsetzung.<br />
Vom Gemeinderat wurde der Haushaltszwischenbericht<br />
einstimmig zu<br />
Kenntnis genommen und die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
mit 1. Nachtragshaushaltsplan<br />
<strong>2013</strong> beschlossen.<br />
Auf die Veröffentlichung der<br />
Haushaltssatzung wird verwiesen.<br />
Überprüfung der Steuerhebesätze,<br />
städtischen Gebühren, sonstigen Abgabesätzen<br />
sowie der Mieten und<br />
Pachten als Vorbereitung für die Erstellung<br />
des Haushaltsplans 2014<br />
Der Gemeinderat beschloss bei 1 Gegenstimme<br />
für 2014 die Grundsteuerhebesätze<br />
für die Grundsteuer A<br />
und B unverändert auf 390 v. H., den<br />
Gewerbesteuerhebesatz unverändert<br />
auf 355 v. H., den Steuersatz für<br />
die Hundesteuer unverändert, die<br />
städtischen Gebührensätze für Verwaltungsgebühren<br />
und Freibadgebühren<br />
unverändert und den Vergnügungssteuersatz<br />
unverändert auf 15<br />
v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse<br />
für Geräte mit Gewinnmöglichkeit<br />
festzusetzen und Geräte<br />
ohne Gewinnmöglichkeit weiterhin<br />
pauschal mit 35 Euro/Monat zu besteuern.<br />
Die städtischen Gebührensätze<br />
für Verwaltungsgebühren und<br />
Freibadgebühren wurden für das<br />
Haushaltsjahr 2014 unverändert festgesetzt.<br />
StR Hemmerlein begründete seine<br />
Gegenstimme damit, dass keine<br />
Reduzierung der vor Jahren erhöhten<br />
Grundsteuerhebesätze vorgenommen<br />
wurde. Er hielt einen Hebesatz<br />
von 360 v. H. für ausreichend.<br />
Der Bürgermeister erwiderte, dass<br />
die Mehreinnahmen zur Aufgabenerfüllung,<br />
wobei er auch auf den<br />
Finanzplan verwies, gebraucht würden.<br />
Anschließend wurde vom Gemeinderat<br />
einstimmig beschlossen, die Höhe<br />
der Mieten und Pachten unverändert<br />
festzusetzen.<br />
Überprüfung der Abwassergebühren,<br />
Feststellung des gebührenrechtlichen<br />
Ergebnisses und Neufassung der Abwassersatzung<br />
Nach dem Kommunalabgabengesetz<br />
dürfen Gebühren höchstens so bemessen<br />
werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen<br />
Grundsätzen<br />
ansatzfähigen Kosten der Einrichtung<br />
gedeckt werden. Es darf also kein Gewinn<br />
erzielt werden. Demnach ist das<br />
gebührenrechtliche Ergebnis des Abwasserbereichs<br />
für jedes Wirtschaftsjahr<br />
zu ermitteln und vom Gemeinderat<br />
zu beschließen. Um Rechtssicherheit<br />
und Übersichtlichkeit zu gewährleisten<br />
ist es erforderlich, die Abwassersatzung<br />
der aktualisierten Mustersatzung des<br />
Gemeindetags mit weiteren Begriffsbestimmungen<br />
und Konkretisierungen<br />
anzupassen und insgesamt neu zu fassen.<br />
Vom Gemeinderat wurde einstimmig<br />
das gebührenrechtliche Ergebnis<br />
2011 mit einer Kostenunterdeckung<br />
von 69.282,65 € festgestellt. Die Kostenunterdeckung<br />
wird in der Gebührenkalkulation<br />
2016 – 2019 berücksichtigt<br />
und ausgeglichen. Das<br />
gebührenrechtliche Ergebnis 2012<br />
wurde mit einer Kostenüberdeckung<br />
von 51.136,01 € festgestellt. Die Kostenüberdeckung<br />
wird in der Gebührenkalkulation<br />
2016 – 2019 berücksichtigt<br />
und ausgeglichen. Ebenso<br />
wurde die Neufassung Abwassersatzung<br />
beschlossen. Auf die Satzungsveröffentlichung<br />
wird verwiesen.<br />
Anpassung der Benutzungsgebühren<br />
für die städt. Tageseinrichtungen für<br />
Kinder für die Jahre <strong>2013</strong>/14 und<br />
2014/15<br />
Der Aufwand für Kinderbetreuung ist<br />
gestiegen. Seit vielen Jahren geben<br />
die kommunalen und kirchlichen Landesverbände<br />
Empfehlungen zur Höhe<br />
L A U F F E N E R B O T E<br />
der Betreuungsgebühren für die Bereiche<br />
Kindergarten, Hort und Kernzeitbetreuung<br />
ab. Ausgangslage<br />
bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt<br />
wird, ca. 20 % der Betriebsausgaben<br />
durch Gebühren zu decken.<br />
StR Krauß verwies auf die Vergütungserhöhung<br />
der Zweitkräfte und sah<br />
darin ein richtiges Handeln. Das Konzept<br />
sei vorbildmäßig und wir seien<br />
Kinderstadt. StRin Dr. Müller befürwortete<br />
für die Fraktion die einkommensabhängige<br />
Regelung. Qualität<br />
und Verlässlichkeit seien gegeben.<br />
Weiter regte sie eine Austauschbörse<br />
für Tagesmütter an. StRin Gutensohn<br />
bewertete die Einkommensabhängigkeit<br />
ebenfalls als richtige Maßnahme.<br />
Laut StR Jäger stehe seine Fraktion<br />
hinter dem Konzept und der vorgeschlagenen<br />
Gebührenanpassung.<br />
Vom Gemeinderat wurde einstimmig<br />
beschlossen: Die Gebühren für den<br />
U3-Bereich werden entsprechend<br />
dem Vorschlag der Vorlage für die<br />
Jahre <strong>2013</strong>/2014 und 2014/2015 festgesetzt.<br />
Ebenso werden die Gebühren<br />
für den Ü3-Bereich entsprechend dem<br />
Vorschlag der Vorlage für die Jahre<br />
<strong>2013</strong>/2014 und 2014/2015 festgesetzt.<br />
Die Gebühren für den Bereich<br />
Hort und Kernzeitbetreuung werden<br />
entsprechend nach der Vorlage für die<br />
Jahre <strong>2013</strong>/2014 und 2014/2015 festgesetzt.<br />
Die Verpflegungspauschale<br />
beträgt ab 01.09.<strong>2013</strong> monatlich<br />
65,00 €.<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Lauffen</strong> a. N. –<br />
„Strategieplan <strong>Lauffen</strong> a. N. 2030“<br />
Ziel dieses Prozesses ist es, die <strong>Stadt</strong> in<br />
ihren zentralen Handlungsfeldern strategisch<br />
auszurichten und für die sich<br />
abzeichnenden kommunalen Herausforderungen<br />
in der Region zu positionieren.<br />
Dabei soll der Entwicklungsprozess<br />
in ein Handlungs<strong>programm</strong><br />
münden, das für die Bürgerschaft, den<br />
Gemeinderat und die kommunale Verwaltung<br />
als Grundlage für das kommunale<br />
Handeln dient. Dieses Handlungs<strong>programm</strong><br />
umfasst alle<br />
Lebensbereiche der <strong>Stadt</strong>, vom Wohnen<br />
und Arbeiten bis hin zu den Bereichen<br />
Ökologie, <strong>Kultur</strong>, Soziales und<br />
Mobilität. Für den gesamten Pla-<br />
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