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Aktuelles Kultur Amtliches Ferien - programm 2013 - Stadt Lauffen ...

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KW 29 ❘ 18.07.<strong>2013</strong><br />

Die Notwendigkeit eines Nachtragsplanes<br />

wurde gesehen.<br />

Nach Auffassung des Bürgermeisters<br />

wurde ein positives Ergebnis erzielt.<br />

StR Jäger signalisierte Zustimmung<br />

seiner Fraktion und hoffte im Hinblick<br />

auf die anstehenden Investitionen auf<br />

Fortsetzung dieser Entwicklung. StR<br />

Schuh bewertete für seine Fraktion<br />

das Ergebnis als gutes Polster. StR Dr.<br />

Mühlschlegel kündigte mit großer<br />

Freude Zustimmung an. Man habe gut<br />

gewirtschaftet. Für StR Roschlau gab<br />

es nichts hinzuzufügen. Es gelte auch<br />

eine solche Situation zu schätzen.<br />

Auch StRin Kieser-Hess sah ein gutes<br />

Ergebnis und hoffte auf Fortsetzung.<br />

Vom Gemeinderat wurde der Haushaltszwischenbericht<br />

einstimmig zu<br />

Kenntnis genommen und die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

mit 1. Nachtragshaushaltsplan<br />

<strong>2013</strong> beschlossen.<br />

Auf die Veröffentlichung der<br />

Haushaltssatzung wird verwiesen.<br />

Überprüfung der Steuerhebesätze,<br />

städtischen Gebühren, sonstigen Abgabesätzen<br />

sowie der Mieten und<br />

Pachten als Vorbereitung für die Erstellung<br />

des Haushaltsplans 2014<br />

Der Gemeinderat beschloss bei 1 Gegenstimme<br />

für 2014 die Grundsteuerhebesätze<br />

für die Grundsteuer A<br />

und B unverändert auf 390 v. H., den<br />

Gewerbesteuerhebesatz unverändert<br />

auf 355 v. H., den Steuersatz für<br />

die Hundesteuer unverändert, die<br />

städtischen Gebührensätze für Verwaltungsgebühren<br />

und Freibadgebühren<br />

unverändert und den Vergnügungssteuersatz<br />

unverändert auf 15<br />

v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse<br />

für Geräte mit Gewinnmöglichkeit<br />

festzusetzen und Geräte<br />

ohne Gewinnmöglichkeit weiterhin<br />

pauschal mit 35 Euro/Monat zu besteuern.<br />

Die städtischen Gebührensätze<br />

für Verwaltungsgebühren und<br />

Freibadgebühren wurden für das<br />

Haushaltsjahr 2014 unverändert festgesetzt.<br />

StR Hemmerlein begründete seine<br />

Gegenstimme damit, dass keine<br />

Reduzierung der vor Jahren erhöhten<br />

Grundsteuerhebesätze vorgenommen<br />

wurde. Er hielt einen Hebesatz<br />

von 360 v. H. für ausreichend.<br />

Der Bürgermeister erwiderte, dass<br />

die Mehreinnahmen zur Aufgabenerfüllung,<br />

wobei er auch auf den<br />

Finanzplan verwies, gebraucht würden.<br />

Anschließend wurde vom Gemeinderat<br />

einstimmig beschlossen, die Höhe<br />

der Mieten und Pachten unverändert<br />

festzusetzen.<br />

Überprüfung der Abwassergebühren,<br />

Feststellung des gebührenrechtlichen<br />

Ergebnisses und Neufassung der Abwassersatzung<br />

Nach dem Kommunalabgabengesetz<br />

dürfen Gebühren höchstens so bemessen<br />

werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen<br />

ansatzfähigen Kosten der Einrichtung<br />

gedeckt werden. Es darf also kein Gewinn<br />

erzielt werden. Demnach ist das<br />

gebührenrechtliche Ergebnis des Abwasserbereichs<br />

für jedes Wirtschaftsjahr<br />

zu ermitteln und vom Gemeinderat<br />

zu beschließen. Um Rechtssicherheit<br />

und Übersichtlichkeit zu gewährleisten<br />

ist es erforderlich, die Abwassersatzung<br />

der aktualisierten Mustersatzung des<br />

Gemeindetags mit weiteren Begriffsbestimmungen<br />

und Konkretisierungen<br />

anzupassen und insgesamt neu zu fassen.<br />

Vom Gemeinderat wurde einstimmig<br />

das gebührenrechtliche Ergebnis<br />

2011 mit einer Kostenunterdeckung<br />

von 69.282,65 € festgestellt. Die Kostenunterdeckung<br />

wird in der Gebührenkalkulation<br />

2016 – 2019 berücksichtigt<br />

und ausgeglichen. Das<br />

gebührenrechtliche Ergebnis 2012<br />

wurde mit einer Kostenüberdeckung<br />

von 51.136,01 € festgestellt. Die Kostenüberdeckung<br />

wird in der Gebührenkalkulation<br />

2016 – 2019 berücksichtigt<br />

und ausgeglichen. Ebenso<br />

wurde die Neufassung Abwassersatzung<br />

beschlossen. Auf die Satzungsveröffentlichung<br />

wird verwiesen.<br />

Anpassung der Benutzungsgebühren<br />

für die städt. Tageseinrichtungen für<br />

Kinder für die Jahre <strong>2013</strong>/14 und<br />

2014/15<br />

Der Aufwand für Kinderbetreuung ist<br />

gestiegen. Seit vielen Jahren geben<br />

die kommunalen und kirchlichen Landesverbände<br />

Empfehlungen zur Höhe<br />

L A U F F E N E R B O T E<br />

der Betreuungsgebühren für die Bereiche<br />

Kindergarten, Hort und Kernzeitbetreuung<br />

ab. Ausgangslage<br />

bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt<br />

wird, ca. 20 % der Betriebsausgaben<br />

durch Gebühren zu decken.<br />

StR Krauß verwies auf die Vergütungserhöhung<br />

der Zweitkräfte und sah<br />

darin ein richtiges Handeln. Das Konzept<br />

sei vorbildmäßig und wir seien<br />

Kinderstadt. StRin Dr. Müller befürwortete<br />

für die Fraktion die einkommensabhängige<br />

Regelung. Qualität<br />

und Verlässlichkeit seien gegeben.<br />

Weiter regte sie eine Austauschbörse<br />

für Tagesmütter an. StRin Gutensohn<br />

bewertete die Einkommensabhängigkeit<br />

ebenfalls als richtige Maßnahme.<br />

Laut StR Jäger stehe seine Fraktion<br />

hinter dem Konzept und der vorgeschlagenen<br />

Gebührenanpassung.<br />

Vom Gemeinderat wurde einstimmig<br />

beschlossen: Die Gebühren für den<br />

U3-Bereich werden entsprechend<br />

dem Vorschlag der Vorlage für die<br />

Jahre <strong>2013</strong>/2014 und 2014/2015 festgesetzt.<br />

Ebenso werden die Gebühren<br />

für den Ü3-Bereich entsprechend dem<br />

Vorschlag der Vorlage für die Jahre<br />

<strong>2013</strong>/2014 und 2014/2015 festgesetzt.<br />

Die Gebühren für den Bereich<br />

Hort und Kernzeitbetreuung werden<br />

entsprechend nach der Vorlage für die<br />

Jahre <strong>2013</strong>/2014 und 2014/2015 festgesetzt.<br />

Die Verpflegungspauschale<br />

beträgt ab 01.09.<strong>2013</strong> monatlich<br />

65,00 €.<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Lauffen</strong> a. N. –<br />

„Strategieplan <strong>Lauffen</strong> a. N. 2030“<br />

Ziel dieses Prozesses ist es, die <strong>Stadt</strong> in<br />

ihren zentralen Handlungsfeldern strategisch<br />

auszurichten und für die sich<br />

abzeichnenden kommunalen Herausforderungen<br />

in der Region zu positionieren.<br />

Dabei soll der Entwicklungsprozess<br />

in ein Handlungs<strong>programm</strong><br />

münden, das für die Bürgerschaft, den<br />

Gemeinderat und die kommunale Verwaltung<br />

als Grundlage für das kommunale<br />

Handeln dient. Dieses Handlungs<strong>programm</strong><br />

umfasst alle<br />

Lebensbereiche der <strong>Stadt</strong>, vom Wohnen<br />

und Arbeiten bis hin zu den Bereichen<br />

Ökologie, <strong>Kultur</strong>, Soziales und<br />

Mobilität. Für den gesamten Pla-<br />

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