Ausgabe 3-2013 - Gemeinde Laterns
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<strong>Gemeinde</strong> Infos<br />
5<br />
Bericht zu der Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Sitzung vom 24.4.<strong>2013</strong> vorgelegten Zahlen um eine<br />
Berechnung handelt, die die tatsächlichen Erlöse<br />
aus der Holzwirtschaft darstellen. Im Rechnungsabschluss<br />
sind jedoch Positionen unter der<br />
Kostenstelle Wald verbucht, die nicht direkt den<br />
Holzerlösen zuzurechnen sind. Daher ergeben sich<br />
Abweichungen zu den Zahlen aus dem Rechnungsabschluss.<br />
Grundsätzlich sei es eine Frage,<br />
welches Ziel eine solche Berechnung hat und wie<br />
die Zahlen interpretiert werden. Dies wir von Gerhard<br />
Vith als Forstbetriebsleiter bestätigt.<br />
Dietmar Breuß bietet an, seine Zahlen im<br />
Waldausschuss zu präsentieren und die damit verbundenen<br />
Kalkulationsmöglichkeiten vorzustellen.<br />
Vergabemodalitäten:<br />
Der Prüfungsausschuss weist bei der Vergabe eines<br />
Auftrages an die Firma Gerold Matt durch die<br />
GIG auf Unklarheiten und eine mögliche Befangenheit<br />
des Bürgermeisters, die nicht wahrgenommen<br />
wurde, hin. Heinz Ludescher schildert den Vergabeprozess:<br />
Grundsätzlich beinhaltete die Ausschreibung,<br />
dass auch Teilvergaben möglich sind,<br />
da sowohl die Firma Gerold Matt als auch die Firma<br />
Kurt Nesensohn in die Planung mit einbezogen<br />
wurden. Von der Firma Gerold Matt wurde nur ein<br />
Pauschalangebot abgegeben. Schlussendlich wurde<br />
der Auftrag an den Bestbieter Gerold Matt zur<br />
Gänze vergeben. Auf Anfrage des Bürgermeisters<br />
an Heinz Ludescher und Gerold Welte bzgl. Teilvergabe<br />
an die Firma Kurt Nesensohn wurde bestätigt,<br />
dass der Auftrag nur an die Firma Gerold<br />
Matt vergeben wurde und dieser den gesamten<br />
Auftrag selbst erfüllt.<br />
In einer Schlussfolgerung des Prüfungsausschusses<br />
(dieser kann sich das Prüfungsausschussmitglied<br />
Bernhard Breuß nicht anschließen) wird dem<br />
Bürgermeister in dieser Sache eine nicht wahrgenommene<br />
Befangenheit vorgeworfen. Der Bürgermeister<br />
weist diesen Vorwurf zurück.<br />
Eine zu spät bezahlte Teilrechnung und den damit<br />
verbundenen Skontoverlust wurde mit einer entsprechenden<br />
Prüfungszeit begründet, da zum Zeitpunkt<br />
der Rechnungsstellung noch keine Leistung<br />
erfolgt war.<br />
Auf Anfrage des Vorsitzenden, warum die Prüfung<br />
so lange gedauert hat und dadurch der gesetzlich<br />
vorgeschriebene Termin für die Vorlage des Rechnungsabschlusses<br />
mit dem Prüfbericht nicht eingehalten<br />
werden konnte, beantwortet der Obmann<br />
des Prüfungsausschusses damit, dass es keine gesetzliche<br />
Frist für die Prüfung gibt. Theoretisch<br />
könnte der Bericht am 31.12 des jeweiligen Jahres<br />
vorgelegt werden. Der Vorsitzende erklärt, dass er<br />
in Zukunft den gesetzlichen Vorlagetermin des<br />
Rechnungsabschlusses einhalten wird und diesen<br />
ggfs. auch ohne Prüfbericht vorlegen wird.<br />
Folgende Empfehlungen werden vom Prüfungsausschuss<br />
festgehalten:<br />
In zukünftigen Ausschreibungsverfahren und Auftragsvergaben<br />
ist eine mögliche Befangenheit zu<br />
berücksichtigen. Dieser Empfehlung kann sich das<br />
Prüfungsausschussmitglied Bernhard Breuss nicht<br />
anschließen.<br />
Bei Skontobeträgen ist auf eine zeitgerechte Begleichung<br />
der gestellten Rechnung zu achten. Falls<br />
gerechtfertigte Kontrollen notwendig sind, sind<br />
diese innerhalb der Skontofrist durchzuführen.<br />
Der Vorsitzende stellte den Antrag, den Rechnungsabschluss<br />
für das Jahr 2012 in der vorgelegten<br />
Form zu genehmigen, die Abweichungen gegenüber<br />
dem Voranschlag nachträglich zu genehmigen<br />
und den Rechnungsleger zu entlasten.<br />
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
TOP 8 BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG<br />
ÜBER DIE VERMIETUNG VON DIV. RÄUMEN AN DIE<br />
VEREINE<br />
Der Vorsitzende stellt die Vergabe von Räumlichkeiten<br />
der <strong>Gemeinde</strong> an die Ortsvereine vor. Er<br />
stellt den Antrag, dass die Räume entsprechend<br />
dieser Aufstellung vergeben werden sollen. Die<br />
Vereine sollen keine Ablöse bezahlen. Dies wird<br />
aber als Vereinsförderung für die nächsten 5 Jahre<br />
gesehen. In dieser Zeit sind keine Sonderförderungen<br />
möglich.<br />
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
TOP 9<br />
BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER<br />
DIE ANPASSUNG DES ELTERNTARIFES FÜR DREIJÄHRI-<br />
GE<br />
Mit Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung<br />
wurde mitgeteilt, dass die Elterntarife<br />
für Kinder in Spielgruppen bis auf € 30,-- (Vorjahr<br />
€ 28,--) pro Monat gefördert werden.<br />
(Fortsetzung auf Seite 6)<br />
Önschas Gmendsblättli 3/<strong>2013</strong>