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Ausgabe 3-2013 - Gemeinde Laterns

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<strong>Gemeinde</strong> Infos<br />

5<br />

Bericht zu der Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Sitzung vom 24.4.<strong>2013</strong> vorgelegten Zahlen um eine<br />

Berechnung handelt, die die tatsächlichen Erlöse<br />

aus der Holzwirtschaft darstellen. Im Rechnungsabschluss<br />

sind jedoch Positionen unter der<br />

Kostenstelle Wald verbucht, die nicht direkt den<br />

Holzerlösen zuzurechnen sind. Daher ergeben sich<br />

Abweichungen zu den Zahlen aus dem Rechnungsabschluss.<br />

Grundsätzlich sei es eine Frage,<br />

welches Ziel eine solche Berechnung hat und wie<br />

die Zahlen interpretiert werden. Dies wir von Gerhard<br />

Vith als Forstbetriebsleiter bestätigt.<br />

Dietmar Breuß bietet an, seine Zahlen im<br />

Waldausschuss zu präsentieren und die damit verbundenen<br />

Kalkulationsmöglichkeiten vorzustellen.<br />

Vergabemodalitäten:<br />

Der Prüfungsausschuss weist bei der Vergabe eines<br />

Auftrages an die Firma Gerold Matt durch die<br />

GIG auf Unklarheiten und eine mögliche Befangenheit<br />

des Bürgermeisters, die nicht wahrgenommen<br />

wurde, hin. Heinz Ludescher schildert den Vergabeprozess:<br />

Grundsätzlich beinhaltete die Ausschreibung,<br />

dass auch Teilvergaben möglich sind,<br />

da sowohl die Firma Gerold Matt als auch die Firma<br />

Kurt Nesensohn in die Planung mit einbezogen<br />

wurden. Von der Firma Gerold Matt wurde nur ein<br />

Pauschalangebot abgegeben. Schlussendlich wurde<br />

der Auftrag an den Bestbieter Gerold Matt zur<br />

Gänze vergeben. Auf Anfrage des Bürgermeisters<br />

an Heinz Ludescher und Gerold Welte bzgl. Teilvergabe<br />

an die Firma Kurt Nesensohn wurde bestätigt,<br />

dass der Auftrag nur an die Firma Gerold<br />

Matt vergeben wurde und dieser den gesamten<br />

Auftrag selbst erfüllt.<br />

In einer Schlussfolgerung des Prüfungsausschusses<br />

(dieser kann sich das Prüfungsausschussmitglied<br />

Bernhard Breuß nicht anschließen) wird dem<br />

Bürgermeister in dieser Sache eine nicht wahrgenommene<br />

Befangenheit vorgeworfen. Der Bürgermeister<br />

weist diesen Vorwurf zurück.<br />

Eine zu spät bezahlte Teilrechnung und den damit<br />

verbundenen Skontoverlust wurde mit einer entsprechenden<br />

Prüfungszeit begründet, da zum Zeitpunkt<br />

der Rechnungsstellung noch keine Leistung<br />

erfolgt war.<br />

Auf Anfrage des Vorsitzenden, warum die Prüfung<br />

so lange gedauert hat und dadurch der gesetzlich<br />

vorgeschriebene Termin für die Vorlage des Rechnungsabschlusses<br />

mit dem Prüfbericht nicht eingehalten<br />

werden konnte, beantwortet der Obmann<br />

des Prüfungsausschusses damit, dass es keine gesetzliche<br />

Frist für die Prüfung gibt. Theoretisch<br />

könnte der Bericht am 31.12 des jeweiligen Jahres<br />

vorgelegt werden. Der Vorsitzende erklärt, dass er<br />

in Zukunft den gesetzlichen Vorlagetermin des<br />

Rechnungsabschlusses einhalten wird und diesen<br />

ggfs. auch ohne Prüfbericht vorlegen wird.<br />

Folgende Empfehlungen werden vom Prüfungsausschuss<br />

festgehalten:<br />

In zukünftigen Ausschreibungsverfahren und Auftragsvergaben<br />

ist eine mögliche Befangenheit zu<br />

berücksichtigen. Dieser Empfehlung kann sich das<br />

Prüfungsausschussmitglied Bernhard Breuss nicht<br />

anschließen.<br />

Bei Skontobeträgen ist auf eine zeitgerechte Begleichung<br />

der gestellten Rechnung zu achten. Falls<br />

gerechtfertigte Kontrollen notwendig sind, sind<br />

diese innerhalb der Skontofrist durchzuführen.<br />

Der Vorsitzende stellte den Antrag, den Rechnungsabschluss<br />

für das Jahr 2012 in der vorgelegten<br />

Form zu genehmigen, die Abweichungen gegenüber<br />

dem Voranschlag nachträglich zu genehmigen<br />

und den Rechnungsleger zu entlasten.<br />

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

TOP 8 BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG<br />

ÜBER DIE VERMIETUNG VON DIV. RÄUMEN AN DIE<br />

VEREINE<br />

Der Vorsitzende stellt die Vergabe von Räumlichkeiten<br />

der <strong>Gemeinde</strong> an die Ortsvereine vor. Er<br />

stellt den Antrag, dass die Räume entsprechend<br />

dieser Aufstellung vergeben werden sollen. Die<br />

Vereine sollen keine Ablöse bezahlen. Dies wird<br />

aber als Vereinsförderung für die nächsten 5 Jahre<br />

gesehen. In dieser Zeit sind keine Sonderförderungen<br />

möglich.<br />

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

TOP 9<br />

BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER<br />

DIE ANPASSUNG DES ELTERNTARIFES FÜR DREIJÄHRI-<br />

GE<br />

Mit Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung<br />

wurde mitgeteilt, dass die Elterntarife<br />

für Kinder in Spielgruppen bis auf € 30,-- (Vorjahr<br />

€ 28,--) pro Monat gefördert werden.<br />

(Fortsetzung auf Seite 6)<br />

Önschas Gmendsblättli 3/<strong>2013</strong>

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