FAQ_Schwerbhindertenrecht.pdf - LASV - Brandenburg.de

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27.04.2014 Aufrufe

Fragen und Antworten Schwerbehindertenrecht Welche Vorteile bietet der Schwerbehindertenausweis? Welche Rechte ergeben sich? Wer seine Rechte als schwerbehinderter Mensch beanspruchen will, muss seine Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen können. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis. Ein Schwerbehindertenausweis kann ausgestellt werden, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird. Schwerbehinderte Menschen können u. a. Kündigungsschutz und Zusatzurlaub geltend machen. Sie können außerdem verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Schwerbehinderten Menschen wird bei der Einkommens- und Lohnsteuer ein zusätzlicher Pauschbetrag eingeräumt. Bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises kann auch bei öffentlichen Einrichtungen wie z. B. in Schwimmbädern, Tierparks, Ausstellungen und Museen ein Preisnachlass gewährt werden. Wo erhalte ich ein Antragsformular? Ein Antragsformular können Sie direkt bei uns telefonisch anfordern oder im Internet unter www.lasv.brandenburg.de – Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht – herunterladen. Es besteht außerdem noch die Möglichkeit, unter www.service.brandenburg.de einen Online-Antrag zu stellen. Aktuell müssen die Unterschriften allerdings noch nachgeholt werden. Natürlich können Sie auch in unseren Bürgerbüros Anträge erhalten. Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? Füllen Sie den Antrag bitte vollständig und gut leserlich aus. Unterschreiben Sie eigenhändig. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen. Bitte nicht vergessen, die Einwilligungserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Krankenunterlagen zu unterschreiben. Wie lange dauert ein Feststellungsverfahren? Die Bearbeitungsdauer hängt u. a. davon ab: • wie vollständig Sie Ihre Angaben im Antrag gemacht haben und • wie schnell die von Ihnen angegebenen Ärzte und Institutionen auf unsere Anfragen reagieren. Sie helfen das Verfahren zu beschleunigen, wenn Sie dem Antrag die in Ihrem Besitz oder beim Hausarzt befindlichen medizinischen Unterlagen (Krankenhaus-, Kurberichte, Röntgenbefunde und andere Untersuchungsbefunde neueren Datums) beifügen. Eine Kostenübernahme ist hier jedoch nicht möglich. Was kann ich tun, wenn sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat? Sofern sich Ihr Gesundheitszustand seit der letzten Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht wesentlich verschlimmert hat, so können Sie einen Änderungsantrag stellen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerbüros beraten Sie gern und sind Ihnen beim Aus-füllen des Antrages behilflich. Was muss ich tun, wenn mein Schwerbehindertenausweis verlängert werden muss? Ihres Ausweises ab, können Sie - den Ausweis vier Wochen vor Ablauf per Post zu Ihrem zuständigen Versorgungsamt/Außenstelle schicken. Der verlängerte Ausweis wird mit der Post zurückgesandt. - den Ausweis persönlich zu den Sprechzeiten der Bürgerbüros vorlegen. Dann können Sie den verlängerten Ausweis sofort wieder mitnehmen. Wurde Ihr Ausweis bereits zweimal verlängert, muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Dies erfolgt auf dem gleichen Weg. Dazu benötigen wir ein aktuelles Passbild der Größe 45 x 35 mm. Sie erhalten dann einen neuen Ausweis im Bankkartenformat (Plastekarte). Der neue Plasteausweis wird nicht verlängert, sondern es wird nach Ablauf der Gültigkeit ein neuer Ausweis ausgestellt, sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Was ist zu tun, wenn meine Wertmarke ungültig wird? Sie erhalten 6 Wochen vor Ablauf der Wertmarke eine Benachrichtigung mit Überweisungsträger und Antrag. Die Wertmarke wird erst ausgegeben, wenn die Zahlung auf dem angegebenen Konto des Landes eingegangen ist. Haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Wertmarke aus sozialen Gründen, legen Sie bitte Kopien des letzten Bescheides (z. B. Grundsicherung) als Nachweis bei. 1

Fragen und Antworten<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenrecht<br />

Welche Vorteile bietet <strong>de</strong>r<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis? Welche Rechte ergeben<br />

sich?<br />

Wer seine Rechte als schwerbehin<strong>de</strong>rter Mensch<br />

beanspruchen will, muss seine Schwerbehin<strong>de</strong>rteneigenschaft<br />

nachweisen können. Als Nachweis dient <strong>de</strong>r<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis. Ein Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

kann ausgestellt wer<strong>de</strong>n, wenn ein Grad <strong>de</strong>r<br />

Behin<strong>de</strong>rung von min<strong>de</strong>stens 50 festgestellt wird.<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen können u. a.<br />

Kündigungsschutz und Zusatzurlaub geltend machen.<br />

Sie können außer<strong>de</strong>m verschie<strong>de</strong>ne Nachteilsausgleiche<br />

in Anspruch nehmen. Schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen wird<br />

bei <strong>de</strong>r Einkommens- und Lohnsteuer ein zusätzlicher<br />

Pauschbetrag eingeräumt. Bei Vorlage <strong>de</strong>s<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises kann auch bei öffentlichen<br />

Einrichtungen wie z. B. in Schwimmbä<strong>de</strong>rn, Tierparks,<br />

Ausstellungen und Museen ein Preisnachlass gewährt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Wo erhalte ich ein Antragsformular?<br />

Ein Antragsformular können Sie direkt bei uns telefonisch<br />

anfor<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r im Internet unter<br />

www.lasv.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong> – Feststellung nach <strong>de</strong>m<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenrecht – herunterla<strong>de</strong>n. Es besteht<br />

außer<strong>de</strong>m noch die Möglichkeit, unter<br />

www.service.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong> einen Online-Antrag zu<br />

stellen. Aktuell müssen die Unterschriften allerdings noch<br />

nachgeholt wer<strong>de</strong>n. Natürlich können Sie auch in<br />

unseren Bürgerbüros Anträge erhalten.<br />

Wie beantrage ich einen<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis?<br />

Füllen Sie <strong>de</strong>n Antrag bitte vollständig und gut leserlich<br />

aus. Unterschreiben Sie eigenhändig. So vermei<strong>de</strong>n Sie<br />

Rückfragen und Verzögerungen. Bitte nicht vergessen,<br />

die Einwilligungserklärung zur Einsichtnahme in Ihre<br />

Krankenunterlagen zu unterschreiben.<br />

Wie lange dauert ein Feststellungsverfahren?<br />

Die Bearbeitungsdauer hängt u. a. davon ab:<br />

• wie vollständig Sie Ihre Angaben im Antrag gemacht<br />

haben und<br />

• wie schnell die von Ihnen angegebenen Ärzte und<br />

Institutionen auf unsere Anfragen reagieren.<br />

Sie helfen das Verfahren zu beschleunigen, wenn Sie<br />

<strong>de</strong>m Antrag die in Ihrem Besitz o<strong>de</strong>r beim Hausarzt<br />

befindlichen medizinischen Unterlagen (Krankenhaus-,<br />

Kurberichte, Röntgenbefun<strong>de</strong> und an<strong>de</strong>re<br />

Untersuchungsbefun<strong>de</strong> neueren Datums) beifügen. Eine<br />

Kostenübernahme ist hier jedoch nicht möglich.<br />

Was kann ich tun, wenn sich mein<br />

Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat?<br />

Sofern sich Ihr Gesundheitszustand seit <strong>de</strong>r letzten<br />

Feststellung nach <strong>de</strong>m Schwerbehin<strong>de</strong>rtenrecht<br />

wesentlich verschlimmert hat, so können Sie einen<br />

Än<strong>de</strong>rungsantrag stellen. Unsere Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter in <strong>de</strong>n Bürgerbüros beraten Sie gern und sind<br />

Ihnen beim Aus-füllen <strong>de</strong>s Antrages behilflich.<br />

Was muss ich tun, wenn mein<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis verlängert wer<strong>de</strong>n<br />

muss?<br />

Ihres Ausweises ab, können Sie<br />

- <strong>de</strong>n Ausweis vier Wochen vor Ablauf per Post zu Ihrem<br />

zuständigen Versorgungsamt/Außenstelle schicken. Der<br />

verlängerte Ausweis wird mit <strong>de</strong>r Post zurückgesandt.<br />

- <strong>de</strong>n Ausweis persönlich zu <strong>de</strong>n Sprechzeiten <strong>de</strong>r<br />

Bürgerbüros vorlegen. Dann können Sie <strong>de</strong>n<br />

verlängerten Ausweis sofort wie<strong>de</strong>r mitnehmen.<br />

Wur<strong>de</strong> Ihr Ausweis bereits zweimal verlängert, muss ein<br />

neuer Ausweis ausgestellt wer<strong>de</strong>n. Dies erfolgt auf <strong>de</strong>m<br />

gleichen Weg. Dazu benötigen wir ein aktuelles Passbild<br />

<strong>de</strong>r Größe 45 x 35 mm. Sie erhalten dann einen neuen<br />

Ausweis im Bankkartenformat (Plastekarte). Der neue<br />

Plasteausweis wird nicht verlängert, son<strong>de</strong>rn es wird<br />

nach Ablauf <strong>de</strong>r Gültigkeit ein neuer Ausweis ausgestellt,<br />

sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen weiterhin<br />

vorliegen.<br />

Was ist zu tun, wenn meine Wertmarke ungültig<br />

wird?<br />

Sie erhalten 6 Wochen vor Ablauf <strong>de</strong>r Wertmarke eine<br />

Benachrichtigung mit Überweisungsträger und Antrag.<br />

Die Wertmarke wird erst ausgegeben, wenn die Zahlung<br />

auf <strong>de</strong>m angegebenen Konto <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s eingegangen<br />

ist. Haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Wertmarke<br />

aus sozialen Grün<strong>de</strong>n, legen Sie bitte Kopien <strong>de</strong>s letzten<br />

Beschei<strong>de</strong>s (z. B. Grundsicherung) als Nachweis bei.<br />

1


Was muss ich tun, wenn mein Ausweis und/o<strong>de</strong>r die<br />

Wertmarke abhan<strong>de</strong>n gekommen sind?<br />

Bei Verlust <strong>de</strong>s Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Beiblattes zum Ausweis mit Wertmarke helfen Ihnen die<br />

Mitarbeiter unserer Bürgerbüros. Wenn erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ersetzen wir diese Dokumente sofort. Die<br />

Verlustmeldung kann natürlich auch per Post erfolgen.<br />

Bitte das Passbild für <strong>de</strong>n neuen Ausweis nicht<br />

vergessen.<br />

Wie wird mein Gesundheitszustand beurteilt?<br />

Die Prüfung <strong>de</strong>s Antrages erfolgt anhand <strong>de</strong>r<br />

vorliegen<strong>de</strong>n medizinischen Unterlagen. Sollten die vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen für eine sachgerechte<br />

Entscheidung nicht ausreichen, kann eine ärztliche<br />

Begutachtung erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n.<br />

Wo beantrage ich die Ermäßigung <strong>de</strong>s<br />

Rundfunkbeitrages und welche Voraussetzungen<br />

gelten?<br />

Entsprechen<strong>de</strong> Anträge sind bei ARD, ZDF,<br />

Deutschlandradio, Beitragsservice in 50656 Köln zu<br />

stellen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die<br />

Ermäßigung <strong>de</strong>s Rundfunkbeitrages wer<strong>de</strong>n durch das<br />

Merkzeichen „RF“ auf <strong>de</strong>r Rückseite <strong>de</strong>s<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweises nachgewiesen.<br />

Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die<br />

Feststellung dieses Merkzeichens sind bei folgen<strong>de</strong>n<br />

Personengruppen erfüllt:<br />

• Blin<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r nicht nur vorübergehend wesentlich<br />

sehbehin<strong>de</strong>rte Personen mit einem GdB von<br />

wenigstens 60 allein wegen <strong>de</strong>r Sehbehin<strong>de</strong>rung,<br />

• Hörgeschädigte, die gehörlos sind o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>nen eine<br />

ausreichen<strong>de</strong> Verständigung über das Gehör auch<br />

mit Hörhilfen nicht möglich ist und bei <strong>de</strong>nen hierfür<br />

ein GdB von wenigstens 50 anzusetzen ist,<br />

• behin<strong>de</strong>rte Menschen mit einem GdB von<br />

wenigstens 80, die wegen ihres Lei<strong>de</strong>ns an<br />

öffentlichen Veranstaltungen auch mit einer<br />

Begleitperson ständig nicht teilnehmen können.<br />

Hierzu gehören auch Personen, bei <strong>de</strong>nen schwere<br />

Bewegungsstörungen bestehen o<strong>de</strong>r auch durch<br />

innere Lei<strong>de</strong>n (wie schwere Herzleistungsschwäche,<br />

schwere Lungenfunktionsstörung) verursacht<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

• Menschen mit Behin<strong>de</strong>rung, die noch in<br />

nennenswertem Umfang an öffentlichen<br />

Veranstaltungen (auch z. B. Berufstätigkeit)<br />

teilnehmen können, erfüllen die Voraussetzung<br />

nicht. Es muss eine allgemeine und umfassen<strong>de</strong><br />

Nichtteilnahme am öffentlichen Leben gegeben sein,<br />

was letztlich einem Öffentlichkeitsausschluss<br />

gleichkommt.<br />

Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben:<br />

• Taubblin<strong>de</strong> Menschen (ärztliche Bescheinigung als<br />

Nachweis erfor<strong>de</strong>rlich)<br />

• Empfänger von Blin<strong>de</strong>nhilfe nach § 72 SGB XII bzw.<br />

Lan<strong>de</strong>spflegegeld.<br />

Des Weiteren kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag<br />

aus sozialen Grün<strong>de</strong>n gewährt wer<strong>de</strong>n. Weitere<br />

Auskünfte hierzu fin<strong>de</strong>n Sie im Internet unter:<br />

www.rundfunkbeitrag.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m Servicetelefon:<br />

0185 999 5010 (kostenpflichtig).<br />

Wann liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen<br />

für die Feststellung <strong>de</strong>s Merkzeichens „aG“<br />

(außergewöhnliche Gehbehin<strong>de</strong>rung) vor?<br />

Außergewöhnlich gehbehin<strong>de</strong>rt ist, wer sich wegen <strong>de</strong>r<br />

Schwere seines Lei<strong>de</strong>ns dauernd nur mit frem<strong>de</strong>r Hilfe<br />

o<strong>de</strong>r nur mit großer Anstrengung außerhalb seines<br />

Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen<br />

Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte,<br />

Doppelunterschenkelamputierte, Hüftex-artikulierte und<br />

einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd<br />

außerstan<strong>de</strong> sind, ein Kunstbein zu tragen o<strong>de</strong>r nur eine<br />

Beckenkorbprothese tragen können o<strong>de</strong>r zugleich<br />

unterschenkel- o<strong>de</strong>r armamputiert sind sowie an<strong>de</strong>re<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen, die – aufgrund an<strong>de</strong>rer<br />

Erkrankungen – <strong>de</strong>m vorstehend aufgeführten<br />

Personenkreis gleichzustellen sind. Als Erkrankungen<br />

<strong>de</strong>r inneren Organe, die eine solche Gleichstellung<br />

rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschä<strong>de</strong>n mit<br />

schweren Dekompensationserscheinungen o<strong>de</strong>r<br />

Ruheinsuffizienz sowie Krankheiten <strong>de</strong>r Atmungsorgane<br />

mit Einschränkung <strong>de</strong>r Lungenfunktion schweren Gra<strong>de</strong>s<br />

anzusehen.<br />

Welche Kriterien muss ich für die beson<strong>de</strong>re<br />

Parkerleichterung im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> erfüllen?<br />

Wo muss diese beantragt wer<strong>de</strong>n?<br />

Parkerleichterungen können Inhaber <strong>de</strong>s blauen EU-<br />

Parkausweises in Anspruch nehmen. Dieser Parkausweis<br />

wird durch die zuständige Straßenverkehrsbehör<strong>de</strong><br />

ausgestellt. Voraussetzung dafür ist<br />

eine festgestellte Schwerbehin<strong>de</strong>rung und eine<br />

außergewöhnliche Gehbehin<strong>de</strong>rung (Merkzeichen „aG“).<br />

Ein Parkausweis kann auch schwerbehin<strong>de</strong>rten<br />

Menschen mit beidseitiger Amelie o<strong>de</strong>r Phokomelie o<strong>de</strong>r<br />

vergleichbaren Funktionseinschränkungen o<strong>de</strong>r Blindheit<br />

(Merkzeichen „Bl“) ausgestellt wer<strong>de</strong>n. Der genannte<br />

Personenkreis kann diese Ausnahmegenehmigung auch<br />

ohne Führerschein erhalten. Die Befreiung ist also nicht<br />

an ein bestimmtes Fahrzeug gebun<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn an die<br />

mitfahren<strong>de</strong> schwerbehin<strong>de</strong>rte Person. Die Berechtigung<br />

zum Parken ist durch <strong>de</strong>n blauen EU-Parkausweis, <strong>de</strong>r<br />

gut sichtbar hinter <strong>de</strong>r Windschutzscheibe anzubringen<br />

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ist, nachzuweisen. Diese beson<strong>de</strong>ren<br />

Parkerleichterungen gelten im ganzen Bun<strong>de</strong>sgebiet.<br />

Weitere Auskünfte können Sie bei <strong>de</strong>n<br />

Straßenverkehrsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und<br />

in unseren Bürgerbüros erhalten.<br />

Wem steht die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und<br />

wem die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zu?<br />

Die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung (50 Prozent) steht<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen mit <strong>de</strong>n Merkzeichen „G“<br />

(gehbehin<strong>de</strong>rt) und gehörlosen Menschen mit <strong>de</strong>m<br />

Merkzeichen „Gl“ (gehörlos) im Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

zu. Auf schriftliche Anfor<strong>de</strong>rung<br />

übersen<strong>de</strong>t das Versorgungsamt/Außenstelle ein Beiblatt<br />

zum Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis ohne Wertmarke. Mit<br />

<strong>de</strong>m Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis und <strong>de</strong>m Beiblatt wird<br />

die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung beim zuständigen<br />

Finanzamt beantragt. Anspruch auf<br />

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung haben schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />

Menschen mit <strong>de</strong>n Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (blind)<br />

o<strong>de</strong>r „aG“ (außergewöhnlich gehbehin<strong>de</strong>rt);<br />

Kriegsbeschädigte (KB) und an<strong>de</strong>re<br />

Versorgungsberechtigte (VB) nach <strong>de</strong>m Sozialen<br />

Entschädigungsrecht mit einem Grad <strong>de</strong>r Schädigungsfolgen<br />

(GdS) von min<strong>de</strong>stens 70 o<strong>de</strong>r 50 und 60<br />

mit <strong>de</strong>n Merkzeichen „G“ (gehbehin<strong>de</strong>rt) im<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis.<br />

Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kann beim zuständigen<br />

Finanzamt allein mit <strong>de</strong>m Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n. Das Fahrzeug muss auf <strong>de</strong>n Namen<br />

<strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n scherbehin<strong>de</strong>rten Menschen<br />

zugelassen sein.<br />

Wann steht mir <strong>de</strong>r Zusatzurlaub zu?<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen (Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung von<br />

wenigstens 50) haben Anspruch auf einen bezahlten<br />

zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr.<br />

Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit <strong>de</strong>s<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen auf mehr o<strong>de</strong>r weniger als<br />

5 Arbeitstage in <strong>de</strong>r Kalen<strong>de</strong>rwoche, erhöht o<strong>de</strong>r<br />

vermin<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Zusatzurlaub entsprechend. Der<br />

Zusatzurlaub ist rechtzeitig, d. h. vor Ablauf <strong>de</strong>s<br />

Urlaubsjahres beim Arbeitgeber möglichst schriftlich<br />

geltend zu machen.<br />

Kann ich mit <strong>de</strong>m grünen<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis die unentgeltliche<br />

Beför<strong>de</strong>rung im Öffentlichen Personennahverkehr in<br />

Anspruch nehmen?<br />

Die unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung im Öffentlichen<br />

Personennahverkehr können Sie nur mit einem Schwerbehin<strong>de</strong>rtenausweis<br />

in Anspruch nehmen, <strong>de</strong>r mit einem<br />

orangefarbenen Flächenaufdruck gekennzeichnet ist,<br />

wenn das Merkzeichen „G" (gehbehin<strong>de</strong>rt), „H" (hilflos),<br />

„Gl" (gehörlos), „Bl" (blind) o<strong>de</strong>r „aG" (außergewöhnlich<br />

gehbehin<strong>de</strong>rt) festgestellt wur<strong>de</strong>. Des Weiteren<br />

benötigen Sie ein Beiblatt zum Ausweis mit Wertmarke,<br />

dass auf Antrag hin ausgestellt wird.<br />

Wann und wo kann ich einen Antrag auf<br />

Gleichstellung stellen?<br />

Ist bei Ihnen ein Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung (GdB) nach <strong>de</strong>m<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rtenrecht von wenigstens 30 festgestellt<br />

wor<strong>de</strong>n, können Sie einen Antrag auf Gleichstellung bei<br />

<strong>de</strong>r zuständigen Agentur für Arbeit stellen.<br />

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