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Beruf und Familie aktiv gestalten - LASA Brandenburg GmbH

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Arbeitswelt<br />

Elternzeit<br />

<strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong> <strong>aktiv</strong> <strong>gestalten</strong><br />

Informationen für (werdende) Eltern<br />

EUROPÄISCHE UNION<br />

Europäischer Sozialfonds<br />

Die Servicestelle Arbeitswelt <strong>und</strong> Elternzeit wird durch das Ministerium für<br />

Arbeit, Soziales, Frauen <strong>und</strong> <strong>Familie</strong> aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds<br />

<strong>und</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong> gefördert.<br />

Europäischer Sozialfonds – Investition in Ihre Zukunft.<br />

1


„Die Servicestelle Arbeitswelt <strong>und</strong> Elternzeit war „Ausgewählter Ort 2011“ im Land der Ideen. Damit war sie<br />

Preisträger im Wettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“, der von der Standortinitiative „Deutschland - Land<br />

der Ideen“ in Kooperation mit der Deutschen Bank durchgeführt wurde. Unter der Schirmherrschaft des B<strong>und</strong>espräsidenten<br />

rückte der Wettbewerb Ideen <strong>und</strong> Projekte in den Mittelpunkt, die die Zukunft Deutschlands<br />

<strong>aktiv</strong> <strong>gestalten</strong>. Als „Ausgewählter Ort“ war die Servicestelle Arbeitswelt <strong>und</strong> Elternzeit im Jahr 2011 Botschafter<br />

für das Land der Ideen <strong>und</strong> präsentierte das Innovationspotenzial Deutschlands.“


<strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong> <strong>aktiv</strong> <strong>gestalten</strong><br />

Informationen für (werdende) Eltern


Liebe Eltern, liebe Leserinnen <strong>und</strong> Leser,<br />

Günter Baaske<br />

Minister für Arbeit, Soziales, Frauen<br />

<strong>und</strong> <strong>Familie</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Kinder sind das Beste, was wir haben<br />

<strong>und</strong> unser größter Reichtum. Wie gut<br />

wir auf sie vorbereitet sind <strong>und</strong> den<br />

Alltag mit ihnen <strong>gestalten</strong> – dies hängt<br />

von vielen Dingen des Lebens ab. Zweifelsohne<br />

auch zunehmend davon, wie<br />

gut Eltern es verstehen, <strong>Beruf</strong>liches<br />

<strong>und</strong> Familiäres miteinander in Einklang<br />

zu bringen. Deshalb sollen sich<br />

künftige Eltern möglichst früh mit<br />

diesem Lebensabschnitt beschäftigen.<br />

Mit diesem Ziel hatte das brandenburgische<br />

Arbeitsministerium vor über<br />

fünf Jahren die Servicestelle Arbeitswelt<br />

<strong>und</strong> Elternzeit ins Leben gerufen.<br />

Eine Anlaufstelle, die berufstätige<br />

werdende Eltern, aber auch Unternehmen<br />

in Fragen der Elternzeit, des Mutterschutzes,<br />

der Überbrückung von<br />

<strong>Beruf</strong>spausen bis hin zur Rückkehr an<br />

den Arbeitsplatz berät.<br />

Mit der Schwangerschaft verändert<br />

sich praktisch alles im Alltag zweier<br />

Menschen, die sich für den gemeinsamen<br />

Lebensweg entschieden haben:<br />

Wie wird es sein mit dem Kind? Packen<br />

wir die Last der Verantwortung?<br />

Und auch: Kann ich beruflich weiter<br />

machen? Und komme ich nach der<br />

Auszeit wieder rein?<br />

4


Fragen, Unwägbarkeiten, Hoffnungen, die sich in neuer Schärfe stellen. Jungen<br />

Leuten heute wird die Vereinbarkeit von <strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong> immer wichtiger; <strong>und</strong><br />

Betriebe sind gut beraten, sie darin nach Kräften zu unterstützen.<br />

Antworten darauf, wie dieser Spagat besser gelingen kann, gibt Ihnen auch diese<br />

Broschüre. Sie informiert umfassend darüber, was Sie in dieser neuen <strong>und</strong> spannenden<br />

Zeit zwischen Schwangerschaft <strong>und</strong> Rückkehr in den <strong>Beruf</strong> beachten<br />

sollten. Ein kompetenter Leitfaden mit ganz praktischen Tipps u. a. zu Behördengängen,<br />

zu Terminen <strong>und</strong> Fristen, zur Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge <strong>und</strong> Kinderbetreuung.<br />

Sie zeigt Ihnen Wege, wie Sie abgestimmt mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Rückkehr<br />

<strong>gestalten</strong> können.<br />

Wir bleiben dabei: <strong>Brandenburg</strong> soll familienfre<strong>und</strong>lichstes B<strong>und</strong>esland werden.<br />

Die Servicestelle Arbeitswelt <strong>und</strong> Elternzeit ist ein wichtiger Baustein auf diesem<br />

Weg. Sie hat sich bewährt – wie die vielen h<strong>und</strong>ert Telefonberatungen <strong>und</strong> auch die<br />

monatlich mehr als 4.000 Zugriffe auf die Website deutlich unterstreichen. Keine<br />

Frage: Eltern <strong>und</strong> Unternehmen brauchen Beratung <strong>und</strong> wollen beraten werden.<br />

Tun Sie dies auch weiterhin <strong>und</strong> wenden Sie sich vertrauensvoll an diese Einrichtung;<br />

Sie erreichen sie werktags telefonisch unter 0331 600 22 66.<br />

Ich bitte Sie: Nutzen Sie ausgiebig diese Möglichkeit. Es ist auch ein großes Stück<br />

Chancengerechtigkeit, wenn nicht nur Männer, sondern auch immer mehr Frauen<br />

während dieses Lebensabschnitts ihre Karrierechancen wirksamer nutzen <strong>und</strong> besser<br />

voranbringen können. Diese Broschüre gibt Ihnen vielfältige Anregungen <strong>und</strong><br />

gute Tipps dafür. Ich wünsche Ihnen <strong>und</strong> Ihrer <strong>Familie</strong> eine glückliche Zeit mit<br />

dem Nachwuchs, einen erfolgreichen beruflichen Neustart sowie ein betriebliches<br />

Klima, das <strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong> stets gut unter einen Hut bringt!<br />

Günter Baaske<br />

Vorwort<br />

5


Abkürzungsverzeichnis:<br />

BEEG<br />

B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> Elternzeitgesetz<br />

EStG<br />

Einkommenssteuergesetz<br />

MuSchG<br />

Mutterschutzgesetz<br />

SGB<br />

Sozialgesetzbuch<br />

TzBfG<br />

Teilzeit- <strong>und</strong> Befristungsgesetz<br />

Das Bemühen um eine verständliche Sprache erfordert mitunter Kompromisse zu Lasten juristischer<br />

Detailpräzision. Verbindlich für die Beurteilungen sind deshalb stets nur die einschlägigen Rechtsgr<strong>und</strong>lagen.<br />

Obwohl die Broschüre sorgfältig zusammengestellt wurde, kann dennoch keine Gewähr<br />

für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit übernommen werden.<br />

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.<br />

Für die Inhalte verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.<br />

6


Inhaltsverzeichnis<br />

EINLEITUNG<br />

8<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

INFORMATION<br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutz<br />

Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld<br />

1. Elternzeit planen<br />

2. Elterngeld – gut informiert<br />

3. Qualifikation <strong>und</strong> Erfahrungswissen sichern<br />

Formen der familiengerechten Arbeitsorganisation<br />

1. Arbeitszeit – flexibel oder reduziert<br />

2. Arbeitsort – das Ergebnis zählt<br />

Kinderbetreuung – Das Kind in besten Händen wissen<br />

Anträge „r<strong>und</strong> um das Kind“<br />

Rückkehr in den <strong>Beruf</strong><br />

SERVICE<br />

Überblick zu Schwangerschaft, Mutterschutz <strong>und</strong> Elternzeit<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Publikationen<br />

Web-Links<br />

Kontakt<br />

12<br />

22<br />

22<br />

25<br />

28<br />

30<br />

30<br />

34<br />

36<br />

40<br />

42<br />

44<br />

46<br />

48<br />

52<br />

54<br />

ANHANG<br />

Checkliste zur Planung von Mutterschutz <strong>und</strong> Elternzeit<br />

Zeitleiste<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

7


Einleitung<br />

Sie erwarten <strong>Familie</strong>nzuwachs? Ihr<br />

Kind ist vor kurzem geboren worden?<br />

Großartig! Herzlichen Glückwunsch!<br />

Es kommen jetzt viele familiäre <strong>und</strong><br />

berufliche Neuerungen auf Sie zu.<br />

Diese Info-Broschüre gibt Ihnen einen<br />

Überblick über die Themenfelder Mutterschutz<br />

<strong>und</strong> Elternzeit bzw. Vereinbarkeit<br />

von <strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> zeigt<br />

Ihnen auf, welche Wege Sie in diesen<br />

Bereichen gehen können. Sie erhalten<br />

Informationen <strong>und</strong> Anregungen,<br />

wie Sie die Phasen vor der Geburt<br />

des Kindes, während der familienbedingten<br />

beruflichen Auszeit <strong>und</strong> der<br />

Rückkehr in den <strong>Beruf</strong> <strong>gestalten</strong> können.<br />

Überdies werden eine Reihe von<br />

Fragen zu Ihren Rechten <strong>und</strong> Pflichten<br />

als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer<br />

beantwortet.<br />

Klären Sie so früh wie möglich für sich,<br />

wie die Abschnitte von Schwangerschaft,<br />

Mutterschutz- <strong>und</strong> Elternzeit<br />

gestaltet werden können.<br />

Wir möchten Sie dazu einladen, über<br />

die erste Zeit mit dem Baby <strong>und</strong> Kleinkind<br />

hinauszuschauen <strong>und</strong> zu überlegen,<br />

welche Auswirkungen die bevorstehende<br />

<strong>Familie</strong>nerweiterung auf<br />

Ihre berufliche Zukunft haben wird:<br />

die gewünschte berufliche Laufbahn,<br />

die Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsentwicklung<br />

oder die spätere Rente. Solche Überlegungen<br />

sind eine gute Gr<strong>und</strong>lage für<br />

die Planung der Elternzeit, die nach<br />

Geburt des Kindes möglich ist.<br />

8


<strong>Familie</strong> umfasst heute eine Vielfalt<br />

von Lebensformen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

können auch Ehe- <strong>und</strong> Lebenspartner<br />

<strong>und</strong> -partnerinnen, die mit dem Kind<br />

in einem Haushalt leben <strong>und</strong> dieses<br />

betreuen, Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld in<br />

Anspruch nehmen. Für diese <strong>Familie</strong>n<br />

wie für Adoptiv- <strong>und</strong> Pflegefamilien<br />

gelten im Einzelnen gesonderte<br />

Bestimmungen.<br />

Wenn wir von „<strong>Familie</strong>“ reden, meinen<br />

wir also nicht nur die leiblichen Eltern<br />

eines Kindes, sondern all jene, die<br />

familiäre Verantwortung für ein Kind<br />

übernehmen!<br />

Unser Informationsangebot:<br />

Gut geplant ist halb gewonnen<br />

In den folgenden Kapiteln haben wir<br />

Informationen r<strong>und</strong> um die Phasen<br />

Mutterschutz, Elternzeit <strong>und</strong> Rückkehr<br />

in den <strong>Beruf</strong> zusammengestellt <strong>und</strong><br />

für Sie aufbereitet. So können Sie mit<br />

Ihrer <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Ihrem Arbeitgeber<br />

bzw. Arbeitgeberin die einzelnen Phasen<br />

planen <strong>und</strong> <strong>gestalten</strong>.<br />

Ab dem Tag, an dem eine Arbeitnehmerin<br />

ihre Schwangerschaft Ihrem<br />

Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin<br />

meldet, steht sie unter besonderem<br />

Schutz. Wir informieren Sie über Ihre<br />

Rechte <strong>und</strong> Pflichten als schwangere<br />

Arbeitnehmerin.<br />

Nach der Geburt eines Kindes können<br />

beide Elternteile Elternzeit beantragen.<br />

Das zum 1. Januar 2007 eingeführte<br />

Elterngeld soll der finanziellen<br />

Absicherung in den ersten 12 bzw.<br />

14 Lebensmonaten Ihres Kindes dienen.<br />

Mehrheitlich wird Elterngeld<br />

noch immer von Müttern in Anspruch<br />

genommen. Wir möchten mit dieser<br />

Info-Broschüre ganz bewusst werdende<br />

Väter ansprechen.<br />

Aktuell nehmen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

29,6% der Väter Elterngeld<br />

in Anspruch. Im Jahre 2009 haben<br />

lediglich 17,4% Elterngeld bezogen.<br />

Damit stieg die Zahl der Väter die<br />

Elterngeld beziehen erfreulicherweise<br />

um 12,2% (Quelle: Pressemitteilung<br />

176/13 „Elterngeld: Väterbeteiligung<br />

mit 37,3 auf neuem Höchststand“ vom<br />

Statistischen B<strong>und</strong>esamt am 27. Mai<br />

2013). Studien zeigen, dass eine noch<br />

größere Zahl von Männern Elternzeit<br />

<strong>und</strong> Elterngeld in Anspruch nehmen<br />

möchten. Mit Hilfe der Broschüre können<br />

Sie die Zeiten als Paar gemeinsam<br />

planen. Wir sind für Sie da, um Ihnen<br />

Fragen zu beantworten <strong>und</strong> Lösungsideen<br />

anzubieten.<br />

Planen Sie die<br />

Elternzeit mit<br />

Hilfe dieser Infobroschüre<br />

als<br />

Paar gemeinsam<br />

Einleitung<br />

9


Die Rückkehr an den Arbeitsplatz<br />

gelingt leichter, wenn Sie schon vor<br />

dem Ausstieg mit der Planung beginnen.<br />

Wir regen Sie dazu an, folgende<br />

Fragen zu bedenken: Wie ist die Situation,<br />

welche Zeit wird wofür gebraucht<br />

<strong>und</strong> was sind künftige berufliche<br />

Ziele? Fragen, die Sie auch mit Ihrem<br />

Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin<br />

besprechen sollten: Wie ist die Arbeitgebersicht<br />

auf Ihre berufliche Zukunft?<br />

Vielleicht können Sie die <strong>Familie</strong>nzeit<br />

auch für Ihr berufliches Fortkommen<br />

nutzen <strong>und</strong> entsprechende Vereinbarungen<br />

mit Ihrem Arbeitgeber oder<br />

Ihrer Arbeitgeberin treffen – hinsichtlich<br />

Teilzeit, Telearbeit oder Qualifizierungsmaßnahmen<br />

in der Elternzeit.<br />

Sowohl für die Elternzeit als auch<br />

für die Zeit danach gibt es verschiedene<br />

Modelle zur Flexibilisierung von<br />

Arbeitszeit <strong>und</strong> Arbeitsort über die<br />

wir Sie informieren. Des Weiteren<br />

geben wir Ihnen einen Überblick über<br />

verschiedene Möglichkeiten zur Kinderbetreuung.<br />

Wir wollen Sie dabei<br />

unterstützen, Ihren persönlichen Weg<br />

zu finden, wie Sie <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong><br />

miteinander vereinbaren können.<br />

Mit den Serviceseiten keinen<br />

Termin verpassen<br />

In den nächsten Kapiteln informieren<br />

wir Sie über rechtliche Rahmenbedingungen<br />

in den unterschiedlichen<br />

Abschnitten von Schwangerschaft,<br />

Mutterschutz- <strong>und</strong> Elternzeit. Zudem<br />

haben wir Ihnen Informationen über<br />

Publikationen <strong>und</strong> nützliche Links<br />

zusammengestellt.<br />

In einer Checkliste sind alle relevanten<br />

Themen aufgelistet, die Sie mit Ihrer<br />

Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber<br />

bezüglich der Schwangerschaft bzw.<br />

Elternzeit abstimmen sollten.<br />

Darüber hinaus erhalten Sie eine zeitliche<br />

Orientierung zur Planung der<br />

<strong>Familie</strong>nzeit. Sie sehen auf der linken<br />

Seite der Checkliste, was zu tun ist <strong>und</strong><br />

haken rechts Erledigtes ab. So vergessen<br />

Sie nichts. Außerdem finden Sie<br />

Hinweise, wo Sie in Sonderfällen Hilfe<br />

<strong>und</strong> Beratung finden.<br />

Die Zeitleiste zum Herausnehmen am<br />

Ende der Broschüre bietet Ihnen eine<br />

Übersicht zu Fristen, Schutzzeiten <strong>und</strong><br />

Finanzen.<br />

10


Mit dieser Info-Broschüre erhalten Sie<br />

einen Überblick <strong>und</strong> praktische Hilfen.<br />

Nicht alle individuellen Fragen können<br />

so beantwortet werden. Einige Fragen<br />

sind vielleicht erst jetzt aufgetaucht?<br />

Unsere Servicestelle steht Ihnen<br />

selbstverständlich für weitergehende<br />

Beratungen, Kontaktvermittlungen<br />

oder auch Gesprächsmoderationen zur<br />

Verfügung.<br />

Sie erreichen uns<br />

über unser Beratungstelefon:<br />

0331 600 22 66<br />

( Mo–Do: 08:00 – 16:30 Uhr,<br />

Fr: 08:00 – 14:00 Uhr )<br />

oder im Internet<br />

www.arbeitswelt-elternzeit.de<br />

Sprechen Sie uns an!<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Einleitung<br />

11


1<br />

Bereits<br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutz<br />

mit Beginn der Schwangerschaft<br />

sind Sie als Arbeitnehmerin vom<br />

Gesetzgeber unter besonderen Schutz<br />

gestellt: Sobald Sie Ihrer Arbeitgeberin<br />

bzw. Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft<br />

mitteilen, gelten die Mutterschutzbestimmungen.<br />

Darüber hinaus<br />

gibt es Einschränkungen bezüglich<br />

der Art <strong>und</strong> Weise, in der Sie beschäftigt<br />

werden, beispielsweise zur Dauer<br />

der Arbeitszeit <strong>und</strong> hinsichtlich der<br />

Gefahrenvermeidung.<br />

Kündigungsschutz<br />

Vom Zeitpunkt, an dem die Arbeitgeberin<br />

oder der Arbeitgeber Kenntnis von<br />

der bestehenden Schwangerschaft hat<br />

- bzw. wenn innerhalb zweier Wochen<br />

nach Zugang einer Kündigung die<br />

Schwangerschaft mitgeteilt wird - bis<br />

zum Ablauf von vier Monaten nach<br />

der Entbindung, ist die Kündigung der<br />

(werdenden) Mutter unzulässig.<br />

Ab Beantragung der Elternzeit ( 7 Wochen<br />

vor Antritt ) <strong>und</strong> bis zu deren Ende<br />

ist die Kündigung von Elternzeitlern<br />

ebenfalls gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zulässig.<br />

Der Kündigungsschutz beginnt 8 Wochen<br />

vor Beginn der Elternzeit. In<br />

besonderen Fällen ist es möglich, eine<br />

Kündigung seitens des Unternehmens<br />

vom Landesamt für Arbeitsschutz<br />

( LAS ) für zulässig erklären zu lassen.<br />

Im Falle einer Kündigung während<br />

der Schwangerschaft sollten Sie sich<br />

umgehend beim LAS melden <strong>und</strong> ggf.<br />

innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht<br />

Kündigungsschutzklage einreichen.<br />

12


Beschäftigungsverbot<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt ein Beschäftigungsverbot<br />

innerhalb der Mutterschutzfristen.<br />

Auch während der Schwangerschaft<br />

kann ein allgemeines oder<br />

ein individuelles Beschäftigungsverbot<br />

vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin<br />

oder dem Arzt bzw. der Ärztin<br />

ausgesprochen werden. Nach der<br />

Geburt kann ebenfalls ein individuelles<br />

Beschäftigungsverbot ausgesprochen<br />

werden, wenn die Frau in den ersten<br />

Monaten nach der Entbindung nicht<br />

voll leistungsfähig ist.<br />

Dabei muss die verminderte Leistungsfähigkeit<br />

im Zusammenhang<br />

mit der Mutterschaft stehen. Individuelle<br />

Beschäftigungsverbote sind in<br />

der Regel bis zu 6 Monaten nach der<br />

Geburt möglich. Individuelle Beschäftigungsverbote<br />

sind möglich für Arbeiten,<br />

welche die Ges<strong>und</strong>heit der Mutter<br />

<strong>und</strong> des Kindes gefährden können.<br />

Bei der Beschäftigung werdender<br />

Mütter sind besondere Schutzbestimmungen<br />

<strong>und</strong> Beschäftigungsverbote<br />

zu beachten:<br />

• z. B. bei erhöhter Unfallgefahr, bei<br />

Umgang mit ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden<br />

Stoffen <strong>und</strong> schwerer körperlicher<br />

Arbeit<br />

• für Nacht-, Sonn- <strong>und</strong> Feiertagsarbeit,<br />

bei Akkord- <strong>und</strong> Fließbandarbeit<br />

sowie Mehrarbeit: mehr als 8,5 St<strong>und</strong>en<br />

täglich <strong>und</strong> 90 St<strong>und</strong>en/Doppelwoche<br />

sind unzulässig<br />

• für Arbeiten, die den direkten Kontakt<br />

mit Menschen erfordern ( z. B.<br />

medizinisches <strong>und</strong> pädagogisches Personal<br />

)<br />

Wird Ihnen ein allgemeines oder teilweises<br />

Beschäftigungsverbot attestiert,<br />

erhalten Sie Mutterschutzlohn<br />

<strong>und</strong> haben somit in der Regel keine<br />

finanziellen Einbußen.<br />

Weitere Hinweise zum Mutterschutzgesetz<br />

<strong>und</strong> zu tätigkeitsbezogenen<br />

Beschäftigungseinschränkungen sind<br />

bei der zuständigen Aufsichtsbehörde,<br />

dem Landesamt für Arbeitsschutz<br />

erhältlich:<br />

http://bb.osha.de<br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutz<br />

13


1<br />

Wichtig für<br />

den Notfall:<br />

Tragen Sie den<br />

Mutterpass<br />

immer bei sich<br />

Der Mutterpass<br />

Sobald Ihre Schwangerschaft ärztlich<br />

festgestellt wurde, erhalten Sie<br />

den Mutterpass. Darin werden alle<br />

Untersuchungsergebnisse, der voraussichtliche<br />

Entbindungstermin sowie<br />

alle eventuell auftretenden Krankheiten,<br />

Komplikationen <strong>und</strong> der<br />

Schwangerschaftsverlauf vermerkt.<br />

Den Mutterpass sollten Sie ständig<br />

bei sich tragen, da er alle wichtigen<br />

Informationen enthält. Auch nach der<br />

Entbindung bewahren Sie ihn bitte<br />

auf, da er später bei eventuell auftretenden<br />

Komplikationen oder erneuten<br />

Schwangerschaften eine wichtige<br />

Informationsquelle darstellt.<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

In der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen<br />

wichtig, um den<br />

optimalen Verlauf für Mutter <strong>und</strong> Kind<br />

zu gewährleisten. Vorsorgeuntersuchungen<br />

nehmen Gynäkologinnen <strong>und</strong><br />

Gynäkologen oder Hebammen <strong>und</strong><br />

Geburtshelfer vor, die auch über den<br />

Umfang bzw. die Art der Vorsorgeuntersuchungen<br />

( z. B. welche Blut- bzw.<br />

Ultraschalluntersuchungen wichtig<br />

sind ) informieren. Die Kosten hierfür<br />

trägt die Krankenkasse. Benötigte Arznei-<br />

<strong>und</strong> Heilmittel, die in Verbindung<br />

mit der Schwangerschaft stehen, sind<br />

ebenfalls von der Zuzahlung befreit.<br />

www.schwanger-info.de > Schwangerschaft<br />

> Vorsorgeuntersuchungen<br />

Freistellungen für<br />

Untersuchungen<br />

Schwangere sind vom Unternehmen<br />

für Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen<br />

der Leistungen der gesetzlichen<br />

Krankenversicherungen bei Lohnfortzahlung<br />

freizustellen.<br />

14


Wichtig zu<br />

WISSEN!<br />

Mutterschutzfrist<br />

Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen<br />

vor dem errechneten Entbindungstermin<br />

<strong>und</strong> endet 8 Wochen<br />

(bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen)<br />

nach der Geburt. Vor der Entbindung<br />

kann die Schwangere beschäftigt<br />

werden, wenn sie dieses ausdrücklich<br />

wünscht. Diese Erklärung kann sie<br />

jederzeit widerrufen. Nach der Entbindung<br />

besteht während der Schutzfrist<br />

ein absolutes Beschäftigungsverbot.<br />

Liegt der Entbindungstermin vor dem<br />

errechneten Termin, verlängert sich<br />

die Acht-Wochenfrist nach der Geburt<br />

entsprechend um diese Zeit.<br />

Mindestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen<br />

Geburtstermin müssen Sie<br />

dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin<br />

eine entsprechende Bescheinigung<br />

der Ärztin oder des Arztes vorlegen,<br />

welche nicht älter als eine Woche sein<br />

darf. Während der Schwangerschaft<br />

<strong>und</strong> der Mutterschutzfrist besteht<br />

Kündigungsschutz für die ( werdende )<br />

Mutter.<br />

Weiterlesen:<br />

Mutterschutzgesetz<br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutz<br />

15


1<br />

Während des<br />

Mutterschutzes<br />

haben Sie keine<br />

finanziellen<br />

Nachteile<br />

Mutterschutzlohn bei<br />

Beschäftigungsverbot<br />

Die Schwangere erhält bei einem<br />

Beschäftigungsverbot weiterhin in der<br />

Regel ihren bisherigen Durchschnittsverdienst.<br />

Muss eine Frau wegen eines allgemeinen<br />

oder individuellen Beschäftigungsverbotes<br />

ganz oder teilweise vor<br />

Beginn der eigentlichen Schutzfrist<br />

mit der Arbeit aussetzen, braucht Sie<br />

keine finanziellen Nachteile befürchten.<br />

Das gilt auch, wenn der Arbeitsplatz<br />

gewechselt wird. Sie erhält den<br />

Durchschnittsverdienst der letzten<br />

3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft<br />

als Mutterschutzlohn.<br />

Unternehmen erhalten im Rahmen<br />

eines allgemeinen Umlageverfahrens<br />

( U2 ) der gesetzlichen Krankenkassen<br />

diesen Mutterschutzlohn erstattet.<br />

Mutterschaftsgeld in der<br />

Mutterschutzfrist<br />

Die ( werdende ) Mutter erhält in<br />

der Mutterschutzfrist 6 Wochen<br />

vor <strong>und</strong> 8 Wochen nach der Geburt<br />

weiterhin in der Regel ihren bisherigen<br />

Durchschnittsverdienst der<br />

letzten drei Monate vor Beginn<br />

der Schutzfrist. Die Krankenkassen<br />

zahlen auf Antrag der Versicherten<br />

Mutterschaftsgeld in Höhe von<br />

13 Euro pro Tag bzw. 390 Euro pro<br />

Monat. Die Differenz zum bisherigen<br />

Durchschnittsverdienst zahlt<br />

das Unternehmen als Arbeitgeberzuschuss.<br />

Dies gilt für die freiwillig ( mit Anspruch<br />

auf Krankengeld ) oder pflichtversicherten<br />

Mitglieder der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung. Das Geld muss<br />

von der Schwangeren bei ihrer zuständigen<br />

gesetzlichen Krankenkasse<br />

beantragt werden, es wird nicht automatisch<br />

ausgezahlt. Die Beantragung<br />

erfolgt frühestens 7 Wochen vor dem<br />

errechneten Geburtstermin.<br />

Es muss außerdem eine ärztliche<br />

Bescheinigung mit dem voraussichtlichen<br />

Geburtstermin vorgelegt werden,<br />

die nicht älter als eine Woche sein<br />

darf.<br />

16


Werdende Mütter, die in einem<br />

Arbeitsverhältnis stehen <strong>und</strong> nicht<br />

selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse<br />

( z. B. familienversichert ) oder<br />

privat versichert sind, beantragen das<br />

Mutterschaftsgeld beim B<strong>und</strong>esversicherungsamt.<br />

Selbstständige haben<br />

keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.<br />

Daher sollten Selbstständige bei<br />

ihrer Krankenversicherung erfragen,<br />

inwiefern derartige Zahlungen Teil<br />

des Versicherungsumfanges sind. Eine<br />

Übersicht darüber, ob <strong>und</strong> in welcher<br />

Höhe Sie eine mögliche Zahlung beantragen<br />

<strong>und</strong> erhalten, finden Sie auf der<br />

folgenden Seite.<br />

Eine Übersicht der Krankenkassen <strong>und</strong><br />

des B<strong>und</strong>esversicherungsamtes mit<br />

Kontaktdaten finden Sie hier:<br />

www.familien-wegweiser-regional.de<br />

Krankenversicherung<br />

Sie sind während der Mutterschutzfrist<br />

<strong>und</strong> der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert,<br />

wenn Sie Pflichtmitglied der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung sind.<br />

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung zahlen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

weiterhin Beiträge, soweit sie<br />

während der Elternzeit nicht bei ihrem<br />

gesetzlich versicherten Ehepartner<br />

oder eingetragenen Lebenspartner die<br />

Voraussetzungen für eine beitragsfreie<br />

<strong>Familie</strong>nversicherung erfüllen. Mitglieder<br />

einer privaten Krankenversicherung<br />

zahlen während der Elternzeit<br />

den Versicherungsbeitrag weiter <strong>und</strong><br />

zusätzlich den Arbeitgeberanteil.<br />

Wer erhält Mutterschaftsgeld?<br />

Auf der folgenden<br />

Doppelseite<br />

finden Sie eine<br />

Übersicht<br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutz<br />

17


Wer erhält Mutterschaftsgeld?<br />

18


Wer erhält Mutterschaftsgeld?<br />

19


1<br />

Krankschreibungen<br />

Erkranken Sie in der Schwangerschaft,<br />

ist zu unterscheiden, ob die Krankschreibung<br />

schwangerschaftsbedingt<br />

ist oder nicht. Eine Erkältung ist in der<br />

Regel nicht schwangerschaftsbedingt,<br />

während Kreislaufprobleme oder<br />

andauernde Übelkeit durchaus auf die<br />

Schwangerschaft zurückgeführt werden<br />

können. Zu beachten ist, dass sich<br />

eine länger andauernde Krankheit, die<br />

nicht schwangerschaftsbedingt ist,<br />

nachteilig auf die Berechnung des<br />

Elterngeldes auswirken kann, da sich<br />

der Elterngeldanspruch aus dem<br />

Durchschnittsverdienst der letzten<br />

12 Monate vor Beginn der Schutzfrist<br />

errechnet. Krankengeld, das Sie möglicherweise<br />

bei länger andauernder<br />

Krankheit beziehen, wird nicht in die<br />

Berechnung einbezogen.<br />

Die Zeit, in denen eine schwangerschaftsbedingte<br />

Erkrankung, die durch<br />

den behandelnden Arzt oder der Ärztin<br />

attestiert wurde, vorlag, wird bei der<br />

Bestimmung der Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

des Elterngeldes nicht mitgezählt.<br />

Statt dessen werden Zeiten mit<br />

Arbeitseinkommen für die Berechnung<br />

zugr<strong>und</strong>egelegt. Bei Erkrankungen, die<br />

ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot<br />

zur Folge haben,<br />

erhält die Schwangere ihren Durchschnittsverdienst<br />

als Mutterschutzlohn<br />

<strong>und</strong> dieser wird bei der Berechnung<br />

des Elterngeldes berücksichtigt.<br />

20


Beratung<br />

Lassen Sie sich kostenfrei beraten <strong>und</strong><br />

nutzen Sie das Informations- <strong>und</strong><br />

Betreuungsangebot von Beratungsstellen<br />

für <strong>Familie</strong>nplanung, Sexualität<br />

<strong>und</strong> Schwangerschaft in kommunalen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsämtern.<br />

Sie haben einen Rechtsanspruch auf<br />

diese Beratungen. Adressen anerkannter<br />

Schwangerschaftsberatungsstellen<br />

finden Sie hier:<br />

http://service.brandenburg.de/lis/<br />

detail.php?id=20391&template=lis_<br />

adressen_tab&_sortfolge=kreise&__<br />

ariadne=&__ariadne=14260;14105<br />

Was Sie jetzt<br />

ERLEDIGEN sollten:<br />

Meldung beim Arbeitgeber bzw. bei<br />

der Arbeitgeberin:<br />

Melden Sie so früh wie möglich im<br />

eigenen Interesse Ihre Schwangerschaft,<br />

um die geltenden Mutterschutzbestimmungen<br />

wirksam werden<br />

zu lassen. Hierzu gehört insbesondere<br />

der sofortige Kündigungsschutz.<br />

Verlangt die Arbeitgeberin<br />

oder der Arbeitgeber eine gesonderte<br />

Bescheinigung über die Schwangerschaft,<br />

muss sie oder er die Kosten für<br />

die Bescheinigung tragen.<br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutz<br />

21


2 Elternzeit<br />

<strong>und</strong> Elterngeld<br />

1. Elternzeit planen<br />

Planen Sie den Wiedereinstieg vor<br />

dem Ausstieg! Während der Mutterschutzzeit<br />

werden Sie vermutlich<br />

nicht arbeiten, überdies gilt das<br />

Beschäftigungsverbot 8 Wochen (bei<br />

Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach<br />

der Geburt. Viele Eltern möchten im<br />

Anschluss daran ihr Kind weiterhin<br />

selbst betreuen. Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld<br />

ermöglichen Ihnen zahlreiche<br />

Gestaltungsvarianten dafür.<br />

Das Wohlergehen Ihres Kindes spielt<br />

die größte Rolle <strong>und</strong> wird Ihre volle<br />

Aufmerksamkeit erfordern. Vielleicht<br />

nutzen Sie die familienbedingte Auszeit<br />

für Überlegungen, wie Sie die<br />

neuen familiären Aufgaben <strong>und</strong> Ihre<br />

künftige <strong>Beruf</strong>stätigkeit miteinander<br />

vereinbaren können. Planen Sie<br />

gemeinsam mit Ihrem Partner, denn<br />

beide Eltern haben die Möglichkeit,<br />

Elternzeit zu beanspruchen.<br />

Beziehen Sie in diese Überlegungen<br />

auch die Sicht Ihres Arbeitgebers bzw.<br />

Ihrer Arbeitgeberin mit ein.<br />

Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin<br />

hat die Aufgabe, die betrieblichen<br />

Abläufe zu sichern – auch in Ihrem<br />

Interesse. Ebenso ist es für Sie notwendig,<br />

einen Weg zu finden, <strong>Familie</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Beruf</strong> zu vereinbaren. Die Interessenlagen<br />

sollten von allen Seiten<br />

deutlich formuliert werden, um auch<br />

die Sicht des Gegenübers zu verstehen.<br />

Machen Sie Ihrem Arbeitgeber<br />

bzw. Ihrer Arbeitgeberin konkrete Vorschläge<br />

zur Gestaltung der Elternzeit<br />

<strong>und</strong> zur Rückkehr.<br />

Elternzeit gemeinsam nehmen<br />

Elternzeit kann gemeinsam oder nacheinander<br />

genommen werden. Elterngeld<br />

wird ebenfalls beiden Elternteilen<br />

gezahlt, wenn beide Elternteile mindestens<br />

zwei Monate Elterngeld beanspruchen.<br />

Väter übernehmen gern<br />

eine <strong>aktiv</strong>e Rolle im Alltag mit ihren<br />

Kindern. Inzwischen vertrauen Mütter<br />

darauf, dass sich die Väter ebenso gut<br />

um Kinder kümmern können.<br />

Kurz vor <strong>und</strong> nach der Geburt erscheint<br />

es Ihnen möglicherweise noch heikel,<br />

einen langfristigen Plan zu erstellen, da<br />

Sie noch nicht genau wissen, wie sich<br />

Ihr Leben verändern wird – unerheblich,<br />

ob es Ihr erstes oder ein weiteres<br />

Kind ist. Ein Plan bietet jedoch Orientierung<br />

<strong>und</strong> hält Sie handlungsfähig.<br />

22


Was sollen Sie nun planen?<br />

Einige Fragen, die für Ihre Überlegungen<br />

hilfreich sind:<br />

• Wie lange wollen Sie Ihre Zeit der<br />

<strong>Familie</strong>narbeit widmen?<br />

• In welchem Umfang wollen Sie nach<br />

der <strong>Familie</strong>nzeit arbeiten?<br />

• Welche langfristigen Effekte hat die<br />

familienbedingte berufliche Auszeit<br />

( z. B. durch Änderungen im Arbeitsumfeld,<br />

weitere berufliche Entwicklungsschritte,<br />

Entwicklung des Kindes <strong>und</strong><br />

der Partnerschaft )?<br />

• Wie wollen Sie sich Erwerbstätigkeit<br />

<strong>und</strong> <strong>Familie</strong>narbeit in der Partnerschaft<br />

teilen ( z. B. Einverdienermodell,<br />

partnerschaftliche Teilung mit Teilzeitarbeit<br />

)?<br />

• Welche Möglichkeiten gibt es, um<br />

die Betreuung des Kindes sicherzustellen<br />

( z. B. Krippe, Kita, Tagesmutter / Tagesvater,<br />

Au pair )?<br />

Elternzeit<br />

Anspruch auf Elternzeit haben gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

Eltern, deren Ehe- <strong>und</strong> Lebenspartnerinnen<br />

<strong>und</strong> -partner sowie<br />

Adoptiv- <strong>und</strong> Pflegeeltern, die in einem<br />

Arbeitsverhältnis stehen. Sie müssen<br />

mit dem Kind in einem Haushalt leben<br />

<strong>und</strong> dieses betreuen.<br />

In Härtefällen können auch Verwandte<br />

Elternzeit für ihre Nichten, Neffen,<br />

Geschwister oder Enkelkinder nehmen.<br />

Der Anspruch auf Elternzeit besteht<br />

für jeden Elternteil gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.<br />

Väter haben diesen Anspruch ab<br />

Geburt des Kindes <strong>und</strong> können mit der<br />

Mutter gleichzeitig oder unabhängig<br />

von ihr Elternzeit nehmen.<br />

Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld<br />

23


2<br />

Die Beschäftigten müssen die Elternzeit<br />

bis spätestens 7 Wochen vor<br />

deren Beginn schriftlich bei ihren<br />

Arbeitgeberinnen oder ihren Arbeitgebern<br />

beantragen. Mit dem Antrag der<br />

Elternzeit legen sich die Eltern fest, für<br />

welche Zeiträume innerhalb von zwei<br />

Jahren Elternzeit genommen werden<br />

soll. Spätere Änderungen dieser Festlegung<br />

( Verlängerung oder Verkürzung )<br />

bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers<br />

oder der Arbeitgeberin.<br />

Bis zu 12 Monate – das sogenannte<br />

dritte Jahr – können mit Zustimmung<br />

der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers<br />

zu einem späteren Zeitpunkt genommen<br />

werden ( max. bis zum vollendeten<br />

8. Lebensjahr des Kindes ).<br />

Die Übertragung muss bis zum<br />

3. Lebensjahr des Kindes beantragt<br />

werden, sonst verfällt der Anspruch.<br />

Großeltern können eine sogenannte<br />

„Großelternzeit“ beantragen, wenn ihr<br />

Kind zum Zeitpunkt der Geburt des<br />

Enkelkindes minderjährig <strong>und</strong> / oder in<br />

der Ausbildung ist. Ein Studium wird<br />

der Ausbildung gleichgesetzt. Das<br />

Elterngeld für die betreuenden Großeltern<br />

orientiert sich allerdings am<br />

Einkommen der minderjährigen Eltern.<br />

Bitte BEACHTEN Sie:<br />

Sie dürfen während der gesamten<br />

Dauer der Elternzeit max. 30 St<strong>und</strong>en<br />

pro Woche erwerbstätig sein ( siehe<br />

auch Seite 30 ). Das gilt auch für die<br />

Zeit während des Elterngeldbezuges,<br />

wobei das Einkommen auf das Elterngeld<br />

angerechnet wird.<br />

Eltern in Elternzeit haben Kündigungsschutz.<br />

Wenn die Elternzeit in<br />

mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt<br />

wird, besteht kein Kündigungsschutz<br />

zwischen den Monaten, in denen<br />

Elternzeit genommen wird.<br />

24


2. Elterngeld<br />

– gut informiert<br />

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter<br />

<strong>und</strong> Väter, deren Ehe- <strong>und</strong> Lebenspartnerinnen<br />

<strong>und</strong> -partner sowie Adoptiveltern,<br />

die mit dem Kind in einem<br />

Haushalt leben, dieses betreuen <strong>und</strong><br />

max. 30 Std. pro Woche erwerbstätig<br />

sind. Keinen Anspruch auf Elterngeld<br />

haben Eltern, die vor der Geburt ihres<br />

Kindes ein gemeinsames Bruttoeinkommen<br />

von mehr als 500.000 Euro<br />

hatten (bei Alleinerziehenden 250.000<br />

Euro). Das Elterngeld beträgt mindestens<br />

300 Euro <strong>und</strong> höchstens 1.800<br />

Euro.<br />

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich<br />

nach dem Einkommen des Elternteils,<br />

der die Kinderbetreuung übernimmt.<br />

Bei einem Einkommen zwischen<br />

1.000 Euro <strong>und</strong> 1.200 Euro beträgt<br />

das Elterngeld 67 % des wegfallenden<br />

Einkommens. Bei einem Einkommen<br />

von über 1200 Euro sinkt das Elterngeld<br />

von 67% auf 65%, d. h. bei einem<br />

Einkommen von<br />

• 1.220 Euro werden 66%<br />

• ab 1.240 Euro werden 65%<br />

ersetzt.<br />

Bei einem Einkommen vor der Geburt<br />

von unter 1.000 Euro erhöht sich der<br />

Prozentsatz um 1% je 20 Euro unterhalb<br />

von 1.000 Euro <strong>und</strong> zwar auf bis<br />

zu 100%. Das Elterngeld beträgt auch<br />

für nicht erwerbstätige Eltern mindestens<br />

300 Euro monatlich.<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lage für die Ermittlung<br />

des Elterngeldes ist das Durchschnittsbruttoeinkommen<br />

des betreuenden<br />

Elternteils der letzten 12<br />

Monate vor der Geburt (ohne Einmalzahlungen),<br />

reduziert um pauschalierte<br />

Abzüge für Steuern <strong>und</strong> Sozialabgaben.<br />

Die Höhe der pauschalen<br />

Abzüge richtet sich nach den individuellen<br />

Abzugsmerkmalen (Lohnsteuerklasse,<br />

Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibträge,<br />

Sozialversicherungspflicht).<br />

Ändert sich ein Merkmal (z.B. Lohnsteuerklasse),<br />

so wird das Merkmal<br />

zur Berechnung herangezogen, dass<br />

zeitlich am längsten innerhalb der 12<br />

Monate zutraf.<br />

Die Dauer der Zahlung beträgt maximal<br />

12 Monate. Wenn beide Eltern<br />

Elternzeit nehmen, werden maximal<br />

14 Monate Elterngeld gezahlt. Es müssen<br />

mindestens 2 Monate Elterngeld<br />

pro Elternteil in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Alleinerziehende Eltern haben einen<br />

Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.<br />

Elterngeld muss in den ersten<br />

12 bzw. 14 Lebensmonaten des Kindes<br />

genommen werden.<br />

Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld<br />

25


2<br />

Das Elterngeld kann von Mutter <strong>und</strong><br />

Vater zur gleichen Zeit in Anspruch<br />

genommen werden <strong>und</strong> die Eltern<br />

können die Anzahl der Monate frei<br />

untereinander aufteilen. Wichtig zu<br />

beachten ist, dass nicht in Kalendermonaten<br />

gerechnet wird, sondern in<br />

Lebensmonaten des Kindes. ( Wenn<br />

ein Kind beispielsweise am 7. März<br />

geboren wird, beginnt der 2. Lebensmonat<br />

des Kindes <strong>und</strong> somit der<br />

2. Bezugsmonat des Elterngeldes am<br />

7. April usw. ).<br />

Eine Streckung des Elterngeldes<br />

ermöglicht eine Auszahlung über<br />

einen verlängerten Zeitraum, also bis<br />

zu 24 bzw. 28 Monaten. Sie erhalten<br />

für diesen Zeitraum jeweils die Hälfte<br />

des monatlichen Auszahlungsbetrages,<br />

den Sie für max. 12 bzw. 14<br />

Monate erhalten hätten.<br />

Bei Zwillingen bzw. Mehrlingskindern<br />

stehen jedem Elternteil bis zu 12<br />

Monatsbeträge Elterngeld für ein Kind<br />

<strong>und</strong> (als Partnermonate) zwei Monatsbeträge<br />

für das bzw. die jeweils anderen<br />

Mehrlingskind/er zu.<br />

Am praktischen Beispiel würde es bei<br />

der Geburt von Zwillingen (Tochter<br />

<strong>und</strong> Sohn) folgendes bedeuten:<br />

• die Mutter beantragte 12 Monate<br />

Elterngeld für die Tochter <strong>und</strong> zwei<br />

Partnermonate Elterngeld für den<br />

Sohn,<br />

• der Vater beantragte 12 Monate<br />

Elterngeld für den Sohn <strong>und</strong> zwei Partnermonate<br />

Elterngeld für die Tochter.<br />

Mit dieser Variante können beide bis<br />

zu 14 Monate zuhause bleiben <strong>und</strong><br />

sich intensiv um die Zwillinge kümmern.<br />

Nimmt ein Elternteil gleichzeitig<br />

für mehrere Kinder Elterngeld in Anspruch,<br />

bestehen für jedes Mehrlingskind<br />

Elterngeldansprüche, die jedoch<br />

untereinander angerechnet werden.<br />

Weitergehende Informationen <strong>und</strong><br />

Berechnungsbeispiele finden Sie hier:<br />

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/<br />

Service/themen-lotse,did=202246.<br />

html<br />

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das<br />

Elterngeld um 300 Euro je Kind.<br />

Es gibt einen Geschwisterbonus in<br />

Höhe von 10 % des Elterngeldes ( mind.<br />

75 Euro ) für das ältere Geschwisterkind<br />

bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.<br />

Bei mehr als zwei Kindern wird<br />

der Geschwisterbonus gezahlt, wenn<br />

mind. zwei Kinder das 6. Lebensjahr<br />

nicht vollendet haben.<br />

26


Elterngeld <strong>und</strong> Elternzeit sind voneinander<br />

unabhängige Rechtsansprüche<br />

<strong>und</strong> auch getrennt zu beantragen.<br />

Viele Beschäftigte beanspruchen<br />

Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld gleichzeitig,<br />

wenn die Anspruchsvoraussetzungen<br />

gemäß B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> Elternzeitgesetz<br />

gegeben sind.<br />

Das Elterngeld wird schriftlich bei<br />

der Elterngeldstelle des zuständigen<br />

Landkreises oder der kreisfreien<br />

Stadt ( meist Jugendamt ) beantragt.<br />

Rückwirkende Zahlungen werden für<br />

maximal 3 Monate vor Antragstellung<br />

geleistet. Als Eltern können Sie<br />

das Elterngeld gemeinsam oder jeder<br />

Elternteil für sich beantragen.<br />

Der Antragsvordruck enthält Angaben<br />

über die beizufügenden Bescheinigungen.<br />

Den Antrag für das Land<br />

<strong>Brandenburg</strong> finden Sie hier:<br />

http://www.lasa-brandenburg.de/<br />

Elterngeldantraege.1377.0.html<br />

Mit dem Elterngeldrechner können Sie<br />

vorab ermitteln, wie viel Elterngeld Sie<br />

voraussichtlich erhalten werden.<br />

http://www.familien-wegweiser.de/<br />

Elterngeldrechner<br />

Möchten Sie in der Zeit des Bezuges<br />

von Elterngeld in Teilzeit arbeiten,<br />

besteht ein Anspruch auf Elterngeld<br />

von 67 % des Differenzbetrages zwischen<br />

dem vor <strong>und</strong> dem nach der<br />

Geburt zu berücksichtigenden Einkommens.<br />

Über erweiterte Möglichkeiten, Elterngeld<br />

in Teilzeit zu nehmen <strong>und</strong> die<br />

Bezugsdauer zu verlängern wird zurzeit<br />

debattiert. Das Ergebnis stand zum<br />

Zeitpunkt der Überarbeitung dieser<br />

Broschüre noch nicht fest.<br />

Bitte BEACHTEN Sie:<br />

Das Elterngeld wird nach dem durchschnittlichen<br />

Arbeitsentgelt der<br />

letzten 12 Monate vor der Geburt<br />

bzw. der Mutterschutzfrist berechnet,<br />

wobei Lohnersatzleistungen wie<br />

Krankengeld <strong>und</strong> Kurzarbeitergeld<br />

NICHT mit in die Berechnung einfließen!<br />

Es gibt einen Unterschied<br />

zwischen einer Krankschreibung, bei<br />

der Krankengeld gezahlt wird <strong>und</strong><br />

einem schwangerschaftsbedingten<br />

Beschäftigungsverbot, bei dem Mutterschutzlohn<br />

gezahlt wird <strong>und</strong> der<br />

keine Lohnersatzleistung darstellt.<br />

Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld<br />

27


2<br />

Steuerklassenwahl bei<br />

Ehepaaren<br />

Zusammen veranlagte Eheleute können<br />

bei der Lohnsteuer zwischen den<br />

Steuerklassenkombinationen IV / IV <strong>und</strong><br />

III / V wählen. Die Kombination von<br />

III / V ist geeignet, wenn innerhalb der<br />

Partnerschaft ein Einkommen deutlich<br />

höher ist als das andere, da in diesem<br />

Fall der steuerliche Vorteil des Ehegattensplittings<br />

schon während des<br />

laufenden Jahres durch die geringere<br />

Besteuerung in Steuerklasse III gilt.<br />

Bitte BEACHTEN Sie:<br />

Die Höhe von Mutterschaftsgeld <strong>und</strong><br />

Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen<br />

vor der Geburt <strong>und</strong> kann<br />

durch die Steuerklassenwahl beeinflusst<br />

werden. Die Steuerklasse, die<br />

die längste Zeit in den letzten 12<br />

Monaten vor der Geburt bestanden<br />

hat, wird auch bei der Berechnung<br />

des Elterngeldes angewandt.<br />

3. Qualifikation <strong>und</strong><br />

Erfahrungswissen sichern<br />

In der heutigen Arbeitswelt verändern<br />

sich die Arbeitsmittel <strong>und</strong> -abläufe<br />

schnell. Denken Sie daran, wie oft es<br />

neue Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen gibt,<br />

Ansprechpersonen wechseln, wie häufig<br />

sich Computeranwendungen oder<br />

auch Gesetze verändern. Es ist daher<br />

wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben,<br />

damit die spätere Rückkehr an<br />

den Arbeitsplatz gut gelingt.<br />

Bleiben Sie in Kontakt<br />

Melden Sie sich regelmäßig bei Ihren<br />

Vorgesetzten, besuchen Sie Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen gelegentlich,<br />

auch – so das möglich ist – mit Ihrem<br />

Kind. Vielleicht haben Sie die Möglich-<br />

28


keit, an betrieblichen Veranstaltungen<br />

teilzunehmen. Prüfen Sie die Aussichten,<br />

sich in der Elternzeit weiterzuqualifizieren.<br />

All dies hat den Vorteil,<br />

dass Sie weiterhin im Unternehmen<br />

präsent sind.<br />

Im Land <strong>Brandenburg</strong> werden Qualifizierungen<br />

gefördert, z.B. mit dem<br />

<strong>Brandenburg</strong>er Bildungsscheck. Sprechen<br />

Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren<br />

Arbeitgeber darauf an oder erk<strong>und</strong>igen<br />

Sie sich bei uns.<br />

Zu Möglichkeiten über Qualifizierung<br />

<strong>und</strong> Fortbildung in der Elternzeit<br />

informieren die Internetseiten der<br />

Servicestelle Arbeitswelt <strong>und</strong> Elternzeit<br />

<strong>und</strong> die der Weiterbildungsdatenbank<br />

<strong>Brandenburg</strong>.<br />

www.wdb-brandenburg.de<br />

Sofern es eine Mitarbeiterzeitung oder<br />

regelmäßige Mitarbeiterinformationen<br />

gibt, bitten Sie darum, dass Ihnen diese<br />

nach Hause gesandt werden.<br />

Es gibt auch die Möglichkeit, während<br />

der Elternzeit Kurzeinsätze zu übernehmen,<br />

wenn zum Beispiel Kollegen<br />

<strong>und</strong> Kolleginnen wegen Urlaub oder<br />

Krankheit vertreten werden sollen. In<br />

solchen Situationen entlasten Sie den<br />

Betrieb <strong>und</strong> bleiben selbst mit den<br />

Arbeitsabläufen vertraut.<br />

Es stärkt Ihr Selbstvertrauen, wenn Sie<br />

nach einigen Monaten Elternzeit wieder<br />

im Arbeitsleben bestehen können.<br />

Diese Kurzeinsätze sind eine geeignete<br />

„Prüfung“ für die spätere Rückkehr in<br />

den <strong>Beruf</strong>salltag.<br />

Was Sie jetzt<br />

ERLEDIGEN sollten:<br />

Gespräch mit der bzw. dem Vorgesetzten:<br />

Vereinbaren Sie einen Termin<br />

für ein Personalgespräch, sobald Sie<br />

wissen, wie Ihr <strong>Beruf</strong>sleben in Zukunft<br />

aussehen soll.<br />

Überlegen Sie gemeinsam, was umsetzbar<br />

ist <strong>und</strong> wie eine für beide<br />

Seiten zufriedenstellende Gestaltung<br />

erreicht werden kann.<br />

Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld<br />

29


3<br />

Formen<br />

der familiengerechten<br />

Arbeitsorganisation<br />

1. Arbeitszeit – flexibel oder<br />

reduziert<br />

Teilzeitarbeit in der Elternzeit<br />

Während der Elternzeit, auch in<br />

der Zeit des Bezuges von Elterngeld,<br />

besteht für Beschäftigte ein<br />

Anspruch auf Teilzeitarbeit von maximal<br />

30 St<strong>und</strong>en wöchentlich, wenn die<br />

Anspruchsvoraussetzungen nach B<strong>und</strong>eselterngeld-<br />

<strong>und</strong> Elternzeitgesetz<br />

(§ 15 Abs. 7 BEEG) gegeben sind.<br />

Dieser Anspruch auf Teilzeitarbeit<br />

besteht, wenn das Anstellungsverhältnis<br />

ein halbes Jahr besteht <strong>und</strong> das<br />

Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte<br />

hat. Der Antrag ist im Unternehmen<br />

mindestens sieben Wochen vor<br />

Beginn der Teilzeit-Tätigkeit schriftlich<br />

zu stellen. Die Arbeitgeberin bzw.<br />

der Arbeitgeber muss dann binnen<br />

4 Wochen zustimmen oder Gründe<br />

nennen, warum eine Teilzeitbeschäftigung<br />

im Unternehmen nicht möglich<br />

ist.<br />

Über die Arbeitszeit <strong>und</strong> deren Verteilung<br />

müssen Unternehmen <strong>und</strong><br />

Beschäftigte eine gegenseitige Vereinbarung<br />

treffen. Auch für die Dauer der<br />

Teilzeitarbeit in der Elternzeit besteht<br />

Kündigungsschutz.<br />

Teilzeitarbeit nach der Elternzeit<br />

In der Phase der Rückkehr von Eltern<br />

nach der <strong>Familie</strong>nzeit ist die Flexibilisierung<br />

von Arbeitszeit eine Möglichkeit,<br />

<strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong> zu vereinbaren.<br />

In vielen Studien <strong>und</strong> Arbeitnehmerbefragungen<br />

erhält der Punkt „familienfre<strong>und</strong>liche<br />

Arbeitszeiten“ die meisten<br />

Nennungen.<br />

Je nach Stellenbeschreibung <strong>und</strong> der<br />

individuellen Arbeitssituation lassen<br />

sich entsprechende Arbeitszeitmodelle<br />

finden. Teilzeitregelungen gehen von<br />

einem partnerschaftlichen Verständnis<br />

der arbeitsrechtlichen Beziehungen<br />

zwischen Beschäftigten <strong>und</strong> Arbeitgeberinnen<br />

bzw. Arbeitgebern aus. Sie<br />

sollten gemeinsam zu einer für alle<br />

Beteiligten vernünftigen Lösung der<br />

Arbeitszeitgestaltung kommen.<br />

Möchten Sie die Arbeitszeit reduzieren,<br />

haben Sie keinen Rechtsanspruch später<br />

wieder in Vollzeit zu arbeiten; diese<br />

Reduzierung ist dann dauerhaft. Wenn<br />

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin<br />

der Reduzierung zustimmt, dann kann<br />

diese befristet werden.<br />

30


Es ist empfehlenswert einen Zusatz zum<br />

bestehenden Arbeitsvertrag schriftlich<br />

aufzunehmen. Es gibt unterschiedliche<br />

Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung<br />

<strong>und</strong> des zeitlich gestaffelten<br />

Wiedereinstiegs. Die Teilzeitarbeit in<br />

<strong>und</strong> nach der Elternzeit ist eine Variante,<br />

die es den Beschäftigten erleichtert,<br />

in das Arbeitsleben zurückzukehren.<br />

Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige<br />

Arbeitszeitmodelle:<br />

Gleitzeit<br />

Gleitzeitregelungen legen im Regelfall<br />

eine sogenannte Kernzeit fest<br />

( etwa 09:00–15:00 Uhr ), in der alle<br />

Arbeitskräfte anwesend sind ( klassische<br />

Gleitzeit ). Die Beschäftigungszeiten<br />

vor <strong>und</strong> nach der Kernzeit sind<br />

den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

überlassen, doch müssen sie sich insgesamt<br />

an die vereinbarte Wochen-<br />

Arbeitszeit halten.<br />

Auch Pausenzeiten können unter<br />

Umständen flexibel in Lage <strong>und</strong> Länge<br />

gestaltet werden, um unvorhergesehene<br />

oder regelmäßige familiäre<br />

Verpflichtungen mit der <strong>Beruf</strong>stätigkeit<br />

verbinden zu können.<br />

Formen der familiengerechten Arbeitsorganisation<br />

31


3<br />

Teilzeit<br />

Teilzeitarbeit ist vereinbart, wenn<br />

die Arbeitszeit geringer ist als die<br />

betriebliche Regelarbeitszeit: Teilzeit<br />

ist demzufolge nicht zwingend ein<br />

„Halbtagsjob“ mit einer 20-St<strong>und</strong>en-<br />

Woche, sondern kann sich auch im<br />

Bereich von beispielsweise 80 % der<br />

Regelarbeitszeit bewegen. Der Durchschnitt<br />

der gewünschten Erwerbsst<strong>und</strong>en<br />

liegt Untersuchungen zufolge bei<br />

Frauen <strong>und</strong> Männern mit <strong>Familie</strong>naufgaben<br />

bei ca. 31 St<strong>und</strong>en pro Woche.<br />

Es gibt den Begriff „Vollzeit-Light“ für<br />

vollzeitnahe Teilzeitarbeit ( zwischen<br />

30 <strong>und</strong> 40 St<strong>und</strong>en / Woche ).<br />

Arbeitszeitkonten<br />

Arbeitszeitkonten registrieren alle<br />

Abweichungen von der Regelarbeitszeit<br />

<strong>und</strong> können durch Freizeit oder Geld<br />

ausgeglichen werden. Hierzu zählen<br />

neben der Gleitzeit auch Monats- <strong>und</strong><br />

Jahresarbeitskonten. Nutzen Sie die<br />

Möglichkeit, die Arbeitszeitangebote<br />

Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihres Arbeitgebers<br />

mitzu<strong>gestalten</strong>.<br />

32


Vertrauensarbeitszeit<br />

Im Zuge der Vertrauensarbeitszeit<br />

wird auf eine formale Zeiterfassung<br />

verzichtet. Entscheidend für die Leistungsbeurteilung<br />

ist das Ergebnis,<br />

nicht die Anwesenheit. Die Angestellten<br />

haben ein hohes Maß an Eigenverantwortung.<br />

Dies kann zu einer optimalen<br />

Vereinbarkeit führen, aber auch<br />

zum „Arbeiten ohne Ende“, wenn die<br />

Ergebniserwartung zu hoch <strong>und</strong> / oder<br />

nicht beeinflussbar ist.<br />

Lebensarbeitszeit<br />

Lebensarbeitszeitkonten werden in<br />

Forschung <strong>und</strong> Politik viel diskutiert.<br />

Ziele dieses Modells:<br />

• eine Möglichkeit schaffen, dass<br />

Beschäftigte Mehrarbeit für einen vorgezogenen<br />

Renteneintritt ansparen<br />

• eine Entzerrung der sogenannten<br />

„Rush-Hour“ des Lebens ( Zusammenfall<br />

von <strong>Familie</strong>ngründungsphase <strong>und</strong><br />

<strong>Beruf</strong>seintritt / Karriereaufstieg ).<br />

In Betrieben wird dieses Modell bisher<br />

kaum umgesetzt, da die rechtliche <strong>und</strong><br />

finanzielle Ausgestaltung gesetzlich<br />

noch nicht geregelt ist.<br />

http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.de/tzbfg/<br />

index.html<br />

Sonderurlaub<br />

Sonderurlaub, der unbezahlt gewährt<br />

wird, kann in Ausnahmesituationen<br />

eine große Unterstützung für Beschäftigte<br />

sein.<br />

Formen der familiengerechten Arbeitsorganisation<br />

33


3<br />

2. Flexible Arbeitsorte – das<br />

Ergebnis zählt<br />

Die Kommunikationstechnik eröffnet<br />

viele Möglichkeiten, nicht nur<br />

am Firmensitz zu arbeiten, sondern<br />

auch an anderen Orten. Es ist möglich,<br />

Arbeitsaufgaben von zu Hause<br />

aus zu erledigen. Dies kann im Alltag<br />

eine Erleichterung sein. Sie können<br />

die für Sie günstigsten Zeiten nutzen,<br />

um berufliche Aufgaben zu erledigen.<br />

Oder Sie nutzen die Abendst<strong>und</strong>en, um<br />

Arbeiten zu erledigen.<br />

Das Arbeiten von zu Hause bietet<br />

Ihnen eine größere Flexibilität <strong>und</strong><br />

erspart Ihnen unter Umständen Wegezeiten.<br />

Überlegen Sie, ob dies für Sie<br />

eine Möglichkeit ist.<br />

Folgende Fragen sind dabei möglicherweise<br />

hilfreich:<br />

• Kann Ihre Tätigkeit ganz oder teilweise<br />

ortsunabhängig organisiert<br />

werden? Für einige Tätigkeiten ist dies<br />

unproblematisch. Ein solches Arbeitsmodell<br />

ist kaum zu <strong>gestalten</strong>, wenn<br />

Sie in der Produktion arbeiten oder<br />

direkten K<strong>und</strong>enkontakt haben.<br />

• Halten Sie es für realistisch, zu Hause<br />

die Ruhe zu finden, um Ihre Arbeit zu<br />

erledigen? Sofern Sie mehrere Kinder<br />

in unterschiedlichen Altersstufen<br />

haben, könnte es schwierig sein, Zeiten<br />

zu finden, in denen Sie nur ausnahmsweise<br />

gestört werden.<br />

• Wie kann die Kommunikation zu<br />

Vorgesetzten, Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />

sichergestellt werden?<br />

Wenn Sie an diesem Modell Interesse<br />

haben <strong>und</strong> es in Ihrem Betrieb gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

für möglich halten, dort aber<br />

noch keine gängige Praxis ist, dann<br />

trauen Sie sich <strong>und</strong> reden Sie mit Ihren<br />

Vorgesetzten über eine derartige Veränderung.<br />

Wesentliche Formen der Telearbeit:<br />

Teleheimarbeit<br />

Der Arbeitsplatz ist regulär <strong>und</strong> dauerhaft<br />

in den Wohnräumen des Arbeitnehmers<br />

bzw. der Arbeitnehmerin eingerichtet.<br />

Am Unternehmensstandort<br />

gibt es keinen Arbeitsplatz für derart<br />

Beschäftigte. Allerdings erfolgt die<br />

Kommunikation mit Vorgesetzten<br />

<strong>und</strong> Kollegen nur über die technische<br />

Infrastruktur, es besteht die Gefahr der<br />

betrieblichen Isolation.<br />

34


Alternierende Telearbeit<br />

Der bzw. die Angestellte arbeitet teils<br />

zu Hause <strong>und</strong> teils in den Räumen des<br />

Unternehmens. Parallel zum Arbeitsplatz<br />

in den Wohnräumen des Arbeitnehmers<br />

bzw. der Arbeitnehmerin<br />

besteht auch im Unternehmen ein<br />

Arbeitsplatz, den sich ggf. auch mehrere<br />

Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

nach Absprache teilen können.<br />

Hierbei handelt es sich um eine<br />

verbreitete Form der Telearbeit.<br />

Mobile Telearbeit<br />

Hier ist der Arbeitsort komplett flexibel,<br />

das heißt, der oder die Beschäftigte<br />

verfügt über einen Laptop, so<br />

dass sowohl zu Hause als auch bei<br />

K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en oder in der<br />

Firma gearbeitet werden kann. Dabei<br />

ist ein externer Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk<br />

möglich. Diese<br />

Form der Telearbeit wird insbesondere<br />

von <strong>Beruf</strong>sgruppen mit häufiger Reisetätigkeit,<br />

wie Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter<br />

oder Beraterinnen <strong>und</strong> Berater<br />

praktiziert. Die betriebliche Anbindung<br />

sollte gewährt werden.<br />

Formen der familiengerechten Arbeitsorganisation<br />

35


4<br />

Kinderbetreuung<br />

Informationen<br />

zur Kinderbetreuung<br />

erhalten Sie beim<br />

Jugendamt, der<br />

Gemeinde oder<br />

Trägern der Kitas<br />

–<br />

Das Kind in besten Händen wissen<br />

Eine vertrauensvolle <strong>und</strong> qualitativ<br />

gute Kinderbetreuung ist die Voraussetzung,<br />

damit Eltern konzentriert<br />

arbeiten können. Kinder benötigen<br />

für ihre Entwicklung Kontaktmöglichkeiten<br />

zu anderen Kindern <strong>und</strong> vielfältige<br />

Aktivitätsangebote. Gerade für<br />

Kleinkinder ist eine passende Kinderbetreuung<br />

zur ges<strong>und</strong>en Entwicklung<br />

entscheidend. Welche Kinderbetreuung<br />

ist die richtige? Diese Frage lässt<br />

sich pauschal nicht beantworten, denn<br />

was „richtig“ ist, ist so individuell wie<br />

Ihr Kind <strong>und</strong> Sie selbst.<br />

Kindertagesstätte<br />

Hierbei handelt es sich um eine Betreuungsform<br />

mit ganztägiger Betreuung<br />

( ca. 06:00 bis 18:00 Uhr ), die neben<br />

dem Kindergarten häufig auch Krippen-<br />

<strong>und</strong> Hortbetreuung anbietet.<br />

Kindergarten<br />

In der Regel werden Kinder ab 3 Jahren<br />

bis zum Schuleintritt aufgenommen.<br />

Die Betreuungszeiten werden<br />

entsprechend des Kitagesetzes des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong> vereinbart – je<br />

nach Bedarf: ganztägig ( ca. 06:00 bis<br />

ca. 18:00 Uhr ), vormittags oder verlängerter<br />

Vormittag.<br />

Kinderkrippe<br />

Eine Kinderkrippe nimmt Kinder im<br />

Alter bis zu 3 Jahren auf. Die Betreuungszeiten<br />

richten sich nach dem<br />

Bedarf. In der Regel werden Betreuungszeiten<br />

analog zu den Öffnungszeiten<br />

des Kindergartens angeboten.<br />

Kinderhort<br />

Der Kinderhort nimmt Kinder zwischen<br />

6 <strong>und</strong> 12 / 13 Jahren auf. Der Hort bietet<br />

die Möglichkeit, Kinder vor <strong>und</strong><br />

nach der Schule betreuen zu lassen.<br />

Dort werden den Kindern neben der<br />

Hausaufgabenbetreuung auch andere<br />

Bildungsangebote offeriert.<br />

36


Kindertagespflege:<br />

Tagesmütter <strong>und</strong> Tagesväter<br />

Es handelt sich um eine Form der familienergänzenden<br />

Betreuung, Bildung<br />

<strong>und</strong> Erziehung. Die Betreuungszeit<br />

kann in dieser Betreuungsform individuell<br />

vereinbart werden. In der Regel<br />

wird die Tagespflege im Haushalt der<br />

Betreuungsperson angeboten, kann<br />

aber auch im Haushalt der Eltern erfolgen.<br />

Tagesmütter <strong>und</strong> -väter betreuen<br />

oftmals mehrere Kinder in einer familienanalogen<br />

Form.<br />

Au-pair<br />

Ausländische Jugendliche <strong>und</strong> junge<br />

Erwachsene werden im eigenen Haushalt<br />

aufgenommen, unterstützen<br />

st<strong>und</strong>enweise die Betreuung der Kinder<br />

<strong>und</strong> übernehmen leichte Hausarbeiten.<br />

Sie erhalten von den Gasteltern<br />

ein Taschengeld <strong>und</strong> besuchen eine<br />

Sprachschule.<br />

Betrieblich unterstütze<br />

Kinderbetreuung<br />

Es gibt verschiedene Angebote, die<br />

Betriebe ihren Angestellten machen<br />

können, um die Vereinbarkeit von<br />

<strong>Familie</strong> <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong> zu unterstützen,<br />

wie beispielsweise Betriebskindergärten,<br />

Belegplätze in Kindertageseinrichtungen,<br />

Vermittlung von Pflegepersonal<br />

oder Eltern-Kind-Zimmer im<br />

Betrieb. Über diese <strong>und</strong> weitere Möglichkeiten<br />

informieren wir in unserer<br />

Broschüre „Starke Unternehmen für<br />

<strong>Familie</strong>n“, die Sie kostenlos bei uns<br />

anfordern können. Selbstverständlich<br />

stehen wir auch Ihrem Arbeitgeber<br />

oder Ihrer Arbeitgeberin mit unserem<br />

Beratungsangebot zur Verfügung.<br />

Rechtsanspruch<br />

Im Land <strong>Brandenburg</strong> haben Kinder<br />

bis zum vollendeten 3. Lebensjahr <strong>und</strong><br />

Kinder bis zur 6. Schuljahrgangsstufe<br />

einen Rechtsanspruch auf Betreuung,<br />

wenn es die familiäre Situation<br />

Tagesbetreuung erforderlich macht<br />

( insbesondere Erwerbstätigkeit, häusliche<br />

Abwesenheit auf Gr<strong>und</strong> von<br />

Erwerbssuche, Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />

der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf<br />

). Der Rechtsanspruch hat<br />

folgenden Umfang:<br />

• vom vollendeten 3. Lebensjahr bis<br />

zur Einschulung in jedem Fall auf mindestens<br />

6 St<strong>und</strong>en Betreuung in einer<br />

Kindertagesstätte<br />

• im Gr<strong>und</strong>schulalter einen Betreuungsanspruch<br />

von mindestens 4 St<strong>und</strong>en<br />

Kinderbetreuung – Das Kind in besten Händen wissen<br />

37


4<br />

Antragstellung<br />

Erk<strong>und</strong>igen Sie sich in der Kindertagesstätte,<br />

in der Sie Ihr Kind unterbringen<br />

wollen, welche Behörde für<br />

Sie zuständig ist ( Jugendamt oder<br />

Gemeinde ). Dort erfahren Sie, ob für<br />

Ihr Kind ein Platz vorhanden ist <strong>und</strong><br />

wo der Rechtsanspruch <strong>und</strong> der dem<br />

Kind zustehende Betreuungsumfang<br />

geprüft wird. Nur bei vorliegendem<br />

Rechtsanspruch wird die Betreuung<br />

finanziell vom Jugendamt bzw. von<br />

der Gemeinde getragen. Für die Tagespflege<br />

ist ebenfalls das Jugendamt<br />

oder die Gemeinde bzw. das Amt am<br />

Wohnort der <strong>Familie</strong> zuständig. Auch<br />

hier wird die Betreuung finanziell<br />

gefördert, wenn ein Rechtsanspruch<br />

vorliegt.<br />

Elternbeiträge<br />

Laut Kitagesetz des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

dient der Elternbeitrag zur Beteiligung<br />

an den Betriebskosten. Zudem<br />

zahlen die Eltern das Mittagessen. Die<br />

Elternbeiträge sind nach der Höhe des<br />

Elterneinkommens, der Zahl der unterhaltsberechtigten<br />

Kinder <strong>und</strong> dem<br />

Betreuungsumfang gestaffelt.<br />

Eingewöhnungszeit<br />

Unabhängig von der Form der Kinderbetreuung,<br />

die Sie wählen: Planen Sie<br />

Zeit für die Eingewöhnung des Kindes<br />

ein. Der erste Tag in der Betreuungseinrichtung<br />

des Kindes sollte nicht Ihr<br />

erster Arbeitstag sein. Ein Zeitraum<br />

von zehn Tagen bis zu vier Wochen<br />

kann je nach der Persönlichkeit des<br />

Kindes erforderlich sein, um einen<br />

guten Übergang zu <strong>gestalten</strong>.<br />

Weitere Informationen im Internet:<br />

www.mbjs.brandenburg.de > Kinder<br />

<strong>und</strong> Jugend > Kindertagesbetreuung<br />

www.lja.brandenburg.de > Kindertagesbetreuung<br />

Steuerliche Absetzbarkeit<br />

Kinderbetreuungskosten sind steuerlich<br />

berücksichtigungsfähig <strong>und</strong> zwar<br />

unabhängig von der Betreuungsform.<br />

Es ist unwesentlich, ob das Kind eine<br />

Kindertagesstätte oder ähnliche Einrichtung<br />

besucht oder von professionellen<br />

Betreuungskräften im elterlichen<br />

Haushalt betreut wird.<br />

38


Für Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres<br />

können Betreuungsaufwendungen<br />

in Höhe von zwei Dritteln<br />

dieser Aufwendungen – bis maximal<br />

4000 Euro – wie Betriebsausgaben<br />

oder Werbungskosten von dem zu<br />

versteuernden Einkommen abgezogen<br />

werden. Voraussetzung ist, dass das<br />

Kind betreut werden muss, weil beide<br />

Eltern erwerbstätig sind. Auch haushaltsnahe<br />

Dienstleistungen können bei<br />

der Steuererklärung in Höhe von 20 %<br />

der gezahlten Aufwendungen – höchstens<br />

600 Euro im Jahr – berücksichtigt<br />

werden.<br />

Betreuungsgeld<br />

Das Betreuungsgeld dient dem Ziel<br />

den Eltern eine Wahlfreiheit zu eröffnen.<br />

Das Betreuungsgeld erhalten<br />

Eltern, deren Kind ab dem 1. August<br />

2012 geboren wurde <strong>und</strong> die für ihr<br />

Kind keine staatlich geförderte Kitabetreuung<br />

oder Kindertagespflege in<br />

Anspruch nehmen. Es wird auf Antrag<br />

bei den Elterngeldstellen im Anschluss<br />

an das Elterngeld gezahlt, also gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

vom 15. Lebensmonat des<br />

Kindes an, für bis zu 22 Monate, also<br />

längstens bis zur Vollendung des 36.<br />

Lebensmonats. Derzeit beträgt das<br />

Betreuungsgeld pro Kind 100 Euro<br />

monatlich, ab 1. August 2014 werden<br />

pro Kind 150 Euro monatlich gewährt.<br />

Es wird unabhängig davon gezahlt,<br />

ob <strong>und</strong> in welchem Umfang die Eltern<br />

erwerbstätig sind.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch<br />

(BGB); § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes<br />

Buch – Gesetzliche Krankenversicherung<br />

( SGB V ); §§ 45 ff. Sozialgesetzbuch<br />

Siebtes Buch - Gesetzliche<br />

Unfallversicherung (SGB VII),<br />

Einkommensteuergesetz ( EStG );<br />

Kita-Gesetz Land <strong>Brandenburg</strong>;<br />

§§ 4a ff. B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong><br />

Elternzeitgesetz (BEEG)<br />

Kinderbetreuung – Das Kind in besten Händen wissen<br />

39


5 Anträge<br />

.<br />

„r<strong>und</strong> um das Kind“<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />

Die Geburt müssen Sie innerhalb einer<br />

Woche beim Standesamt des Geburtsortes<br />

anmelden. In einigen Krankenhäusern<br />

werden die Kinder vom Haus<br />

direkt angemeldet.<br />

Zur Anmeldung benötigen Sie:<br />

• Personalausweis<br />

• <strong>Familie</strong>nstammbuch bzw. Heiratsurk<strong>und</strong>e<br />

• bei ledigen Müttern: die Geburtsurk<strong>und</strong>e,<br />

möglichst auch die des<br />

Vater des Kindes<br />

Nach der Anmeldung beim Standesamt<br />

erhalten Sie eine Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />

zur Vorlage<br />

• bei der Krankenkasse<br />

• bei der <strong>Familie</strong>nkasse ( Kindergeld )<br />

• bei der Elterngeldstelle<br />

Die Geburtsurk<strong>und</strong>e( n ) benötigen die<br />

Ämter im Original oder mindestens<br />

eine beglaubigte Abschrift.<br />

Eintrag Kinderfreibetrag<br />

auf der Steuerkarte<br />

Der Eintrag des Kinderfreibetrages <strong>und</strong><br />

damit die Änderung der Steuerkarte<br />

erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt<br />

oder in der jeweiligen<br />

Gemeinde. Die Freibeträge für Kinder<br />

dienen der verfassungsrechtlich gebotenen<br />

Steuerfreistellung des Existenzminimums<br />

eines Kindes im Alter von<br />

0 bis 25 Jahren ( seit 01.01.2007 für<br />

Jahrgänge ab 1983 ).<br />

Die Freibeträge für Kinder werden bei<br />

allen Eltern beim Solidaritätszuschlag<br />

<strong>und</strong> bei der Kirchensteuer berücksichtigt.<br />

Während des laufenden Kalenderjahres<br />

erhalten Sie als Eltern gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

Kindergeld. Die Freibeträge für<br />

Kinder <strong>und</strong> Kindergeld werden nicht<br />

nebeneinander berücksichtigt bzw.<br />

gezahlt.<br />

Das Finanzamt prüft im Rahmen der<br />

jährlichen Einkommensteuerveranlagung,<br />

ob die Anrechnung der Kinderfreibeträge<br />

für Sie ( die Eltern )<br />

günstiger ist. Sofern dies zutrifft, wird<br />

es im Rahmen des Einkommensteuerjahresausgleichs<br />

berücksichtigt. Jedem<br />

Elternteil, ob miteinander verheiratet<br />

oder nicht, stehen die Freibeträge für<br />

Kinder je zur Hälfte zu.<br />

40


Bei verheirateten <strong>und</strong> zusammen veranlagten<br />

Eltern werden, da sie wie<br />

eine steuerpflichtige Person behandelt<br />

werden, die doppelten Freibeträge einkommensteuerrechtlich<br />

berücksichtigt.<br />

Es macht daher für die Höhe der<br />

Freibeträge keinen Unterschied, ob<br />

Sie miteinander verheiratet sind oder<br />

nicht.<br />

Antrag Kindergeld <strong>und</strong><br />

Kinderzuschlag<br />

Der Anspruch auf Kindergeld entsteht<br />

mit der Geburt Ihres Kindes. Das Kindergeld<br />

wird einkommensunabhängig<br />

gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder<br />

gestaffelt <strong>und</strong> beträgt:<br />

• für das erste <strong>und</strong> zweite Kind<br />

monatlich 184 Euro*<br />

• für das dritte Kind 190 Euro*<br />

• für jedes weitere Kind 215 Euro*<br />

( * zum Zeitpunkt des Drucks )<br />

Bei geringem Einkommen, das zwischen<br />

einer festgelegten Mindestgrenze<br />

<strong>und</strong> Höchstgrenze liegt, gibt es<br />

zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag.<br />

Kindergeld können Sie schriftlich mit<br />

einem Formular bei der <strong>Familie</strong>nkasse<br />

der zuständigen Arbeitsagentur beantragen.<br />

Bei einem Neugeborenen ist<br />

die Geburtsurk<strong>und</strong>e im Original vorzulegen.<br />

Weitere Informationen <strong>und</strong> Antragsformulare<br />

finden Sie hier:<br />

www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen<br />

& Bürger > <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Kinder<br />

> Kindergeld, Kinderzuschlag<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.de > Titelsuche<br />

> Suchwort: EStG<br />

B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz ( BKGG ) in<br />

Sonderfällen<br />

http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.de > Titelsuche<br />

> Suchwort: BKGG<br />

Krankenversicherung<br />

für das Kind<br />

Sind beide Eltern gesetzlich versichert,<br />

so kann gewählt werden, bei welchem<br />

Elternteil das Kind beitragsfrei mitversichert<br />

werden soll. Den Antrag<br />

auf <strong>Familie</strong>nversicherung des Kindes<br />

sollten Sie nach der Entbindung bei<br />

der Krankenkasse stellen. Eine beitragsfreie<br />

<strong>Familie</strong>nversicherung für<br />

das Kind ist ausgeschlossen, wenn ein<br />

Elternteil privat versichert ist. Erk<strong>und</strong>igen<br />

Sie sich bei Ihrer Krankenkasse,<br />

wie Ihr Kind versichert werden kann.<br />

Ob verheiratet<br />

oder nicht:<br />

jedem Elternteil<br />

stehen Freibeträge<br />

je zur<br />

Hälfte zu<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

§§ 32, 52 Absatz<br />

40 <strong>und</strong> 62 ff.<br />

Einkommensteuergesetz<br />

(EStG)<br />

Anträge „r<strong>und</strong> um das Kind“<br />

41


6 Rückkehr<br />

in den <strong>Beruf</strong><br />

Nachdem Sie die Mutterschutz- <strong>und</strong><br />

Elternzeit schon frühzeitig gut geplant<br />

haben, steht einer Rückkehr an Ihren<br />

Arbeitsplatz nichts entgegen. Je intensiver<br />

Sie den Kontakt zu Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen gehalten haben <strong>und</strong> sich<br />

durch Fachlektüre oder auch Weiterbildungsmaßnahmen<br />

auf dem Laufenden<br />

sind, desto leichter fällt die Rückkehr<br />

in den <strong>Beruf</strong>salltag.<br />

Organisation des Alltags von<br />

<strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong><br />

Trotz aller Vorbereitung ist es eine<br />

Umstellung, nun <strong>Beruf</strong>stätigkeit <strong>und</strong><br />

<strong>Familie</strong>nalltag zu vereinen. Haben Sie<br />

etwas Geduld, bis sich alles eingespielt<br />

hat. Suchen Sie sich gerade für die<br />

Anfangszeit Unterstützung.<br />

Vielleicht fragen Sie Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Verwandte,<br />

die bei Bedarf einspringen<br />

können. Diese „Helferinnen <strong>und</strong> Helfer“<br />

können beispielsweise ab <strong>und</strong> zu das<br />

Kind aus der Betreuung abholen oder<br />

ein paar Dinge für Sie mit erledigen.<br />

Auch für die Zukunft ist ein „Notfall-<br />

Netzwerk“ eine gute Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Vereinbarkeit von <strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>.<br />

Planen Sie Paar-Zeiten ein, in denen Sie<br />

sich darüber austauschen, wie der Alltag<br />

organisiert ist, was gut läuft, was<br />

besser laufen könnte <strong>und</strong> wer welche<br />

Aufgaben übernehmen kann.<br />

Auch im Unternehmen kann Unterstützung<br />

möglich sein. Erfragen Sie,<br />

welche Maßnahmen in Ihrem Betrieb<br />

zur Vereinbarung von <strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> Fami-<br />

42


lie umgesetzt werden <strong>und</strong> prüfen Sie<br />

gemeinsam, welche die für Sie passenden<br />

sind. Vielleicht kommt eine<br />

Arbeitszeit- oder -ortverlagerung für<br />

Sie in Frage, um Ihre beruflichen <strong>und</strong><br />

familiären Aufgaben gut in Einklang<br />

zu bringen.<br />

Was Sie jetzt<br />

ERLEDIGEN sollten:<br />

Rückkehrgespräch: Vereinbaren Sie<br />

einige Monate vor der geplanten<br />

Rückkehr ein Gespräch mit Ihrer bzw.<br />

Ihrem Vorgesetzten, um organisatorische<br />

Fragen zu besprechen. Klären<br />

Sie, an welchem Arbeitsplatz Sie eingesetzt<br />

werden sowie die wöchentliche<br />

Arbeitszeit <strong>und</strong> notwendige<br />

Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Kurz vor dem Wiedereinstieg sollte<br />

dieses Gespräch wiederholt bzw. weitergeführt<br />

werden. Dabei hilft Ihnen<br />

unser Gesprächsleitfaden am Ende<br />

dieser Broschüre.<br />

Stillpausen<br />

Stillende Mütter haben Anspruch auf<br />

Freistellung von der Arbeit zum Stillen<br />

Ihres Kindes. Die Stillzeiten betragen<br />

mindestens zweimal täglich eine<br />

halbe St<strong>und</strong>e oder einmal täglich eine<br />

St<strong>und</strong>e. Die Gewährung der Stillzeiten<br />

hat keinen Verdienstausfall zur Folge<br />

<strong>und</strong> die Zeiten sind nicht nach- oder<br />

vorzuarbeiten.<br />

Freistellung bei Krankheit des<br />

Kindes<br />

Die Freistellung zur Pflege bei Krankheit<br />

erfolgt bis zur Vollendung des<br />

12. Lebensjahres des Kindes. Voraussetzung<br />

für die Freistellung von der<br />

Arbeit zur Pflege des erkrankten bzw.<br />

pflegebedürftigen Kindes ist, dass Sie<br />

es betreuen <strong>und</strong> die Betreuung durch<br />

eine andere im Haushalt lebende Person<br />

nicht möglich oder zumutbar ist.<br />

In jedem Fall müssen Sie der Arbeitgeberin<br />

bzw. dem Arbeitgeber ein ärztliches<br />

Attest vorlegen. In einigen Fällen<br />

wird eine Lohnfortzahlung gewährt.<br />

Bei unbezahlter Freistellung zahlt die<br />

gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten<br />

Krankengeld ( 80% des Nettogehalts<br />

). Der Freistellungszeitraum<br />

beträgt für<br />

• Elternpaare: pro Kind <strong>und</strong> Elternteil<br />

zehn Arbeitstage im Kalenderjahr, bei<br />

mehreren Kindern maximal 25 Arbeitstage<br />

je Elternteil<br />

• Alleinerziehende: pro Kind 20 Arbeitstage<br />

im Kalenderjahr, bei mehreren<br />

Kindern maximal 50 Arbeitstage.<br />

Rückkehr in den <strong>Beruf</strong><br />

43


6<br />

Es<br />

Firma<br />

Anzahl Beschäftigte<br />

Unternehmen<br />

Maßnahmen<br />

Auszeichnungen<br />

<strong>Familie</strong>nfre<strong>und</strong>liche <strong>Brandenburg</strong>er Unternehmen –<br />

Beispiele<br />

gibt viele <strong>Brandenburg</strong>er Unternehmen,<br />

die sehr erfolgreich familienbewusste<br />

Maßnahmen in ihrem Betrieb umsetzen.<br />

Manche sind sich dessen bewusst <strong>und</strong> sind<br />

durch Auszeichnungen bei Wettbewerben<br />

öffentlich bekannt. Viele sind jedoch unbekannt,<br />

da die Angebote <strong>und</strong> Lösungen für<br />

Debeka<br />

Neuruppin<br />

Beschäftigte mit <strong>Familie</strong> in diesen Firmen<br />

als ganz selbstverständlich angesehen<br />

werden. Wir zeigen Ihnen hier drei <strong>Brandenburg</strong>er<br />

Beispiele. Sie unterstreichen,<br />

was in kleinen <strong>und</strong> mittleren Unternehmen<br />

möglich ist. Alle genannten Unternehmen<br />

planen weitere Maßnahmen.<br />

56, davon 28 Frauen<br />

Gründungsjahr: 1992<br />

kompetenter Partner mit angestelltem Außendienst für Versicherungsschutz in sämtlichen Sparten<br />

sowie für Bauspar- <strong>und</strong> Finanzierungsprodukte zu günstigen Preisen <strong>und</strong> Bedingungen<br />

Die Debeka-Gruppe besteht aus den Unternehmen Krankenversicherungsverein a. G., Lebensversicherungsverein<br />

a. G., Allgemeine Versicherung AG, Pensionskasse AG <strong>und</strong> Bausparkasse AG<br />

• Flexibilisierung der Arbeitszeitlänge/familiengerechte Teilzeitmodelle sowie Förderung der Teilzeitarbeit<br />

durch eine Betriebsvereinbarung, die auch die Chancengleichheit im Unternehmen regelt;<br />

• Umfangreiche Sonderurlaubsregelungen;<br />

• Verlängerung der gesetzlichen Elternzeit um bis zu sechs Monaten (lt. Betriebsvereinbarung)<br />

möglich;<br />

• Teamarbeit/Job-Sharing <strong>und</strong> familiengerechte Kommunikationszeiten<br />

(keine Meetings nach 15 Uhr);<br />

• Vorstellung familiengerechter Angebote im Intranet unter der Rubrik „<strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>“;<br />

• Spezifische Ansprechpartner/- innen <strong>und</strong> regelmäßige Betriebsversammlungen sowie außerbetriebliches<br />

Engagement zum Thema „Vereinbarkeit von <strong>Beruf</strong> & <strong>Familie</strong>“ (u. a. Partner im „Bündnis<br />

für <strong>Familie</strong> Perleberg“ <strong>und</strong> im Netzwerk „LUNA“ – „Landkreisübergreifendes Unterstützungsnetzwerk<br />

für Alleinerziehende der Kreise Prignitz <strong>und</strong> Ostprignitz-Ruppin“);<br />

• Verankerung der Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong> im Unternehmensleitbild sowie<br />

<strong>Familie</strong>norientierung als Querschnittsthema in Führungskräfteschulungen;<br />

• <strong>Familie</strong>ngerechte Personalentwicklung mit Chancengleichheit von Frauen <strong>und</strong> Männern,<br />

verankert in einer gesonderten Vereinbarung;<br />

• Planung/Durchführung von Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen unter Berücksichtigung<br />

familiärer Belange;<br />

• Teilzeitarbeit bzw. Urlaubsvertretungen schon während der Elternzeit <strong>und</strong> die Möglichkeit der<br />

Weiter-/Fortbildung auch während der Elternzeit sowie obligatorisches Rückkehrgespräch;<br />

• Firmenrabatte <strong>und</strong> Betriebliche Altersvorsorge.<br />

Auszeichnung „Landkreisbeste Unternehmen für Alleinerziehende“ im Landkreis Prignitz 2012;<br />

Zertifikat „audit beruf<strong>und</strong>familie“ für familienbewusste Personalpolitik 2007 <strong>und</strong> 2010;<br />

Auszeichnung „Arbeitsplus-Siegel“ für sozial nachhaltige Unternehmenspolitik 2010<br />

44<br />

Internet<br />

www.debeka.de


ProPotsdam <strong>GmbH</strong><br />

Potsdam<br />

253 , davon 159 Frauen<br />

Gründungsjahr: 1990<br />

Städtische Dienstleister in den Bereichen<br />

Wohnen, Wohnfürsorge, Bauen <strong>und</strong> Stadtentwicklung;<br />

unter dem Dach der ProPotsdam<br />

wird unter anderem in der Tochtergesellschaft<br />

GEWOBA ein Viertel des Wohnungsbestandes<br />

von Potsdam bewirtschaftet<br />

• flexible Tages- <strong>und</strong> Wochenarbeitszeiten<br />

Montag bis Freitag ist die Arbeit täglich<br />

zwischen 7:00 <strong>und</strong> 20:00 Uhr möglich<br />

• Teilzeitarbeit mit flexiblen Arbeitszeitmodellen<br />

(mehr Freizeit zur Pflege <strong>und</strong> Betreuung<br />

von Kindern <strong>und</strong> pflegebedürftiger älterer<br />

<strong>Familie</strong>nangehöriger)<br />

• Inanspruchnahme der Elternzeit, gleiten-der<br />

Wiedereinstieg mit individueller St<strong>und</strong>enzahl<br />

• individuelle Unterstützung bei der Wohnungssuche<br />

<strong>und</strong> bei der Suche nach Betreuungsplätzen<br />

für Mitarbeiterkinder<br />

• bevorzugte Vergabe von Ausbildungs- <strong>und</strong><br />

Praktikumsplätzen für Mitarbeiterkinder<br />

• Bei familiären Anlässen werden 1-2 Tage<br />

bezahlter Sonderurlaub gewährt<br />

• Gewährung von zusätzlichen Urlaubstagen<br />

• Kooperation mit dem Klinikum – bevorzugte<br />

Behandlung, schnelle Terminvergabe bei<br />

Fachärzten<br />

• Grippeschutzimpfungen am Arbeitsplatz<br />

• Massage am Arbeitsplatz<br />

• Kostenbeteiligung bei ges<strong>und</strong>heitsfördernden<br />

Kursen der Volkshochschule<br />

• regelmäßige außerdienstliche Veranstaltungen<br />

auch mit <strong>Familie</strong>nangehörigen<br />

Urk<strong>und</strong>e „Anerkannter Ausbildungsbetrieb“<br />

2007; Unternehmenswettbewerb<br />

Auszeichnung „Erfolgsfaktor <strong>Familie</strong>“<br />

Engagement für eine familienbewusste Personalpolitik<br />

2012<br />

www.propotsdam.de<br />

VS Bürgerhilfe g<strong>GmbH</strong><br />

Königs Wusterhausen<br />

380, davon 370 Frauen<br />

Gründungsjahr: 1996<br />

Träger von 7 häuslichen Pflegediensten <strong>und</strong> 3<br />

Seniorenheimen. Die ambulanten Pflegedienste<br />

sind in den Landkreisen Dahme-Spreewald <strong>und</strong><br />

Teltow-Fläming ansässig <strong>und</strong> bieten Krankenpflege,<br />

Hausnotruf, Hilfe für Häuslichkeit, Essen<br />

auf Rädern <strong>und</strong> Demenzbetreuungsangebote an.<br />

• Flexible Arbeitszeit nach Absprache ermöglich<br />

• Möglichkeit der Teilzeitarbeit<br />

• Flexibilisierung des Arbeitsortes durch Telearbeit<br />

in der Verwaltung<br />

• <strong>Familie</strong>ngerechte Kommunikationszeiten während<br />

der Arbeitszeit<br />

• Kontakthalten während der Elternzeit<br />

• Weiterbildungsmöglichkeiten während der<br />

Elternzeit<br />

• Teilzeitarbeit während der Elternzeit wird<br />

häufig genutzt<br />

• Ausbildungs- <strong>und</strong> Praktikumsplätze für<br />

Mitarbeiterkinder<br />

• Sonderurlaub bei familiären Anlässen<br />

• Betriebliche Altersvorsorge wird bezuschusst<br />

• Gewährung von Darlehen an Mitarbeiter<br />

• Hilfe bei der Vermittlung von hauswirtschaftlichen<br />

Dienstleistungen<br />

• Preisgünstige Nutzung von Betriebsräumen<br />

für private Feiern (Hochzeiten, Geburtstage)<br />

• Firmeneigene Ausstattung kann ausgeliehen<br />

werden ( Geschirr, Grill, Warmhaltebehälter)<br />

Mitglied der Qualitätsgemeinschaft Pflege der<br />

Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege<br />

im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

www.vs-buergerhilfe.de<br />

Rückkehr in den <strong>Beruf</strong><br />

Firma<br />

Anzahl Beschäftigte<br />

Unternehmen<br />

Maßnahmen<br />

Auszeichnungen<br />

Internet<br />

45


1<br />

Vor<br />

Überblick zu Schwangerschaft, Mutterschutz<br />

<strong>und</strong> Elternzeit<br />

der Geburt – Bekanntgabe<br />

der Schwangerschaft<br />

• Information der oder des Vorgesetzten<br />

über den voraussichtlichen<br />

Geburtstermin<br />

• während der Schwangerschaft gilt<br />

ein besonderer Kündigungsschutz für<br />

die Beschäftigte (§ 9 MuSchG)<br />

• Spätestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen<br />

Geburtstermin müssen<br />

Väter Elternzeit beantragen, wenn<br />

sie direkt ab der Geburt Elternzeit in<br />

Anspruch nehmen möchten; ggf. mit<br />

Teilzeitwunsch beantragen<br />

• Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse<br />

beantragen: Hierfür wird<br />

ein ärztliches Attest über den Entbindungstermin<br />

benötigt, das frühestens<br />

7 Wochen vor dem Entbindungstermin<br />

ausgestellt sein darf<br />

Beginn der Mutterschutzfrist –<br />

6 Wochen vor dem Geburtstermin<br />

• Auf ausdrückliches Verlangen darf<br />

die werdende Mutter weiter berufstätig<br />

sein, diese Erklärung kann jederzeit<br />

von ihr widerrufen werden<br />

Geburt bis Ende der Mutterschutzfrist<br />

– 8 Wochen nach<br />

Geburt<br />

• Absolutes Beschäftigungsverbot der<br />

Mutter<br />

• Klärung des Versicherungsschutzes<br />

mit der Krankenkasse<br />

• Übersendung einer Kopie der<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e an den Arbeitgeber<br />

bzw. die Arbeitgeberin <strong>und</strong> die Krankenkasse<br />

• Änderung des <strong>Familie</strong>nstandes auf<br />

der Lohnsteuerkarte bei der Meldebehörde<br />

beantragen<br />

• Kindergeldantrag bei der <strong>Familie</strong>nkasse<br />

der zuständigen Arbeitsagentur<br />

stellen<br />

• Bis eine Woche nach der Geburt: ggf.<br />

Anmeldung der Elternzeit der Mutter,<br />

wenn diese direkt im Anschluss an die<br />

Mutterschutzzeit beginnen soll – ggf.<br />

Mitteilung des Teilzeitwunsches<br />

• Mit Ende der Mutterschutzfrist:<br />

Beantragung des Elterngeldes ( max.<br />

für drei Monate rückwirkend möglich )<br />

46


7 Wochen vor Ablauf des<br />

2. Jahres Elternzeit<br />

• Sofern zwei Jahre Elternzeit beantragt<br />

wurden, kann mit einer Frist von<br />

sieben Wochen vor Ende der ersten<br />

zwei Jahre eine Verlängerung um ein<br />

weiteres Jahr beansprucht werden;<br />

ggf. mit Teilzeittätigkeit<br />

3 Monate vor Rückkehr in den<br />

<strong>Beruf</strong><br />

• Schriftliche Mitteilung an den<br />

Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin<br />

über Rückkehr in die bisherige Tätigkeit<br />

bzw. Antrag auf Teilzeitarbeit nach<br />

der Elternzeit<br />

• Planungsgespräch mit der oder dem<br />

Vorgesetzten zur Gestaltung des Wiedereinstiegs<br />

<strong>und</strong> ggf. über Qualifizierungsmaßnahmen<br />

Überblick zu Schwangerschaft, Mutterschutz <strong>und</strong> Elternzeit<br />

47


2 Checkliste<br />

für Behördengänge <strong>und</strong> Anträge<br />

Was? Wann? Wo? Womit?<br />

Beginn<br />

Mutterschutzfrist/<br />

Mutterschaftsgeld<br />

beantragen<br />

7 Wochen vor der<br />

Geburt<br />

Krankenkasse<br />

Bescheinigung der Gynäkologin/<br />

des Gynäkologen<br />

Elternzeit<br />

beantragen<br />

spätestens 7<br />

Wochen vor<br />

geplantem Beginn<br />

der Elternzeit<br />

Arbeitgeber der Antragstellerin/des<br />

Antragstellers<br />

Der Antrag muss schriftlich sein<br />

<strong>und</strong> die Angabe über die Dauer der<br />

Elternzeit beinhalten.<br />

Vaterschaft<br />

anerkennen<br />

vor oder nach der<br />

Geburt möglich<br />

(Zustimmung der<br />

Mutter nötig)<br />

örtlich zuständiges<br />

Standesamt oder<br />

Jugendamt<br />

Ausweise beider Elternteile<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e oder Abstammungsurk<strong>und</strong>en<br />

beider Elternteile,<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e des Kindes<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />

innerhalb einer<br />

Woche nach der<br />

Geburt<br />

Standesamt des<br />

Geburtsortes<br />

Hinweis:<br />

Oft kann das Kind<br />

direkt im Krankenhaus<br />

angemeldet werden.<br />

Dann müssen Sie nur<br />

noch zum Abholen der<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>en zum<br />

Standesamt.<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e oder Abstammungsurk<strong>und</strong>en<br />

beider Elternteile<br />

Fortzahlung des<br />

Mutterschaftsgeldes<br />

beantragen<br />

unmittelbar nach<br />

der Geburt<br />

Krankenkasse<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e des Kindes<br />

Krankenversicherung<br />

des Kindes<br />

anmelden<br />

unmittelbar nach<br />

der Geburt<br />

bei der Krankenkasse,<br />

bei der der berufstätige<br />

bzw. meistverdienende<br />

Elternteil versichert ist<br />

Zunächst können Sie die Krankenkasse<br />

telefonisch informieren. Als<br />

Nachweis benötigt die Krankenkasse<br />

die Geburtsurk<strong>und</strong>e. Für Ihr Kind<br />

erhalten Sie eine eigene<br />

Versicherungskarte.<br />

48


Quellennachweis:<br />

Ministerium für Generationen, <strong>Familie</strong>, Frauen<br />

<strong>und</strong> Integration des Landes NRW (MGFFI NRW)<br />

Was? Wann? Wo? Womit?<br />

Kind anmelden,<br />

Lohnsteuerkarte<br />

ändern<br />

evtl. Kinderreisepass<br />

beantragen<br />

so früh wie möglich<br />

nach der Geburt<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Ihres Wohnortes<br />

• Personalausweis oder Pass eines<br />

Sorgeberechtigten<br />

• Lohnsteuerkarte (bei Änderung der<br />

Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte<br />

des Ehegatten)<br />

• Geburtsurk<strong>und</strong>e des Kindes im<br />

Original evtl. Urk<strong>und</strong>e über die<br />

Vaterschaftsanerkennung<br />

• Soll ein Kinderpass beantragt werden,<br />

wird außerdem ein Lichtbild<br />

des Kindes gemäß Anforderungen<br />

der neuen B<strong>und</strong>esdruckerei<br />

benötigt. Bei nur einem Erziehungsberechtigten<br />

wird zusätzlich ein<br />

Sorgerechtsnachweis benötigt.<br />

Elterngeld<br />

beantragen<br />

innerhalb der ersten<br />

3 Monate nach der<br />

Geburt des Kindes<br />

Hinweis:<br />

Elterngeld wird nur<br />

3 Monate rückwirkend<br />

gezahlt.<br />

Elterngeldstelle<br />

Hinweis:<br />

Zuständig ist der Kreis<br />

bzw. die kreisfreie Stadt,<br />

in der Sie leben.<br />

• Von beiden Elternteilen unterschriebener<br />

Antrag auf Elterngeld<br />

Ausnahme: Ein Elternteil hat das<br />

alleinige Sorgerecht<br />

• Geburtsbescheinigung des Kindes<br />

mit Verwendungszweck „Elterngeld“<br />

oder „soziale Zwecke“ im Original<br />

• Bescheinigung der Krankenkasse<br />

über Mutterschaftsgeldzahlung<br />

• Bescheinigung des Arbeitgebers<br />

über Zahlung eines Zuschusses<br />

zum Mutterschaftsgeld nach der<br />

Entbindung<br />

• Einkommenserklärung <strong>und</strong> Lohn<strong>und</strong><br />

Gehaltsbescheinigungen für die<br />

letzten 12 Monate vor der Geburt<br />

Kindergeld<br />

beantragen<br />

spätestens bis zum<br />

4. Lebensjahr des<br />

Kindes<br />

<strong>Familie</strong>nkasse der örtlich<br />

zuständigen Agentur für<br />

Arbeit<br />

Ausnahme:<br />

Beschäftigte des öffentlichen<br />

Dienstes beantragen<br />

das Kindergeld bei<br />

der Personalstelle des<br />

Dienstherrn.<br />

Antrag auf Kindergeld<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e bzw. Geburtsbescheinigung<br />

des Kindes im Original<br />

Überblick zu Schwangerschaft, Mutterschutz <strong>und</strong> Elternzeit<br />

49


3 Publikationen<br />

Vereinbarkeit von <strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong><br />

Früher beruflicher Wiedereinstieg von Eltern<br />

Ein Gewinn für Unternehmen <strong>und</strong> ihre Beschäftigten<br />

Inhalt: ausführliche Informationen zu den drei Phasen (vor; während <strong>und</strong> nach)<br />

der <strong>Familie</strong>nauszeit<br />

http://www.bmfsfj.de> Service > Publikationen > Suchtexteingabe: Früher<br />

beruflicher Wiedereinstieg von Eltern<br />

„Best-Practice-Broschüre“<br />

Pluspunkt familienbewusste Personalpolitik - <strong>Brandenburg</strong>er<br />

Unternehmen setzen auf das audit beruf<strong>und</strong>familie<br />

Inhalt: Kurzvorstellung von familienfre<strong>und</strong>lichen Unternehmen im<br />

Land <strong>Brandenburg</strong><br />

http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.281765.de/bbo_products_list_product<br />

Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Teilzeit<br />

Mutterschutzgesetz<br />

Inhalt: Erläuterungen zum Mutterschutzgesetz mit Beispielen <strong>und</strong> Hinweisen<br />

http://www.bmfsfj.de> Service > Publikationen > Suchtexteingabe: Mutterschutzgesetz<br />

Das B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> Elternzeitgesetz<br />

Inhalt: Informationen zum B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> Elternzeitgesetz mit Hinweisen<br />

<strong>und</strong> Beispielen<br />

http://www.bmfsfj.de > Service > Publikationen > Suchtexteingabe: Elterngeld<br />

<strong>und</strong> Elternzeit<br />

Das Betreuungsgeld<br />

Inhalt: Kurzdarstellung des Betreuungsgeldes<br />

http://www.bmfsfj.de> Service > Publikationen > Suchtexteingabe: Betreuungsgeld<br />

50


<strong>Familie</strong>, Kindergeld, Kinderzuschlag, Steuern<br />

Ratgeber für <strong>Familie</strong>n<br />

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen <strong>und</strong> <strong>Familie</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Inhalt: Ausführlicher Ratgeber r<strong>und</strong> um sozial- <strong>und</strong> familienpolitische Angebote<br />

<strong>und</strong> Leistungen in <strong>Brandenburg</strong><br />

www.masf.brandenburg.de > <strong>Familie</strong>, Gleichstellung, Frauen > <strong>Familie</strong>npolitik<br />

<strong>Familie</strong>nwegweiser – Staatliche Hilfen im Überblick<br />

B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Familie</strong>, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend<br />

www.bmfsfj.de > Publikationen > Suchtexteingabe: Titel der Publikation<br />

Kindergeldantrag <strong>und</strong> Kinderzuschlag<br />

B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />

Inhalt: IEltern können ihren Antrag auf Kindergeld auf den Internetseiten der B<strong>und</strong>esagentur<br />

für Arbeit abrufen, am Bildschirm bearbeiten <strong>und</strong> online an die <strong>Familie</strong>nkasse<br />

übermitteln. Dies betrifft sowohl Neuanträge, als auch Veränderungsanzeigen.<br />

Auf den Seiten der B<strong>und</strong>esagentur erhält man auch einen gr<strong>und</strong>legenden<br />

Überblick über die wesentlichen Inhalte <strong>und</strong> gesetzlichen Reglungen zum Kinderzuschlag<br />

http://www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger > <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Kinder ><br />

Kindergeld, Kinderzuschlag<br />

Netzwerk Ges<strong>und</strong>e Kinder<br />

Ehrenamtliche Paten vermitteln Eltern Angebote des Ges<strong>und</strong>heitswesens <strong>und</strong> der<br />

Jugendhilfe während der ersten Lebensjahre der Kinder<br />

http://www.netzwerk-ges<strong>und</strong>e-kinder.de<br />

was? wie viel? wer?: Finanzielle Hilfen auf einen Blick<br />

B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />

http://www.arbeitsagentur.de> Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger > Finanzielle Hilfen ><br />

was? wie viel? wer? Ausgabe Juni 2013<br />

Publikationen<br />

51


3 Publikationen<br />

Aktive Väter<br />

Elternzeit – Väter (er)ziehen mit (online Publikation)<br />

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen <strong>und</strong> <strong>Familie</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

www.masf.brandenburg.de > Publikationen > Suchtexteingabe: Väter<br />

http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.161273.de<br />

Ich bin dabei! – Vater werden<br />

B<strong>und</strong>eszentrale für ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung<br />

www.bzga.de> Infomaterialien > <strong>Familie</strong>nplanung > Suchtexteingabe: Vater<br />

http://www.bzga.de/botmed_13510000.html<br />

Kinderbetreuung<br />

Zeit zur Eingewöhnung<br />

www.mbjs.brandenburg.de > Kinder <strong>und</strong> Jugend > Kindertagesbetreuung ><br />

Elterninformationen (Menü rechts)<br />

http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/list.php/mbjs<br />

Kindertagesstätten, Kindertagespflege <strong>und</strong> andere Angebote<br />

www.mbjs.brandenburg.de > Kinder <strong>und</strong> Jugend > Themenbereiche<br />

http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/list.php/mbjs<br />

52


Publikationen<br />

53


4 Web-Links<br />

www.masf.brandenburg.de<br />

Umfangreiche Informationen des <strong>Brandenburg</strong>ischen Ministeriums für Arbeit,<br />

Soziales, Frauen <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>n im Ratgeber für <strong>Familie</strong>n<br />

www.familien-wegweiser.de<br />

Internetportal zu den Themen Recht, Förderung <strong>und</strong> Finanzen, Arbeitswelt,<br />

Ges<strong>und</strong>heit, Betreuung <strong>und</strong> Erziehung sowie Hilfe <strong>und</strong> Beratung für <strong>Familie</strong>n<br />

www.perspektive-wiedereinstieg.de<br />

Das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ der B<strong>und</strong>esregierung unterstützt<br />

Frauen bei der Rückkehr in den <strong>Beruf</strong>.<br />

www.vaeter.de<br />

Die Website für den Mann mit Kind, Vaeter.de ist eine Internetplattform für Väter<br />

<strong>und</strong> Männer, die <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong> besser vereinbaren möchten.<br />

Die Web-Links<br />

finden Sie auch<br />

<strong>aktiv</strong> unter<br />

www.<br />

arbeitsweltelternzeit.de<br />

54


www.lja.brandenburg.de<br />

> Kindertagesbetreuung: Informationen des Referats Kinderbetreuung des<br />

Landesjugendamtes <strong>Brandenburg</strong><br />

www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de<br />

Lokale Bündnisse sind freiwillige Zusammenschlüsse von Vertreterinnen <strong>und</strong><br />

Vertretern aus vielen gesellschaftlichen Gruppen. Hier engagieren sich Kommunen,<br />

Unternehmen, Kirchen, Kammern, Gewerkschaften, Verbände, Stiftungen,<br />

freie Träger der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe, Mehrgenerationenhäuser <strong>und</strong> viele<br />

andere.<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

Angebote der Agentur für Arbeit für Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

www.bzga.de<br />

> Infomaterialien > <strong>Familie</strong>nplanung<br />

> Infomaterialien > Kinder- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heit<br />

Die B<strong>und</strong>eszentrale für ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung bietet auf Ihrer Website ein<br />

umfassendes Angebot an Materialien zu den Themen <strong>Familie</strong>nplanung <strong>und</strong> Kinder-<br />

<strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heit an.<br />

55


5 Wir<br />

Beratungstelefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Kontakt –<br />

sind für Sie da! Sprechen Sie uns an!<br />

<strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Servicestelle Arbeitswelt <strong>und</strong> Elternzeit<br />

Wetzlarer Straße 54<br />

D-14482 Potsdam<br />

0331 600 22 66 ( Mo–Do: 08:00 – 16:30 Uhr, Fr: 08:00 – 14:00 Uhr )<br />

0331 600 24 00<br />

lasa@lasa-brandenburg.de<br />

www.arbeitswelt-elternzeit.de<br />

www.lasa-brandenburg.de<br />

Das Team der Servicestelle:<br />

Simone Olbrich<br />

(Koordinatorin)<br />

Gerlinde Grass<br />

(Beraterin)<br />

Christian Neumann<br />

(Berater)<br />

Sally Enzmann<br />

(Teamassistentin)<br />

56


Checkliste zur Planung von:<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Mutterschutzfrist<br />

Elternzeit<br />

Rückkehr in den Betrieb


1<br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutzfrist<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage: §§ 1 ff. B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> Elternzeitgesetz (BEEG)<br />

§§3-8 <strong>und</strong> 11-16 Mutterschutzgesetz (MuSchG)<br />

Feststellen der Schwangerschaft<br />

Kostenfreies Informations- <strong>und</strong> Betreuungsangebot von Beratungsstellen für <strong>Familie</strong>nplanung,<br />

Sexualität <strong>und</strong> Schwangerschaft in kommunalen Ges<strong>und</strong>heitsämtern<br />

Nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Rechtsanspruch auf Beratung zu<br />

allen eine Schwangerschaft betreffenden Fragen in staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen<br />

http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.de/beratungsg/<br />

Meldung der Schwangerschaft<br />

• Im eigenen Interesse sollten Sie die Schwangerschaft so früh wie möglich melden, um alle<br />

notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam werden zu lassen<br />

• Abhängig vom Arbeitsverhältnis gelten unterschiedliche Schutzvorschriften, die Ihrem <strong>und</strong><br />

dem Schutz Ihres Kindes dienen<br />

Gemeldet am<br />

Ob eine Gefährdung vorliegt, erfahren Sie auf den Serviceseiten des Landesamtes für Arbeitsschutz<br />

<strong>Brandenburg</strong> ( LAS )<br />

Verlangen Arbeitgeberinnen <strong>und</strong> Arbeitgeber eine gesonderte Bescheinigung, so ist sie kostenpflichtig<br />

<strong>und</strong> von diesen zu tragen<br />

Bitte hier abtrennen!<br />

Beschäftigungsverbot / -einschränkung<br />

• Z. B. bei: erhöhter Unfallgefahr, Umgang mit ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Stoffen,<br />

Nacht- <strong>und</strong> Feiertagsarbeit <strong>und</strong> schwerer körperlicher Arbeit<br />

• Nachteilsausgleich bei teilweisem oder vollem Beschäftigungsverbot<br />

• Arbeit direkt mit Menschen ( z. B. medizinisches Personal, pädagogisches Personal )<br />

Zur Beurteilung der Gefährdung helfen die Serviceseiten des LAS <strong>Brandenburg</strong><br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutzfrist – Seite 1


Das Nichtbeachten der entsprechenden Vorschriften von Seiten der Arbeitgeberin bzw. des<br />

Arbeitgebers wird als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet<br />

http://bb.osha.de/docs/Gefaehrdungsbeurteilung_MuSchG_.pdf<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

• Befristetes Arbeitsverhältnis<br />

• Probearbeitsverhältnis<br />

• Ausbildungsverhältnis<br />

• Unbefristetes Arbeitsverhältnis<br />

Es gelten je genanntem Arbeitsverhältnis unterschiedliche Kündigungsschutzfristen<br />

Prüfen Sie, ob <strong>und</strong> wenn ja, wann Ihr Beschäftigungsverhältnis endet<br />

Bei Bewerbungen müssen Sie Ihre Schwangerschaft – auch auf Nachfrage – nicht angeben<br />

Freistellung für Untersuchungen<br />

• Für Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

• Arzttermine sollten außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden<br />

• Es darf kein Entgeltausfall hierdurch entstehen<br />

§ 16 MuSchG: Während der Schwangerschaft werden Untersuchungen im Rahmen der Leistungen<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung dienstplanrelevant, diese Zeiten werden als<br />

Arbeitszeit gerechnet<br />

Mutterschutzfrist<br />

• Ab 6 Wochen vor dem Entbindungstermin kann die Arbeitsfreistellung erfolgen<br />

• Für 8 Wochen nach der Entbindung erfolgt eine Freistellung von der Arbeit<br />

• Die Mutterschutzfrist nach der Entbindung wird auf die Dauer der Elternzeit angerechnet<br />

Während der Schutzfrist nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot<br />

( auch wenn Sie zum Arbeiten bereit wären )<br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutzfrist – Seite 2


Unterlagen für den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin<br />

• Information über bestehende Schwangerschaft<br />

• Ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft <strong>und</strong> den voraussichtlichen Entbindungstermin<br />

oder Kopie des Mutterpasses<br />

Informationen erhalten am<br />

Bescheinigung erhalten am<br />

Information für Sie<br />

• Broschüre zum Mutterschutzgesetz<br />

• Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten<br />

Geburtstermin unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung ( nicht älter als eine Woche ) bei der<br />

Krankenkasse gestellt werden<br />

• Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind <strong>und</strong><br />

privat versicherte Arbeitnehmerinnen stellen den Antrag beim B<strong>und</strong>esversicherungsamt<br />

Mutterschutzgesetz online zum Nachlesen<br />

Kostenloser Bezug des Leitfadens zum Mutterschutz beim B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Familie</strong>,<br />

Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend<br />

Bestellt<br />

Antrag stellen am:<br />

www.bmfsfj.de > Publikationen > Suchtexteingabe: Mutterschutzgesetz<br />

Bitte hier abtrennen!<br />

Weiteres Vorgehen<br />

• Überlegungen zur Veränderung des Arbeitsplatzes / Versetzung<br />

• Gemeinsame Planung der Vertretung<br />

• Weiteres Gespräch während der Schwangerschaft zum Thema Elternzeit<br />

Geplant für<br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutzfrist – Seite 3


Schwangerschaft <strong>und</strong> Mutterschutzfrist – Seite 4


2<br />

Planung der Elternzeit<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage: §§ 1 ff. B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> Elternzeitgesetz (BEEG); §§ 8–9<br />

Teilzeit- <strong>und</strong> Befristungsgesetz ( TzBFG )<br />

Inanspruchnahme der Elternzeit<br />

• Pro Kind besteht für Vater <strong>und</strong> Mutter ein Anspruch auf 36 Monate Elternzeit ( EZ ) bis zum<br />

Ende des 3. Lebensjahres<br />

• Mit Zustimmung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin können davon max. 12 Monate bis<br />

zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden<br />

• EZ kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitte unterteilt werden, weitere Aufteilungen<br />

sind mit Zustimmung des Unternehmens möglich<br />

• Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der EZ, frühestens jedoch 8 Wochen vor<br />

deren Beginn, <strong>und</strong> der Schutz endet mit Ablauf der EZ<br />

• Verbindliche Festlegungen durch den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin, für welche<br />

Zeiträume innerhalb von 2 Jahren EZ genommen werden soll<br />

• Eine Verlängerung der EZ über den beantragten Zeitraum ist nur in Ausnahmefällen möglich,<br />

beispielsweise wenn der Partner oder die Partnerin begründet an der Inanspruchnahme<br />

seiner Elternzeit gehindert ist<br />

• Die EZ kann auf Wunsch der Eltern <strong>und</strong> mit Zustimmung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin<br />

vorzeitig beendet werden, danach gilt automatisch das ursprüngliche Arbeitsverhältnis<br />

Entscheidung für<br />

in<br />

Die Mutter<br />

Monate Elternzeit<br />

Abschnitten, davon für:<br />

Monate<br />

Bitte hier abtrennen!<br />

Den Vater<br />

Monate<br />

Online weiterlesen oder bestellen: Elterngeld <strong>und</strong> Elternzeit<br />

www.bmfsfj.de > Publikationen > Suchtexteingabe: Elterngeld <strong>und</strong> Elternzeit<br />

Planung der Elternzeit– Seite 1


Fristen<br />

• EZ 7 Wochen vorher schriftlich dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin mitteilen<br />

• Auch, wenn diese direkt nach der Mutterschutzfrist genommen wird<br />

Mitgeteilt am:<br />

Elterngeld<br />

• Elterngeld wird für 12 Monate gezahlt, plus zwei Partnermonate<br />

• Eltern erhalten in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes Elterngeld zwischen 65-67% des<br />

bisherigen Einkommen aus Erwerbstätigkeit (mind. 300 Euro <strong>und</strong> max. 1.800 Euro )<br />

• Geschwisterbonus wird gezahlt in Höhe von 10 % des Elterngeldes ( mind. 75 Euro im<br />

Monat ) bis Vollendung des 3. Lebensjahres des älteren Kindes<br />

• Verpflichtung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin zur Bescheinigung von:<br />

Arbeitsentgelt, abgezogener Lohnsteuer, Arbeitnehmer-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge<br />

<strong>und</strong> Arbeitszeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters für den Elterngeldantrag<br />

Online weiterlesen oder bestellen:<br />

Das B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> Elternzeitgesetz<br />

www.bmfsfj.de > Publikationen > Sachtexte > Elterngeld <strong>und</strong> Elternzeit<br />

www.mittelstand-<strong>und</strong>-familie.de<br />

Teilzeitarbeit ( TZ ) während der Elternzeit<br />

• Teilzeitarbeit ist bis max. 30 Std. / Woche in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten<br />

möglich<br />

• Beantragung von Teilzeit während der Elternzeit 7 Wochen vorher in schriftlicher Form<br />

• Veränderung der Arbeitszeit während der EZ ist max. zweimal zulässig<br />

• Nach Beendigung der Elternzeit gilt automatisch der ursprüngliche Arbeitsvertrag mit<br />

den darin vereinbarten Regelungen<br />

Teilzeit- <strong>und</strong> Befristungsgesetz<br />

Zum Bestellen oder Downloaden:<br />

http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.de/tzbfg/index.html<br />

Planung der Elternzeit – Seite 2


Fristen<br />

• Schriftliche Mitteilung über Teilzeit 7 Wochen vor der Tätigkeit ( Beginn <strong>und</strong> zeitlicher<br />

Umfang der Tätigkeit )<br />

• Arbeitgeberinnen <strong>und</strong> Arbeitgeber können innerhalb von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen<br />

Gründen schriftlich ablehnen<br />

Tätigkeitsaufnahme am:<br />

im Umfang von:<br />

Kontakthalten <strong>und</strong> Wiedereinstieg <strong>gestalten</strong><br />

• Betriebsinterne Regelungen während der Elternzeit<br />

• Übernahme von Krankheits- bzw. Urlaubsvertretung<br />

• Tele- / Heimarbeit<br />

• Weitere Möglichkeiten: ( z. B. Besuche im Betrieb )<br />

Arbeitszeitvorstellungen des Elternteils<br />

Arbeitszeitvorstellung von Uhr bis Uhr<br />

an<br />

Tagen pro Woche<br />

Bitte hier abtrennen!<br />

Weiterbildung während der Elternzeit<br />

• Betriebsinterne Schulungen<br />

• Fernlehrgänge, Tele-Learning<br />

• Volkshochschulkurse<br />

• Sonstiges<br />

Interesse an:<br />

Planung der Elternzeit– Seite 3


Weitere Kontakthaltemöglichkeiten<br />

• Übersendung von Publikationen ( Betriebszeitung ) nach Hause<br />

• Teilnahme an Betriebsversammlungen<br />

• Teilnahme an Festen <strong>und</strong> Feiern<br />

Unterlagen für die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber<br />

• Mitteilung über die Elternzeit<br />

• Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit<br />

• Bescheid der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld<br />

• Aktualisierte Lohnsteuerkarte<br />

Abgegeben am:<br />

Weiteres Vorgehen<br />

• Arbeitsübergabe vor der Mutterschutzfrist durch Arbeitnehmerin<br />

• Termin mit Elternzeitlern <strong>und</strong> dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin nach der Hälfte der<br />

Elternzeit<br />

Geplant für:<br />

Planung der Elternzeit – Seite 4


3<br />

Vorbereitung der Rückkehr in den Betrieb<br />

Gr<strong>und</strong>lage: §§ 1 ff. Gesetz zum Elterngeld <strong>und</strong> zur Elternzeit ( BEEG ); §§ 8–9 Teilzeit- <strong>und</strong><br />

Befristungsgesetz ( TzBFG )<br />

Wiedereinstieg / Einarbeitungszeit<br />

Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der EZ<br />

• Wiedereinstieg in Vollzeit oder Teilzeit<br />

• Zu welchen Zeiten soll bzw. kann gearbeitet werden<br />

• Beratung erhalten Sie auch bei den Beauftragten für Chancengleichheit in den regional<br />

zuständigen Abteilungen der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />

Tätigkeitsaufnahme am:<br />

im Umfang von:<br />

Geplant für:<br />

Online oder zum Bestellen: Früher beruflicher Wiedereinstieg von Eltern. Ein Gewinn für Unternehmen<br />

<strong>und</strong> ihre Beschäftigten<br />

www.bmfsfj.de > Publikationen > Suchtexteingabe: <strong>Beruf</strong>licher Wiedereinstieg<br />

E-Mail: publikationen@b<strong>und</strong>esregierung.de<br />

Bitte hier abtrennen!<br />

Teilzeitarbeit nach Rückkehr aus der Elternzeit<br />

• Schriftliche Mitteilung über Beginn der TZ<br />

• Bei entsprechenden betrieblichen Voraussetzungen besteht Anspruch auf eine Teilzeitstelle<br />

nach dem Teilzeit- <strong>und</strong> Befristungsgesetz<br />

• Beantragung möglichst aus der EZ heraus, um die Frist von drei Monaten vor dem Wunschtermin<br />

einzuhalten<br />

• Ablehnung des Antrags durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bei betrieblichen Gründen<br />

mind. einen Monat vor dem geplanten Beginn der TZ<br />

• Achten Sie auf die Gestaltung der Teilzeitregelung <strong>und</strong> halten Sie getroffene Vereinbarungen<br />

schriftlich fest ( Befristung, Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag )<br />

• Teilzeitregelungen sollten im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten <strong>und</strong><br />

Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern getroffen werden<br />

Vorbereitung der Rückkehr in den Betrieb – Seite 1


Teilzeit- <strong>und</strong> Befristungsgesetz<br />

Zum Bestellen oder Downloaden:<br />

http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.de/tzbfg/index.html<br />

Kostenlose Info online:<br />

www.teilzeit-info.de<br />

Kostenlose Bestellung von Ratgebern <strong>und</strong> Broschüren unter:<br />

Telefon: 030 182 72 27 21<br />

Fax: 030 181 02 72 27 21<br />

www.mittelstand-<strong>und</strong>-familie.de<br />

Eingewöhnungsphase für Ihr Kind<br />

Bedenken Sie: Ihr erster Arbeitstag sollte nicht der erste Tag Ihres Kindes in der neuen<br />

Betreuungsform sein<br />

Planen Sie die Eingewöhnungsphase<br />

Online oder zum Bestellen:<br />

www.mbjs.brandenburg.de > Kinder <strong>und</strong> Jugend > Kindertagesbetreuung<br />

Vorbereitung der Rückkehr in den Betrieb – Seite 2


Erläuterung zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten<br />

• Betriebliche Belegplätze in Kindertagesstätten<br />

• <strong>Familie</strong>nservice ( Essenservice, Tageselternvermittlung, familiennahe Dienstleistungen )<br />

• Finanzielle Unterstützung durch Krankenkassen <strong>und</strong> Jugendämter bei Mehrlingsgeburten<br />

sowie ab einer bestimmten Kinderzahl im Haushalt<br />

Infos zu Betreuungsmöglichkeiten:<br />

Internetseiten des Landesjugendamtes <strong>und</strong> Seiten des Ministerium für Bildung, Jugend <strong>und</strong><br />

Sport des Landes <strong>Brandenburg</strong>:<br />

www.lja.brandenburg.de > Kindertagesbetreuung<br />

www.mbjs.brandenburg.de > Kinder <strong>und</strong> Jugend > Kindertagesbetreuung<br />

Online oder zum Bestellen: Ratgeber für <strong>Familie</strong>n<br />

www.masf.brandenburg.de > Publikationen > Frauen / <strong>Familie</strong><br />

Fragen zur Kinderbetreuung<br />

• Gibt es Regelung im Unternehmen?<br />

• Verbesserung durch zeitliche Flexibilisierung möglich?<br />

• Sonstige betriebliche Angebote<br />

( z. B. Geldleistungen, Tageselternvermittlung )<br />

Nicht vorgesehen<br />

Bitte hier abtrennen!<br />

Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder<br />

• Anspruch auf bezahlte Freistellung nach ärztlichem Zeugnis für Kinder unter 12 Jahren<br />

• Anspruch Ehepaare: pro Kind <strong>und</strong> Elternteil 10 Tage, bei mehreren Kindern max. 25 Tage<br />

Arbeitstage je Elternteil pro Kalenderjahr<br />

• Anspruch Alleinerziehende: für jedes Kind 20 Tage, max. 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr<br />

• Es besteht Anspruch auf Krankengeld<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage:<br />

§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); § 45 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche<br />

Krankenversicherung (SGB V), §§ 45 ff. Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung<br />

(SGB VII)<br />

Vorbereitung der Rückkehr in den Betrieb – Seite 3


Vorstellungen bezüglich des beruflichen Wiedereinstiegs<br />

Unterlagen für Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitgeberinnen<br />

• Antrag auf Verlängerung der Elternzeit über den beantragte Zeitraum hinaus<br />

• Antrag auf Teilzeitarbeit nach Ende der EZ<br />

Erhalten am:<br />

Vorbereitung der Rückkehr in den Betrieb – Seite 4


Impressum<br />

Titel<br />

Redaktion<br />

Herausgeber<br />

Copyright<br />

Bestellungen / Kontakt<br />

<strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong> <strong>aktiv</strong> <strong>gestalten</strong>.<br />

Informationen für ( werdende ) Eltern<br />

Melanie Ebenfeld, Sally Enzmann, Monika Fischer, Gerlinde Grass,<br />

Sylke Hofmann, Christian Neumann, Simone Olbrich, Dagmar Terbeznik<br />

Landesagentur für Struktur <strong>und</strong> Arbeit ( <strong>LASA</strong> )<br />

<strong>Brandenburg</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Wetzlarer Straße 52, 14482 Potsdam<br />

Telefon: 0331 6002 - 200<br />

Telefax: 0331 6002 - 400<br />

Beratungstelefon: 0331 6002 - 266<br />

Internet:<br />

E-Mail:<br />

www.lasa-brandenburg.de<br />

lasa@lasa-brandenburg.de<br />

Service-Stelle<br />

Stand<br />

Grafisches Konzept<br />

<strong>und</strong> Layoutumsetzung<br />

Druck<br />

Projekt-Logo<br />

Fotos<br />

Beratungstelefon: 0331 600 22 66<br />

( Mo-Do: 08:00 – 16:30 Uhr, Fr: 08:00 – 14:00 Uhr )<br />

Internet: www.arbeitswelt-elternzeit.de<br />

Dezember 2013<br />

Schweiger Design, Potsdam<br />

<strong>Brandenburg</strong>ische Universitätsdruckerei <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft Potsdam mbH<br />

CMD Grafik & Design<br />

Titel: © Santa – fotolia. com<br />

Anatoly Tiplyashin, bilderbox, chaos, eka, Hannes Eichinger, iphoto, Jaren<br />

Wickl<strong>und</strong>, Joanna Zielinska, Joelle M, matttilda, Monkey Business, pressmaster,<br />

Santa, Stefan Müller, Stephen Coburn, Sven Hoppe, Valentin Mosichev, Violetstar<br />

- fotolia.com, Sabine Fischer<br />

René Staebler, Archiv Servicestelle Arbeitswelt <strong>und</strong> Elternzeit


Zeitleiste<br />

Vor der Geburt<br />

Nach der Geburt<br />

Monate<br />

Mutterschutzfrist<br />

6 Wochen vor der Geburt<br />

Meldung beim Arbeitgeber<br />

oder bei der Arbeitgeberin:<br />

8 Wochen nach der Geburt absolutes Beschäftigungsverbot / Kündigungsschutz<br />

Mindestens 7 Wochen vor der Geburt, eventuell mit einer aktuellen Bescheinigung des voraussichtlichen Geburtstermins<br />

Bescheinigung darf nicht älter als eine Woche sein!<br />

Mutterschaftsgeld<br />

6 Wochen vor der Geburt<br />

Beantragung bei:<br />

Hinweis:<br />

Berechnung:<br />

8 Wochen nach der Geburt Zahlung von Mutterschaftsgeld in der Mutterschutzfrist<br />

zuständiger Krankenkasse oder B<strong>und</strong>esversicherungsamt frühestens 7 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin mit diesbezüglicher ärztlicher<br />

Bescheinigung, die nicht älter als eine Woche sein darf<br />

Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss bezieht, wird auf die Zeit, für die der Mutter Elterngeld zusteht, angerechnet<br />

• Arbeitseinkommen der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist<br />

• 13,00 Euro pro Tag / 390 Euro im Monat (30 Tage) von der Krankenkasse<br />

• Zusätzlich vom Arbeitgeber den Differenzbetrag zwischen 390 Euro <strong>und</strong> dem bisherigen Nettoarbeitsentgelt als Zuschuss<br />

Frühgeburt<br />

Die Mutterschaftszeit verlängert sich exakt um die Differenz vom errechneten Geburtstermin zum tatsächlichen Geburtstermin<br />

Früh- / Mehrlingsgeburt<br />

6 Wochen vor der Geburt<br />

12 Wochen nach der Geburt absolutes Beschäftigungsverbot / Kündigungsschutz<br />

Kündigungsschutz<br />

6 Wochen vor der Geburt<br />

bis 4 Monate nach der Geburt<br />

Mutterschutzlohn<br />

Vor der Geburt:<br />

Gr<strong>und</strong>:<br />

Berechnung:<br />

generelles oder individuelles Beschäftigungsverbot durch Arzt oder Ärztin bzw. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausgesprochen – gr<strong>und</strong>sätzlich im gesamten Schwangerschaftszeitraum<br />

möglich, Berechnungsgr<strong>und</strong>lage ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft<br />

individuelles Beschäftigungsverbot wegen verminderter Leistungsfähigkeit bis zu 6 Monaten nach der Geburt<br />

Gr<strong>und</strong>lage ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft<br />

Elterngeld<br />

Hinweis:<br />

Dauer:<br />

Elterngeld <strong>und</strong> Elternzeit können entsprechend den gesetzlichen Regelungen unabhängig voneinander beansprucht werden<br />

• Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nehmen in der Regel Elternzeit <strong>und</strong> Elterngeld parallel in Anspruch<br />

Für Elternpaare: 12 Lebensmonate des Kindes plus 2 Lebensmonate des Kindes als Partnermonate (= 14 Monate)<br />

Für Alleinerziehende: 14 Monate<br />

Mit Erwerbseinkommen<br />

Mehrlingsgeburten<br />

Geschwisterbonus<br />

Beantragung bei:<br />

Berechnung:<br />

zuständiger Elterngeldstelle (Gemeinde oder Landkreis) ab Geburt des Kindes<br />

• Arbeitseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes <strong>und</strong> vor Bezug des Mutterschaftsgeldes<br />

• ca. 65–67% des durchschnittlichen Einkommens aus Erwerbsarbeit der letzten 12 Monate ohne Mutterschutzfrist, da Zahlung des Mutterschaftsgeldes in dieser Zeit<br />

• Mind. 300 Euro ohne Anrechnung sonstiger sozialer Leistungen, max. 1.800 Euro monatlich für Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende,<br />

Studierende mit Nebeneinkünften<br />

• Der Auszahlungszeitraum lässt sich verdoppeln, dann wird die monatliche Geldleistung halbiert<br />

• Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro je Kind<br />

• Höhe Geschwisterbonus: 10 % des Elterngeldes, mind. 75 Euro pro Monat<br />

• Der Geschwisterbonus wird für das ältere Geschwisterkind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gezahlt (bei mehreren Kindern – wenn mind. zwei Kinder das 6. Lebensjahr<br />

nicht vollendet haben)<br />

Elternzeit<br />

Kündigungsschutz<br />

Dauer:<br />

Mitteilung an:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bis zu 3 Jahren möglich<br />

Arbeitgeber oder Arbeitgeberin – mindestens 7 Wochen vor Elternzeitbeginn<br />

• Verbindliche Festlegung für die Zeit von zwei Jahren der Inanspruchnahme (empfohlen, wegen eingeschränkter Änderungsmöglichkeiten)<br />

• Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten kann mit Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin auf einen späteren Zeitraum bis zur Vollendung des 8.<br />

Lebensjahres übertragen werden.<br />

Für die Dauer der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit)<br />

Kündigungsschutz<br />

Anspruchsdauer<br />

Stand: Dezember 2013

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