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Protokoll - Langenlois

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Trennstück „7“ (im Ausmaß von 22 m²) dem Grdst. Nr. 1750, KG Gobelsburg (Eigentümer Mag.<br />

Stefan Lang) zugeschlagen werden.<br />

Die gegenständlichen Teilflächen sind für das öffentliche Gut nicht erforderlich und können somit<br />

den vorstehend angeführten Eigentümern übergeben sowie dem öffentlichen Gut entwidmet werden.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat das vorstehend angeführte<br />

Rechtsgeschäft und erlässt folgende<br />

KUNDMACHUNG<br />

1. Die in beiliegender Vermessungsurkunde des IKV Dipl.-Ing. Herbert Egger, GZ. 2686/12, KG<br />

Gobelsburg, angeführten Trennstücke „3“ und „7“ werden dem öffentlichen Verkehr entwidmet und<br />

an die in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer übertragen (siehe<br />

Gemeinderatsprotokoll). Der Restteil des im öffentlichen Gut befindlichen Grdst. Nr. 2463/1, KG<br />

Gobelsburg, verbleibt im öffentlichen Gut bei gleich gebliebener Widmung.<br />

2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im Stadtamt<br />

während der Amtsstunden zur Einsicht auf.<br />

Gegen eine Verbücherung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

f) Zöbing – Neufestlegung der Grundgrenzen<br />

StR. Parth berichtet, dass im Bereich der Liegenschaften „Zöbinger Hauptstraße“ Grdst. Nr. .71 und<br />

394, KG Zöbing (Röglsperger Josef) im Jahr 1999 anlässlich eines Hausabbruches die Grundgrenze<br />

zum öffentlichen Gut einvernehmlich mit den Liegenschaftseigentümern so festgelegt wurde, dass<br />

einerseits an der Kreuzung Kogelbergstraße ein 3 m Abstand zum Fahrbahnrand entsteht und im<br />

Ausgleich dazu entlang der B 34 eine entbehrliche Teilfläche der vorhandenen Grünflächen den<br />

Grundstücken Röglsperger zugeschlagen werden. Im Zuge der laufenden Umbauten an der Zöbinger<br />

Ortsdurchfahrt sollen die zum öffentlichen Gut fallenden Flächen entsprechend mitgestaltet werden<br />

und war daher die Teilung durchzuführen. Gleichzeitig war die Straßenfluchtlinie entlang des<br />

Kogelbergweges, im Bereich der Grundstücke .71 und .70, KG Zöbing, den tatsächlichen Verhältnissen<br />

anzupassen.<br />

Der entsprechende Teilungsplan, GZ. 1760/99, vom 25. Juli 2013, von Dipl.Ing. Herbert Egger aus<br />

liegt vor. Danach wird vom Grdst. Nr. .71, KG Zöbing, eine Fläche von 11 m 2 (Trennstück „2“) und<br />

eine Fläche von 5 m 2 (Trennstück „5“) sowie eine Fläche von 1 m 2 (Trennstück „7“) an das<br />

öffentliche Gut, Grdst. Nr. 2098/2, KG Zöbing, abgetreten und vom Grdst. Nr. 2098/2, KG Zöbing,<br />

eine Fläche von 19 m 2 (Trennstück „1“), eine Fläche von 9 m 2 (Trennstück „3“), eine Fläche von 1 m 2<br />

(Trennstück „4“) dem Grdst. Nr. .71, KG Zöbing, sowie eine Fläche von 40 m 2 (Trennstück „6“)<br />

dem Grdst. Nr. 394, KG Zöbing, zugeschlagen.<br />

Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz.<br />

Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat das angeführte Rechtsgeschäft<br />

und erlässt folgende<br />

KUNDMACHUNG<br />

1. Die in beiliegender Vermessungsurkunde des IKV Dipl.-Ing. Herbert Egger, GZ. 1760/99, KG<br />

Zöbing, angeführten Trennstücke „2“, „5“ und „7“ werden in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde<br />

<strong>Langenlois</strong> übernommen. Die Trennstücke „1“, „3“ und „4“ werden vom öffentlichen Gut entwidmet<br />

und dem Grdst. Nr. .71, KG Zöbing zugeschlagen. Es wird auch das Trennstück „6“ vom öffentlichen<br />

Gut entwidmet und dem Grdst. Nr. 394, KG Zöbing, zugeschlagen.<br />

2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im Stadtamt<br />

während der Amtsstunden zur Einsicht auf.<br />

Gegen eine Verbücherung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 26. September 2013 8

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