Protokoll - Langenlois
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Trennstück „7“ (im Ausmaß von 22 m²) dem Grdst. Nr. 1750, KG Gobelsburg (Eigentümer Mag.<br />
Stefan Lang) zugeschlagen werden.<br />
Die gegenständlichen Teilflächen sind für das öffentliche Gut nicht erforderlich und können somit<br />
den vorstehend angeführten Eigentümern übergeben sowie dem öffentlichen Gut entwidmet werden.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat das vorstehend angeführte<br />
Rechtsgeschäft und erlässt folgende<br />
KUNDMACHUNG<br />
1. Die in beiliegender Vermessungsurkunde des IKV Dipl.-Ing. Herbert Egger, GZ. 2686/12, KG<br />
Gobelsburg, angeführten Trennstücke „3“ und „7“ werden dem öffentlichen Verkehr entwidmet und<br />
an die in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer übertragen (siehe<br />
Gemeinderatsprotokoll). Der Restteil des im öffentlichen Gut befindlichen Grdst. Nr. 2463/1, KG<br />
Gobelsburg, verbleibt im öffentlichen Gut bei gleich gebliebener Widmung.<br />
2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im Stadtamt<br />
während der Amtsstunden zur Einsicht auf.<br />
Gegen eine Verbücherung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
f) Zöbing – Neufestlegung der Grundgrenzen<br />
StR. Parth berichtet, dass im Bereich der Liegenschaften „Zöbinger Hauptstraße“ Grdst. Nr. .71 und<br />
394, KG Zöbing (Röglsperger Josef) im Jahr 1999 anlässlich eines Hausabbruches die Grundgrenze<br />
zum öffentlichen Gut einvernehmlich mit den Liegenschaftseigentümern so festgelegt wurde, dass<br />
einerseits an der Kreuzung Kogelbergstraße ein 3 m Abstand zum Fahrbahnrand entsteht und im<br />
Ausgleich dazu entlang der B 34 eine entbehrliche Teilfläche der vorhandenen Grünflächen den<br />
Grundstücken Röglsperger zugeschlagen werden. Im Zuge der laufenden Umbauten an der Zöbinger<br />
Ortsdurchfahrt sollen die zum öffentlichen Gut fallenden Flächen entsprechend mitgestaltet werden<br />
und war daher die Teilung durchzuführen. Gleichzeitig war die Straßenfluchtlinie entlang des<br />
Kogelbergweges, im Bereich der Grundstücke .71 und .70, KG Zöbing, den tatsächlichen Verhältnissen<br />
anzupassen.<br />
Der entsprechende Teilungsplan, GZ. 1760/99, vom 25. Juli 2013, von Dipl.Ing. Herbert Egger aus<br />
liegt vor. Danach wird vom Grdst. Nr. .71, KG Zöbing, eine Fläche von 11 m 2 (Trennstück „2“) und<br />
eine Fläche von 5 m 2 (Trennstück „5“) sowie eine Fläche von 1 m 2 (Trennstück „7“) an das<br />
öffentliche Gut, Grdst. Nr. 2098/2, KG Zöbing, abgetreten und vom Grdst. Nr. 2098/2, KG Zöbing,<br />
eine Fläche von 19 m 2 (Trennstück „1“), eine Fläche von 9 m 2 (Trennstück „3“), eine Fläche von 1 m 2<br />
(Trennstück „4“) dem Grdst. Nr. .71, KG Zöbing, sowie eine Fläche von 40 m 2 (Trennstück „6“)<br />
dem Grdst. Nr. 394, KG Zöbing, zugeschlagen.<br />
Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Parth genehmigt der Gemeinderat das angeführte Rechtsgeschäft<br />
und erlässt folgende<br />
KUNDMACHUNG<br />
1. Die in beiliegender Vermessungsurkunde des IKV Dipl.-Ing. Herbert Egger, GZ. 1760/99, KG<br />
Zöbing, angeführten Trennstücke „2“, „5“ und „7“ werden in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde<br />
<strong>Langenlois</strong> übernommen. Die Trennstücke „1“, „3“ und „4“ werden vom öffentlichen Gut entwidmet<br />
und dem Grdst. Nr. .71, KG Zöbing zugeschlagen. Es wird auch das Trennstück „6“ vom öffentlichen<br />
Gut entwidmet und dem Grdst. Nr. 394, KG Zöbing, zugeschlagen.<br />
2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im Stadtamt<br />
während der Amtsstunden zur Einsicht auf.<br />
Gegen eine Verbücherung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 26. September 2013 8