Protokoll - Langenlois
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9. Verwaltung des öffentlichen Gutes<br />
a) Schiltern – Straßengrundabtretung<br />
StR. Parth berichtet, dass im Zuge der Bauführung von Mag. Kerstin Friedrich auf der Liegenschaft<br />
Schulgasse 2, Schiltern, die Straßenfluchtlinie neu bestimmt und festgelegt wurde. Der hierfür<br />
erforderliche Teilungsplan, GZ. 2712/13, vom 21. Mai 2013, von Dipl.Ing. Herbert Egger liegt vor.<br />
Entsprechend diesem wird von der Liegenschaft Schulgasse 2 (= Grdst. Nr. 1892, KG Schiltern) eine<br />
Fläche von 16 m² (= Trennstück „1“) an das öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong>,<br />
Gemeindestraße „Schulgasse“ – Grdst. Nr. 3368, KG Schiltern, abgetreten. Die Verbücherung erfolgt<br />
gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz.<br />
Gleichfalls wurde vom Notariat Mag. Gerhard Fiegl eine Straßengrundabtretungsurkunde betreffend<br />
die Abtretung des in der vorstehend angeführten Vermessungsurkunde dargestellten Trennstückes „1“<br />
an das öffentliche Gut vorgelegt.<br />
Beschluss: Über Antrag von StR. Parth ist der Gemeinderat mit dem vorstehend angeführten<br />
Rechtsgeschäft einverstanden, erlässt nachstehend angeführte Kundmachung und genehmigt die<br />
vorliegende „Straßengrundabtretungsurkunde“:<br />
KUNDMACHUNG<br />
1. Das in beiliegender Vermessungsurkunde des IKV Dipl.Ing. Herbert Egger, GZ. 2712/13, KG<br />
Schiltern, angeführte Trennstück „1“ wird in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong><br />
übernommen.<br />
2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im Stadtamt<br />
während der Amtsstunden zur Einsicht auf.<br />
Gegen eine Verbücherung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
b) <strong>Langenlois</strong> – Straßengrundabtretung<br />
StR. Parth berichtet, dass im Zuge der Feststellung von Grundgrenzen im Bereich der Liegenschaften<br />
von Bruno Kirschbaum und Justine Siller, Zwettler Straße 60 und 58, <strong>Langenlois</strong>, die seinerzeit neu<br />
festgelegten Grundgrenzen bzw. Straßenfluchtlinien aufgenommen und vermessen wurden. Der<br />
hierfür erforderliche Teilungsplan, GZ. 2602/11, vom 28. Juni 2013, von Dipl.Ing. Herbert Egger<br />
liegt vor. Entsprechend diesem werden von der Liegenschaft Zwettler Straße 60 (= Grdst. Nr. .420/2,<br />
KG <strong>Langenlois</strong>) eine Fläche von 9 m² (= Trennstück „1“) und von der Liegenschaft Zwettler Straße<br />
58 (= Grdst. Nr. .421, KG <strong>Langenlois</strong>) eine Fläche von 8 m² (= Trennstück „2“) an das öffentliche<br />
Gut der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong>, Gemeindestraße „Zwettler Straße – Grdst. Nr. 7352/8, KG<br />
<strong>Langenlois</strong>, abgetreten. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz.<br />
Beschluss: StR. Parth schlägt vor, das vorstehend angeführte Rechtsgeschäft zu genehmigen und<br />
nachstehend angeführte Kundmachung zu erlassen:<br />
KUNDMACHUNG<br />
1. Die in beiliegender Vermessungsurkunde des IKV Dipl.Ing. Herbert Egger, GZ. 2602/11, KG<br />
<strong>Langenlois</strong>, angeführten Trennstücke „1“ und „2“ werden in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde<br />
<strong>Langenlois</strong> übernommen.<br />
2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im Stadtamt<br />
während der Amtsstunden zur Einsicht auf.<br />
Gegen eine Verbücherung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
c) Gobelsburg – Neufestlegung der Grundgrenzen<br />
Im Bereich der Liegenschaften Gobelsburger Hauptstraße 44 bis 59 wurde die Landesstraße (LH 55)<br />
neu vermessen – die Fahrbahn soll im Eigentum des Landes Niederösterreich (Landesstraßenverwaltung)<br />
– öffentliches Gut verbleiben (neue Grdst. Nr. 2441/1, KG Gobelsburg) und die<br />
Nebenflächen in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Langenlois</strong> übergehen. Der hierfür<br />
erforderliche Teilungsplan, GZ. 2601/11, vom 13. Februar 2013, von Dipl.Ing. Herbert liegt vor.<br />
Entsprechend diesem werden von der Landesstraße (LH 55 – alte Grdst. Nr. 2441, KG Gobelsburg)<br />
eine Fläche von 583 m² (= Trennstück „1“ – mit der neuen Grdst. Nr. 2441/2, KG Gobelsburg) und<br />
eine Fläche von 879 m² (= Trennstück „2“ – mit der neuen Grdst. Nr. 2441/3, KG Gobelsburg) sowie<br />
<strong>Protokoll</strong> des Gemeinderates vom 26. September 2013 6