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Betrieb und Markt Die Basis, welche im Beispiel mit minus 20,- €/t angenommen wurde, ist kein feststehender Betrag ist. Sie errechnet sich aus folgende Positionen: Der Landwirt kann seine echte Ware i.d.R. beim räumlich nicht allzu weit entfernten Erfasser abliefern, er muss sie nicht Hunderte von Kilometern transportieren. Hinzu kommen noch Funktionen wie Ein- und Auslagerung Lagergebühren, Handelsspanne usw.. Selbst einzelbetriebliche Situationen wie die Möglichkeit der Verladung auf dem Hof, was sich in den Standzeiten der LKWs widerspiegelt und damit einen weiteren Kostenblock in der Erfassung verursachen, beeinflussen die betriebsspezifische Basis. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Basis auch noch in Abhängigkeit der Marktsituation auf dem physischen Markt verändert. Ist Ware knapp, ist die Basis meist geringer, bei hohem Angebot im Markt hingegen höher. Insofern kann man mit Absicherungsgeschäften immer nur einen „ungefähren“ Preis fixieren. In über 95 % der Fälle wird ein Terminkontrakt durch „Glattstellen“ beendet Bei EUREX ist bei Ferkeloder Schlachtschweinkontrakten eine Lieferung ausgeschlossen. Wird nicht „Glatt“ gestellt, so wird mittels eines Verrechnungswertes abgerechnet Werner Schmid LEL Schwäbisch Gmünd Tel. 07171/917-207 werner.schmid@lel.bwl.de sen wird und die Mühle auch auf die Lieferung der Ware vertrauen kann. In der Praxis werden die meisten Terminkontrakte durch „Glattstellen“ beendet. Grundsätzlich besteht bei Weizen auch die Möglichkeit, die Ware tatsächlich zu liefern und das Geschäft durch „Erfüllung“ zu beenden. Ein Landwirt in Nordfrankreich kann sich durchaus überlegen, einen Kontrakt auslaufen zu lassen, also nicht glatt zu stellen und den Weizen nach Rouen zu liefern. Ähnliches gilt beispielsweise auch für Landwirte aus dem Raum Würzburg bei Raps. Die Entscheidung, ob „Glattstellen“ oder „Erfüllung“ der günstigere Weg ist, muss individuell getroffen werden. Sie fällt aber in der Praxis zu weit über 95 % für das „Glattstellen“ aus, verbunden mit einer Lieferung der echten Ware vor Ort an einen angestammten Vermarktungspartner. An der Stelle ist aber ein weiterer wichtiger Hinweis erforderlich. Mit dem Glattstellen sollte man nicht bis zum letzten Handelstag warten. Denn der Vertragsbestand, d.h. die Anzahl von Kaufund Verkaufskontrakten (das so genannte Open Interest, OI), welche auch noch „glatt gestellt“ werden sollen, sinkt in Richtung letzter Handelstag unaufhaltsam. Wenn nun beispielsweise ein paar Käufer die Ware gerne geliefert hätten, was in der Realität durchaus vorkommt, stellen diese ihre Kaufkontrakte aber nicht glatt. Einer entsprechend großen Anzahl von Verkaufskontrakten wird es dann am Ende nicht gelingen „glatt gestellt“ zu werden. D.h. in übertragenem Sinne: „Wer zu spät kommt hat sich eine Reise nach Rouen gebucht“. In der Realität wird man zwar nicht nach Rouen fahren. Die Kosten der Deckungskäufe für Ware franko Rouen bleiben aber an den jeweils Betroffenen hängen. Bei Rapskontrakten mit Erfüllungsort z.B. in Würzburg gilt gleiches, allerdings mit dem Vorteil, dass Landwirte aus der Region Würzburg kein Problem mit einer „Erfüllung“ haben dürften, da sie ihre Ware vielleicht sowieso dorthin fahren. An der EUREX ist beim Handeln z.B. von Ferkeloder Schlachtschweinekontrakten eine Besonderheit zu beachten. Zwar kann man dort ebenfalls jeden Kontrakt durch „Glattstellen“ beenden. Eine „Erfüllung“, d.h. beispielsweise Lieferung von Schweinen, ist jedoch an dieser Börse für alle aufgelegten Kontrakte ausgeschlossen. Lässt man hier Kontrakte auslaufen, d.h. stellt sie vor Ablauf des letzten Handelstages nicht glatt, so werden diese im Verfahren „Cash Settlement“ gegen einen Index, d.h. einen definierten, aus mehreren im Markt notierten oder festgestellten Preisen ermittelten Verrechnungswert, dem Cash Settlement abgerechnet. Da sich der Cash Settlement durch die Art der Ermittlung sehr eng am aktuellen Marktpreis orientiert, werden derartige Kontrakte von den Marktteilnehmern häufig nicht glatt gestellt, sondern statt dessen im Cash Settlement- Verfahren beendet. Die Absicherung an der Warenterminbörse gewinnt auch in Europa zunehmend an Bedeutung. Denn immer dann, wenn kein Geschäft auf dem physischen Markt abzuschließen ist, weil der jeweilige Gegenpart z.B. beim vorherrschenden Preisniveau zurückhaltend ist, kann man an der Warenterminbörse einen Handelspartner finden und zumindest ein ungefähres Preisniveau absichern. In den USA hingegen laufen schon seit Jahrzehnten, vorrangig bei Getreide und Soja, nahezu alle Kauf- und Verkaufsgeschäfte im Agrarbereich mit Bindung an die Warenterminbörse. Terminkäufe und -verkäufe sind dort übrigens für viele Produkte für 3-4 Jahre im Voraus möglich! Auch der Erfasser sichert den Einkauf physischer Ware dadurch ab, dass er gleichzeitig den Einkauf (Kaufposition) durch ein Gegengeschäft an der Warenterminbörse deckt. Gleiches macht der Großhändler, der Exporteur, der Verarbeiter, etc. Das erklärt zumindest zu einem Teil, weshalb in den USA die Weltgetreideernte mehrfach pro Jahr gehandelt wird. • 44 Landinfo 4 | 2013
Betrieb und Markt Versuchsernte von Pappeln in Gomadingen-Marbach Bild: F. Seidl Frieder Seidl Agrarholz und Miscanthus - ein Standbein für die Betriebe in Baden-Württemberg? (Teil 1) Der Anbau von schnellwachsenden Gehölzen in kurzen Umtriebszeiten, sog. Kurzumtriebsplantagen (KUP) und von Miscanthus (Chinaschilf) bietet die Möglichkeit, extensiv und umweltfreundlich Energie in Form von Festbrennstoffen auf landwirtschaftlichen Flächen zu produzieren. Das im Jahr 2008 gestartete Forschungsprojekt „Biomasse aus Kurzumtrieb“ beschäftigt sich mit dem Versuchs- und Praxisanbau dieser Kulturen, deren Flächenumfang aktuell in Baden-Württemberg rund 600 ha (Stand 2012) beträgt. Das vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geförderte Projekt wird vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) und der Forstlichen Versuchsund Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) durchgeführt. Die vom LTZ durchgeführten Feldversuche wurden nun erstmalig beerntet. Baumarten und Versuchsaufbau Um standortsbezogene Empfehlungen zur Wahl von Arten- und Sorten schnellwachsender und stockausschlagsfähiger Gehölze ableiten zu können, wurden im Jahr 2009 umfangreiche Feldversuche mit bis zu 36 verschiedenen Arten und Sorten an vier Standorten in Baden-Württemberg angelegt. Neben den zu dieser Zeit auf dem Markt verfügbaren Sorten von Pappeln und Weiden wurden auch alternative Baumarten wie etwa Erle oder Aspe (Zitterpappel) in die Versuche auf- Landinfo 4 | 2013 45
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Betrieb und Markt<br />
Die Basis, welche im Beispiel mit minus 20,- €/t angenommen wurde, ist kein feststehender Betrag ist. Sie errechnet sich aus<br />
folgende Positionen: Der Landwirt kann seine echte Ware i.d.R. beim räumlich nicht allzu weit entfernten Erfasser abliefern,<br />
er muss sie nicht Hunderte von Kilometern transportieren. Hinzu kommen noch Funktionen wie Ein- und Auslagerung Lagergebühren,<br />
Handelsspanne usw.. Selbst einzelbetriebliche Situationen wie die Möglichkeit der Verladung auf dem Hof, was sich<br />
in den Standzeiten der LKWs widerspiegelt und damit einen weiteren Kostenblock in der Erfassung verursachen, beeinflussen<br />
die betriebsspezifische Basis. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Basis auch noch in Abhängigkeit der Marktsituation auf<br />
dem physischen Markt verändert. Ist Ware knapp, ist die Basis meist geringer, bei hohem Angebot im Markt hingegen höher.<br />
Insofern kann man mit Absicherungsgeschäften immer nur einen „ungefähren“ Preis fixieren.<br />
In über 95 % der Fälle wird<br />
ein Terminkontrakt durch<br />
„Glattstellen“ beendet<br />
Bei EUREX ist bei Ferkeloder<br />
Schlachtschweinkontrakten<br />
eine Lieferung<br />
ausgeschlossen. Wird<br />
nicht „Glatt“ gestellt, so<br />
wird mittels eines<br />
Verrechnungswertes<br />
abgerechnet<br />
Werner Schmid<br />
LEL Schwäbisch Gmünd<br />
Tel. 07171/917-207<br />
werner.schmid@lel.bwl.de<br />
sen wird und die Mühle auch auf die Lieferung der<br />
Ware vertrauen kann.<br />
In der Praxis werden die meisten Terminkontrakte<br />
durch „Glattstellen“ beendet. Grundsätzlich<br />
besteht bei Weizen auch die Möglichkeit, die Ware<br />
tatsächlich zu liefern und das Geschäft durch „Erfüllung“<br />
zu beenden. Ein Landwirt in Nordfrankreich<br />
kann sich durchaus überlegen, einen Kontrakt<br />
auslaufen zu lassen, <strong>als</strong>o nicht glatt zu stellen<br />
und den Weizen nach Rouen zu liefern. Ähnliches<br />
gilt beispielsweise auch für Landwirte aus dem<br />
Raum Würzburg bei Raps. Die Entscheidung, ob<br />
„Glattstellen“ oder „Erfüllung“ der günstigere<br />
Weg ist, muss individuell getroffen werden. Sie<br />
fällt aber in der Praxis zu weit über 95 % für das<br />
„Glattstellen“ aus, verbunden mit einer Lieferung<br />
der echten Ware vor Ort an einen angestammten<br />
Vermarktungspartner.<br />
An der Stelle ist aber ein weiterer wichtiger Hinweis<br />
erforderlich. Mit dem Glattstellen sollte man<br />
nicht bis zum letzten Handelstag warten. Denn<br />
der Vertragsbestand, d.h. die Anzahl von Kaufund<br />
Verkaufskontrakten (das so genannte Open<br />
Interest, OI), welche auch noch „glatt gestellt“<br />
werden sollen, sinkt in Richtung letzter Handelstag<br />
unaufhaltsam. Wenn nun beispielsweise ein<br />
paar Käufer die Ware gerne geliefert hätten, was<br />
in der Realität durchaus vorkommt, stellen diese<br />
ihre Kaufkontrakte aber nicht glatt. Einer entsprechend<br />
großen Anzahl von Verkaufskontrakten<br />
wird es dann am Ende nicht gelingen „glatt gestellt“<br />
zu werden. D.h. in übertragenem Sinne:<br />
„Wer zu spät kommt hat sich eine Reise nach Rouen<br />
gebucht“. In der Realität wird man zwar nicht<br />
nach Rouen fahren. Die Kosten der Deckungskäufe<br />
für Ware franko Rouen bleiben aber an den<br />
jeweils Betroffenen hängen. Bei Rapskontrakten<br />
mit Erfüllungsort z.B. in Würzburg gilt gleiches,<br />
allerdings mit dem Vorteil, dass Landwirte aus der<br />
Region Würzburg kein Problem mit einer „Erfüllung“<br />
haben dürften, da sie ihre Ware vielleicht<br />
sowieso dorthin fahren.<br />
An der EUREX ist beim Handeln z.B. von Ferkeloder<br />
Schlachtschweinekontrakten eine Besonderheit<br />
zu beachten. Zwar kann man dort ebenfalls<br />
jeden Kontrakt durch „Glattstellen“ beenden.<br />
Eine „Erfüllung“, d.h. beispielsweise Lieferung<br />
von Schweinen, ist jedoch an dieser Börse für alle<br />
aufgelegten Kontrakte ausgeschlossen. Lässt man<br />
hier Kontrakte auslaufen, d.h. stellt sie vor Ablauf<br />
des letzten Handelstages nicht glatt, so werden<br />
diese im Verfahren „Cash Settlement“ gegen einen<br />
Index, d.h. einen definierten, aus mehreren im<br />
Markt notierten oder festgestellten Preisen ermittelten<br />
Verrechnungswert, dem Cash Settlement<br />
abgerechnet. Da sich der Cash Settlement durch<br />
die Art der Ermittlung sehr eng am aktuellen<br />
Marktpreis orientiert, werden derartige Kontrakte<br />
von den Marktteilnehmern häufig nicht glatt gestellt,<br />
sondern statt dessen im Cash Settlement-<br />
Verfahren beendet.<br />
Die Absicherung an der Warenterminbörse gewinnt<br />
auch in Europa zunehmend an Bedeutung.<br />
Denn immer dann, wenn kein Geschäft auf dem<br />
physischen Markt abzuschließen ist, weil der jeweilige<br />
Gegenpart z.B. beim vorherrschenden<br />
Preisniveau zurückhaltend ist, kann man an der<br />
Warenterminbörse einen Handelspartner finden<br />
und zumindest ein ungefähres Preisniveau absichern.<br />
In den USA hingegen laufen schon seit<br />
Jahrzehnten, vorrangig bei Getreide und Soja, nahezu<br />
alle Kauf- und Verkaufsgeschäfte im Agrarbereich<br />
mit Bindung an die Warenterminbörse.<br />
Terminkäufe und -verkäufe sind dort übrigens für<br />
viele Produkte für 3-4 Jahre im Voraus möglich!<br />
Auch der Erfasser sichert den Einkauf physischer<br />
Ware dadurch ab, dass er gleichzeitig den Einkauf<br />
(Kaufposition) durch ein Gegengeschäft an der<br />
Warenterminbörse deckt. Gleiches macht der<br />
Großhändler, der Exporteur, der Verarbeiter, etc.<br />
Das erklärt zumindest zu einem Teil, weshalb in<br />
den USA die Weltgetreideernte mehrfach pro Jahr<br />
gehandelt wird. •<br />
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